Störerhaftung abgeschafft
Re: Störerhaftung abgeschafft
Tja....
... hat irgend jemand was anderes erwartet?
Ich nicht.
Das Internet ist doch Neuland und offene WLANs sind böse!
Nur gut für Raubmordkopierer, Terroristen und Kinderschänder! Jawoll!
Das fördern und den Abmahnanwälten ihr sauer, im Schweiße ihre Angesichts mühsam, verdientes Geld streitig machen? Nee, geht gar nicht!
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Zuletzt geändert von Radfahrer am 01.06.2016 12:36:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Störerhaftung abgeschafft
Und das meint ein Fachanwalt dazu:
http://www.internet-law.de/2016/05/neue ... ftung.html
http://www.internet-law.de/2016/05/neue ... ftung.html
Never change a broken system. It could be worse afterwards.
"No computer system can be absolutely secure." Intel Document Number: 336983-001
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- Luxuslurch
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Und das meint ein anderer Fachmann dazu: https://www.henning-tillmann.de/2016/06 ... elpackung/
Vielleicht ist es doch nicht so leicht, einfach Unterlassungsansprüche auszuweiten. Vielleicht ist das Thema "Gesetze erlassen" doch etwas komplexer, als man sich wünscht.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie die ganze Chose sich im Endeffekt auswirken wird. In einem Jahr oder zwei wird man wissen, was von dem Gesetz zu halten ist.
Vielleicht ist es doch nicht so leicht, einfach Unterlassungsansprüche auszuweiten. Vielleicht ist das Thema "Gesetze erlassen" doch etwas komplexer, als man sich wünscht.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie die ganze Chose sich im Endeffekt auswirken wird. In einem Jahr oder zwei wird man wissen, was von dem Gesetz zu halten ist.
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Der Mod spricht rot.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Ich halte die Argumentation nicht für schlüssig.Luxuslurch hat geschrieben:Und das meint ein anderer Fachmann dazu: https://www.henning-tillmann.de/2016/06 ... elpackung/
Die Schlussfolgerungen die Herr Tillmann da zieht mögen richig sein. Ich kann es mangels Kenntnis der E-Commerce-Richtlinie und allgemeiner juristischer Vorbildung nicht beurteilen.
Aber ich halte den bloßen Vergleich zum Mindestlohn nicht für geeignet um die Meinung zu begründen, die TMG-Änderung tauge dazu Anbieter Freier WLANs rechtlich ausreichend zu schützen.
- Luxuslurch
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Naja, der Vergleich zum Mindestlohn war ja auch eher auf die Debatte bezogen. Damals wurde halt kritisiert, dass massenweise Stellen abgebaut würden. Das Gegenteil ist eingetreten, aber wenn man ehrlich ist: es hätte theoretisch auch anders ausgehen können. Das meine ich damit, dass man nie 100% wasserdichte Gesetze entwerfen kann. Man wird immer schauen müssen, wie sich die Änderungen konkret auswirken - und gegebenenfalls nachjustieren.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Ich habe nicht alles gelesen. Aber ich denke die eigentlichen Betrüger sind die Abmahnwälte. Deren Interesse ist doch nicht das Interesse der Rechteeigentümer zu vertreten. Es geht doch nur um deren Gewinn. Aber in der Politik ist das wohl noch nicht angekommen. Internet ist in Schland immer noch Neuland.
Re: Störerhaftung abgeschafft
Aber dieser Vergleich ist das einzige, was Herr Tillmann zur Begründung seiner Ansicht einwirft. Nimmt man diesen Vergleich weg, dann ist der ganze Artikel nur eine unbegründete Behauptung.
Und das finde ich als Kommentar eines Fachmanns etwas schwach.
Und das finde ich als Kommentar eines Fachmanns etwas schwach.
Re: Störerhaftung abgeschafft
Herr Tillmann argumentiert, dass Unterlassungsansprüche zwar weiterhin eingeklagt werden können, aber die Ansprüche für den Erfolg einer Klage sehr hoch liegen. Ich weiß zwar nicht genau, wie hoch diese Latte liegt, aber das wurde so auch schon von Heise berichtet. Mit dem Mindestlohn argumentiert er nicht.
Der eigentliche Knackpunkt ist meiner Meinung nach, dass der ganze Mechanismus mit dem Herausrücken der (Privat)-Adressen der Anschlussinhaber bei einer behaupteten Urheberrechtsverletzung nicht aufgegeben wird. Die Überwachungsmaschinerie wird weiterlaufen, und es hindert nach wie vor nichts einen Anwalt daran, dir eine Abmahnung und dazu eine Rechnung zu schicken.
Und da wir uns damit im Zivilrecht bewegen, könnte es an dir sein, dann erst mal zu "beweisen", dass die Urheberrechtsverletzung von jemandem in deinem offenen WLan begangen wurde, und nicht von dir. Dabei könnten dann Fragen wie die Signalstärke deiner Anlage sowie Geschwindigkeit und Dauer des Uploads eine Rolle spielen, ebenso wie das Wetter und deine Nachbarschaft.
Es hindert auch nach wie vor niemand die Polizei daran, erst mal in deiner Wohnung alle Beweise zu sichern, wenn sich dein Nachbar über dein WLan Bilder von nackten 17-jährigen Jungen angeguckt hat, oder Koranverse und direkt danach die neusten Aldi-Angebote für Brandbeschleuniger beim Grillen.
Schon die Angst davor dürfte die meisten Privatleute davon abhalten, ihr WLan zu öffnen, und das Spielfeld dürfte den großen kommerziellen Anbietern überlassen bleiben, wie Unitymedia oder Vodoofone es jetzt vormachen. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Wie Luxuslurch schon sagte ... "In einem Jahr oder zwei wird man wissen, was von dem Gesetz zu halten ist" ... wobei ich da eher auf drei bis fünf Jahre tippe.
Der eigentliche Knackpunkt ist meiner Meinung nach, dass der ganze Mechanismus mit dem Herausrücken der (Privat)-Adressen der Anschlussinhaber bei einer behaupteten Urheberrechtsverletzung nicht aufgegeben wird. Die Überwachungsmaschinerie wird weiterlaufen, und es hindert nach wie vor nichts einen Anwalt daran, dir eine Abmahnung und dazu eine Rechnung zu schicken.
Und da wir uns damit im Zivilrecht bewegen, könnte es an dir sein, dann erst mal zu "beweisen", dass die Urheberrechtsverletzung von jemandem in deinem offenen WLan begangen wurde, und nicht von dir. Dabei könnten dann Fragen wie die Signalstärke deiner Anlage sowie Geschwindigkeit und Dauer des Uploads eine Rolle spielen, ebenso wie das Wetter und deine Nachbarschaft.
Es hindert auch nach wie vor niemand die Polizei daran, erst mal in deiner Wohnung alle Beweise zu sichern, wenn sich dein Nachbar über dein WLan Bilder von nackten 17-jährigen Jungen angeguckt hat, oder Koranverse und direkt danach die neusten Aldi-Angebote für Brandbeschleuniger beim Grillen.
Schon die Angst davor dürfte die meisten Privatleute davon abhalten, ihr WLan zu öffnen, und das Spielfeld dürfte den großen kommerziellen Anbietern überlassen bleiben, wie Unitymedia oder Vodoofone es jetzt vormachen. Rechtssicherheit sieht anders aus.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Es bestreitet glaub ich auch kaum jemand, dass entsprechende Klagen letztendlich mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolglos sein werden (gerade, wenn der EuGH wirklich so entscheidet wie es derzeit aussieht). Die wohl nicht ganz unbegründete Befürchtung ist, dass der nächstbeste Amtsrichter sich der Europarechtlichen Implikationen nicht bewusst ist und sich eher an das deutsche Gesetz hält wo das jetzt nicht so klar drin steht. Leider hat natürlich niemand Bock (und vllt. auch nicht das Geld mal eben so locker) wegen sowas ewig zu Prozessieren.Herr Tillmann argumentiert, dass Unterlassungsansprüche zwar weiterhin eingeklagt werden können, aber die Ansprüche für den Erfolg einer Klage sehr hoch liegen.
Dieses Geschenk an die Rechtemafia nachdem die Staatsanwälte zurecht gesagt hatten "jetzt ist aber mal genug mit diesem Bagatellmist" hat sicherlich nicht unwesentlich zur heutigen Situation beigetragen. Ansonsten wäre das Thema einer zivilrechtlichen Störerhaftung an der Stelle in der Praxis wohl bestenfalls auf obskure Einzelfälle beschränkt geblieben.Der eigentliche Knackpunkt ist meiner Meinung nach, dass der ganze Mechanismus mit dem Herausrücken der (Privat)-Adressen der Anschlussinhaber bei einer behaupteten Urheberrechtsverletzung nicht aufgegeben wird. Die Überwachungsmaschinerie wird weiterlaufen, und es hindert nach wie vor nichts einen Anwalt daran, dir eine Abmahnung und dazu eine Rechnung zu schicken.
Wobei das lustigerweise offenem WLAN noch helfen könnte, nach dem Motto: "sieh besser zu, dass du genug potentielle Mitnutzer abdeckst".Und da wir uns damit im Zivilrecht bewegen, könnte es an dir sein, dann erst mal zu "beweisen", dass die Urheberrechtsverletzung von jemandem in deinem offenen WLan begangen wurde, und nicht von dir. Dabei könnten dann Fragen wie die Signalstärke deiner Anlage sowie Geschwindigkeit und Dauer des Uploads eine Rolle spielen, ebenso wie das Wetter und deine Nachbarschaft.
Ja das ist auch ein typisches Henne Ei Problem denk ich. Die Ermittlungsbehörden gehen nicht davon aus, dass es ein offenes WLAN im Spiel sein könnte weil das hat ja keiner und aus Angst vor dieser Grundannahme hats dann auch keiner.Es hindert auch nach wie vor niemand die Polizei daran, erst mal in deiner Wohnung alle Beweise zu sichern, wenn sich dein Nachbar über dein WLan Bilder von nackten 17-jährigen Jungen angeguckt hat, oder Koranverse und direkt danach die neusten Aldi-Angebote für Brandbeschleuniger beim Grillen.
Da hilft wohl nur Freifunk stärker als bessere Alternative zu propagieren.Schon die Angst davor dürfte die meisten Privatleute davon abhalten, ihr WLan zu öffnen, und das Spielfeld dürfte den großen kommerziellen Anbietern überlassen bleiben, wie Unitymedia oder Vodoofone es jetzt vormachen. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Mal sehen, das Gesetz hat ja meines Wissens kaum neues gebracht sondern nur ein paar Aspekte die vorher schon galten etwas klarer gestellt (wenn man sich die ursprünglich geplanten "Neuerungen" bedenkt muss man eh schon froh sein, dass uns die erspart blieben). Entscheidend für den Grad des Herumgeeieres in Zukunft wird sicherlich auch wie deutlich sich der EuGH letztlich dazu auslässt.Wie Luxuslurch schon sagte ... "In einem Jahr oder zwei wird man wissen, was von dem Gesetz zu halten ist" ... wobei ich da eher auf drei bis fünf Jahre tippe.
Unix is user-friendly; it's just picky about who its friends are.
Re: Störerhaftung abgeschafft
Die Ermittlungsbehörden gehen nicht aus, sondern die ermitteln. Ob du ein offenes WLan betreibst, ermittelt man am besten auf deinem Router ... nachdem man ihn beschlagnahmt hat.catdog2 hat geschrieben:Ja das ist auch ein typisches Henne Ei Problem denk ich. Die Ermittlungsbehörden gehen nicht davon aus, dass es ein offenes WLAN im Spiel sein könnte weil das hat ja keiner und aus Angst vor dieser Grundannahme hats dann auch keiner.
Das könnte sogar sehr erfolgreich sein ... die Fritzboxen loggen die MACs aller jemals per WLan eingeloggten Geräte ... wie praktisch!
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Der Abmahnbeantworter: Selbstverteidigungshilfe gegen unberechtigte Abmahnung
Der Förderverein freie Netze (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen.
https://ccc.de/de/updates/2016/der-abmahnbeantworter
https://abmahnbeantworter.ccc.de/
Der Förderverein freie Netze (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Ich habe den zweiten Link mal durchgeklickt. Erschreckend, dass wohl nur eine Handwohl Anwälte (Liste im Forumular falls mal jemand Kontakt zu denen aufnehmen will) das Geschäft macht und der Staat nur zuschaut.
Im Unterpunkt "Warum sind Sie nicht Täter?" gibt es allerlei Auswahlmöglichkeiten. Vor allem warum man nicht im Internet war. Man muss hier einen Punkt auswählen. Man darf also nicht da gewesen sein. Ziemlich dumm und sinnlos. Die Abschaffung der Störerhaftung habe ich anders interpretiert.
Im nächsten Unterpunkt "Warum sind Sie kein Störer?" stehen Gründe warum man einen öffentlichen Hotspot betreibt. Auch hier muss eine Auswahl erfolgen.
Insgesamt ist das nicht schlüssig. Wenn die Störerhaftung abgeschafft ist, darf ich doch wohl zuhause sein während ein Dritter die Straftat über meinen Anschluss begeht.
Es gibt im übrigen ein totsicheres Geschäftsmodell für Abmahnanwälte, falls einer mitliest:
Man jubelt dem Anwender einen Schadcode unter, führt die Straftat selbst aus und mahnt dann das Opfer einfach ab.
Auch ziemlich gemein z.B. auf einen gehackten Rechner einen Tor-Exit-Node zu betreiben
Kann man dann ja nachinstallieren, wenn die Abmahnung fehlschlägt. Dann steht vielleicht irgendwann doch die Polizei mal vor der Tür.
Im Unterpunkt "Warum sind Sie nicht Täter?" gibt es allerlei Auswahlmöglichkeiten. Vor allem warum man nicht im Internet war. Man muss hier einen Punkt auswählen. Man darf also nicht da gewesen sein. Ziemlich dumm und sinnlos. Die Abschaffung der Störerhaftung habe ich anders interpretiert.
Im nächsten Unterpunkt "Warum sind Sie kein Störer?" stehen Gründe warum man einen öffentlichen Hotspot betreibt. Auch hier muss eine Auswahl erfolgen.
Insgesamt ist das nicht schlüssig. Wenn die Störerhaftung abgeschafft ist, darf ich doch wohl zuhause sein während ein Dritter die Straftat über meinen Anschluss begeht.
Es gibt im übrigen ein totsicheres Geschäftsmodell für Abmahnanwälte, falls einer mitliest:
Man jubelt dem Anwender einen Schadcode unter, führt die Straftat selbst aus und mahnt dann das Opfer einfach ab.
Auch ziemlich gemein z.B. auf einen gehackten Rechner einen Tor-Exit-Node zu betreiben
Kann man dann ja nachinstallieren, wenn die Abmahnung fehlschlägt. Dann steht vielleicht irgendwann doch die Polizei mal vor der Tür.
Re: Störerhaftung abgeschafft
Ich find's ja immer wieder nervig, wenn man Formulare nicht durchschauen kann ohne sie auszufuellen. Um die Liste der Anwaelte anschauen zu koennen muss ich im Schritt eins eine Auswahl treffen. Das nervt mich. (Darum hab ich Papierformulare lieber.)uname hat geschrieben:Ich habe den zweiten Link mal durchgeklickt.
Use ed once in a while!
Re: Störerhaftung abgeschafft
Hätte man auch mit IT ordentlich programmieren können. Zudem kann man natürlich auch einfach den Quellcode anschauen. Die Anwälte stehen in https://abmahnbeantworter.ccc.de/js/abmahn.js (ab /* Handle presets for known kanzleien */ ).(Darum hab ich Papierformulare lieber.)
Das Formular und Antwortschreiben wird clientseitig per JavaScript zusammengebaut, was ich wiederum recht postiv finde. Geht ja auch dem Webseitenbetreiber nichts an was ich dort ausfülle. Trotzdem hätte man natürlich die Prüfungen im Formular erst am Ende durchführen können.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Ein paar mehr gibt es da schon. Z.B: http://www.nzgb.de/.uname hat geschrieben:Erschreckend, dass wohl nur eine Handwohl Anwälte (Liste im Forumular falls mal jemand Kontakt zu denen aufnehmen will) das Geschäft macht und der Staat nur zuschaut.
Zu dem ganzen hätte ich mal noch http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ dazu verlinken sollen.
Da stimme ich dir zu. Es gibt durchaus noch andere Gründe warum nicht.uname hat geschrieben: Im Unterpunkt "Warum sind Sie nicht Täter?" gibt es allerlei Auswahlmöglichkeiten. Vor allem warum man nicht im Internet war. Man muss hier einen Punkt auswählen. Man darf also nicht da gewesen sein. Ziemlich dumm und sinnlos.
Verleitet am Ende noch zur Falschaussage...
PS: Ich habe von der Verbraucherzentrale eine mod. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für den Fall, wieder abgemahnt zu werden. Ich kann nur empfehlen sich diese vorher auszuarbeiten, bevor man einen Freifunk-Router oder TOR-Exit-Node betreibt. Wobei ich beim Freifunk eigentlich keine Gefahr sehe, dank des Freifunk-VPN. Schlimmer bei Filesharing mit z.B. Torrent über den eigenen Internetanschluss, hier unbedingt in der Schublade liegen haben.
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Re: Störerhaftung abgeschafft
Klar, aber die Realitaet zeigt, dass nunmal oft schlecht programmiert wird (eigentlich ist es schlechtes Design, nicht schlechte Programmierung), wohingegen Papierformulare mir diese Moeglichkeit zwangslaeufig immer bieten.uname hat geschrieben:Hätte man auch mit IT ordentlich programmieren können.(Darum hab ich Papierformulare lieber.)
Use ed once in a while!
Re: Störerhaftung abgeschafft
Hier noch ein Kommentar dazu: http://www.kanzleikompa.de/2016/08/23/a ... empfehlen/inne hat geschrieben: Der Förderverein freie Netze (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor.
Use ed once in a while!
Re: Störerhaftung abgeschafft
Leider kann ich die Aussage rechtlich nicht bewerten. Aber sie liest sich sehr schlüsslig. Sollte irgend jemand Verbindungen zu CCC oder netzpolitik.org haben, so sollte man vielleicht mal auf diesen Artikel verweisen.
Interessant finde ich folgenden Auszug auf einer verknüpften Seite:
[1] http://www.heise.de/tp/news/Filesharing ... 03103.html
Interessant finde ich folgenden Auszug auf einer verknüpften Seite:
Man mahnt also ab, da man nicht als Abmahnkanzlei angesehen werden will. Interessant. Sicherheitshalber möchte ich dokumentieren, dass ich ausschließlich die Aussage neutral zitieren möchte und es nicht unbedingt meine Meinung ist. Absurd ist es aber allemal.http://www.heise.de/tp/news/Filesharing-Abmahnende-Kanzlei-mahnt-ab-weil-sie-nicht-Abmahnkanzlei-sein-will-2003103.html hat geschrieben: Konkret stören sich die hanseatischen Rechtsberater an der Behauptung, sie würden Abmahnungen versenden. Dies halten die gekränkten Advokaten für eine "unwahre Tatsachenbehauptung", obwohl sie tatsächlich seit Jahren massenweise Abmahnungen versenden. Das solle man aber so nicht schreiben, denn sie seien ja nicht im eigenen Auftrag tätig, sondern würden diese Abmahnung nur für ihre Mandanten versenden.
...
Die Kanzlei störte sich auch an der ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrigen Behauptung massenhaft versandter Abmahnungen, man möchte sich nämlich nicht als sogenannte "Abmahnkanzlei" dargestellt sehen.
[1] http://www.heise.de/tp/news/Filesharing ... 03103.html
Re: Störerhaftung abgeschafft
Tatsächlich versuchen sich diverse Kanzleien (ich beziehe mich jetzt mal auf keine spezielle) aber oft so darzustellen, als wäre das nichts Schlimmes und kein Geschäft ... leider sieht es realistisch aber komplett anders aus.
"Run!"
Re: Störerhaftung abgeschafft
Passt zwar nicht ganz, trotzdem zur Info: https://netzpolitik.org/2016/bnd-gesetz ... irtschaft/
Re: Störerhaftung abgeschafft
Push Up aus aktuellem Anlass. Versteht man die heutigen Abendnachrichten und die GroKo vermutlich besser.
https://netzpolitik.org/2016/bnd-gesetz ... irtschaft/
https://netzpolitik.org/2016/fuenf-dras ... -gesetzes/
Staubsaugervertreter verkaufen bekanntermaßen Staubsauger - mal sehen, was Volksvertreter (und Verfassungsvertreter) so verkaufen ... .
Wie das wohl auslegbar ist, auf welche(n) Teilsatz/Teilsätze "kann" sich bezieht?
https://netzpolitik.org/2016/bnd-gesetz ... irtschaft/
https://netzpolitik.org/2016/fuenf-dras ... -gesetzes/
Staubsaugervertreter verkaufen bekanntermaßen Staubsauger - mal sehen, was Volksvertreter (und Verfassungsvertreter) so verkaufen ... .
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.htmlGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Wie das wohl auslegbar ist, auf welche(n) Teilsatz/Teilsätze "kann" sich bezieht?
Re: Störerhaftung abgeschafft
Die Mehrzahl der Abgeordneten hat nun den Wählerwillen verfassungskonform umgesetzt:
https://www.tagesschau.de/inland/bnd-ge ... m-103.html
(Oder etwa nicht?)
Empfehlungen für den Weihnachtswunschzettel:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)
https://tails.boum.org/install/index.de.html
Die Änderungen der Leiharbeit (Massenphänomen) sind eine wahre soziale Glanzleistung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nach 9 (!) Monaten, Leiharbeit für 18 (!) Monate möglich. Alter Kinderreim: Einmal hin, einmal her, rundherum das ist nicht schwer.
Ich las mal von einem Land, da ist ein Leiharbeiter teurer als ein Stammarbeiter. Damit Leiharbeit nur Auftragsspitzen ausgleicht und nicht zum Lohndumping per Dauerzustand führt. Weiss das Land nicht mehr, ein Traumland war es nicht.
https://www.tagesschau.de/inland/bnd-ge ... m-103.html
(Oder etwa nicht?)
Empfehlungen für den Weihnachtswunschzettel:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)
https://tails.boum.org/install/index.de.html
Die Änderungen der Leiharbeit (Massenphänomen) sind eine wahre soziale Glanzleistung: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nach 9 (!) Monaten, Leiharbeit für 18 (!) Monate möglich. Alter Kinderreim: Einmal hin, einmal her, rundherum das ist nicht schwer.
Ich las mal von einem Land, da ist ein Leiharbeiter teurer als ein Stammarbeiter. Damit Leiharbeit nur Auftragsspitzen ausgleicht und nicht zum Lohndumping per Dauerzustand führt. Weiss das Land nicht mehr, ein Traumland war es nicht.