rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

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mclien
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rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von mclien » 26.01.2017 23:10:40

Ich weiß klingt strange, aber da ich mich irgendwie entsinne, dass wir auch Anwälte im Forum haben:

Wie sicher auch viele von euch habe ich die zweifelhafte "Ehre" Cumputer von der Verwandtschaft zu "betreuen".
Nehmen wir mal an das Finanzamt stellt bei selbigen Verwandten Untersuchungen an, die im schlimmsten Fall zur Beschlagnahmung dort vorhandener Computer führen.
Ausserdem wir noch herausgefunden, dass ich michum Updates und backups kümmere und dazu der Rechner sich häufiger in meiner Wohnung befindet.

Da stellt sich mir die Frage: Ist das ein hinreichender Anlass, dass damit auch bei mir Rechner beschlagnahmt werden dürfen?

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novalix
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von novalix » 27.01.2017 09:46:40

Die juristisch korrekte Antwort lautet: Kommt darauf an.
Im Falle des Falles werden die Rechner beschlagnahmt sein, bevor hinreichend geklärt ist, ob das denn erlaubt ist.
Das gilt aber vor allen Dingen dann, wenn Deine Verwandten zur Gruppe der linksextremen Steuerhinterzieher gezählt werden.
Im Ernst: Reichlich hypothetisches Szenario. Wenn Du ernsthaft eine juristische Beratung benötigst, musst Du die Details auf den Tisch legen. Mache das bitte hier nicht!
Das Wem, Wieviel, Wann, Wozu und Wie zu bestimmen ist aber nicht jedermannns Sache und ist nicht leicht.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.

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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von uname » 27.01.2017 10:31:07

Gut, dass meine Daten und virtuellen Systeme alle von Google verwaltet und gehostet werden ;-) Dann kann ja mal das Finanzamt dort nachfragen. Bei Google sind die Daten vor dem Finanzamt bestimmt weit sicherer als bei Bekannten. Google gibt keine Daten freiwillig weiter. Google hat einen Ruf zu verlieren.
Updates und backups kümmere und dazu der Rechner sich häufiger in meiner Wohnung
Warum überhaupt? Entweder macht man das Vor-Ort oder Remote.

mclien
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von mclien » 27.01.2017 11:16:42

Updates und backups kümmere und dazu der Rechner sich häufiger in meiner Wohnung
Warum überhaupt? Entweder macht man das Vor-Ort oder Remote.[/quote]

Schlechte Internetanbindung und Erhaltung meiner mentalen Gesundheit (wenn ich mich vor Ort aufhalte wärend des Updates, drehe ich durch. Soziale Situation und so)
Ausserdem soll das externe backup medium ja bei mir bleiben.

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spiralnebelverdreher
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von spiralnebelverdreher » 27.01.2017 14:32:15

mclien hat geschrieben:Ich weiß klingt strange, aber da ich mich irgendwie entsinne, dass wir auch Anwälte im Forum haben:

Wie sicher auch viele von euch habe ich die zweifelhafte "Ehre" Cumputer von der Verwandtschaft zu "betreuen".
Nehmen wir mal an das Finanzamt stellt bei selbigen Verwandten Untersuchungen an, die im schlimmsten Fall zur Beschlagnahmung dort vorhandener Computer führen.
Ausserdem wir noch herausgefunden, dass ich michum Updates und backups kümmere und dazu der Rechner sich häufiger in meiner Wohnung befindet.

Da stellt sich mir die Frage: Ist das ein hinreichender Anlass, dass damit auch bei mir Rechner beschlagnahmt werden dürfen?
Wenn der Staatsanwalt guten Grund zur Annahme hat, dass sich Beweismittel bei dir befinden (auch wenn du nicht Beschuldigter bist) und die Beweismittel anders nicht greifbar sind, kann er mit dieser Tatsache zum Richter gehen und einen Durchsuchungsbeschluss für deine Wohnung beantragen. Wird dem stattgegeben, klingelt es dann frühmorgens bei dir. Falls im Durchsuchungsbeschluss genau beschrieben ist, was beschlagnahmt werden soll (MacBook xyz) kannst du genau diese Sache herausgeben und die Damen und Herren ziehen damit ab. Falls das nicht so genau drin steht, kann alles was nach Rechner oder Datenträger aussieht, beschlagnahmt werden.

Falls zuerst bei deinem Verwandten durchsucht wird und dieser bei dieser Gelegenheit noch groß herausposaunt, dass dies eh nutzlos ist weil alles bei seinem IT-kundigen Schwager ausgelagert ist, dann können die auch ohne Durchsuchungsbefehl sehr schnell bei dir auf der Matte stehen und "Gefahr im Verzug" geltend machen.

Für dich es natürlich sehr ärgerlich, wenn deine privaten Rechner mit beschlagnahmt werden. Strafrechtlich muss überhaupt kein Vorwurf gegen dich bestehen; denn allein durch das Anfertigen eines Backups erlangst du ja keine Kenntnis vom Inhalt der Dokumente.

mclien
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von mclien » 27.01.2017 15:47:59

Wie sichert man denn dann ab, dass sie keine bei mir gefundenen Daten, die nicht zu dem betraffenden Fall gehören, verwenden?

So nah dem Motto: "Zu dem was wir eigentlich wegen ihres SChwagers gesucht haben, haben wir zwar nix gefunden, aber wo wir gerade mal bei ihnen rungeschnüfflet haben, fanden wir..."

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spiralnebelverdreher
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von spiralnebelverdreher » 27.01.2017 19:28:53

mclien hat geschrieben:Wie sichert man denn dann ab, dass sie keine bei mir gefundenen Daten, die nicht zu dem betraffenden Fall gehören, verwenden?

So nah dem Motto: "Zu dem was wir eigentlich wegen ihres SChwagers gesucht haben, haben wir zwar nix gefunden, aber wo wir gerade mal bei ihnen rungeschnüfflet haben, fanden wir..."
Indem du die im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Sachen heraus gibst. Damit ist dieser Beschluss erfüllt und es gibt keinen Anlass für weitere Suche und Zufallsfunde. Vielleicht solltest du alle Hardware deutlichst labeln (z.B. "mcliens Backup", "Oma Ernas Backup", "Schwager Michaels Backup"). Aber ob das alleine hilft ist ungewiss. Wenn es dir nur um deine Daten geht, hilft natürlich Verschlüsselung.

Schwierig wird es halt, wenn da alle möglichen Datenträger inklusive USB-Sticks, Mobiltelefone und Speicherkarten erwähnt sind. Diese Dinger sind so klein, dass sie sich in wirklich jeder Schublade und sogar in einer Socke in einer Schublade befinden können. Wenn man dir nicht glaubt, alles Verlangte heraus gegeben zu haben, kann man dann noch intensiv weiter suchen. Aber auch die Polizisten haben in aller Regel nicht ewig Zeit und sind zufrieden, wenn sie was Verwertbares mitnehmen können.
Eine interessante Geschichte dazu findest du hier: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... schuettet/. In selbigem Forum hat mal ein Forist berichtet, dass die Polizei eine verschlüsselte Festplatte des Beschuldigten nicht mit nahm, da sie eh nicht in der Lage seien die Verschlüsselung auszuhebeln. (Der Beschuldigte muss das Passwort nicht heraus geben, da er sich ja nicht selbst belasten muss). Ein anderer Forist hat mal berichtet, dass die Polizei zwar Rechner mit nahm, aber alle Bildschirme stehen liess. Dass in einem Monitor integriert ein kleiner Rechner war hatten sie übersehen.

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sbruder
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von sbruder » 28.01.2017 10:00:19

spiralnebelverdreher hat geschrieben:Vielleicht solltest du alle Hardware deutlichst labeln (z.B. "mcliens Backup", "Oma Ernas Backup", "Schwager Michaels Backup"). Aber ob das alleine hilft ist ungewiss. Wenn es dir nur um deine Daten geht, hilft natürlich Verschlüsselung.
Gute Idee, aber wenn ich das alles auf einem System habe?
Zum Thema RAID-1 noch:
Werden bei einer Beschlagnahmung eigentlich Leute vorbeigeschickt, die Ahnung von Technik haben, oder welche, die Ahnung von Beschlagnahmungen haben?
Wenn ersteres der Fall wäre könnte man vielleicht verhandeln, dass man im RAID-1 nur eine Platte herausgibt?

guennid

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von guennid » 28.01.2017 10:19:18

Ich finde es ist genug geschwätzt.

Novalix hat im zweiten Beitrag doch schon alles Sinnvolle gesagt. Oder wollt ihr dem Forenbetreiber unbedingt Ärger mit der Staatsgewalt machen?

DeletedUserReAsG

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 28.01.2017 10:32:26

So weit, dass es mit der Staatsgewalt Probleme gibt, wenn man sich über deren Methoden austauscht, sind wir noch nicht ….

guennid

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von guennid » 28.01.2017 11:05:41

Mir schien, es ging hier in Richtung "Wie trickse ich am besten die Poliei aus". Die würde ich für problematisch halten.

DeletedUserReAsG

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 28.01.2017 11:15:02

Auch darüber kann man sich in diesem Land noch austauschen, ohne dass Repressalien drohen. Natürlich nur, solange nicht zu gesetzeswidrigem Verhalten aufgerufen wird. Das war hier nicht zu erkennen, zumindest für mich nicht.

Radfahrer

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von Radfahrer » 28.01.2017 17:34:36

@sbruder
Ich denke nicht, dass die sich darauf einlassen würden, egal, wie viel Ahnung sie haben. Oder auch gerade, weil sie viel Ahnung haben.
Wenn sie deinen Computer beschlagnahmen, dann werden sie ganz sicher alles mitnehmen.
Da hilft dann wirklich nur eine Backupplatte, die beim Freund im Schrank liegt.

AndreK
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von AndreK » 30.01.2017 17:50:03

guennid hat geschrieben:Ich finde es ist genug geschwätzt.

Novalix hat im zweiten Beitrag doch schon alles Sinnvolle gesagt. Oder wollt ihr dem Forenbetreiber unbedingt Ärger mit der Staatsgewalt machen?
Boooooaah! Da komme ich jetzt aber ins grübeln! :facepalm:

Das hier https://debianforum.de lieber @guennid ist ein Computerforum, ein auf das Betriebssystem Debian spezialisiertes. Das ist so in etwa das gleiche harmlose Themengebiet wie das eines Kaninchen- oder Katzenforums.

@guennid Du denkst also das die vom Deutschen Fussball Bund oder jemand von der CDU oder vom Verfassungsschutz oder jemand von der "Polizeiwache um die Ecke" hier mit lesen und Inhalte verfolgen die denen nicht passen? Oder sogar die ehemalige DDR Verfolgerin Anetta Kahane? Kahane hier im Debianforum? :facepalm:

Ich denke, die einzigste Kartei die irgendwo über dieses Forum geführt wird ist das von :google:

:THX:

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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von scientific » 30.01.2017 18:08:15

AndreK hat geschrieben:
Ich denke, die einzigste Kartei die irgendwo über dieses Forum geführt wird ist das von :google:

:THX:
"einzigst" gibts nicht.
dann putze ich hier mal nur...

Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie

auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main

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MSfree
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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von MSfree » 30.01.2017 18:47:35

scientific hat geschrieben:"einzigst" gibts nicht.
"gibts" gibt es auch nicht.

DeletedUserReAsG

Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 30.01.2017 20:02:03

Wenn ihr schon dabei seid, könntet ihr doch auch die korrekten Anführungszeichen („…“ oder »…« statt "…") einführen?

[scnr]

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Re: rechtliche Frage zu Beschlagnahmungen

Beitrag von sbruder » 30.01.2017 21:03:32

MSfree hat geschrieben: "gibts" gibt es auch nicht.
Doch, »gibts« gibt(’)s! [1]
Duden hat geschrieben: 4. Bei umgangssprachlichen Verbindungen eines Verbs oder einer Konjunktion mit dem Pronomen „es" ist der Apostroph entbehrlich; er wird jedoch häufig verwendet.

Wie gehts (auch: geht's) dir?
Nimms (auch: Nimm's) nicht so schwer.
Wenns (auch: Wenn's) weiter nichts ist ...
[1] http://www.duden.de/sprachwissen/rechts ... /apostroph

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