Wenn ich mich nicht irre geht es dabei mehr - oder neben anderem - um die Möglichkeit Bibliotheken mit Programmen zu verlinken die nicht unter GPL stehen, was ja nicht unbedingt closed-source heißen muss. Ich kann mich aber auch irren, ganz allgemein gesagtDie LGPL unterstützt doch aber auch nicht-freie Software. Das ist der einzige Punkt, an dem mir RMS inkosequent erscheint, evtl hab ich aber auch etwas nicht richtig verstanden.
Was jeder kennen sollte: Den Debian-Gesellschaftsvertrag:
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Hallo,
Das ist eben genau der Punkt. Oft wird RMS, meistens von Leuten die sich nicht oder nur sehr wenig mit ihm und der FSF beschäftigt haben, als extrem bezeichnet. RMS hat aber eine sehr differenzierte Sicht auf verschiedene Situationen und verschiedene Medien. Debian ist z.B. mit Dokumenten deutlich strenger als RMS und die FSF. Während RMS da sehr wohl zwischen Software und Texte unterscheidet und die verschiedenen Eigenarten berücksichtigt wird bei Debian alles an dem Free Software Guide gemessen egal ob es sich um Software oder Text handelt. Deswegen sollen z.B. GFDL lizensierte Dokumente nach der sarge release nach non-free verschoben werden.
Zum Thema LGPL interresiert dich vielleicht dieser Text: http://www.gnu.org/licenses/why-not-lgpl.htmlse8i hat geschrieben: Die LGPL unterstützt doch aber auch nicht-freie Software. Das ist der einzige Punkt, an dem mir RMS inkosequent erscheint, evtl hab ich aber auch etwas nicht richtig verstanden.
Das ist eben genau der Punkt. Oft wird RMS, meistens von Leuten die sich nicht oder nur sehr wenig mit ihm und der FSF beschäftigt haben, als extrem bezeichnet. RMS hat aber eine sehr differenzierte Sicht auf verschiedene Situationen und verschiedene Medien. Debian ist z.B. mit Dokumenten deutlich strenger als RMS und die FSF. Während RMS da sehr wohl zwischen Software und Texte unterscheidet und die verschiedenen Eigenarten berücksichtigt wird bei Debian alles an dem Free Software Guide gemessen egal ob es sich um Software oder Text handelt. Deswegen sollen z.B. GFDL lizensierte Dokumente nach der sarge release nach non-free verschoben werden.
genau darum geht es bei der LGPL.DavidJ hat geschrieben: Wenn ich mich nicht irre geht es dabei mehr - oder neben anderem - um die Möglichkeit Bibliotheken mit Programmen zu verlinken die nicht unter GPL stehen, was ja nicht unbedingt closed-source heißen muss. Ich kann mich aber auch irren, ganz allgemein gesagt
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Soweit ich weiß, hat Stallman die LGPL mal als den "größten Fehler seines Lebens" bezeichnet.se8i hat geschrieben: Die LGPL unterstützt doch aber auch nicht-freie Software. Das ist der einzige Punkt, an dem mir RMS inkosequent erscheint, evtl hab ich aber auch etwas nicht richtig verstanden.
Ja, genau das habe ich auch gehört. Was ist an der GNU FDL aus Debian-Sicht denn so unfrei? Ich selbst stelle eigentlich sämtliche von mir verfasste Dokumente unter die GNU FDL und würde gerne wissen, was es aus Debianprojektsicht daran ausszusetzen gibt.BeS hat geschrieben:Deswegen sollen z.B. GFDL lizensierte Dokumente nach der sarge release nach non-free verschoben werden.
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So wie es momentan im Debian-Gesellschaftsvertrag ausgedrückt ist, finde ich es eigentlich ganz sinnvoll:BeS hat geschrieben:Hallo,
Aber dann sollte man so ehrlich zu sich und den usern sein und auch in den SC ganz klar schreiben das man ein GNU/Linux System mit freier und nicht-freier Software anbietet aber die beiden Teile strikt trennt so dass jeder die Wahl zwischen free und non-free hat.Hackmeck hat geschrieben: Stimmt schon. Aber es ist leider IMHO immer noch so, dass man bei einem Desktop-System dank Dingen wie JAVA und Shockwave einfach nicht ganz ohne non-free-Software auskommt. Und ob jemand wirklich nur freie Software einsetzt, sollte er immer noch selbst entscheiden - das Debian Projekt sollte hier IMHO nich jenen Steine in den Weg legen, die zwar größtenteils freie Software einsetzen möchten aber das eine oder andere aus non-free brauchen.
Quelle:http://www.debian.de/social_contract.de.htmlWir versprechen, dass die Debian-GNU/Linux-Distribution auch weiterhin vollständig aus Freier Software bestehen wird. Da es viele verschiedene Auslegungen des Begriffs »Freie Software« gibt, haben wir weiter unten die Richtlinien aufgeführt, nach denen wir Freie Software identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.
Die Unterstützung von Anwendern, die nicht-freie Software benutzen möchten, sieht eben so aus, dass auch Server mit nicht-freier Software vom Debian-Projekt bereitgestellt werden, deren Software einfach ins System integriert werden kann. Außerdem muss man sich somit nicht sklavisch an Debians Freiheitsbegriff halten. Wenn eine GPL-Software mit Dokumenten, die unter der GNU FDL stehen, kommt, würde dies ja z.B. bald schon bedeuten, dass die gesamte Software nach non-free verschoben wird, oder? Eine solche Software würde ich aber trotzdem noch als 'frei' bezeichnen.
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Hallo,
Ich muß sagen das ich lange Zeit auch eher die Meinung der Debian developer vertreten habe. Mittlerweile bin ich auch der Meinung das man Software und Text nicht in einem Topf werfen sollte.
Die GFDL erlaubt sogenannte invariant-sections. Invariant-sections dürfen aber nichts mit dem eigentlichen Thema des Dokumentes zu tun haben, und dürfen afaik auch nur am Anfang oder Ende des Dokumentes stehen (ich bin mir mit den Einschränkungen nichtmehr so sicher, auf jedenfall sind die invariant-sections deutlich eingeschränkt). Diese Invariant-sektions dürfen weder entfernt noch verändert werden.
Es geht dabei z.B. darum das die FSF in ihren Dokumenten sich "Vorstellen" will oder du in deinem technischen Dokument ein kleines Kapitel über den Autor einfügen kannst indem du was über dich schreibts, wer du bist, warum du dieses Dokument geschrieben hast oder was auch immer. Das kannst du dann als invariant-section kennzeichnen, d.h. man darf diesen Teil nicht verändern oder entfernen. Es wäre ja auch ziemlich sinnlos wenn jemand anderes z.B. deinen Lebenslauf ändern könnte.
Daran stört sich Debian, weil sie halt sagen Software <-> Text und man muß alles ändern und austauschen können. Aber Text ist nunmal nicht das gleiche wie Software. Text ist schon von Natur aus viel freier indem was man damit tun kann, da der "code" (die Sprache/Schrift) immer automatisch dabei ist. Aber bei Texten wo man was über seine eigene Person schreibt ist das Recht auf Veränderung für dritte nicht unbedingt sinnvoll.
Das problem sind die invariant-sections. Wenn du mal bei google.de/groups oder auf der debian-legal Mailingliste danach suchst wirst du viele Diskussionen darüber zwischen Debian-developer und RMS und anderen FSF Mitgliedern finden.Hackmeck hat geschrieben:Ja, genau das habe ich auch gehört. Was ist an der GNU FDL aus Debian-Sicht denn so unfrei? Ich selbst stelle eigentlich sämtliche von mir verfasste Dokumente unter die GNU FDL und würde gerne wissen, was es aus Debianprojektsicht daran ausszusetzen gibt.
Ich muß sagen das ich lange Zeit auch eher die Meinung der Debian developer vertreten habe. Mittlerweile bin ich auch der Meinung das man Software und Text nicht in einem Topf werfen sollte.
Die GFDL erlaubt sogenannte invariant-sections. Invariant-sections dürfen aber nichts mit dem eigentlichen Thema des Dokumentes zu tun haben, und dürfen afaik auch nur am Anfang oder Ende des Dokumentes stehen (ich bin mir mit den Einschränkungen nichtmehr so sicher, auf jedenfall sind die invariant-sections deutlich eingeschränkt). Diese Invariant-sektions dürfen weder entfernt noch verändert werden.
Es geht dabei z.B. darum das die FSF in ihren Dokumenten sich "Vorstellen" will oder du in deinem technischen Dokument ein kleines Kapitel über den Autor einfügen kannst indem du was über dich schreibts, wer du bist, warum du dieses Dokument geschrieben hast oder was auch immer. Das kannst du dann als invariant-section kennzeichnen, d.h. man darf diesen Teil nicht verändern oder entfernen. Es wäre ja auch ziemlich sinnlos wenn jemand anderes z.B. deinen Lebenslauf ändern könnte.
Daran stört sich Debian, weil sie halt sagen Software <-> Text und man muß alles ändern und austauschen können. Aber Text ist nunmal nicht das gleiche wie Software. Text ist schon von Natur aus viel freier indem was man damit tun kann, da der "code" (die Sprache/Schrift) immer automatisch dabei ist. Aber bei Texten wo man was über seine eigene Person schreibt ist das Recht auf Veränderung für dritte nicht unbedingt sinnvoll.
Zuletzt geändert von BeS am 21.01.2004 23:02:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Hallo,
aber damit besteht Debian GNU/Linux nicht mehr aus 100% freier Software. Debian bietet dir vielleicht eine saubere Trennung damit du ein 100% freies System installieren kannst. Debian bietet dir aber auch nicht-freie Software an und empfiehlt sie dir sogar bei Programmen die in main sind!Hackmeck hat geschrieben: Die Unterstützung von Anwendern, die nicht-freie Software benutzen möchten, sieht eben so aus, dass auch Server mit nicht-freier Software vom Debian-Projekt bereitgestellt werden, deren Software einfach ins System integriert werden kann.
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Die Behauptung, dass die Invariant Sections das alleinige Problem darstellen, und dass Debian Software und Text gleichstellen (oder behandeln) will, ist schlicht falsch.
Invariant Sections sind ein Teil des Problems, aber das Hauptproblem ist, dass die FDL schlicht unpraktisch ist, und technische Fragen aufwirft.
Folgende Kritikpunkte hat Debian an der GNU FDL (In Klammer jeweils meine persönliche Meinung oder Anmerkungen von mir):
Im wesentlichen entspricht das auch meiner Haltung: Die GNU FDL ist gut gemeint, hat aber einige handwerkliche Schwächen, die sie einfach problematisch machen. Da kann die FSF auch noch so viel reden oder klarstellen: Wenn die Lizenz an und für sich nicht eindeutig interpretierbar ist, kann sie potenziell komplett gekippt werden, was sie dann wertlos machen würde (keine oder ungültige Lizenz -> Fallback auf Standardcopyright -> keine Veränderung und/oder Weitergabe ohne explizite schriftliche Genehmigung).
Man sollte aber auch im Auge behalten, dass die GPL auch schon in der Version 2.0 vorliegt, "nobody is perfect"... Ausserdem wird der Konflikt nicht so kritisch gesehen, dass man jetzt auf biegen und brechen FDL Dokumente aus main entfernt. Nach dem Sarge Release könnte das allerdings durchaus geschehen. Aber wie schon gesagt: das liegt nicht daran, dass man die FDL für "echt unfrei" halten würde, sondern daran, dass die Interpretation nicht eindeutig ist, und die Auslegung sich im Zweifelsfall am "worst case"orientiert, der halt nach dem DSC "non-free" wäre...
Patrick
Invariant Sections sind ein Teil des Problems, aber das Hauptproblem ist, dass die FDL schlicht unpraktisch ist, und technische Fragen aufwirft.
Folgende Kritikpunkte hat Debian an der GNU FDL (In Klammer jeweils meine persönliche Meinung oder Anmerkungen von mir):
- Die FDL ist inkompatibel mit der GPL. Dies wirft interessante Fragen auf, wenn man z.B. Dokumentation per Doxygen aus dem Source eines GPL Programms generiert, und diesen unter die FDL stellt.
- unklare Formulierung. Selbst die FSF macht Fehler beim Labeln von Invariant Sections. (evtl. mit Version 1.2 behoben/verbessert?)
- invariant sections können von der Zeit überholt werden
- Die Lizenz kann durch Änderungen in der Technologie obsolet werden. (eher unwahrscheinlich)
- um invariant sections zu ändern, muss man die Zustimmung aller Personen einholen, die daran mit gearbeitet haben. Das ermöglicht es einzelnen die Modifikation von Dokumenten zu blockieren.
- es ist potentiell nicht möglich, Teile eines Dokuments für einen anderen Zweck zu verwenden oder in Dokumenten zu verwenden, die sich mit etwas völlig anderem beschäftigen.
- Wenn man 2 FDL Dokumente kombiniert, müssen die invarianten Sektionen beider Dokumente unverändert übernommen werden, auch wenn diese sich potentiell widersprechen (alte vs. neue Mailinglistenadresse z.B.)
- Man kann invariante Sektionen aus Dokumenten nicht verwenden, wenn diese invariante Sektion sich mit dem Hauptthema des neuen Dokumentes beschäftigt.
Im wesentlichen entspricht das auch meiner Haltung: Die GNU FDL ist gut gemeint, hat aber einige handwerkliche Schwächen, die sie einfach problematisch machen. Da kann die FSF auch noch so viel reden oder klarstellen: Wenn die Lizenz an und für sich nicht eindeutig interpretierbar ist, kann sie potenziell komplett gekippt werden, was sie dann wertlos machen würde (keine oder ungültige Lizenz -> Fallback auf Standardcopyright -> keine Veränderung und/oder Weitergabe ohne explizite schriftliche Genehmigung).
Man sollte aber auch im Auge behalten, dass die GPL auch schon in der Version 2.0 vorliegt, "nobody is perfect"... Ausserdem wird der Konflikt nicht so kritisch gesehen, dass man jetzt auf biegen und brechen FDL Dokumente aus main entfernt. Nach dem Sarge Release könnte das allerdings durchaus geschehen. Aber wie schon gesagt: das liegt nicht daran, dass man die FDL für "echt unfrei" halten würde, sondern daran, dass die Interpretation nicht eindeutig ist, und die Auslegung sich im Zweifelsfall am "worst case"orientiert, der halt nach dem DSC "non-free" wäre...
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Hallo,
Das Debian Text und Software an den gleichen Maßstäben misst ist aber eindeutig, beide werden anhand des DFSG in main oder non-free eingeteilt.
Zu deinem Beispiel, dabei kolidieren die Lizenzen imho genausowenig wie wenn ich von Hand die Dokumentation zu einem Quellcode schreibe.
1. niemand ist perfekt, Verbesserungen sind immer möglich. Auch bei der GFDL
2. die Entscheidung bei Debian ist noch nicht entgültig gefallen.
Bisher bezogen sich die meisten Argumente die ich gehört habe auf diese invariant sections, was ja auch deine Aufzählung bestätigt, jetzt wo ich es lese fällt mir diese "inkompatibel zur GPL" Argument auch wieder ein.pdreker hat geschrieben:Die Behauptung, dass die Invariant Sections das alleinige Problem darstellen, und dass Debian Software und Text gleichstellen (oder behandeln) will, ist schlicht falsch.
Das Debian Text und Software an den gleichen Maßstäben misst ist aber eindeutig, beide werden anhand des DFSG in main oder non-free eingeteilt.
Da stellt sich für mich die Frage in wie fern Software und Dokumenten Lizenzen kompatibel sein können. Das ist ungefähr so wie wenn man sagen würde mit einer Bohrmaschine kann ich keinen Nagel in die Wand hauen.Folgende Kritikpunkte hat Debian an der GNU FDL (In Klammer jeweils meine persönliche Meinung oder Anmerkungen von mir):
- Die FDL ist inkompatibel mit der GPL. Dies wirft interessante Fragen auf, wenn man z.B. Dokumentation per Doxygen aus dem Source eines GPL Programms generiert, und diesen unter die FDL stellt.
Zu deinem Beispiel, dabei kolidieren die Lizenzen imho genausowenig wie wenn ich von Hand die Dokumentation zu einem Quellcode schreibe.
von den Fehlern beim labeln habe ich bisher noch nichts gehört. Aber das sind doch höchstens 'Schönheitsfehler' die man in einer neuen Version der GFDL beheben kann.[*]unklare Formulierung. Selbst die FSF macht Fehler beim Labeln von Invariant Sections. (evtl. mit Version 1.2 behoben/verbessert?)
invariant sections sind keine technischen Infos, wie können sie dann überhohlt werden?[*]invariant sections können von der Zeit überholt werden
Das verstehe ich nicht, hast du ein Beispiel. Aber theoretisch kann natürlich jede Lizenz durch ein bestimmtes Ereignis obsolet werden.[*]Die Lizenz kann durch Änderungen in der Technologie obsolet werden. (eher unwahrscheinlich)
Es ist Sinn der invariant-section das diese niemand ändern oder entfernen kann. Die 'technischen-Teil' des Dokumentes kann aber jeder ändern.[*]um invariant sections zu ändern, muss man die Zustimmung aller Personen einholen, die daran mit gearbeitet haben. Das ermöglicht es einzelnen die Modifikation von Dokumenten zu blockieren.
Wenn ich ein Dokument für etwas völlig anderes verwende, dann werde ich wohl kaum auf einem vorhandenen aufbauen, da ich dann 90% ändern müsste. Ich werde also höchstens in meinem neuen Dokument Teile eines anderen zitieren und das darf ich immer, egal welche Lizenz das Dokument hat. Stichwort: fair-use.[*]es ist potentiell nicht möglich, Teile eines Dokuments für einen anderen Zweck zu verwenden oder in Dokumenten zu verwenden, die sich mit etwas völlig anderem beschäftigen.
Wieder das gleiche, die invariant-section ist dafür da, dass sie niemand anderes als der ursprüngliche Autor verändern kann. Wenn du wirklich zwei Dokumente 1:1 kombinierst ist es daher nur richtig das du auch beide invariant-sections verwendest. Erstellst du aber ein neues Dokument auf Basis der beiden vorherigen spielt die Lizenz wieder keine Rolle (siehe einen Punkt weiter oben)[*]Wenn man 2 FDL Dokumente kombiniert, müssen die invarianten Sektionen beider Dokumente unverändert übernommen werden, auch wenn diese sich potentiell widersprechen (alte vs. neue Mailinglistenadresse z.B.)
Wenn sich dein Dokument nicht mit dem gleichen Thema/Problem beschäftigt wirst du wohl kaum das alte Dokument 1:1 übernehmen, höchstesn Abschnitte zitieren -> wie die letzten zwei Punkte: Lizenz spielt keine Rolle.[*] Man kann invariante Sektionen aus Dokumenten nicht verwenden, wenn diese invariante Sektion sich mit dem Hauptthema des neuen Dokumentes beschäftigt.[/list]
stimmt.Man sollte aber auch im Auge behalten, dass die GPL auch schon in der Version 2.0 vorliegt, "nobody is perfect"... Ausserdem wird der Konflikt nicht so kritisch gesehen, dass man jetzt auf biegen und brechen FDL Dokumente aus main entfernt. Nach dem Sarge Release könnte das allerdings durchaus geschehen. Aber wie schon gesagt: das liegt nicht daran, dass man die FDL für "echt unfrei" halten würde, sondern daran, dass die Interpretation nicht eindeutig ist, und die Auslegung sich im Zweifelsfall am "worst case"orientiert, der halt nach dem DSC "non-free" wäre...
1. niemand ist perfekt, Verbesserungen sind immer möglich. Auch bei der GFDL
2. die Entscheidung bei Debian ist noch nicht entgültig gefallen.
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"Weitere Informationen finden sie unter http://unsere.alte.webseite/infos.html"invariant sections können von der Zeit überholt werden
invariant sections sind keine technischen Infos, wie können sie dann überhohlt werden?
Nur so als Beispiel... Wenn man jetzt einen der alten Autoren nicht mehr auftreiben kann, kann man die IS nicht ändern. Schade...
Ja, das Hauptargument dreht sich um die Invariant Sections, sorry, wenn sich das bei mir anders angehört hat. Ich wollte nur darauf hinaus, dass es nicht darum geht die invariant section grundsätzlich zu entfernen, sondern ihre genaue Festlegung, und die Beschränkungen zu verändern oder klar zu stellen.
Sehr beliebtes Argument: Die Lizenz gibt kein gutes Vorbild ab... Wenn alle Software GPL ist, kann jeder Software basierend auf allem anderen verwenden. Wenn alle Dokumente (einer bestimmten Art) unter der FDL stehen, wird es durch die Invariant Sections schwierig Dinge zusammenzuführen. Die Nummer mit den Covertexts in der FDL ist auch unklar.
Dass Debian momentan Software und Doku über eine Kamm schert liegt auch daran, dass, als der DSC geschrieben wurde einfach niemand an Dokumentation gedacht hat. Ergo gibt es nur die bestehenden Richtlinien für Software, und die werden halt angewendet, weil es halt die einzigen Regeln sind, die Debian momentan hat...
Mir sind auch ein paar (zugegeben ziemlich konstruierte) Tricks eingefallen, mit denen man die FDL "ärgern" kann:
- Invariant Section: BeS ist ein radikaler FSF Anhänger und niemand sollte auf Ihn hören. [1]
- Invariant Section: Wenn die folgende GPG Signatur nicht intakt ist, enthält dieses Dokument evtl. Anweisungen und Hinweise, die Ihre Daten zerstören können.
--- BEGIN PGP SIGNATURE ---
... - Invariant Section: Wenn dieses Dokument hilfreich war, oder sie dem Autor (mir!!!) danken wollen, können sie Geld an folgende Bankverbindung überweisen....
Was mich im Prinzip stört, ist dass ein nicht wohlwollender Autor die Lizenz mit sowas genau zu Zwecken einsetzen kann, die eigentlich nicht so gedacht sind und wenn wir alle wohlwollend wären, dann bräuchten wir die Lizenz nicht...
Ja, auch ich möchte eine gute und offene Lizenz für Dokumentation, aber die GFDL ist in meinen Augen noch nicht soweit. Es gibt einfach zu viele Interpretationslücken und "Workarounds"... Die FSF hat sich ja sogar mit debian-legal kurzgeschlossen, um in einer offenen Diskussion diese Lücken in einer neuen Version der FDL zu beheben.
Das eigentliche Problem ist wohl auch noch, dass Debian sehr stolz auf ihre strikte Auslegung der Regeln ist (lassen wir non-free jetzt 'mal aussen vor, das konnte noch niemand schlüssig erklären ) und diese strikte Definition jetzt auch auf Dinge anwendet, für die sie eigentlich nicht vorgesehen war. Zusätzlich kommen noch ein paar Bedenken dazu, dass die FDL in einigen Punkte einfach nicht klar genug ist, und wenn man dan die Debian Regeln anwendet, muss man von schlimmsten Fall ausgehen, der dann halt non-free bedeutet. Ich bin damit auch nicht besonders glücklich, da ich es ehrlich gesagt für dumm und für Debian schädlich halten würde, GNU Dokumente nach non-free zu verschieben, aber das sind nun einmal die Regeln, wie sie momentan interpretiert werden.
IM very personal O muss der DSC einfach 'mal wieder den äusseren Gegebenheiten angepasst werden, damit das Problem der Software Regeln, die auf Doku angewendet werden gelöst wird.
[1] Bitte nicht ernst nehmen, das soll nur ein Beispiel sein...
Patrick[/quote]
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Hallo,
Vielleicht kannst du deine Bedenken dazu etwas ausführen.
Auf den ersten Blick hast du ein paar nette Beispiele gefunden, bei genauerem betrachten glaube ich aber das es nicht (ausschließlich) GFDL-Probleme sind.
"A "Secondary Section" is a named appendix or a front-matter section of the Document that deals exclusively with the relationship of the publishers or authors of the Document to the Document's overall subject (or to related matters) and contains nothing that could fall directly within that overall subject [..]"
Eine sloche Aussage aus deinem Beispiel passt da also nicht umbedingt rein.
Ausserdem habe ich da Zivilrechtliche Möglichkeiten, ganz unabhängig von der Lizenz des Dokumentes. Aktuelles Beispiel ist das letzte Bohlen Buch.
"You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute."
Damit sollten diese Bedenken ausgeräumt sein.
Ausserdem:
"If the Modified Version includes new front-matter sections or appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material copied from the Document, you may at your option designate some or all of these sections as invariant. To do this, add their titles to the list of Invariant Sections in the Modified Version's license notice."
Du kannst also theoretisch deine eigene invariant-section einbauen, in der du dann zu Spenden für dich und deine Änderungen aufrufst.
Es ist ja nicht so das ihm die GFDL negative Möglichkeiten gibt die er vorher nicht hatte.
Die GFDL ist noch relativ jung und man sieht an der GPL, dass es immer was zum verbessern gibt. Auch noch nach vielen Jahren. Trotzdem denke ich das die GFDL im großen und ganzen in Ordnung ist und die Eigenarten von Texten gut erfasst und in einer freien Lizenz verpackt.
Der Link funktioniert leider nicht.pdreker hat geschrieben: "Weitere Informationen finden sie unter http://unsere.alte.webseite/infos.html"
Das ist der Sinn der invariant-section das sie kein dritter verändern kann.Nur so als Beispiel... Wenn man jetzt einen der alten Autoren nicht mehr auftreiben kann, kann man die IS nicht ändern. Schade...
Dazu kann ich aktuell nichts sagen, ich werde mir den Bereich aber mal genauer ansehen.Die Nummer mit den Covertexts in der FDL ist auch unklar.
Vielleicht kannst du deine Bedenken dazu etwas ausführen.
Auf den ersten Blick hast du ein paar nette Beispiele gefunden, bei genauerem betrachten glaube ich aber das es nicht (ausschließlich) GFDL-Probleme sind.
In der GFDL klar formuliert was in der invaraint-section stehen darf:
- Invariant Section: BeS ist ein radikaler FSF Anhänger und niemand sollte auf Ihn hören. [1]
"A "Secondary Section" is a named appendix or a front-matter section of the Document that deals exclusively with the relationship of the publishers or authors of the Document to the Document's overall subject (or to related matters) and contains nothing that could fall directly within that overall subject [..]"
Eine sloche Aussage aus deinem Beispiel passt da also nicht umbedingt rein.
Ausserdem habe ich da Zivilrechtliche Möglichkeiten, ganz unabhängig von der Lizenz des Dokumentes. Aktuelles Beispiel ist das letzte Bohlen Buch.
In der GFDL steht ganz eindeutig:[*]Invariant Section: Wenn die folgende GPG Signatur nicht intakt ist, enthält dieses Dokument evtl. Anweisungen und Hinweise, die Ihre Daten zerstören können.
--- BEGIN PGP SIGNATURE ---
...
[..]nsbesondere Trick2 (mit der Signatur) macht es möglich das Dokument trotzt offener Lizenz quasi zu monopolisieren, da alle folgenden Autoren es nicht korrekt signieren können und dürfen, weil die Lizenz es verbietet...
"You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute."
Damit sollten diese Bedenken ausgeräumt sein.
Das wiederspricht genauso der Definition der invariant-section.[*]Invariant Section: Wenn dieses Dokument hilfreich war, oder sie dem Autor (mir!!!) danken wollen, können sie Geld an folgende Bankverbindung überweisen....[/list]
[..]Trick 3 zwingt alle weiteren Autoren, Werbung für meine Bankverbindung zu machen, ohne dass sie sich direkt daran anhängen können, was bei entsprechenden Beiträgen ja durchaus legitim wäre.
Ausserdem:
"If the Modified Version includes new front-matter sections or appendices that qualify as Secondary Sections and contain no material copied from the Document, you may at your option designate some or all of these sections as invariant. To do this, add their titles to the list of Invariant Sections in the Modified Version's license notice."
Du kannst also theoretisch deine eigene invariant-section einbauen, in der du dann zu Spenden für dich und deine Änderungen aufrufst.
Ja, aber dieser "nicht wohlwollender Autor" braucht dazu doch nicht die GFDL. Dann kann er gleich das normale Copyright/Urheberrecht nehmen oder eine andere Lizenz.Was mich im Prinzip stört, ist dass ein nicht wohlwollender Autor die Lizenz mit sowas genau zu Zwecken einsetzen kann, die eigentlich nicht so gedacht sind und wenn wir alle wohlwollend wären, dann bräuchten wir die Lizenz nicht...
Es ist ja nicht so das ihm die GFDL negative Möglichkeiten gibt die er vorher nicht hatte.
Gibt es da noch aktive Diskussionen? Soviel ich mitbekommen habe wurden sie größtenteils abgebrochen und RMS hat auch gesagt das er sich erstmal um die Fertigstellung der GPL v3 kümmert und eine Mögliche Überarbeitung der GFDL eine geringe priorität hätte.Die FSF hat sich ja sogar mit debian-legal kurzgeschlossen, um in einer offenen Diskussion diese Lücken in einer neuen Version der FDL zu beheben.
Neben der überarbeitung des DSC sollte es vielleicht auch einen DFSG und einen DFDG (== Debian Free Dokcumentation Guide) geben. Vielleicht sollte man dann sogar überlegen einen eigenen Zweig für Dokumente aufzumachen. Einfach das der user weiß das bei Paketen aus dem doc-Zweig andere Regeln gelten als bei Paketen aus dem main-Zweig, da es sich um andere Werke als Software handelt.IM very personal O muss der DSC einfach 'mal wieder den äusseren Gegebenheiten angepasst werden, damit das Problem der Software Regeln, die auf Doku angewendet werden gelöst wird.
Die GFDL ist noch relativ jung und man sieht an der GPL, dass es immer was zum verbessern gibt. Auch noch nach vielen Jahren. Trotzdem denke ich das die GFDL im großen und ganzen in Ordnung ist und die Eigenarten von Texten gut erfasst und in einer freien Lizenz verpackt.
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Alternative zur GNU FDL?
Gibt es eigentlich brauchbare alternative freie Lizenzmodelle für Dokumente?
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Re: Alternative zur GNU FDL?
-> http://www.gnu.org/licenses/license-list.htmlHackmeck hat geschrieben:Gibt es eigentlich brauchbare alternative freie Lizenzmodelle für Dokumente?
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Danke für die Aufklärung... Da sieht man aber auich wieder wie verd*mmt genau man die Lizenz lesen muss. Ich denke man könnte dennoch "Tricks" konstruieren, indem man zum Beispiel "front-matter", "related matters" oder "secondary to the subject" kreativ auslegt...
Die GPL ist relativ (!) einfach zusammenzufassen, die GFDL ist echt komplex...
Ich meinte übrigens, dass man die DFSG an die Gegebenheiten anpassen sollten, nicht den DSC, das war ein Brainfart meinerseits...
Noch ein Argument, das auf debian-legal genannt wurde: "The GFDL prduces arguments and bad feelings among people who are actually working towards the same goal"
Wie ich auf diese seltsame Idee überhaupt gekommen bin? Ganz einfach:
In meinen Augen ist das ein glasklare GPL Violation, aber trotzdem wird es gemacht, und auch noch befolgt. cdrecord hat eigentlich kein Lizenz (GPL is ungültig, durch die zusätzlichen Einschränkungen, und Debian hat durch das weitergeben IMO alle Rechte daran verwirkt.) Lustig? Finde ich gar nicht. In cdrecord.c wird dann noch ganz nonchalant darauf hingewiesen, dass dies keine zusätzliche Einschränkung darstellt, sondern nur eine "Interpretationshilfe" für die GPL. Lizenzen werden verbogen und gequält...
Noch ein Beispiel, worum es mir geht: Der oben zitierte Satz aus der FDL unterliegt einer sehr weitreichenden Interpretation: angenommen ich will ein Dokument, welches bereits unter der FDL steht, WinWord Usern zugänglich machen (warum auch immer...) und konvertiere es in ein Word Dokument. Nach strenger Auslegung habe ich damit im Prinzip eine technische Massnahme (Konvertierung in ein proprietäres Format) vorgenommen, die das Lesen des Dokumentes einschränkt bzw. behindert (obstruct): Man braucht plötzlich ein ziemlich teures Software Paket, um das Dokument zu lesen. Verstosse ich dann gegen die Lizenz? Muss ich immer das ASCII (oder ein anderes nicht proprietäres Format) dazu legen (Dazu steht IIRC was in der FDL)? Muss ich das ganze evtl. als eine Einheit (ZIP Archiv o.ä.) verteiben? Man braucht eigentlich gar nicht bis zu Word zu gehen: Konvertiere das Dokument einfach ins KWord Format, schon ist das Lesen eingeschränkt.
Auch wäre es im Prinzip ein technische Einschränkung ein Dokument in japanischer Sprache zu veröffentlichen, da man dann ein System bräuchte, dass japanisch anzeigen kann, und man müsste es auch lesen können.
Warum sollte die Lizenz das verhindern wollen? Natürlich ist in Wirklichkeit Einschränkung per DRM gemeint, aber das steht einfach nicht da...
Die FDL trifft mein Verständnis von "frei", aber sie trifft auch mein Verständnis von "unklar" und "problematischer Auslegung".
Worum ging es hier doch gleich?
Naja: FDL selbst: IMHO zu unklar
FDL + DFSG = Problem
Die Idee mit dem separaten Dokumentationszweig finde ich gar nicht so verkehrt... Damit wäre auf jeden Fall das FDL + DFSG Problem sehr elegant gelöst, allerdings müsste die FDL in meinen Augen auf jeden Fall noch verbessert werden, was sich wohl darauf beschränken könnte die Formulierungen klarer und deutlicher zu machen.
Patrick
Die GPL ist relativ (!) einfach zusammenzufassen, die GFDL ist echt komplex...
Ich meinte übrigens, dass man die DFSG an die Gegebenheiten anpassen sollten, nicht den DSC, das war ein Brainfart meinerseits...
Noch ein Argument, das auf debian-legal genannt wurde: "The GFDL prduces arguments and bad feelings among people who are actually working towards the same goal"
Das mache ich mit der GPG Sig ja nicht. Man kann das Dokument ja problemlos weiterverbreiten und kopieren, man kann es sogar verändern. Man kann nur die Signatur nicht updaten oder entfernen. Die Interpretation der Lizenz wird den meisten Usern entgehen. Es geht nicht darum, das Dokument echt zu monopolisieren, die FDL schliesst ja DRM aus, sondern es geht darum bei den Usern diesen Eindruck zu erwecken, dass nur man selbst legitime Versionen erzeugen kann.In der GFDL steht ganz eindeutig:
"You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying of the copies you make or distribute."
Wie ich auf diese seltsame Idee überhaupt gekommen bin? Ganz einfach:
Code: Alles auswählen
wintermute:~# apt-get source cdrecord
....
wintermute:~# cd cdrtools-2.0+a25/cdrecord
wintermute:~/cdrtools-2.0+a25/cdrecord# cat LICENSE
This software is under GPL with the following limitations:
- You may not modify certain copyright messages in cdrecord.c
See cdrecord.c for further information.
- You may (with a few exceptions) not modify the location of the
configuration file /etc/default/cdrecord.
See defaults.c for further information.
Noch ein Beispiel, worum es mir geht: Der oben zitierte Satz aus der FDL unterliegt einer sehr weitreichenden Interpretation: angenommen ich will ein Dokument, welches bereits unter der FDL steht, WinWord Usern zugänglich machen (warum auch immer...) und konvertiere es in ein Word Dokument. Nach strenger Auslegung habe ich damit im Prinzip eine technische Massnahme (Konvertierung in ein proprietäres Format) vorgenommen, die das Lesen des Dokumentes einschränkt bzw. behindert (obstruct): Man braucht plötzlich ein ziemlich teures Software Paket, um das Dokument zu lesen. Verstosse ich dann gegen die Lizenz? Muss ich immer das ASCII (oder ein anderes nicht proprietäres Format) dazu legen (Dazu steht IIRC was in der FDL)? Muss ich das ganze evtl. als eine Einheit (ZIP Archiv o.ä.) verteiben? Man braucht eigentlich gar nicht bis zu Word zu gehen: Konvertiere das Dokument einfach ins KWord Format, schon ist das Lesen eingeschränkt.
Auch wäre es im Prinzip ein technische Einschränkung ein Dokument in japanischer Sprache zu veröffentlichen, da man dann ein System bräuchte, dass japanisch anzeigen kann, und man müsste es auch lesen können.
Warum sollte die Lizenz das verhindern wollen? Natürlich ist in Wirklichkeit Einschränkung per DRM gemeint, aber das steht einfach nicht da...
Die FDL trifft mein Verständnis von "frei", aber sie trifft auch mein Verständnis von "unklar" und "problematischer Auslegung".
Worum ging es hier doch gleich?
Naja: FDL selbst: IMHO zu unklar
FDL + DFSG = Problem
Die Idee mit dem separaten Dokumentationszweig finde ich gar nicht so verkehrt... Damit wäre auf jeden Fall das FDL + DFSG Problem sehr elegant gelöst, allerdings müsste die FDL in meinen Augen auf jeden Fall noch verbessert werden, was sich wohl darauf beschränken könnte die Formulierungen klarer und deutlicher zu machen.
Patrick
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Jabber: pdreker@debianforum.de
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Hallo,
Wegen DRM. Es ist nich sinnvoll eine spezielle Technik unter einem speziellen Namen auszuschließen. Was machst du wenn der Name DRM geändert wird oder sich ganz neue Techniken Entwickeln die du jetzt noch nicht kennst? Gute Lizenzen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur Auswirkungen möglichst neutral beschreiben, so dass die Lizenz relativ zeitlos und unabhängig von einer bestimmten Technik ist.
Bei dem ersten Punkt handelt es sich ja wirklich nur um die Wiedergaben dessen, was in der Lizenz steht. Aber der zweite Punkt sieht schon etwas komisch aus.
Du könntest deswegen ja mal auf der debian-legal Mailingliste oder einer FSF mailingliste nachfragen.
"2. VERBATIM COPYING
You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License."
"If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public."
Also entweder beilegen oder eine URL angeben.
"A "Transparent" copy of the Document means a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors or (for images composed of pixels) generic paint programs or (for drawings) some widely available drawing editor, and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to text formatters. [..] Examples of suitable formats for Transparent copies include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification. [..] Opaque formats include proprietary formats that can be read and edited only by proprietary word processors, SGML or XML for which the DTD and/or processing tools are not generally available, and the machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word processors for output purposes only."
Dabei kommt mir eine Idee. Man muß bei Programmen unter der GPL den Zugang zum Quellcode garantieren. Ist da das Medium festgeschrieben? Könnte ich auch als Autor auf Anfrage den Quellcode ausdrucken und in einem Briefumschlag verschicken und hätte damit mein Soll erfüllt? Ich bin mir da gerade nicht sicher ob zum Medium was in der GPL steht.
Nein, das ist keine technische Einschränkung sondern höchstens eine sprachlich/kulturelle. Aber das ist nunmal so auf einem Planeten mit verschiedenen Kulturen.
Ich denke einfach, dass das Thema Dokumentenlizenz schon um einiges komplexer ist als das Thema Softwarelizenz. Software besteht ausschließlich auch "technisch" Informationen, während es bei Texten viele verschiedene Arten gibt die sich auch oft vermischen und die man imho nicht so einfach über einen Kamm schären kann.
Ein paar Beispiele die mir gerade noch einfallen:
Stell dir vor Debian will den SC und den DFSG als Dokument ihrer Distribution beilegen. Hier ist es äußerst sinnvoll das man es nicht verändern kann, sonst könnte jemand den SC oder den DFSG verändern und damit ein schlechtes/falsches Licht auf Debian werfen. Hier halte ich es für in Ordnung wenn nur das Kopieren erlaubt wird und das verwenden im ganzen oder in Auszügen, allerdings dann unter einem anderen Namen.
Oder wenn man an Standards denkt. Wenn man mit einer Entwicklungsumgebung den C Sprachstandard mitliefert ist es auch nicht umbedingt sinnvoll das diesen dritte verändern können, da sich ein Standard dadurch auszeichnet das er für alle gleich ist.
Hat man dagegen eine Dokumentation zu einem Programm ist es äußerst sinnvoll das man es ähnlich frei verändern kann wie das Programm, da man die Dokumentation gegebenenfalls dem veränderten Programm anpassen muß.
Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht ganz. Warum will jemand einen Eindruck erwecken das man was nicht verändern kann, es aber letztlich doch erlauben? Sollte es eine Abschreckung sein, damit man es nicht verändert? Dann geh doch gleich auf Nummer sicher und verwende eine andere Lizenz bzw. das normale Copyright.pdreker hat geschrieben: Das mache ich mit der GPG Sig ja nicht. Man kann das Dokument ja problemlos weiterverbreiten und kopieren, man kann es sogar verändern. Man kann nur die Signatur nicht updaten oder entfernen. Die Interpretation der Lizenz wird den meisten Usern entgehen. Es geht nicht darum, das Dokument echt zu monopolisieren, die FDL schliesst ja DRM aus, sondern es geht darum bei den Usern diesen Eindruck zu erwecken, dass nur man selbst legitime Versionen erzeugen kann.
Wegen DRM. Es ist nich sinnvoll eine spezielle Technik unter einem speziellen Namen auszuschließen. Was machst du wenn der Name DRM geändert wird oder sich ganz neue Techniken Entwickeln die du jetzt noch nicht kennst? Gute Lizenzen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur Auswirkungen möglichst neutral beschreiben, so dass die Lizenz relativ zeitlos und unabhängig von einer bestimmten Technik ist.
Da du dadurch auf die Idee gekommen bist, siehts du ja selber das es nicht wirklich ein problem der GFDL istWie ich auf diese seltsame Idee überhaupt gekommen bin? Ganz einfach:In meinen Augen ist das ein glasklare GPL Violation, aber trotzdem wird es gemacht, und auch noch befolgt. cdrecord hat eigentlich kein Lizenz (GPL is ungültig, durch die zusätzlichen Einschränkungen, und Debian hat durch das weitergeben IMO alle Rechte daran verwirkt.) Lustig? Finde ich gar nicht. In cdrecord.c wird dann noch ganz nonchalant darauf hingewiesen, dass dies keine zusätzliche Einschränkung darstellt, sondern nur eine "Interpretationshilfe" für die GPL. Lizenzen werden verbogen und gequält...Code: Alles auswählen
wintermute:~# apt-get source cdrecord .... wintermute:~# cd cdrtools-2.0+a25/cdrecord wintermute:~/cdrtools-2.0+a25/cdrecord# cat LICENSE This software is under GPL with the following limitations: - You may not modify certain copyright messages in cdrecord.c See cdrecord.c for further information. - You may (with a few exceptions) not modify the location of the configuration file /etc/default/cdrecord. See defaults.c for further information.
Bei dem ersten Punkt handelt es sich ja wirklich nur um die Wiedergaben dessen, was in der Lizenz steht. Aber der zweite Punkt sieht schon etwas komisch aus.
Du könntest deswegen ja mal auf der debian-legal Mailingliste oder einer FSF mailingliste nachfragen.
Wenn du es nur der einen Person zum lesen gibst (es könnte ja sein das er nur word hat und dass das einzige Format ist das er lesen kann) gehört das zu imho Punkt2 der Lizenz:Noch ein Beispiel, worum es mir geht: Der oben zitierte Satz aus der FDL unterliegt einer sehr weitreichenden Interpretation: angenommen ich will ein Dokument, welches bereits unter der FDL steht, WinWord Usern zugänglich machen (warum auch immer...) und konvertiere es in ein Word Dokument. Nach strenger Auslegung habe ich damit im Prinzip eine technische Massnahme (Konvertierung in ein proprietäres Format) vorgenommen, die das Lesen des Dokumentes einschränkt bzw. behindert (obstruct): Man braucht plötzlich ein ziemlich teures Software Paket, um das Dokument zu lesen. Verstosse ich dann gegen die Lizenz?
"2. VERBATIM COPYING
You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License."
Wenn du es in Massen kopierst, dann gibt es diese Auflagen (Punkt3):Muss ich immer das ASCII (oder ein anderes nicht proprietäres Format) dazu legen (Dazu steht IIRC was in der FDL)? Muss ich das ganze evtl. als eine Einheit (ZIP Archiv o.ä.) verteiben?
"If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public."
Also entweder beilegen oder eine URL angeben.
Aber es ist ein Format das jeder lesen und schreiben kann, da es ein offenes Format ist:Man braucht eigentlich gar nicht bis zu Word zu gehen: Konvertiere das Dokument einfach ins KWord Format, schon ist das Lesen eingeschränkt.
"A "Transparent" copy of the Document means a machine-readable copy, represented in a format whose specification is available to the general public, that is suitable for revising the document straightforwardly with generic text editors or (for images composed of pixels) generic paint programs or (for drawings) some widely available drawing editor, and that is suitable for input to text formatters or for automatic translation to a variety of formats suitable for input to text formatters. [..] Examples of suitable formats for Transparent copies include plain ASCII without markup, Texinfo input format, LaTeX input format, SGML or XML using a publicly available DTD, and standard-conforming simple HTML, PostScript or PDF designed for human modification. [..] Opaque formats include proprietary formats that can be read and edited only by proprietary word processors, SGML or XML for which the DTD and/or processing tools are not generally available, and the machine-generated HTML, PostScript or PDF produced by some word processors for output purposes only."
Dabei kommt mir eine Idee. Man muß bei Programmen unter der GPL den Zugang zum Quellcode garantieren. Ist da das Medium festgeschrieben? Könnte ich auch als Autor auf Anfrage den Quellcode ausdrucken und in einem Briefumschlag verschicken und hätte damit mein Soll erfüllt? Ich bin mir da gerade nicht sicher ob zum Medium was in der GPL steht.
und in Englisch wäre es auch eine Einschränkung, da mann dann ein System braucht das lateinische Buchstaben anzeigen kann?Auch wäre es im Prinzip ein technische Einschränkung ein Dokument in japanischer Sprache zu veröffentlichen, da man dann ein System bräuchte, dass japanisch anzeigen kann, und man müsste es auch lesen können.
Nein, das ist keine technische Einschränkung sondern höchstens eine sprachlich/kulturelle. Aber das ist nunmal so auf einem Planeten mit verschiedenen Kulturen.
Ich denke einfach, dass das Thema Dokumentenlizenz schon um einiges komplexer ist als das Thema Softwarelizenz. Software besteht ausschließlich auch "technisch" Informationen, während es bei Texten viele verschiedene Arten gibt die sich auch oft vermischen und die man imho nicht so einfach über einen Kamm schären kann.
Ein paar Beispiele die mir gerade noch einfallen:
Stell dir vor Debian will den SC und den DFSG als Dokument ihrer Distribution beilegen. Hier ist es äußerst sinnvoll das man es nicht verändern kann, sonst könnte jemand den SC oder den DFSG verändern und damit ein schlechtes/falsches Licht auf Debian werfen. Hier halte ich es für in Ordnung wenn nur das Kopieren erlaubt wird und das verwenden im ganzen oder in Auszügen, allerdings dann unter einem anderen Namen.
Oder wenn man an Standards denkt. Wenn man mit einer Entwicklungsumgebung den C Sprachstandard mitliefert ist es auch nicht umbedingt sinnvoll das diesen dritte verändern können, da sich ein Standard dadurch auszeichnet das er für alle gleich ist.
Hat man dagegen eine Dokumentation zu einem Programm ist es äußerst sinnvoll das man es ähnlich frei verändern kann wie das Programm, da man die Dokumentation gegebenenfalls dem veränderten Programm anpassen muß.
Deine Unterstützung für Freie Software kostet dich nur wenige Minuten: www.fsfe.org/support
Ich spreche von Freier Software!
Ich spreche von Freier Software!
Kleiner OT-Einwurf am Rande:BeS hat geschrieben:Oder wenn man an Standards denkt. Wenn man mit einer Entwicklungsumgebung den C Sprachstandard mitliefert ist es auch nicht umbedingt sinnvoll das diesen dritte verändern können, da sich ein Standard dadurch auszeichnet das er für alle gleich ist.
Wenn Du bei einer Entwicklungsumgebung den C-Sprachstandard mitlieferst, wirst Du Ärger mit der ISO kriegen. Die wollen für den Standard nämlich Geld sehen, und das nicht zu knapp. Den ISO/IEC 9899 (C99) kriegst Du beim DIN für schlappe 226,70 Euro.
Es ist schon traurig, das ISO Standards nicht frei verfügbar sind.
- pdreker
- Beiträge: 8298
- Registriert: 29.07.2002 21:53:30
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: Nürnberg
Ich gebe auf.
Aber nochwas:
Patrick
Aber nochwas:
Das verbietet die GPL. Es stehen zwar kein expliziten Angaben zum Medium dort aber dort steht:Dabei kommt mir eine Idee. Man muß bei Programmen unter der GPL den Zugang zum Quellcode garantieren. Ist da das Medium festgeschrieben? Könnte ich auch als Autor auf Anfrage den Quellcode ausdrucken und in einem Briefumschlag verschicken und hätte damit mein Soll erfüllt? Ich bin mir da gerade nicht sicher ob zum Medium was in der GPL steht.
Ausgedruckter Source Code trifft dier verschiedenen Bedingungen (preferred form of editing, medium customarily used for software interchage) nicht...GPLv2 Section 3 hat geschrieben:a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
[...]
The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. For an executable work, complete source code means all the source code for all modules it contains, plus any associated interface definition files, plus the scripts used to control compilation and installation of the executable.
Patrick
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