Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

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Revod
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Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Revod » 18.07.2016 19:11:58

Hi Leute

Ein Freund von mir geht ab und an in Deutschland einkaufen. Kürzlich war er auch in Hamburg in den Ferien.

Folgendes: Heute teilte er mir mit, dass seid länger Tankstellen, Lebensmittel Läden usw. gültiges Notengeld grösser als 100 € von Kunden für die Barzahlung verweigern dürfen.

Das verwirrt mich nun, weil hier in der Schweiz die Annahme vom gültiges Geld Pflicht ist, egal ob man mit 100- 200- 1000 CHF eine Barzahlung macht, sofern es in einen einigermassen Verhältnis steht. Z. B. Wert = 80 CHF und ich bezahle mit einer 200er Note ( ich kann auch mit einer 1000 CHF Note zahlen und es darf nicht verweigert werden ).

Meine Fragen:

1. Ist es von den Anbietern, die waren verkaufen legitim grösseres Notengeld vom Käufer zu verweigern ( 200 und 500 € Noten)?

2. Ich vermute nicht. Wie soll ich mich verhalten in solchen Fälle, wenn in der Nähe weder eine Wechselstube oder andere Möglichkeit besteht?

3. Besteht eine juristische Möglichkeit meinen Verbraucher Recht in solchen Fälle geltend zu machen?

4. Tankstellen, Läden usw, die mit " Zetteln " ( bedruckt, oder auch handgeschriebenes ) auf die Art darauf hinweisen ist es überhaupt gestattet ( erinnert mich an Bananen Republiken solche Methoden ) und dadurch ein Kunde seine Berechtigung mit der Zahlung einer 200 € Note verliert?

PS: Nimmt mich wirklich selber sehr wunder. Eine solche Handhabung von Läden, Tankställen usw. ist mir sehr unbekannt und sehr neu.
Systemd und PulseAudio, hmmm, nein danke.

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hikaru
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von hikaru » 18.07.2016 19:45:36

Vorweg:
Ich bin weder Jurist noch Finanzfachmann.

In Deutschland sind Euro-Banknoten und -münzen das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Für diese besteht Annahmezwang.* Es gibt dabei drei Einschränkungen:
1. Kein Gläubiger ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.
2. Gedenkmünzen müssen nur bis zu einem Wert von 200 Euro angenommen werden.
3. Die Vertragsparteien können vor Vertragsschluss einvernehmlich andere Zahlungsmittel als die Gesetzlichen vereinbaren.

Die Geschichte deines Freundes kann sich eigentlich nur auf 3. stützen. Allerdings ist hier für mich fraglich, ob nicht schon längst ein Vertrag zustande gekommen ist, wenn ich mir den Tank vollgepumpt oder das Essen verputzt habe, und dann beim Tankwart bezahlen will oder der Ober mir die Rechnung präsentiert. Meiner Ansicht nach hätte ich vor dem Tankvorgang bzw. vor der Essensbestellung deutlich darauf hingewiesen werden müssen, dass gesetzliche Zahlungsmittel nicht oder nur eingeschränkt angenommen werden. Den Tankvorgang dennoch zu starten bzw. das Essen dennoch zu bestellen würde ich hier als meine Einwilligung als Kunde in die Vertragsbedingungen interpretieren.
Ob ein Hinweisschild an der Eingangstür hier ausreicht, an dem ich an der Tankstelle vor betreten des Verkaufsraums gar nicht vorbei komme, oder das ich beim Betreten des Restaurants übersehe weil ich ins Gespräch mit meiner Begleitung vertieft bin, würde ich erstmal bezweifeln. In einem normalen Geschäft mag das machbar sein. Im Zweifelsfall lasse ich den Einkauf an der Kasse liegen. Aber einen Tank wieder auszupumpen oder das Essen "zurückzugeben", halte ich nicht für praktikabel.

Wie man den Anahmezwang unmittelbar vor Ort gegen den Willen des Gläubigers durchsetzen kann weiß ich nicht. Ich vermute das geht nicht. Da wird man sich wohl vor Gericht wiedersehen.


*) Das wird vor dem Hintergrund einer möglichen Bargeldabschaffung interessant, denn ohne ein gesetzliches Zahlungsmittel könnten Gläubiger ihren Schuldnern die Begleichung von Schulden verweigern, und hätten es so allein in der Hand, bestehende Schuldverhältnisse aufzukündigen.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von TRex » 18.07.2016 19:51:57

Die andere Frage, die sich mir aufdrängt: wie kommt man als Normalbürger (unabsichtlich) an 200€-Noten? Kein Bankautomat gibt was größeres als 50er raus (ungefragt, zumindest). Mein Gehalt landet auf der Bank, ich verkaufe keine Gebrauchtwagen.
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DeletedUserReAsG

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von DeletedUserReAsG » 18.07.2016 20:01:48

Vielleicht findet man so Scheine, wenn man bei abgestürzten Flugzeugen sucht? „Berichte über einen Geldkoffer mit mehreren Millionen Euro an Bord wollte die Polizei vor Ort nicht kommentieren. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung soll an der Absturzstelle viel Bargeld gefunden worden sein.“ (http://www.golem.de/news/ab-in-den-urla ... 22176.html).

Jedenfalls steht hier an so ziemlich jeder Tankstelle, dass man nicht mit 500€-Scheinen bezahlen könne. Ich persönlich finde das merkwürdig – Geld ist Geld –, aber es scheint wohl tatsächlich legitim zu sein, im Vorfeld bestimmte Stückelungen auszuschließen. Muss man halt mit ~220 5€-Scheinen zahlen, wenn man seinen Leopard mal wieder volltankt. Vielleicht überlegen sie’s sich dann nochmal, und nehmen doch lieber die drei größeren Scheine ….

guennid

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von guennid » 18.07.2016 20:12:29

Wie hikaru schon sagte: Eigentlich darf das kein gewerblicher Verkäufer.
niemand hat geschrieben:Jedenfalls steht hier an so ziemlich jeder Tankstelle, dass man nicht mit 500€-Scheinen bezahlen könne.
Ob an " so ziemlich jeder" lasse ich mal dahingestellt sein, aber gesehen habe ich es auch schon an der Tanke, und zwar dick und deutlich an jeder Zapfsäule, kann also schwerlich vor dem Tanken übersehen werden. Genauso wirst du da darauf hingewiesen, dass du erst ab einem bestimmten Mindestbetrag mit Geldkarte bezahlen kannst (15€ sind in meiner Gegend üblich).
TRex hat geschrieben:ich verkaufe keine Gebrauchtwagen
:mrgreen:

Grüße, Günther

DeletedUserReAsG

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von DeletedUserReAsG » 18.07.2016 20:14:25

Ob an " so ziemlich jeder" lasse ich mal dahingestellt sein […]
Dann komm halt her und schau’s dir selbst an.

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Revod
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Revod » 18.07.2016 20:17:58

@ hikaru

Danke, genau das wurde seid längere Zeit beobachtet.
TRex hat geschrieben:Die andere Frage, die sich mir aufdrängt: wie kommt man als Normalbürger (unabsichtlich) an 200€-Noten? Kein Bankautomat gibt was größeres als 50er raus (ungefragt, zumindest). Mein Gehalt landet auf der Bank, ich verkaufe keine Gebrauchtwagen.
Ohne " unabsichtlich " gibt es mehrere Gründe.

- Man wechselt als Tourist, z. B. von 2000 CHF auf € Noten in der Schweiz selbst um dann in Deutschland mit € bezahlen zu können.
- Man hat ein Lotto 5er, Auszahlung ( keine Ahnung ) ca. 6000 €
- ... abgekürzte Liste
- Gründe gibt es zu genüge, die ich nicht hier alle eruieren möchte.

Wenn ich als Anbieter von xy nicht verpflichtet bin eine Note über 50 € annehmen zu müssen, oder mir gar mir meine eigene Ladensregeln in mein Laden über Noten machen kann ( Noten Maximum bis 10 € ) wozu dann die " grossen " Noten? 8O

... und ja, wegen das ganze juristische Zeug, habe auch bereits gesucht und nix gefunden.

Das weiss ich, hier in der Schweiz ist jedes Anbieter um gültiges Notengeld Annahme verpflichtet. Wenn es bei Euch in Deutschland das nun eine solche Verpflichtung nicht gilt dann bedeutet es im " juristisches Fachjargon " nichts anderes, als das, dass ich befugt bin gültiges Geld ab einen gewises Notenwert zu verweigern und ich somit dessen Gültigkeit aberkenne und ich mich über das Staatliche Finanz Beschluss hinweg setze ( " kann es das sein ? " für mich nicht so logisch ).

@ niemand kennst Du noch weitere " wertvolle " .... :mrgreen: :mrgreen:

Genau, vereinfacht gesagt sehe ich es auch so, gültiges Geld ist Geld und somit gültiges Zahlungsmittel.

... und das mit der Geldkarte hinkt auch ganz schön, was ist wenn ein Motorrad nur bis 13.99 € Benzintank hat? Ich finde das sind wahre Repressalien.

Und wie niemand und guennind sich nun antworten bestätigt mich, dass das ganze reines " Mutwill " ist, weil anscheinend je nach Gegenden ganz unterschiedlich ist.
Systemd und PulseAudio, hmmm, nein danke.

dufty2
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von dufty2 » 18.07.2016 20:20:27

niemand hat geschrieben:Geld ist Geld
Leider nicht. Falschgeld ist leider viel öfter im Umlauf als man es gerne hätte.
Und daher ist die "Ablehnung" großer Scheine verständlich:
Beispiel:
Jemand hat für 80 € getankt und zahlt mit 'nen 500er Falschgeld.
Dann bekommt er 420 € richtiges Geld zurück (neben den 80 € in Benzin).
Zahlt er mit 2 falschen Fünfzigern, ist der Verlust für die Tanke deutlich geringer.

Wie rechtlich die Ablehnung großer Scheine ist, kann ich nicht beurteilen.

guennid

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von guennid » 18.07.2016 20:27:26

Falschgeld ist leider viel öfter im Umlauf als man es gerne hätte. Und daher ist die "Ablehnung" großer Scheine verständlich.
Sehe ich nicht so: Du kannst nicht Hinz und Kunz unter Generalverdacht stellen, nur weil's ein paar böse Buben gibt. Dennoch habe ich auch ein gewisses Verständis: Dem Betreiber könnte das Wechselgeld ausgehen, schließlich kommt nicht jeden Tag niemand vorbei, der die Tankfüllung für seinen Leo mit 220 5€-Scheinen bezahlt. :mrgreen:

apropos Leo: hat da auch jemand "gedient"? :wink:

Grüße, Günther

Radfahrer

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Radfahrer » 18.07.2016 20:28:19

Bei mir um die Ecke gibt es einen Sky-Markt.
Dort konnte man auch noch nie mit 500 € Scheinen zahlen.

Ich selber würde auch weder von der Bank noch von sonstwo Scheine >100 € annehmen. Was soll man damit? Womöglich noch 500er? Wozu?

Ich finde auch die Absicht, die 500er abzuschaffen vollkommen in Ordnung. So etwas braucht kein Mensch.

Der Mindestbetrag bei Kartenzahlung hat ganz einfach den Grund, dass der Händler für jede Kartenzahlung Gebühren berappen muss. Und da ist es doch verständlich, das der das nicht gerne macht, wenn die Gebühren höher sind als der Gewinn, oder?

Ich verstehe auch Leute nicht, die für fünf Euro einkaufen und dann mit Karte zahlen. Ein bisschen Verständnis für den Händler würde so manchem Mitmenschen ganz gut zu Gesichte stehen.
Zuletzt geändert von Radfahrer am 18.07.2016 20:34:07, insgesamt 1-mal geändert.

DeletedUserReAsG

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von DeletedUserReAsG » 18.07.2016 20:32:49

Geld ist Geld. Falschgeld ist kein Geld, so wie Wachsäpfel keine Äpfel sind. Ansonsten kann ich der Begründung für die Ablehnung großer Scheine aber folgen.

Die großen Noten sollen ja eh weg, weil sie nur von Kriminellen (und/oder Politikern, scnr) zum Transfer genutzt würden. Für was anderes sind sie ja auch gar nicht gut, wenn sie eh keiner annimmt …

@günnid: ich hab’ nicht gedient, ich hab‘ mehrmonatigen Abenteuerurlaub gemacht

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MSfree
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von MSfree » 18.07.2016 20:34:22

Radfahrer hat geschrieben:Ich finde auch die Absicht, die 500er abzuschaffen vollkommen in Ordnung. So etwas braucht kein Mensch.
Du hast wohl nich nie mit Gebrauchtwagenhändlern zu tun gehabt.

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Meillo
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Meillo » 18.07.2016 20:37:16

hikaru hat geschrieben: Für diese besteht Annahmezwang.* Es gibt dabei drei Einschränkungen:
1. Kein Gläubiger ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.
2. Gedenkmünzen müssen nur bis zu einem Wert von 200 Euro angenommen werden.
Wo kann man denn sowas nachlesen?
3. Die Vertragsparteien können vor Vertragsschluss einvernehmlich andere Zahlungsmittel als die Gesetzlichen vereinbaren.
Ich finde das ueberzeugend und wenig abwegig. Aus meiner Sicht macht die Tankstelle ein Angebot, naemlich eine handelsuebliche Menge Benzin abzugeben, gegen eine Bezahlung bar in Scheinen bis 100,- oder mit gewissen Geldkarten. Indem du tankst, nimmst du das Angebot an und gehst damit einen Kaufvertrag ein. Deine Leistung erbringst du beim Bezahlen. Diese Sichtweise bietet jedenfalls das BGB. (Aber IANAL ... hab nur vor Jahren mal ein bisschen darin gelesen.)

Was den oben erwaehnten Annahmezwang betrifft, wuerden mich unbedingt Hintergruende interessieren. Davon habe ich naemlich bislang nichts gehoert (was nichts heissen soll). In Deutschland ist die Geldscheinqualitaet super; in anderen Laendern ist es aber ueblich allzu schlechte Scheine abzulehnen, wenn man daran zweifelt, dass man sie woanders wieder los bekommt.
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von hikaru » 18.07.2016 20:45:08

Revod hat geschrieben:wozu dann die " grossen " Noten? 8O
Vielleicht, weil Aktenkoffer an der Grenze weniger auffallen als Schubkarren. ;)
Revod hat geschrieben:Das weiss ich, hier in der Schweiz ist jedes Anbieter um gültiges Notengeld Annahme verpflichtet. Wenn es bei Euch in Deutschland das nun eine solche Verpflichtung nicht gilt dann bedeutet es im " juristisches Fachjargon " nichts anderes, als das, dass ich befugt bin gültiges Geld ab einen gewises Notenwert zu verweigern und ich somit dessen Gültigkeit aberkenne und ich mich über das Staatliche Finanz Beschluss hinweg setze ( " kann es das sein ? " für mich nicht so logisch ).
Im Grunde ist es in Deutschland nicht anders als in der Schweiz. Dafür gibt es ja das Konstrukt "gesetzliches Zahlungsmittel" und den Annahmezwang.

Nur können die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit eben auch andere Vereinbarungen treffen. Der Knackpunkt ist dann eben, wie diese "Vereinbarung" und damit der Vertrag zustande kommt. Das nimmt sicher in einigen Fällen unschöne Züge an, ist aber eigentlich kein finanzrechtliches Problem, sondern ein Vertragsrechtliches.

Radfahrer hat geschrieben:Ich selber würde auch weder von der Bank noch von sonstwo Scheine >100 € annehmen. Was soll man damit?
Größere Anschaffungen tätigen vielleicht? :roll:
Manche Leute kommen ja schon ins Schleudern, wenn sie bis 40 zählen müssen. [1] Und da wird es bei einer Zeitfahrmaschine schon mal eng.

Meillo hat geschrieben:
hikaru hat geschrieben: Für diese besteht Annahmezwang.* Es gibt dabei drei Einschränkungen:
1. Kein Gläubiger ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.
2. Gedenkmünzen müssen nur bis zu einem Wert von 200 Euro angenommen werden.
Wo kann man denn sowas nachlesen?
Punkt 1 steht in Art. 11 von EG-Verordnung 974/98 [2], Punkt 2 in §3 MünzG [3].


[1] https://lkml.org/lkml/2011/5/29/204
[2] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31998R0974
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html

Edit: Referenz [2] korrigiert.

Radfahrer

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Radfahrer » 18.07.2016 20:53:06

hikaru hat geschrieben:Größere Anschaffungen tätigen vielleicht? :roll:
Ich denke mal so vier oder fünf 100er lassen sich noch gut ins Portemonnaie stecken. Aber wozu? Bei größeren Anschaffungen zahle ich mit der Karte. Dazu hat man so ein Ding doch. Nicht für den täglichen Brötchenkauf, wie viele meinen.

Was den Annahmezwang angeht: Kein 'Händler ist überhaupt verpflichtet, mit jedem Geschäfte zu machen. Wenn dem Tankstellenpächter meine Nase nicht passt, braucht er mir kein Benzin zu verkaufen. Und wenn er keine 500er haben will, dann ist das sein gutes Recht, solange er das deutlich macht.

Und wenn es groß an jeder Zapfsäule steht....

Ein Busfahrer muss ja auch keinen 50er nehmen.
Zuletzt geändert von Radfahrer am 18.07.2016 20:55:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von catdog2 » 18.07.2016 20:53:52

20 € und 50 € Scheine sind übrigens mit Abstand die beliebtesten [1] Fälschungsobjekte. Ist auch nicht verwunderlich, erfahrungsgemäß werden 100er auswärts doch meist recht genau beäugt während 50er oder gar 20er weit leichtfertiger gehandhabt werden.

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... hgeld.html
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Radfahrer

Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Radfahrer » 18.07.2016 20:58:33

Das ist klar.
Aber hikaru hat es ja schon erwähnt:
Wenn es um richtige Summen geht, wenn also zum Beispiel die "Leistungsträger" der deutschen Wirtschaft ihr Geld gerne mal bar nach Luxemburg oder in die Schweiz bringen möchten, würden die Koffer mit den 20ern schnell zu unhandlich werden. Das wäre einfach zu unbequem. Also braucht man die passenden Noten, sprich 200er und 500er. 1000er wären bestimmt auch gerne gesehen. :wink:

Ich glaube nicht, dass Falschgeld ein Argument für die Abschaffung der großen Noten ist. Das wird nur gerne erzählt.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Revod » 18.07.2016 21:06:51

Eine kleine Unklarheit aufräumen: Es wurde auch 200 € Note abgewiesen, kein Falschgeld, was eh von vorne herein klar sein sollte und heuer viele Kassen einen Prüfinstrument dafür haben.

Vorteil einer grosse Note kann sein, weil ich dann keinen " dicken " 10er, 20er und 50er Notenbündel rum tragen muss ( 10 x 20er, oder 10 x 50er ).

Die Warenwert Differenzen von der Schweiz gegenüber Deutschland kann ich nachvollziehen. Einen üppiges Essen in einen Speiserestaurant kommt bei Euch auf ca. 30 € inkl. einer " trinkbare " Weinflasche, hier ist man bei ca. 120 CHF dabei. Ihr kommt mit 50 € ca. gleich weit wie hier mit 200 bis 300 CHF, das ist eine " brutale " Tatsache.

Ausgabe-Wechselgeld ist nicht Angelegenheit des Kunden, streng genommen. Ich merke, es läuft Richtung Grundsatz. Wenn eine Regierung die verschiedene Notengeld als souveränes, rechtskräftiges Zahlungsmittel erklärt und von allen anderen Erden Länder auch anerkannt wird warum darf ich sie dann bestimmte Noten dieser Palette nicht benutzen, bei mir tragen usw?

@ hikaru

Bei [1] kann leider kein Englisch
Bei [2] ist übliches Gesetz
Bei [3] ist nur über Gedenkmünzen die Rede und der Rest ist wieder Übliches.

Ist für mich nirgends explizit weder erlaubt noch Annahme " verpflichtet " genau nieder geschrieben ( ich finde es nicht im Netz und auch das Banken Gesetz muss es doch irgend wo im Deutsches Bundes Gesetz grundlegend definiert sein, sowie auch über die Zahlungsmitteln Regelungen zwischen Anbietern Und Käufer ).

@ Radfahrer

Es gibt auch Leute, die Zahlen für 10 € an der Kasse mit der Karte. Ich denke das ist nicht die Frage der " Kunterbunten " Vielfältigkeit, sollte uns allen klar sein. :wink:

Wie gesagt, wenn der Bund mich die Freiheit lässt nach meiner Wahl irgend welche Noten mit mir rum zu tragen und auch über mit der Bezahlung einer Note meiner Wahl die Wahl lässt warum soll ich das nicht mit einer gewisse Note in der " Konsum Privatwirtschaft " plötzlich tätigen können?
Systemd und PulseAudio, hmmm, nein danke.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von hikaru » 18.07.2016 21:27:34

Radfahrer hat geschrieben:Ich denke mal so vier oder fünf 100er lassen sich noch gut ins Portemonnaie stecken. Aber wozu? Bei größeren Anschaffungen zahle ich mit der Karte. Dazu hat man so ein Ding doch.
Was geht es den Verkäufer an, wer ich bin? Und warum sollte das vom Kaufbetrag abhängen?
Radfahrer hat geschrieben:Was den Annahmezwang angeht: Kein 'Händler ist überhaupt verpflichtet, mit jedem Geschäfte zu machen. Wenn dem Tankstellenpächter meine Nase nicht passt, braucht er mir kein Benzin zu verkaufen. Und wenn er keine 500er haben will, dann ist das sein gutes Recht, solange er das deutlich macht.
Aber eben beim "deutlich machen" scheint ja das Problem zu liegen - zumindest für Revods Freund.
Radfahrer hat geschrieben:Ein Busfahrer muss ja auch keinen 50er nehmen.
Der ist aber in der Hinsicht ein "normales Geschäft", denn im Zweifelsfall kann er mich einfach stehen lassen.

Revod hat geschrieben:@ hikaru

Bei [1] kann leider kein Englisch
Ist nicht wichtig. Da erklärt Linus nur scherzhaft, dass er Kernelversion 3.0 eingeführt hat, weil er nicht mehr bis 40 (2.6.40) zählen möchte.
Revod hat geschrieben:Ist für mich nirgends explizit weder erlaubt noch Annahme " verpflichtet " genau nieder geschrieben ( ich finde es nicht im Netz und auch das Banken Gesetz muss es doch irgend wo im Deutsches Bundes Gesetz grundlegend definiert sein, sowie auch über die Zahlungsmitteln Regelungen zwischen Anbietern Und Käufer ).
Der Allgemeinfall für gesetzliche Zahlungsmittel steht in §14 BBankG. [1]

Welche Zahlungsmittel für ein konkretes Geschäft zulässig sind ergibt sich indirekt aus der Vertragsfreiheit, genauer der Inhaltefreiheit.
Wir beide könnten z.B. vereinbaren, dass du mir einen Apfel verkaufst, und ich dich dafür mit einer Birne "bezahle". Wenn du mir den Apfel gibst, ich aber gerade keine Birne dabei habe und dir stattdessen Bargeld anbiete, so kannst du das Geschäft verweigern, denn ich hatte ja zugesagt, dir eine Birne zu geben. Diese Vereinbarung ließe sich nun auch unpersönlicher gestalten. Ohne ein Wort zu sagen könntest du den Apfel vor mir auf den Tisch legen, und ein Schild daneben stellen, auf dem steht, dass ich ihn mir nehmen darf, wenn ich dir dafür eine Birne hinlege. Wenn ich stattdessen Bargeld hinlege, darfst du den Apfel wieder wegnehmen. Etwas Ähnliches passiert an der Tankstelle mit den großen Scheinen.


[1] https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Lord_Carlos » 18.07.2016 21:42:20

Radfahrer hat geschrieben: Ich verstehe auch Leute nicht, die für fünf Euro einkaufen und dann mit Karte zahlen. Ein bisschen Verständnis für den Händler würde so manchem Mitmenschen ganz gut zu Gesichte stehen.
Ich lebe seit ein paar Jahren so gut wie Bargeld los. Das macht mein Leben einfach .. einfacher. Kein Geldabheben, kein nachzaehlen wie viel man dabei hat, kein Rechnen beim einkaufen, keine Muenzen die das Portemonnaie schwerer machen.
Letztens musste ich doch noch Bares abheben, weil der Friseur nur MobilePay, Swift und Bares annahm.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von DeletedUserReAsG » 18.07.2016 21:56:45

Bei größeren Anschaffungen zahle ich mit der Karte. Dazu hat man so ein Ding doch.
Ich bevorzuge es, die automatisierte Erstellung und Weitergabe meines Konsumprofils nicht zu unterstützen (mal die AGB der Bank und das, was beim Kartenzahlen hinten auf dem Kassenzettel steht gelesen?) und setze daher eher auf das altmodische Bargeld. Und wenn’s abgeschafft wird, dann wird halt auf noch altmodischere Art wieder mit Gold hantiert – heute gibt es billige, genaue, hochauflösende Waagen, so dass das einfacher als früher™ sein sollte. Vorteil von Gold gegenüber Geld: es ist dank nicht benötigter Seriennummer noch weniger gut verfolgbar und ich glaube, bei den größeren Werten ist das Wert/Volumen-Verhältnis auch deutlich besser, als bei Papier.

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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Revod » 18.07.2016 22:05:43

Apfel <> Birne, alles verständlich, soweit danke. Greife darauf zurück, wenn alle nun sich die Freiheit nehmen Tauschgeschäfte nach eigenes Ermessen zu tätigen würde nicht eine Art Unterwanderung der offiziellen Erlasse über echtes Notengeld entstehen? :wink:

Für mich in der Logik und im Grundsatz, es dürften keine echten Noten, egal welches Einzelwert und Wechselwert eines Kunden vom Anbieter verweigert werden.

Weil,

1. Es ist und unterliegt dem gesamtes Land, inländisch und International.
2. Es ist ein souveränes, anerkanntes Zahlungsmittel.
3. Mir als Kunde meine gesetzliche Möglichkeiten genommen werden würden.
4. bestimmt noch weitere....

Folge dessen des Apfel <> Birne Beispiel, und das weiss ich mit Bestimmtheit, es können auch in gewisse Belange Vereinbarungen getroffen werden, die im Widerspruch zur gesetzliche Vorgaben stehen. Diese Vereinbarungen wären dann rückwirkend nichtig ( eventuell mit Schadensausgleichung verbunden ). Und hier entsteht auch die Folgefrage, obschon es nirgends klar im Gesetz definiert ist, was für eigene Auflagen darf ich überhaupt meinen Kunden Auferlegen, damit ich dieser bei mir Einkäufe ermöglichen kann? Eine Verweigerung einer gewisse Note folgt der Einschränkung einer vom Staat erlassene und zugelassene Zahlungsmitteln für Verbraucher zur Verfügung gestellt ( Beispiel, Geld mutwillig zu verbrennen ist Strafbar, weil es Zerstörung staatliches Eigentum ist, daher würde ich als Anbieter vom Käufer angebotenes, gültiges Staatseigentum für die Bezahlung verweigern ). Wenn das juristisch nicht definiert ist, oder wäre dann ist es für mich definitiv eine Gesetzes Lücke. Ich mag mich noch sehr gut an die DM Zeiten erinnern, das gabs nicht, noch nie gesehen in Deutschland, dass gültiges Notengeld damals jemals verweigert wurde.

@ Lord_Carlos

Kein nach rechnen....? ach sooo, daher mein " Konto Minus " .... :mrgreen: :mrgreen:

@ niemand

Nimmst mir das Wort aus dem Mund und ich habe auch keine Einkaufsmengen 10% Rabatt Karte, daher kann ihre Statistik bereits nicht zu 100 prozentig stimmen.... :)
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Meillo
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Meillo » 18.07.2016 22:06:40

hikaru hat geschrieben:
Radfahrer hat geschrieben:Was den Annahmezwang angeht: Kein 'Händler ist überhaupt verpflichtet, mit jedem Geschäfte zu machen. Wenn dem Tankstellenpächter meine Nase nicht passt, braucht er mir kein Benzin zu verkaufen. Und wenn er keine 500er haben will, dann ist das sein gutes Recht, solange er das deutlich macht.
Aber eben beim "deutlich machen" scheint ja das Problem zu liegen - zumindest für Revods Freund.
Und hoffentlich bleibt es bei uns auch weiterhin so, dass man davon ausgeht, dass ein muendiger Buerger weiss, was ueblich und zu erwarten ist: dass z.B. 500er unuebliche Zahlungsmittel sind und dass man an normalen Tankstellen nicht erwarten kann, dass man dort seinen Panzer volltanken kann ... und dass einem Hamster eine Fahrt in der Microwelle nicht besonders gut tut. Denn die amerikanische Praxis, nach der vor allen Eventualitaeten gewarnt werden muss, ist einfach schrecklich.

Wer also mit einem 500,- zum Tanken geht, der tut das absichtlich oder lebt voellig hinter dem Mond. Mit nur einem 200,- zum Tanken zu fahren muss man auch erst mal schaffen ... aber wenn das einem Auslaender aus Unkenntnis passiert und weil er bei der Bank eine Menge Euros in nur grosse Scheine getauscht hat, dann laesst sich das sicher irgendwie regeln. Insofern scheint mir das Problem allzu theoretisch zu sein.

Welche Zahlungsmittel für ein konkretes Geschäft zulässig sind ergibt sich indirekt aus der Vertragsfreiheit, genauer der Inhaltefreiheit.
Wir beide könnten z.B. vereinbaren, dass du mir einen Apfel verkaufst, und ich dich dafür mit einer Birne "bezahle". Wenn du mir den Apfel gibst, ich aber gerade keine Birne dabei habe und dir stattdessen Bargeld anbiete, so kannst du das Geschäft verweigern, denn ich hatte ja zugesagt, dir eine Birne zu geben. Diese Vereinbarung ließe sich nun auch unpersönlicher gestalten. Ohne ein Wort zu sagen könntest du den Apfel vor mir auf den Tisch legen, und ein Schild daneben stellen, auf dem steht, dass ich ihn mir nehmen darf, wenn ich dir dafür eine Birne hinlege. Wenn ich stattdessen Bargeld hinlege, darfst du den Apfel wieder wegnehmen.
Ja. Die Auslage im Geschaeft ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden -- so langsam kommt meine Erinnerung wieder. Bei der Tankstelle laeuft das aus praktischen Gruenden nicht ganz so klar ... und zudem mit dem praktischen Problem, wie man das Benzin wieder aus dem Tank bekommt, wenn man nicht (passend) bezahlen kann. Ansonsten ist's wie beim Supermarkt. Aber da Tankstellen zu funktionieren scheinen, kann dieses Problem nicht besonders praxisrelevant sein. ;-)
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Meillo » 18.07.2016 22:14:08

Revod hat geschrieben: Für mich in der Logik und im Grundsatz, es dürften keine echten Noten, egal welches Einzelwert und Wechselwert eines Kunden vom Anbieter verweigert werden.
Im Bezug auf den Kaufvertrag sieht die Sache ganz anders aus, wenn die Tankstelle den Kunden nur motiviert ein Angebot zu machen, welches die Tankstelle dann annimmt oder nicht. (Wie im anderen Post geschrieben, beginne ich mich daran zu erinnern, dass es rechtlich so zu sehen ist.) Es bietet also die Tankstelle nicht ihr Benzin an, sondern du bietest dein Geld an. Da kann sich die Tankstelle ueberlegen, ob dieses ihr gefaellt oder nicht. Soviel von meiner Erinnerung zur rechtlichen Sicht im Bezug auf den Kaufvertrag.

Ob es davon unabhaengig Regelungen fuer die Marktregulierung, den Verkaeuferschutz, der Gleichbehandlung, der Vertrauenswuerdigkeit des Zahlungsmittels, o.ae. gibt, das kann ich nicht sagen. Aber wenn ich mir ueberlege, dass ich als Verkaeufer immer die Moeglichkeit haben sollte, einen Geldschein abzulehnen, wenn *ich* der Meinung bin, dass er Falschgeld ist ... warum sollte ich dann nicht jeden 500,- mit dieser Begruendung ablehnen?
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Re: Barzahlung, Tanken usw. und Notengrösse

Beitrag von Revod » 18.07.2016 22:34:55

Nun gut, dann hat der Bund vergebens Geld für Banknoten Produktion ausgegeben, die scheinbar gar nicht notwendig sind.

Und die Ausgangslage ist " gültiges Geld " und in ein Vorposting hatte ich ja über die Prüfmöglichkeiten der " moderne Zeit " erwähnt ( nicht nur 500er sind verfälschbar, das Argument müsste sich dann auf alle Banknoten erstrecken ).

Des weiteres, ok, man sagt in der Mitte des Rheins der Grenze von Deutschland zur Schweiz zieht sich einen durchsichtiges, eisernes Vorhang hinweg, was vielen Gesetzmässigkeiten angeht. Hier herrscht eine andere Geschäftslogik und die würde in etwa so verlauten, wozu Benzin anbieten, wenn ich es nicht verkaufen will?

Ich denke, und wie sich im Verlauf heraus gestellt hat, dass Ungereimtheiten bestehen ist unbestritten. Meine Erfahrung über das Gesetz der erlassene Zahlungsmitteln in der Schweiz, solche Ungereimtheiten habe ich hier bis jetzt nicht erlebt, es ist klar, wenn es Geld ist muss es angenommen werden und gut ist.... :)
Systemd und PulseAudio, hmmm, nein danke.

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