Bei Ebay Festplattenkauf

Smalltalk
Benutzeravatar
weshalb
Beiträge: 1265
Registriert: 16.05.2012 14:19:49

Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 07.03.2017 18:14:50

Hallo, ich wollte hier mal erzählen, was mir bei Ebay wiederfahren ist. Dort bietet ein namenhafter Verkäufer mit über 262000 Bewertungen die 3,5" 2000GB 2TB interne Festplatte WD SATA Western Digital BLACK WD2003FYPS 64MB für einen guten Preis an.

Artikelbeschreibung:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
innerhalb der Beschreibung steht dann:
Kundenrückläufer. Hervorragender Zustand.
Nun habe ich heute mal Smarttools rüberlaufen lassen:

Eine hat 16073 Stunden , die Zweite 3989 Stunden, die Dritte 33583 Stunden, die Vierte hat 23639 Stunden, die Fünfte 23911 Stunden runter.

Zur B-Ware finde ich jetzt keine Laufzeitangaben, aber ich gehe mal davon aus, dass schon ein halbes Jahr Laufzeit zuviel sein dürften.

Wie denkt ihr, ist das noch Rechtens?

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 8813
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von Meillo » 07.03.2017 20:56:52

Weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber jetzt weisst du wenigstens, dass man Festplatten besser nicht bei Ebay kauft ...
Use ed once in a while!

Benutzeravatar
spiralnebelverdreher
Beiträge: 1296
Registriert: 23.12.2005 22:29:03
Lizenz eigener Beiträge: GNU Free Documentation License
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von spiralnebelverdreher » 07.03.2017 22:56:04

weshalb hat geschrieben: Nun habe ich heute mal Smarttools rüberlaufen lassen:

Eine hat 16073 Stunden , die Zweite 3989 Stunden, die Dritte 33583 Stunden, die Vierte hat 23639 Stunden, die Fünfte 23911 Stunden runter.
Zur B-Ware finde ich jetzt keine Laufzeitangaben, aber ich gehe mal davon aus, dass schon ein halbes Jahr Laufzeit zuviel sein dürften.
Wie denkt ihr, ist das noch Rechtens?
Wenn der Wert mit 33583h stimmt (kein Schreibfehler, kein Interpretationsfehler durch smartd) , dann sind das fast vier Jahre Dauerbetrieb. Also weit weit entfernt von ungebrauchter B-Ware. Ich würde mir die Plattenwerte nochmals mit dem WD eigenen Tool anschauen und den Verkäufer mit dem Ergebnis konfrontieren und von ihm verlangen, dass er das liefert was er ausgelobt und du auch bezahlt hast.

schwedenmann
Beiträge: 5528
Registriert: 30.12.2004 15:31:07
Wohnort: Wegberg

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von schwedenmann » 07.03.2017 23:01:30

Hallo


Ist die Platte denn soviel billiger als z.B. bei mindfactory ?
Umsonst wird der Händler die platte ja nicht abgegeben haben :mrgreen: .

Kann ich mir nicht vorstellen und 2TB gibts doch schon für rund 70€, vor einem Jahr sogar bei 60€.

Zum anderen kann unter B-ware auch refurnished laufen :wink:

mfg
schwedenmann

Benutzeravatar
weshalb
Beiträge: 1265
Registriert: 16.05.2012 14:19:49

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 08.03.2017 04:16:03

schwedenmann hat geschrieben: Ist die Platte denn soviel billiger als z.B. bei mindfactory ?
schwedenmann
Ja klar, die Sorte kaufe ich schon lange, immer so um die 60€. Leider gibt es die woanders inzwischen auch nicht mehr. Gleichwertige Enterpriseplatten kosten inzwischen schnell das Doppelte.

Da werde ich wohl demnächst tiefer in die Tasche greifen müssen, zumal ich die versetzt über Monate gekauft hatte. Ich denke mal, ich bin bei denen fest mit einberechnet, Vielen wird das auch gar nicht auffallen. Ich habe bei zwei Stück bis jetzt im Longtest auch schlechte Smartwerte und hatte heute beim Einrichten (sitze da zwei Tage schon dran) eine Platte plötzlich nur noch auf lesend. Die ganze Arbeit ist nun futsch, da hätte ich lieber mehr ausgegeben.

Benutzeravatar
hikaru
Moderator
Beiträge: 13585
Registriert: 09.04.2008 12:48:59

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von hikaru » 08.03.2017 07:23:35

Festplatten werden (vermutlich) nicht deshalb "B-Ware", nur weil sie gebraucht sind. Zumindest ist das bei Notebooks nicht so. B-Ware ist ein Gerät dann, wenn es deutliche Mängel hat, welche die Funktionstüchtigkeit aber nicht einschränken. Und so lange die Platten laufen sehe ich da keinen Mangel.

Nun könnte man vielleicht argumentieren, dass eine Festplatte ein Verschleißteil ist und eine hohe Laufzeit daher einen deutlichen Mangel begründet. Aber als Laie würde ich auf der Argumentation keine juristischen Schritte begründen wollen.

Ich würde mich einfach auf die Artikelbeschreibung "neu" beziehen, die ja für die Platten laut SMART eindeutig nicht zutrifft. Dann müsste ich mir aber vielleicdht die Frage gefallen lassen, warum ich die denn gekauft habe, da ja in der Artikelbeschreibung eindeutig steht, dass die Platten Rückläufer sind, also der angegebene Zustand zumindest zweifelhaft ist.

Meillo hat geschrieben:Weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber jetzt weisst du wenigstens, dass man Festplatten besser nicht bei Ebay kauft ...
Festplatten kann man durchaus bei ebay kaufen, aber eben nicht mit der Motivation einen Datenträger zu erwerben, sondern als Lotterie mit der Hoffnung auf "interessante" Daten. ;)

guennid

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von guennid » 08.03.2017 08:22:41

Nun macht es zwar einen Unterschied ob einer "Artikelbeschreibung" etwas "eindeutig" zu entnehmen ist, worauf hikaru abhebt, oder ob eine "Artikelbeschreibung" "eindeutig" ist, aber in diesem Falle würde ich hinsichtlich letzterem sagen, dass sie eindeutig zweideutig ist, also "neu" und "Rückläufer" sich eigentlich ausschließen. Ob das juristisch ausreichend für Reklamationsansprüche ist, wage ich allerdings auch zu bezweifeln, angesichts dessen, was in der Werbung an Tatsachenverdrehung als legal gilt.

Ist ja auch durchaus raffiniert gemacht:"B-Ware oder neu". "unbenutzt" dürfte dann aber in der Aufzählung nicht mehr vorkommen. Ich würde bei einem Händler, der es offenbar darauf anlegt, seine Kunden "über den Tisch zu ziehen", nicht mehr kaufen.

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 8813
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von Meillo » 08.03.2017 09:12:21

hikaru hat geschrieben:
Meillo hat geschrieben:Weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber jetzt weisst du wenigstens, dass man Festplatten besser nicht bei Ebay kauft ...
Festplatten kann man durchaus bei ebay kaufen, aber eben nicht mit der Motivation einen Datenträger zu erwerben, sondern als Lotterie mit der Hoffnung auf "interessante" Daten. ;)
Natuerlich. ;-)

guennid hat geschrieben:[...] also "neu" und "Rückläufer" sich eigentlich ausschließen. Ob das juristisch ausreichend für Reklamationsansprüche ist, wage ich allerdings auch zu bezweifeln, angesichts dessen, was in der Werbung an Tatsachenverdrehung als legal gilt.
Wie das juristisch aussieht ist doch recht egal, denn wer wuerde bei so wenig Geld schon den juristischen Weg gehen wollen ... gegen ein Unternehmen, das es offensichtlich darauf anlegt. Nein, man muss den Kulanzweg gehen, und dafuer ist die tatsaechliche rechtliche Situation egal. Ich denke, dass man gut begruenden kann, dass die Information im Artikelzustand (neu) gewichtiger ist als eine Information in der Artikelbeschreibung (Ruecklaeufer). Den Ruecklaeufer wuerde ich erstmal gar nicht erwaehnen, sondern reklamieren, dass die Platte neu sein sollte, es aber nicht ist ... und das gleich etwas veraergert und schlechte Bewertung und rechtliche Schritte andeutend formulieren. Man muss Entschlossenheit zeigen und dass man bereit ist eine Menge Aufwand fuer die Richtigstellung zu betreiben. Das anzustrebende Ziel waere, dass die dir einfach eine neue Platte schicken, weil das die in Summe weniger kostet. Mit solchen Faellen planen die doch, wenn die so ein Modell fahren. (Du musst ihnen halt den Ausweg offen lassen, dass sie jederzeit sagen koennen, dass es eine Verwechslung war.)
Use ed once in a while!

debianoli
Beiträge: 4072
Registriert: 07.11.2007 13:58:49
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 08.03.2017 09:14:20

guennid hat geschrieben:dass sie eindeutig zweideutig ist, also "neu" und "Rückläufer" sich eigentlich ausschließen. Ob das juristisch ausreichend für Reklamationsansprüche ist, wage ich allerdings auch zu bezweifeln, angesichts dessen, was in der Werbung an Tatsachenverdrehung als legal gilt.
So ist es nun auch wieder nicht, kein Verkäufer darf unlautere Mittel der Bewerbung anwenden, das war noch nie so. Wenn ich mein angegrautes Wissen zum BGB hervorkrame, dann dürfte der komplette Kaufvertrag nichtig sein, da der Käufer nur aufgrund von "Neuware" gekauft hat. Allerdings hat die ganze Sache wie üblich einen Pferdefuß: Man muss das natürlich zeitnah beweisen können. Da @weshalb das erst Wochen später bemerkt hat, dürfte es schwierig werden.

Ebenso hätte er aufgrund des Fernabsatzgesetzes als Privat-Kunde die Möglichkeit gehabt, die Platte innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Über diese Frist ist er scheinbar auch. Dazu muss der Verkäufer allerdings gewerblicher Händler sein und das dürfte er in diesem Fall auch sein.

Was man allerdings probieren kann: Einen Disput/Reklamation über Ebay (evtl. auch PayPal) anfangen inkl. negativer Bewertung. Da reagieren viele Händler doch recht schnell.

Ansonsten gilt: Entweder keine solchen Käufe tätigen oder zumindest die Ware sofort auf Herz und Nieren prüfen.

guennid

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von guennid » 08.03.2017 09:40:05

So ist es nun auch wieder nicht, kein Verkäufer darf unlautere Mittel der Bewerbung anwenden
Das habe ich gar nicht bestritten. Meine Frage ist, was juristisch/gesetzlich unter "unlauter" verstanden wird. Für meinen Geschmack sind da die Grenzen im Allgemeinen deutlich zu weit zugunsten der Interessen der Anbieter gezogen. Bezogen auf das konkrete Beispiel würde mich interessieren: Hältst du die Artikelbeschreibung für "lauter"? :wink:
Der Händler wirbt mit dieser Beschreibung offenbar nicht erst seit gestern, ergo hat er damit wohl bisher keine juristischen Probleme bekommen, ergo scheint er sich da durchaus im Rahmen des "Legalen" zu bewegen.

Dass "weshalb" Fehler gemacht hat, ist eine andere Frage.

Benutzeravatar
hikaru
Moderator
Beiträge: 13585
Registriert: 09.04.2008 12:48:59

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von hikaru » 08.03.2017 11:12:43

debianoli hat geschrieben:Allerdings hat die ganze Sache wie üblich einen Pferdefuß: Man muss das natürlich zeitnah beweisen können. Da @weshalb das erst Wochen später bemerkt hat, dürfte es schwierig werden.
Die Verzögerung ist natürlich nicht von Vorteil, aber ich sehe hier auch keinen Nachteil. Die SMART-Werte sagen aus, dass die Platten deutlich länger gelaufen sind, als weshalb sie hätte 24/7 laufen lassen können seitdem er sie besitzt.
Falls man sich also auf die Artikelbeschreibung als "neu" stützen kann, dann haben sie einen Mangel den sie von Anfang an hatten. Und da ist der Zeitpunkt der Reklamation meines Wissens nach egal - zumindest innerhalb der Gewährleistungsfrist.

TuxPeter
Beiträge: 1963
Registriert: 19.11.2008 20:39:02
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von TuxPeter » 08.03.2017 11:38:23

Nun wäre schon die Frage, ob die Smart-Laufzeit-Werte als hieb- und stichfest gelten können. Zumal der Verkäufer ja sagen könnte, du kannst mir viel erzählen, wer weiß wie dieser Wisch zustande gekommen ist.
Ich würde es schon auch versuchen, an die Kulanz zu appellieren.

Ich hatte mal bei einem Versandhändler - nicht ebay - eine "refurbished" Platte gekauft, die bei mir auch noch ziemlich lange durchlief. Auch einen aufgetretenen Fehler konnte ich - mit Forumshilfe und smartctl - beheben. Der Preis war allerdings auch nur ca 1/4 des aktuellen Neupreises gewesen.

schwedenmann
Beiträge: 5528
Registriert: 30.12.2004 15:31:07
Wohnort: Wegberg

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von schwedenmann » 08.03.2017 11:43:05

Hallo

Nun wäre schon die Frage, ob die Smart-Laufzeit-Werte als hieb- und stichfest gelten können.
nein, die sind manipulierbar
Zumindest kann man sie auf Null setzen, also sollte es auch in die andere Richtung gehen, welchen zweck sowas haben könnte , entzieht sich meiner Kenntnis, außer man will eine Platte als "alt" markieren um den Händelr zur Rücknahme zu zwingen (so würde cih als Händler argumentieren), aber das müßte afaik, anch geltemdem Recht, der Händler beweisen.

mfg
schwedenmann

TomL

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von TomL » 08.03.2017 11:49:20

Neu und Rückläufer schließt sich doch nicht unbedingt aus, oder? Bei "Rückläufer" würde ich allenfalls unterstellen, dass es nicht mehr original verpackt ist oder das die Verpackung schon geöffnet wurde, aber wenn es als Neu deklariert ist, gehe ich davon aus, dass es trotzdem ungebraucht ist. Ich habe auch schon mal ein elektrisches Gerät zugesendet, und zwar einen Sat-Receiver, bei dem vorher nicht festzustellen war, dass er einen gewissen Port nicht hatte. Der war danach immer noch nagelneu und ungebraucht. Lediglich das Paketsiegel war geöffnet und ich hatte im Handbuch geblättert. Ich habe dann bei gleicher Firma einen anderen Receiver bestellt, der nach telefonsicher Rückfrage so ausgestattet war, wie ich das wollte. Ob meine Sichtweise "der war zwar ein Rückläufer aber trotzdem noch neu" juristisch korrekt ist, weiss ich natürlich nicht. Aber mit solchen Geräten hätte ich jedenfalls keine Problem. Wenn jedoch "Gebraucht" definitiv feststellbar ist, dann lass ichs allerdings krachen.

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 10759
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von MSfree » 08.03.2017 11:54:53

TuxPeter hat geschrieben:Nun wäre schon die Frage, ob die Smart-Laufzeit-Werte als hieb- und stichfest gelten können.
4 Jahre Laufzeit (33583 Betriebsstunden) sind definitiv nicht "neu" und auch nicht im Rahmen der 14-tägigen Rückgabefrist als Rückläufer interprätierbar.

Selbst, wenn die Platte schon 5 mal zurück gekommen wäre und jedesmal beim Kunden 14 Tage "getestet" worden wäre, dürfte so eine Platte nie mehr als 1700 betriebsstunden haben. Und spätestend jetzt ist es mit Sicherheit keine "neue" und "unbenutzte" Platte mehr.

guennid

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von guennid » 08.03.2017 12:19:48

TomL hat geschrieben:Bei "Rückläufer" würde ich allenfalls unterstellen, dass es nicht mehr original verpackt ist oder dass die Verpackung schon geöffnet wurde
Das wiederum könnte ein Anbieter schwerlich garantieren - woher soll er wissen, was TomL alles mit seinen ungeliebten Bestellungen vor deren Rücksendung in seinem Hobbykeller angestellt hat? :wink:

Im Endeffekt ist wohl angesichts der (bewusst?) verworrenen Beschreibung Meillos letzter Vorschlag der für weshalb nützlichste. Ein ungutes Gefühl bleibt insofern, als man mit ihm indirekt solch ein in meinen Augen "unlauteres" Angebot letztlich akzeptiert.

debianoli
Beiträge: 4072
Registriert: 07.11.2007 13:58:49
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 09.03.2017 07:09:40

guennid hat geschrieben: Der Händler wirbt mit dieser Beschreibung offenbar nicht erst seit gestern, ergo hat er damit wohl bisher keine juristischen Probleme bekommen, ergo scheint er sich da durchaus im Rahmen des "Legalen" zu bewegen.

Dass "weshalb" Fehler gemacht hat, ist eine andere Frage.
Du kennst doch sicher den alten Satz "Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge"?

So was ist immer schwierig, da technisches Thema und geringer Streitwert. Wenn kein Anwalt oder eine Verbraucherschutzzentrale klagt, geht das für den Anbieter lange gut.

Benutzeravatar
weshalb
Beiträge: 1265
Registriert: 16.05.2012 14:19:49

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 09.03.2017 09:10:44

Ich habe nochmal durchgezählt, es waren 6 Platten a um die 60€, der Preis schwankte immer mal, die ich versetzt kaufte. Alle Platten sind benutzt, der Schnitt liegt bei 2 Jahren Dauerbetrieb.

Der Sachwert ist tatsächlich zu gering, als dass sich jemand darum kümmern würde. Interessant dürfte es werden, wenn man die Summe der bereis verkauften Platten (laut Ebay 1030 Stück) entgegensetzt. Die bewegen sich damit im 5 stelligen Bereich, womit die auf eine größere Kriminalitätsstufe fallen dürften, denn ich glaube inzwischen nicht mehr daran, dass da auch nur eine Platte neu ist.

Die verkaufen zudem auch noch andere Platten und auch dort konnte man in den Bewertungen von ähnlichen Erfahrungen lesen.

Ich gehe davon aus, dass die in der Masse von Serverfarmen aufkaufen und nun bewußt betrügerisch auch wieder in der Masse abverkaufen. Bei Enterprisefestplatten stehen die Chancen gut, damit durchzukommen und welcher Kunde liest schon Smartwerte? Polizeilich/ ermittlungstechnisch sehe ich nur Chancen, wenn die Stichproben machen und deren eigene Einkäufe unter die Lupe nehmen. Aber wo kein Kläger...da kein Richter.

debianoli
Beiträge: 4072
Registriert: 07.11.2007 13:58:49
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 09.03.2017 11:20:08

Mit dem Wort kriminelles Verhalten wäre ich hier vorsichtig. Das ist eine rechtliche Grauzone, die mich mehr an Gebrauchtwagenkauf erinnert. Für richtigen Betrug fehlt für mich noch einiges.

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 10759
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von MSfree » 09.03.2017 11:32:07

debianoli hat geschrieben:Mit dem Wort kriminelles Verhalten wäre ich hier vorsichtig. Das ist eine rechtliche Grauzone, die mich mehr an Gebrauchtwagenkauf erinnert. Für richtigen Betrug fehlt für mich noch einiges.
Was bitte ist an der 5 maligen Erwänhnung der Worte neu und unbenutzt in der Beschreibung so unmißverständlich, daß du auf die windige Einschätzung von rechtlicher Grauzone kommst?

debianoli
Beiträge: 4072
Registriert: 07.11.2007 13:58:49
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 09.03.2017 18:13:09

MSfree hat geschrieben:Was bitte ist an der 5 maligen Erwänhnung der Worte neu und unbenutzt in der Beschreibung so unmißverständlich, daß du auf die windige Einschätzung von rechtlicher Grauzone kommst?
Weil ich im Gegensatz zu dir bei meinen windigen Einschätzungen auch die anderen Beiträge lese und nicht sinnlos auf dicke Hose mache und rumpöble.

OppaErich
Beiträge: 323
Registriert: 13.04.2005 16:10:16
Wohnort: Essen

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von OppaErich » 09.03.2017 19:03:38

Wahrscheinlich hat auch noch irgendein "Großverbraucher" für die sichere Entsorgung der Platten gezahlt. Elektroschrott, Datenschutz und so... :P

geier22

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von geier22 » 09.03.2017 20:45:35

Aus Wiki : https://de.wikipedia.org/wiki/Retoure
Retouren oder zu dt. Rückwaren sind Rücklieferungen an den Lieferanten aufgrund von Reklamation, Reparatur, Falschlieferung, Stornierung einer Bestellung oder einer Mengenabweichung zur tatsächlich bestellten oder verkauften Bestellmenge. Die Retouren, welche die Qualitätsprüfung nach dem ungeplanten Wareneingang durchlaufen haben, können wieder für andere Kundenaufträge verwendet werden.
Der Begriff Retouren wird häufig im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang benutzt. Retouren von unverkauften Druckerzeugnissen werden als Remittende bezeichnet.
Eine andere Definition habe ich im Netz nicht gefunden.

Ein "Rückläufer", der Jahre Betriebszeit hinter sich hat, gibt es nicht.

Das weiß auch der Anbieter solcher Waren, da er sie ja an den Kunden verkauft haben muss, da es sonst gemäß Definition kein Rückläufer ist..

Ich sehe hier einen zumindest eine abnahmefähige unzulässige Werbung, wenn nicht sogar eine Straftatbestand:
OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. 12.2010, 1 Ws 29/09

Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen . Sie besteht in der Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist . Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Dabei kann die Täuschung außer durch bewusst unwahre Behauptungen auch konkludent durch irreführendes Verhalten, das nach der Verkehrsanschauung als stillschweigende Erklärung zu verstehen ist, erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt.
Ich würde das Zeugs also zurückschicken und EBay auf den Betrug aufmerksam machen. Bei Nichtbeachtung sollte man mit entsprechenden Schritten drohen.
Verbraucherzentrale sollte eingeschaltet werden.

DeletedUserReAsG

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von DeletedUserReAsG » 09.03.2017 21:43:21

Ein "Rückläufer", der Jahre Betriebszeit hinter sich hat, gibt es nicht.
Doch, nennt man „Leasingrückläufer“. Ist bei Festplatten vielleicht untypisch, aber vielleicht bezog’s sich auf die Kisten, in denen die verbaut waren?

Benutzeravatar
weshalb
Beiträge: 1265
Registriert: 16.05.2012 14:19:49

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 09.03.2017 21:54:55

Selbst Leasingrückläufer gelten als Gebrauchtware und nicht mehr als neu und unbenutzt.. Zumal > sind Teile, die ich aus Leasingrückläufern entnehme, selbst auch Rückläufer? Die Begrifflichkeit hinkt.

Antworten