Bei Ebay Festplattenkauf

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geier22

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von geier22 » 10.03.2017 07:08:58

Ich weiß nicht, warum ihr so um den heißen Brei herum redet. Auch bei Ebay gibt es keinen
Interpretations Spielraum für gewerbliche Anbieter. Die Spekulationen um eine Generalüberholung einer
Festplatte sind doch ziemlich müßig.
In meinem Link oben habe ich gezeigt, wie das auszusehen hat.
Alles andere ist Murks und bewusste Irreführung des Kunden.

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ralli
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von ralli » 10.03.2017 08:15:36

Einer meiner Grundsätze heißt, das im Kapitalismus niemand etwas zu verschenken hat. Und das billiger oftmals teurer wird, ist ein offenes Geheimnis. Trotzdem müssen die ausgelobten Eigenschaften eines Produktes natürlich stimmen. Bei den heutigen Festplattenpreisen käme ich allerdings nicht im Traum auf die Idee, eine gebrauchte oder eine überholte Festplatte zu kaufen.
Wer nicht lieben kann, muß hassen. Wer nicht aufbauen kann muß zerstören.

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weshalb
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 10.03.2017 11:13:54

ralli hat geschrieben: Bei den heutigen Festplattenpreisen käme ich allerdings nicht im Traum auf die Idee, eine gebrauchte oder eine überholte Festplatte zu kaufen.
Genauso ist es, deshalb kauf ich auch lieber "Neu und unbenutzt".
niemand hat geschrieben:Interessant ist doch, was der Verkäufer denn nun auf die freundlich formulierte Mail geantwortet hat, in der auf die Diskrepanz zwischen Artikelzustand und -bebschreibung hingewiesen, und um Stellungnahme gebeten wurde.

Weiterhin interessant wäre ein Link zum ursprünglichen Angebot, damit man auch mal schauen kann, ob der Threadstarter nicht einfach einen kleinen Text am Rande oder so übersehen hat.
Sehr allgemein. Ich soll die Platten auf meine Kosten einsenden. Du kannst gerne nochmal "nachprüfen", dass ich nichts übersehen habe.

http://www.ebay.de/itm/391432425825?_tr ... EBIDX%3AIT

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Lord_Carlos
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von Lord_Carlos » 10.03.2017 11:43:42

Uh, aber die Festplattenpreise sind doch in den letzten Jahren stagniert. Finde die recht teuer wenn man grosse Platten haben will.

___
Edit: Durchschnittliche 4TB festplatte in den letzten 18 Monaten: https://cdn.pcpartpicker.com/static/for ... 9a67e9.png

6TB ging etwas runter: https://cdn.pcpartpicker.com/static/for ... e7650a.png

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von schwedenmann » 10.03.2017 12:01:43

Hallo

Uh, aber die Festplattenpreise sind doch in den letzten Jahren stagniert. Finde die recht teuer wenn man grosse Platten haben will.
Die 2TB waren aber vor rund 12 Monaten bei 60€ , teils darunter, jetzt bei rund 70€

3TB sind m.M. quasi gleich geblieben.

Ich würde mir lieber 2x3 TB als 1x 6TB holen, als Beispiel jetzt.

mfg
schwedenmann

debianoli
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 10.03.2017 12:31:41

Die ziehen die Nummer schon länger durch. Und auch noch GbR, sehr gewagt bei dem Geschäftsmodell.

Bevor du da was hinschickst, würde ich mir richtige rechtliche Beratung holen. Die brauchen scheinbar mal einen Dämpfer.

geier22

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von geier22 » 10.03.2017 13:44:11

debianoli hat geschrieben: Bevor du da was hinschickst, würde ich mir richtige rechtliche Beratung holen.
. Mit welchem Anliegen willst du dir denn "rechtliche Beratung" holen? Das macht nur Sinn, wenn der Verkäufer dein Anliegen ablehnt, nach dem du verlangt hast, die Ware gratis zurück zu nehmen, weil du dich getäuscht fühlst.

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weshalb
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 10.03.2017 13:56:50

rendegast hat geschrieben:
debianoli hat geschrieben: Schau mal, was auch als B-Ware gilt:
"sogenannte Serviceware: Dies sind Artikel, die bereits einmal repariert und so in einen neuwertigen Stand zurückversetzt wurden."
weshalb hat geschrieben: Gut, doch wenn die schon in einem Reinraum neue Platters, Achsen, Elektromotor, Heads, Antrieb, Steuerelektronik, DSP und etc.wechseln, warum stimmen dann die Smartwerte nicht? Haben die vielleicht das Bauteil vergessen, auf dem diese Daten gespeichert sind? Das wäre natürlich verdammt ärgerlich, bei diesem sowieso schon viel zu hohem Aufwand.
Auch könnte hier "rebuild" oder "überholt" benutzt werden.
Also Neuware gleichwertige Produkte, billiger da teilweise gebrauchte Komponenten.

Schöne Vorstellung aus Käufersicht, aber mal genau nachgedacht:
- Vor einem bedinglichem Komponententausch stünde eine genaue! Analyse.
- Komponententausch oder ein genereller Fast-Alles-Tausch (um die Analyse zu sparen) bedingt Zerlegen
- Alles zerstörungsfrei und mit höchster Präzision
- Transport, Teilebevorratung
Kann der Aufwand durch die Handelsspanne aufgefangen werden
gegenüber billiger automatischer Neu-Fertigung?

Bei einem zusmmengesetzten System wie einem Rechner oder Laptop denkbar,
neuer Akku oder Platte zBsp.

Abei bei einer Platte selbst?



Es hier um einen ebay-Artikel,
und da ist doch bekannt, daß die Anbieter in den Text einen gewissen "Interpretationsspielraum" legen.
Das war von mir ironisch gemeint, denn ich halte es für ausgeschlossen, dass der Verkäufer die neuwertig instandsetzt.

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TBT
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von TBT » 10.03.2017 14:03:38

Bei Rückläufern, welche in einem Reinraum wieder aufgearbeitet wurden,
wird gerne mal vergessen die Smartwerte zurückzusetzen. Hatten wir des
öfteren schon selbst bei auf Garantie eingesandten Platten.

Platten kamen repariert (neuwertig) zurück, manchmal Smart resettet, manchmal nicht.

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von AndreK » 10.03.2017 14:07:37

TO: Eröffne doch einfach "einen Fall" bei ebay. Bei mir hat das allerdings nicht funktioniert. Der Verkäufer hat sich erst später "beeindrucken" lassen und Ware zurückgenommen plus Porto erstattet. Bei mir ging es um Original-Ware die keine Original-Ware ist. Ebay hat es übrigens nicht weiter interessiert. Der Händler verkauft die gleiche Ware, die keine Original-Ware ist heute immer noch. Ist ein Verkäufer mit über 30.000 Bewertungen. 8)

Lohnen sich die Festplatten eigentlich wirklich die der TO offensichtlich regelmässig gekauft http://www.ebay.de/itm/391432425825?_tr ... EBIDX%3AIT Ich habe da so meine Bedenken. Ich würde die Neu kaufen. :?:

Es stellt sich mir auch die Frage woher der Verkäufer mehr als 1000 Festplatten her hat. :facepalm:

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von debianoli » 10.03.2017 17:14:31

geier22 hat geschrieben:Mit welchem Anliegen willst du dir denn "rechtliche Beratung" holen? Das macht nur Sinn, wenn der Verkäufer dein Anliegen ablehnt, nach dem du verlangt hast, die Ware gratis zurück zu nehmen, weil du dich getäuscht fühlst.
Was du "fühlst" interessiert juristisch niemanden. Und du kannst dich noch so übel "getäuscht fühlen", das ist rechtlich völlig egal. Das hier ist kein wirklich einfacher Fall, denn es geht hier nicht um Emmentaler, der als Gouda verkauft wird (mal als Beispiel).

Die Zusammenfassung sieht für ich so aus:

- Es wurden Festplatten zu einem günstigeren Preis als Neuware verkauft.
- Die Festplatten sind laut Verkäufer "Rückläufer" bzw. B-Ware. Als B-Ware gelten teilweise auch generalüberholte Platten (=reparierte), bei denen teilweise in der Praxis (s.o.) die SMART-Werte nicht zurückgesetzt werden.
- Die Festplatten sind laut vom Käufer ausgelesenen SMART-Werten teilweise 2 Jahre lange gelaufen, aber auch nicht alle.
- Einige Festplatten haben nicht mehr alle Funktionen
- Der Verkäufer bietet auf Reklamation einige Wochen nach dem Kauf an, die Platten auf Kosten des Käufers zurückzuschicken. Was er sonst noch anbietet, wissen wir nicht.
- Der Verkäufer betreibt einen PC-Teile-Handel seit einigen Jahren, allerdings in diesem Fall unter anderem Shop-Namen wie vor einigen Jahren. Auch die Anschrift ist anders. Der frühere Shop hatte auf einem Beurteilungs-Portal 9 negative Einträge von 9 Einträgen insgesamt.
- Bei einer Beurteilung zum früheren Shop stand etwas davon, dass der Verkäufer trotz zurückgesandter Ware kein geld rücküberwiesen hat.

Das sind mal grob die Fakten, in denen es viele "teilweise" und "abers" gibt.

Laut BGB könnte der Käufer jetzt argumentieren, dass er nicht die Ware erhalten hat, die er bestellt hat. In dem Fall gibt es, wenn der Käufer recht bekommt, entweder eine Nachbesserung (=Reparatur oder Umtausch), anteilsmäßig Geld zurück (=Minderung) oder eine Nichtigkeit des ganzen Vertrages (= Ware an Verkäufer zurück, Geld an Käufer zurück).

So, und jetzt erklär mir mal, wie du dein Recht in so einem komplizierten Fall (ja, der ist es, denn welcher Richter hat Ahnung von SMART-Werten OHNE Gutachter?) von einem Verkäufer bekommst, der hart an der Grenze der Legalität agiert?

Daher empfehle ich in so einem Fall ein Gespräch mit einer Verbraucherzentrale. Die können Tipps geben, wie man RECHTSSICHER vorgeht und schreiben evtl. sogar eine Abmahnung.

PS: Das RECHTSSICHER habe ich aus gutem Grund großgeschrieben. Du hast es bei solchen Themen auch mit Fristen, gültigen Willenserklärungen und Nachweisen zu tun. Gerade im Online-Handel sind Nachweise nicht immer so leicht, da man Webseiten einfach löschen kann. Wenn man dann als Kläger keinen Screenshot oder ähnliches hat, wird es wieder schwierig.

KP97
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von KP97 » 10.03.2017 18:20:41

@weshalb
Verbuche es als Lehrgeld, auch wenn es ärgerlich ist. Aber das ganze Hin- und Hersenden verursacht weitere Kosten und das Risiko, statt des Kaufpreises wieder nur die gleiche Schrottware zu erhalten, wäre mir zu groß.
Es gibt doch auch reale Geschäfte/Händler (damit meine ich nicht die großen Ketten) in der Nähe, die liebend gerne solche Verkäufe tätigen würden, und auch noch kulant sind, wenn mal was nicht so funktioniert. Und Fantasiepreise können die sich auch nicht erlauben, sonst kauft niemand was.
Solche Plattformen ziehen solche "Händler" doch geradezu an, da braucht man sich nicht zu wundern.

geier22

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von geier22 » 10.03.2017 21:52:49

debianoli hat geschrieben:Was du "fühlst" interessiert juristisch niemanden. Und du kannst dich noch so übel "getäuscht fühlen", das ist rechtlich völlig egal. Das hier ist kein wirklich einfacher Fall, denn es geht hier nicht um Emmentaler, der als Gouda verkauft wird (mal als Beispiel).
Oh sorry das hatte ich noch gar nicht bemerkt :facepalm:

Bleibt aber trotzdem der normale Weg, ein Verfahren zu eröffnen. Dazu muss man halt erst mal eine Forderung stellen die der
Gegenüber nicht erfüllen will. Erst dann macht es Sinn, den Rechtsweg zu beschreiten --
------ wenn man das will ------------- Sonst gibt es halt keinen "Fall".
debianoli hat geschrieben:"Die Festplatten sind laut Verkäufer "Rückläufer" bzw. B-Ware. Als B-Ware gelten teilweise auch generalüberholte Platten (=reparierte),
bei denen teilweise in der Praxis (s.o.) die SMART-Werte nicht zurückgesetzt werden.

Woher hast du denn diese Weisheit ?

Definition bei Ebay: http://pages.ebay.de/help/sell/contextu ... ion_1.html
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder
geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung
etwaiger Fehler oder Mängel im Ange­bot des Verkäufers.
Die Ebay Richtlinien (Vom Verkäufer selbst verlinkt) unterscheiden ganz klar folgende Zustände:

Neu
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Vom Hersteller generalüberholt
Vom Verkäufer generalüberholt
Gebraucht
Als Ersatzteil / defekt

Wenn man das gelesen hätte, braucht man aus einem ziemlich klaren Fall, keinen komplizierten zu machen.

Bevor weiter über die Eigenschaften von B-Ware vermutet wird hier mal ein Urteil (OLG Hamm · Urteil vom 16. Januar 2014 · Az. 4 U 102/13):

Was ist B-Ware? https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... st-b-ware/
20.3.2014
Für sogenannte B-Ware dürfen Händler die Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr reduzieren.
Es verbleibt vielmehr bei der üblichen zweijährigen Gewährleistung, entschied vor kurzem das
Oberlandesgericht Hamm. Die Richter erklären in ihrem Urteil auch gleich den Unterschied
zwischen B-Ware und Gebrauchtangeboten.

Eine Händler hatte in seinen Geschäftsbedinngungen eine fragwürdige Klausel verwendet.
Darin hieß es, die Gewährleistung betrage nur ein Jahr, weil die verkauften Waren in beschädigter
Verpackung geliefert würden oder die Originialpackung gar fehle.

Das reicht nach Auffassung des OLG Hamm jedoch nicht, um die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu reduzieren,
wie es das Gesetz für „gebrauchte“ Waren zulässt. Gebraucht sind nach Auffassung der Richter Sachen nur dann,
wenn sie bereits ihrem „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ zugeführt wurde.
Also etwa dann, wenn ein Küchengerät als Küchengerät genutzt oder ein Handy für einige Zeit in Betrieb war.

Das bloße Vorführen im Laden hält das Gericht ausdrücklich nicht für einen Grund,
die Kaufsache als „gebraucht“ zu deklarieren (Aktenzeichen 4 U 102/13).
In openJur http://openjur.de/u/678191.html wird dies genauer ausgeführt Aus dem o.a. Urteil:
Abs.64 u. 65
Maßgeblich muss insoweit ein objektiver Maßstab sein, d.h. die Eigenschaft als "gebraucht" ist einer Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien entzogen.
Andernfalls hätte es der Verkäufer in der Hand, durch die Vereinbarung, dass es sich um eine gebrauchte Kaufsache handelt, die Verjährungsfrist auf
ein Jahr zu begrenzen (vgl. BGH NJW 2007, 674, 677 Rn.33; MünchKomm-Lorenz, BGB, 6. Aufl., § 474 Rn. 15; Palandt-Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., § 475 Rn.11;
Staudinger-Matusche-Beckmann, BGB, Neub. 2014, § 475 Rn. 89; a.A. u.a. BeckOK-Faust, BGB, Stand 01.03.2011, § 475 Rn. 17 mwN).

Dementsprechend gilt - und insoweit kann auf die zu § 11 Nr. 10 AGBG a.F. (nunmehr § 309 Nr. 8b BGB) entwickelten Abgrenzungskriterien zurückgegriffen
werden -, dass Sachen dann gebraucht sind, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt
wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind (MünchOK-Lorenz, BGB, 6. Aufl., § 474 Rn. 14). Die maßgebliche Formulierung
der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie heißt dementsprechend im englischen Wortlaut "secondhand goods" und im französischen Wortlaut
"bien d’occassion" (vgl. MünchOK-Lorenz, BGB, 6. Aufl., § 474 Rn. 14 Fn. 45), also sinngemäß "aus zweiter Hand".


Nach dem oben gezeigten ist eine Platte mit einem SMART -Wert von auch nur 3989 Stunden = 166 Tage nichts anderes als gebraucht, und als solche auch zu bezeichnen

Dies wird mit der Bezeichnung Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): bewusst verschwiegen. Ein durchaus einfacher Fall.

weshalb hätte also die Möglichkeiten:

den Kaufvertrag wg. § 119 BGB anfechten (Anfechtbarkeit wegen Irrtums)

Wenn die Zeitpunkt innerhalb der Gewährleistung noch nicht
überschritten ist,
Wäre die Möglichkeit gem. §437 BGB

- Nacherfüllung zu fordern
- Vom Vertrag zurückzutreten
- Schadensersatz zu fordern.

Das alles ist mit viel Aufwand verbunden und die Frage, ob man dazu Lust hat.

Durchaus wichtig ist hier die Frage, wann und aus welchem Grund die Mängel festgestellt wurden, und warum nicht sofort reklamiert wurde.

Hier könnte man z.B. argumentieren, dass, als der Fehler mit dem Schreibzugriff auftrat, man sich an die Untersuchung der Platte machte
und nach dem Feststellen der SMART -Werte dann auch die anderen untersucht wurden. Und dass man eben zunächst den Angaben des Verkäufers
vertraut hätte.

Nichtsdestotrotz solltest du deinen Standpunkt klar machen, und entsprechende Forderungen erheben.

Nur so kann der Verkäufer in Verzug gesetzt werden.

Im zweiten Schritt ist dann sinnvoll sich Rechtsbeistand zu holen (Anwalt / Verbraucherzentrale)
Die Verbraucherzentrale wäre auch zuständig, diese Werbung im Sinne des UWG zu verfolgen und auf Unterlassung zu klagen, was für einen Privatmann
nicht möglich ist.

wanne
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von wanne » 11.03.2017 09:05:30

Meillo hat geschrieben:Weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber jetzt weisst du wenigstens, dass man Festplatten besser nicht bei Ebay kauft ...
Leider bei Festplatten gang und gäbe.
Die schicken das zurück zum Hersteller, der Tütet das neu ein und am Ende wird es als "wie neu" verkauft.
In sofern ist das für die Kategorie in Ebay eigentlich vollkommen richtig, bzw. üblich.
Ich kann aber auch die gleiche Geschichte zu MediMax erzählen. Da steht zwar nicht Neu am Regal, aber natürlich geht man von sowas aus, wenn das in Bunter Verpackung im Regal steht.
Die habe ich damals dann auch gleich 2 mal umtauschen können, weil sie kaputt gieng. Der laden verweigerte mir auch das reicht das Ding gegen Geld einzutauschen. (Eigentlich entscheide ich und nicht der Laden, was im Fall der Gewährleistung passiert. (Außer bei Unverhältnismäßigkeit)) Am Ende habe ich natürlich nicht geklagt.
Wie vermutlich jeder andere Kunde. Aber eben in meinem Bekanntenkreis erzählt, was passiert ist.
Hat den Laden vermutlich mehr gekostet als ne Festplatte. Und so würde ich das auch bei ebay machen: Sagen, dass du nicht zufrieden bist, und schlecht bewertest, wenn er sie nicht umtauscht. Dann rennen die normalerweise schon.

Trotzdem gebe ich dir Recht HDDs kauft man eher bei Mindfactory. Da wäre sowas nicht ohne deutlicheren Hinweis passiert. Aber wie gesagt, so mancher andere, den man für eher vertrauenswürdig hält macht das genauso.
Fesplatten gehen so oft kaputt, dass es extrem schwer ist, die Unmengen an reparierten irgend wie wieder loszubekommen. Denn gebraucht will die eigentlich keiner haben. Deswegen ist da Verlockung verdammt groß.
rot: Moderator wanne spricht, default: User wanne spricht.

geier22

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von geier22 » 11.03.2017 10:09:35

wanne hat geschrieben: Trotzdem gebe ich dir Recht HDDs kauft man eher bei Mindfactory. Da wäre sowas nicht ohne deutlicheren Hinweis passiert. Aber wie gesagt, so mancher andere, den man für eher vertrauenswürdig hält macht das genauso.
Recht hast du . Aber gerade deswegen sollte man doch möglichst massiv gegen unseriöse Händler vorgehen, Schon um die "paar" vertrauenswürdigen Händler zu schützen.
Das auslesen der S.M.A.R.T.-Daten ist ein Klacks und eine neuen Platte wird wohl kaum einen Power-On Time Wert von mehr als ein paar Stunden haben.
Kein Hersteller wird dies absichtlich verstellen.
Damit ist - nachdem was ich oben in dem Zitat aus dem Urteil beschrieben habe - eine klare Unterscheidung Neu / Gebraucht herzustellen.
Natürlich schützt das einen immer noch nicht gegen die bewusste Manipulation dieser Werte, aber dann kommen wir in den Bereich der Straftaten,
was wahrscheinlich auch schwierig und mit erheblichen Aufwand nachzuweisen ist ( man will doch nur eine Festplatte haben ....)

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 11.03.2017 12:31:37

Ich habe nun beschlossen, mich nächste Woche an die Verbraucherzentrale zu wenden. Ich werde auch keine Platten an diese Firma einschicken, da man dann nichts mehr in der Hand hätte und ich schon lesen konnte, dass dorthin Platten eingeschickt wurden und sich danach nicht mehr gemeldet wurde. Da meine Käufe versetzt stattgefunden haben, kann man in meinen Augen bereits von Stichproben ausgehen.

Da Ebay selber an dem Laden verdient und ich bisher wegen diversen Angelegenheiten in der Ebay-Mailwarteschleife verweilen durfte, werde ich den Verkäufer dort auch nicht melden.

Sehr dumm ist, dass auf keiner Rechnung die Seriennummern vermerkt sind.

@Debianoli

So sollte das aussehen, wenn man solche Festplatten verkauft:

http://www.ebay.de/itm/WD-Western-Digit ... 5#viTabs_0
Artikelzustand: Gebraucht :
Verkäufernotizen: “Produktionsdatum 2010-2011, die Platten haben wenige Start-Stop Zyklen ca 30-80mal, und zwischen 15.000 - 30.000 Tsd Betriebsstunden”
Habe beim Googeln auch einen netten Eintrag in der "FreiePresse" gefunden:
Freiberger im Club der Millionäre
Freiberg. Mit seinem Online-Handel in einem unscheinbaren Mietshaus schwimmt der Freiberger Markus Drobny auf einer Erfolgswelle: Mit einem Umsatz von 3,5 Millionen Euro etablierte sich der 34-Jährige ...

erschienen am 21.09.2010
Woanders liest man, dass gerade Festplatten sein Hauptgeschäft sind. Es wird in meinen Augen Zeit, dass da mal genau nachgeschaut wird.

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von MSfree » 11.03.2017 13:06:37

weshalb hat geschrieben:
Artikelzustand: Gebraucht :
Verkäufernotizen: “Produktionsdatum 2010-2011, die Platten haben wenige Start-Stop Zyklen ca 30-80mal, und zwischen 15.000 - 30.000 Tsd Betriebsstunden”
Wenn man das mal nachrechnet, passen die Angaben nicht zusammen.

Eine Platte von 2010 wäre jetzt 7 Jahre alt. Mit 80 Start-Stop Zyklen wäre die Platte ziemlich genau einmal im Monat gestartet. Das paßt sehr gut zu einem Windowsserver, der einmal im Monat zum Patchday gebootet wird. Allerdings müßte so eine Platte dann über 60000 Betriebsstunden haben.

Andererseits würden 15000 Betriebsstunden gut zu einem 7 Jahre alten Desktoprechner passen, der täglich an und aus geschaltet wird. Dieser hätte aber über 1500 Start-Stop Zyklen.

Wie dem auch sei, eine 6-7 Jahre alte Festplatte würde ich wenn überhaupt nur für maximal 10 Euro inklusive Porto kaufen.

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 11.03.2017 13:16:47

@Msfree

Der Produktionszeitraum der Platte selbst ist von 2010- 2011, das hat nichts mit der Laufzeit zu tun.

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von MSfree » 11.03.2017 13:18:53

weshalb hat geschrieben:@Msfree
Der Produktionszeitraum der Platte selbst ist von 2010- 2011, das hat nichts mit der Laufzeit zu tun.
Doch, denn die Laufzeit wird mit 15000-30000h angegeben.

Liest du eigentlich, was ich oben ausgeführt habe?

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 11.03.2017 13:32:49

@Msfree

Die Platten konnte man seit geraumer Zeit weit nach dem Produktionszeitraum "Neu" erwerben. (hatte selber genug von denen gekauft, Smartwerte waren immer TipTop)

Ich kann deshalb deine Aussagen zur Laufzeit nicht nachvollziehen.

Edit
Ok, das mit den 30-80 Start Stop Zyklen leuchtet ein, aber dann müßten die ja Folgendes machen. Den Smartwert der Laufzeit nachträglich fälschen. Und wenn die das können, warum fälschen die dann nicht alles? Ich denke eher, dass die das hier nicht so genau nehmen, aber immerhin werden die Platten als Gebraucht gekennzeichnet(und darum ging es eigentlich nur!), was nicht heißt, dass ich die kaufen würde.

Obwohl das mit den Start-Stopzyklen einleuchtet, wenn die 7 Jahre gelaufen wären, aber da man den Umstand nicht kennt, wann die Platte das erste mal in Betrieb genommen wurde, naja nun, da kann man viel reininterpretieren. Und was ist, wenn darauf ein Linux lief, was nicht so oft neu gebootet werden musste?

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von MSfree » 11.03.2017 14:28:27

weshalb hat geschrieben:Ich kann deshalb deine Aussagen zur Laufzeit nicht nachvollziehen.
Eine Platte, die innerhalb von 7 jahren nur 80 Startzyklen hat, ist als Dauerläufer in einem Server gelaufen, dann passen die angegebenen 30000h Betriebsstunden nicht dazu. OK, so eine Platte könnte 4 jahre im Lager gelegen haben, aber das macht normalerweise kein Händler, denn Lager kostet Geld.

Andererseits ist eine Platte, die innerhalb von 7 Jahren 15000 Betriebsstunden gelaufen ist, mir großer Wahscheinlichkeit eine Platte aus einem typischen Bürorechner (220 Arbeitstage pro Jahr, 9h pro Tag, 7 Jahre = 13860h), der hätte aber 220*7 Startzyklen = 1540.

Der Händler nimmt es also mit seinen Angaben: 30-80 Zyklen, 6-7 Jahre alt, 15000-30000h zumindest nicht sehr genau. Da das aber im Grunde zugesicherte Eigenschaften sind, die definitiv nicht plausibel sind, muß man hier schon systematischen Betrug unterstellen, weil enweder die Zahl der Startzyklen um den Faktor 20 "geschönt" sind oder die Laufzeit von 30000h um den Faktor 2 "geschönt" ist.

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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 11.03.2017 17:09:13

MSfree hat geschrieben: OK, so eine Platte könnte 4 jahre im Lager gelegen haben, aber das macht normalerweise kein Händler, denn Lager kostet Geld.
Ist das jetzt deine Ansicht oder soll das ein Argument sein?

Anderes Rechenbeispiel: Platte Ende 2011 produziert und Mitte 2013 das erste mal verbaut. Durchgehender Linuxserverbetrieb mit um die 20 Neustarts pro Jahr bis 4 Quartal 2016 (rund 3,4 Jahre Laufzeit mit 29000 Stunden) dann Abverkauf und nun im Handel.

Mal aus meinem Server ein verkürztes Beispiel, mit einer Platte aus diesem Produktionszeitraum, mit der ich tatsächlich öfter booten mußte:
Warning: DEFAULT entry missing in drive database file(s)
=== START OF INFORMATION SECTION ===
Model Family: Western Digital RE4-GP
Device Model: WDC WD2003FYPS-27W9B0
Serial Number: WD-WCAVYNummer
LU WWN Device Id: 5 0014ee 2044f18fb
Firmware Version: 04.05G09
User Capacity: 2.000.398.934.016 bytes [2,00 TB]
Sector Size: 512 bytes logical/physical
Rotation Rate: 5400 rpm
Device is: In smartctl database [for details use: -P show]
ATA Version is: ATA8-ACS (minor revision not indicated)
SATA Version is: SATA 2.6, 3.0 Gb/s
Local Time is: Sat Mar 11 16:52:49 2017 CET
SMART support is: Available - device has SMART capability.
SMART support is: Enabled

SMART Attributes Data Structure revision number: 16
Vendor Specific SMART Attributes with Thresholds:
ID# ATTRIBUTE_NAME FLAG VALUE WORST THRESH TYPE UPDATED WHEN_FAILED RAW_VALUE
4 Start_Stop_Count 0x0032 100 100 000 Old_age Always - 60
5 Reallocated_Sector_Ct 0x0033 200 200 140 Pre-fail Always - 0
9 Power_On_Hours 0x0032 089 089 000 Old_age Always - 8213


Hier mal eine von den besagten:
ID# ATTRIBUTE_NAME FLAG VALUE WORST THRESH TYPE UPDATED WHEN_FAILED RAW_VALUE
1 Raw_Read_Error_Rate 0x002f 200 200 051 Pre-fail Always - 1
3 Spin_Up_Time 0x0027 253 231 021 Pre-fail Always - 8808
4 Start_Stop_Count 0x0032 100 100 000 Old_age Always - 35
5 Reallocated_Sector_Ct 0x0033 200 200 140 Pre-fail Always - 0
7 Seek_Error_Rate 0x002e 200 200 000 Old_age Always - 0
9 Power_On_Hours 0x0032 078 078 000 Old_age Always - 16168
10 Spin_Retry_Count 0x0032 100 253 000 Old_age Always - 0
Also irgendwie scheint dein Szenario wohl keine Allgemeingültigkeit zu haben.

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weshalb
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von weshalb » 15.03.2017 12:54:14

Ich habe heute Post von der Verbraucherzentrale bekommen.

Neben dem Hinweis, mich auf mein Recht berufen zu können (wer hätte das gedacht) und dass ich bei der Polizei Strafanzeige erstatten kann, werde ich gefragt, ob es an einen digitalen Marktwächter weitergeleitet werden soll, der sich mit Betrugsmaschen im Netz beschäftigt.

Weiterhin, dass ich im Fall eines Rechtsstreits eine Rechtsvertretung über die Verbraucherzentrale beauftragen kann.

pferdefreund
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von pferdefreund » 16.03.2017 12:05:05

genau wegen sowas kaufe ich sowas beim örtlichen Händler originalverpackt mit noch Folie drum. Sch..ß auf die paar Euro mehr - wenn ich die Zeit rechne, Reklamation, Verbraucherzentrale, Hick-Hack. Geiz ist nicht immer geil.

KP97
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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Beitrag von KP97 » 16.03.2017 15:23:23

@pferdefreund
...mein Reden...siehe meinen Beitrag zuvor, hilft dem TE jetzt leider nicht weiter.
Vielleicht aber künftig...

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