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Natas12
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Beitrag von Natas12 » 20.06.2004 11:32:54

hmm - ob diebstahl oder nicht - faktisch profitieren softwarehäuser ja davon, dass es raubkopien gibt. ich kenne aus meinem umkreis kaum jemanden, der sich windows 3.1 - win98, MS office und photoshop wirklich gekauft hat - trotzdem benutzen es alle. jetzt wo es nicht mehr so leicht ist, winXP zu kopieren, stehen die ganz schön angeschmiert da - jetzt MÜSSEN sie es kaufen, wenn sie nicht den steinigen weg gehen wollen (=linux nutzen). das war ja übrigens für mich der grund, auf linux umzusteigen - ich hatte keine lust mehr, mir aus zweifelhaften quellen software zu besorgen (und habe seitdem für linux-software mehr geld ausgegeben als jemals für windows-software - tatsächlich habe ich mehrere original-distributionen im laden gekauft - auch debian)

durch raubkopien kommen doch erst die immensen marktanteile manch einer software zustande. und die jungs und mädels bei MS und adobe sind ja auch nicht doof - die wissen ja, dass 98% der user "dabei" bleiben und sich (so hoffen sie) später eine lizenz kaufen. zudem werden die user durch die kopiererei auch noch auf bestimmte software konditioniert, sodass sie später auch im berufsleben nichts anderes mehr wollen als das, was sie ohnehin schon (schwarz) auf ihrem rechner daheim haben.

ob man das kopieren einer "kleinen klitsche" wie opera antun sollte, wage ich indes zu bezweifeln (benutze opera jedoch nicht)... aber nehme ich adobe etwas weg, wenn ich eine software illegal (ohne zweifel!) verwende, die ich sonst nie gekauft hätte und nie kaufen werde? es ist ein ähnliche geschichte wie mp3s saugen (vielleicht ist bei musik die affektive bindung etwas höher als bei einem malprogramm... ;-) )

und allein die tatsache, dass es photoshop-7 bücher für 7 euro gibt, spricht doch wohl bände. welcher user, der 1000 euro für eine software ausgibt, gibt sich mit einem 50seitigen schnellkurs zufrieden? vor allem, wenn dort lediglich gezeigt wird, wie man rote augen entfernt?!?!??!? ;-)
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Six
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Beitrag von Six » 20.06.2004 13:55:11

BeS hat geschrieben:
Six hat geschrieben: Was bleibt übrig, wenn man davon ausgeht, daß du ein Produkt ohne Zustimmung des Rechteinhabers benutzt? Diebstahl.
ich würde es trotzdem nicht als Diebstahl bezeichnen, weil Diebstahl immer impliziert das man jemand anderes etwas weg nimmt.
Es ist völlig egal, wie du es bezeichnen möchtest, daß StGB nennt es so und im Zweifelsfalle würde ich tippen, daß deutsche Gerichte eher dem StGB folgen als dir ;-) Dein Versuch, den Begriff anders aufzufüllen, sei dir gestattet, aber helfen wird's nicht.
Mal ein Beispiel das vielleicht näher am Leben ist. Mein Nachbar hat ein Pool im Garten und immer wenn er nicht da ist vergnüge mich darin ohne Erlaubnis, wenn ich fertig bin richte ich alles wieder so her wie es war, reinige das Wasser usw. war das dann ein Diebstahl? Ich würde ganz klar 'nein' sagen. Kann er dafür überhaupt eine Entschädigung vor Gericht bekommen, schließlich ist im kein Schaden entstanden und es hat ihn in seinem Leben in keiner Form beeinträchtigt? Ich würde sagen es wird schwer da was zu bekommen. Das einzige was er ziemlich sicher erreichen kann ist eine Unterlassungsklage für die Zukunft.
Näher am Leben als "Raubkopien"? Naja. So oder so, zunächst einmal begehst du Hausfriedensbruch - das Grundstück, auf dem der Pool, steht ist ja Privateigentum. Das wird, anders als Diebstahl, erst auf Anzeige verfolgt. Auch wenn es dir nicht passt, aber die Benutzung einer fremden Sache, ob nun Verschleiß entsteht oder nicht, ohne Einwilligung des Eigentümers berechtigt immer zum Schadenersatz und ist unter bestimmten Umständen auch strafbar in Form der sogn. Leistungserschleichung. So ist das nun mal in Deutschland (und ich denke richtigerweise), daß Privateigentum nur mit Einwilligung des Eigentümers benutzt werden darf.

Aber ich sehe schon, ich muß die Diebstahlgeschichte nochmal detailierter erklären.
Wegnahme ist der Übergang des Besitzes gegen den Willen des Eigentümers. Z. B. der sprichwörtliche Griff des Taschendiebes in die Tasche.
Betrug ist der Übergang des Besitzes mit Willen des Eigentümers, weil der Betrüger dem Eigentümer vortäuscht, daß er eine Gegenleistung erbringt. Z. B. sichere ich zu, dir morgen Geld zu überweisen für das Auto, das ich jetzt mitnehme, ohne tatsächlich zu überweisen.
Unterschlagung ist der Übergang des Besitzes einer Sache, die vom Eigentümer zugänglich gemacht worden ist, um den Übergang zu erleichtern, aber für die eine Gegenleistung erwartet wird, die dann nicht erbracht wird.
Z. B. fahre ich an eine Tankstelle und tanke Benzin und fahre von dannen, ohne zu bezahlen.

Alles zusammen wird juristisch unter dem Schlagwort "Diebstahl" subsummiert. Das sind die Normen gemäß StGB.
Jetzt wieder zurück zu urheberrechtsgeschützen Werken, wenn sowas vor Gericht geht denke ich schon dass es dann darum geht das ich das Urheberrecht verletzt habe, weil ich mit dem Werk etwas gemacht habe was mir weder der Urheber noch das Urheberrecht erlaubt hat.
Wie gesagt, das kommt noch hinzu. Ist aber ein anderes Gesetz, nämlich UrhG.
Aber ich bin kein Anwalt, wenn sich da jemand wirklich auskennt und weiß wie sowas vor Gericht behandelt wird lasse ich mich gerne überzeugen.
Nun, ich wäre fast einer geworden, habe aber doch noch das Licht gesehen. Besser spät als nie ;-) Ich würde also nicht behaupten, daß ich mich da wirklich auskenne, aber ich weiß ein wenig wie unsere Gesetze zu lesen sind und wie unsere Gerichte tickern.
PS: In dem Zusammenhang habe ich etwas mit google gesucht und einen ganz netten Text gefunden, nicht ganz einfach bis zu Ende durchzulesen, aber imho lesenswert: http://www1.computerwoche.de/heftarchiv ... 95673.html
Der Link funktioniert nicht, ich versuch's später nochmal.

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Six
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Beitrag von Six » 20.06.2004 14:09:45

Natas12 hat geschrieben:durch raubkopien kommen doch erst die immensen marktanteile manch einer software zustande. und die jungs und mädels bei MS und adobe sind ja auch nicht doof - die wissen ja, dass 98% der user "dabei" bleiben und sich (so hoffen sie) später eine lizenz kaufen. zudem werden die user durch die kopiererei auch noch auf bestimmte software konditioniert, sodass sie später auch im berufsleben nichts anderes mehr wollen als das, was sie ohnehin schon (schwarz) auf ihrem rechner daheim haben.
Mich würde das auch nicht überraschen, aber weise es denen erst mal nach.
ob man das kopieren einer "kleinen klitsche" wie opera antun sollte, wage ich indes zu bezweifeln (benutze opera jedoch nicht)... aber nehme ich adobe etwas weg, wenn ich eine software illegal (ohne zweifel!) verwende, die ich sonst nie gekauft hätte und nie kaufen werde? es ist ein ähnliche geschichte wie mp3s saugen (vielleicht ist bei musik die affektive bindung etwas höher als bei einem malprogramm... ;-) )
Wegnehmen im Sinne von "nachher nicht haben" nicht, aber im Sinne von "weniger haben als richtig wäre" schon. Daraus ergeben sich mindestens Schadensersatzansprüche nach BGB § 823. Wenn du eine Software benutzt und die Rechtinhaber dafür eine Vergütung verlangen, die du nicht erbringst, dann begehst du Diebstahl, gleichgültig ob du die Software nie kaufen würdest und eher eine preiswertere Variante benutzen würdest. Wobei sich hier die Frage stellt, warum du es dann nicht tust?
und allein die tatsache, dass es photoshop-7 bücher für 7 euro gibt, spricht doch wohl bände. welcher user, der 1000 euro für eine software ausgibt, gibt sich mit einem 50seitigen schnellkurs zufrieden? vor allem, wenn dort lediglich gezeigt wird, wie man rote augen entfernt?!?!??!? ;-)
Das eine weitere Branche von Diebstahl profitiert rechtfertigt doch nicht den Diebstahl an sich. Das wäre ja so, als würde man Autodiebe befürworten, weil die Lackierereien daran verdienen. Oder habe ich da was an deinem Argument nicht verstanden?

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BeS
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Beitrag von BeS » 20.06.2004 14:16:36

Six hat geschrieben: Es ist völlig egal, wie du es bezeichnen möchtest, daß StGB nennt es so und im Zweifelsfalle würde ich tippen, daß deutsche Gerichte eher dem StGB folgen als dir ;-) Dein Versuch, den Begriff anders aufzufüllen, sei dir gestattet, aber helfen wird's nicht.
OK, ich glaube dir das mal, schließlich bist du ja (fast) vom Fach!
Aber wenn es so eindeutig ist wundert es mich das man noch ein Extraparagraph für 'Stromdiebstahl' einführen mußte, obwohl für mich Stromdiebstahl viel klarer ist, da die abgezweigte Energie ja wirklich etwas ist was dann weg ist?
Während man für 'Stromdienstahl' also noch einen Extraparagraph braucht fällt der noch abstrakterer Fall des kopierens unter die normalen Gesetze, schon irgendwie komisch für mich.
Näher am Leben als "Raubkopien"?
Zumindest vielleicht leichter zu verstehen für den einen oder anderen.
Aber natürlich trifft es noch nicht ganz den Punkt. Eigentlich müssten wir noch einen Schritt weiter gehen und StarTrek Technologie einführen :D
Also ich hätte die Möglichkeit den Pool vom Nachbar 1:1 auf mein Grundstück zu kopieren so dass wir in Zukunft beide unseren Badespaß haben, könnte der Nachbar mich dann wegen Diebstahl anzeigen?
Naja. So oder so, zunächst einmal begehst du Hausfriedensbruch - das Grundstück, auf dem der Pool, steht ist ja Privateigentum. Das wird, anders als Diebstahl, erst auf Anzeige verfolgt. Auch wenn es dir nicht passt, aber die Benutzung einer fremden Sache, ob nun Verschleiß entsteht oder nicht, ohne Einwilligung des Eigentümers berechtigt immer zum Schadenersatz und ist unter bestimmten Umständen auch strafbar in Form der sogn. Leistungserschleichung. So ist das nun mal in Deutschland (und ich denke richtigerweise), daß Privateigentum nur mit Einwilligung des Eigentümers benutzt werden darf.
Ja, das mit dem Privateigentum war mir schon klar und natürlich hat der Nachbar dann bestimmte Möglichkeiten mich anzuzeigen, aber wegen Diebstahl?
Wegnahme ist der Übergang des Besitzes gegen den Willen des Eigentümers. Z. B. der sprichwörtliche Griff des Taschendiebes in die Tasche.
Betrug ist der Übergang des Besitzes mit Willen des Eigentümers, weil der Betrüger dem Eigentümer vortäuscht, daß er eine Gegenleistung erbringt. Z. B. sichere ich zu, dir morgen Geld zu überweisen für das Auto, das ich jetzt mitnehme, ohne tatsächlich zu überweisen.
Unterschlagung ist der Übergang des Besitzes einer Sache, die vom Eigentümer zugänglich gemacht worden ist, um den Übergang zu erleichtern, aber für die eine Gegenleistung erwartet wird, die dann nicht erbracht wird.
Z. B. fahre ich an eine Tankstelle und tanke Benzin und fahre von dannen, ohne zu bezahlen.
Ich denke mal am ehesten trifft 'Unterschlagung' zu.
Allerdings heißt es da "Übergang des Besitzes einer Sache", jetzt stelle ich aber die Frage ob das beim kopieren wirklich passiert ist?
1. Ist Software keine Sache/Ware (dazu ist mein Link ganz interessant)
2. Wenn ich es kopiere gab es kein "Übergang des Besitzes", ein Übergang des Besitzes heißt für mich das eine Sache den Besitzer wechselt, genau das passiert beim kopieren aber nicht!

Der Link funktioniert nicht, ich versuch's später nochmal.
komisch, bei mir funktioniert er.
Falls er bei dir immer noch nicht funktioniert, dann such mal bei google nach "Das Copyright ist ein kulturfeindlicher Aberglaube", dass erste Ergebnis sollte gleich das richtige sein.
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Six
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Beitrag von Six » 20.06.2004 16:52:28

BeS hat geschrieben:
Six hat geschrieben: Es ist völlig egal, wie du es bezeichnen möchtest, daß StGB nennt es so und im Zweifelsfalle würde ich tippen, daß deutsche Gerichte eher dem StGB folgen als dir ;-) Dein Versuch, den Begriff anders aufzufüllen, sei dir gestattet, aber helfen wird's nicht.
OK, ich glaube dir das mal, schließlich bist du ja (fast) vom Fach!
Auf das "fast" lege ich hier besonderen Wert. Ich habe einen Ruf zu wahren ;-)
Aber wenn es so eindeutig ist wundert es mich das man noch ein Extraparagraph für 'Stromdiebstahl' einführen mußte, obwohl für mich Stromdiebstahl viel klarer ist, da die abgezweigte Energie ja wirklich etwas ist was dann weg ist?
Während man für 'Stromdienstahl' also noch einen Extraparagraph braucht fällt der noch abstrakterer Fall des kopierens unter die normalen Gesetze, schon irgendwie komisch für mich.
Auf den ersten Blick hat § 248c "Stromdiebstahl" andere Bemessungsräume für die Strafhöhe, ist aber eine Unterschlagung. Unterschlagung wird mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft, Stromdiebstahl mit bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Deswegen vermutl. der Sonderparagraph. Um weitere Details in Erfahrung zu bringen, müßte man mal in einen Kommentar schauen.
Zumindest vielleicht leichter zu verstehen für den einen oder anderen.
Aber natürlich trifft es noch nicht ganz den Punkt. Eigentlich müssten wir noch einen Schritt weiter gehen und StarTrek Technologie einführen :D
Also ich hätte die Möglichkeit den Pool vom Nachbar 1:1 auf mein Grundstück zu kopieren so dass wir in Zukunft beide unseren Badespaß haben, könnte der Nachbar mich dann wegen Diebstahl anzeigen?
Du führst hier eine Argumentation, ob dies oder Softwarekopien gerechtfertigterweise als Diebstahl bzw. Unterschlagung gelten sollten. Das interessiert mich garnicht, ich sage unser Rechtssystem sieht so und so aus und damit ist dies und jenes Diebstahl. Wenn du mich also in anektdotale Äußerungen, ob ich etwas als Diebstahl empfinde oder nicht, ziehen willst, dann ist das kein Beitrag zu einer Diskussion, was denn Rechtslage ist.
Was den geklonten Pool angeht, zeige ich dir, daß ich auch unzusammenhängende Dinge heranziehen kann und antworte ich dir: kommt drauf an. Ich empfände es jedenfalls als Diebstahl oder noch schlimmeres , wenn jemand aus einer freiwilligen, aber unter anderen Vorzeichen gegebenen Blutprobe von mir adulte Stammzellen gewinnt und daraus Lebern für den Massenmarkt zieht (nicht, daß das zum gegenwärtigen Stand der Dinge ginge, aber das ist was anderes.) Dabei geht mir ja auch nichts verloren.
Ich denke mal am ehesten trifft 'Unterschlagung' zu.
Allerdings heißt es da "Übergang des Besitzes einer Sache", jetzt stelle ich aber die Frage ob das beim kopieren wirklich passiert ist?
1. Ist Software keine Sache/Ware (dazu ist mein Link ganz interessant)
2. Wenn ich es kopiere gab es kein "Übergang des Besitzes", ein Übergang des Besitzes heißt für mich das eine Sache den Besitzer wechselt, genau das passiert beim kopieren aber nicht!
Streng betrachtet hast du recht, denn Sachen sind nach §§90ff nur körperliche Gegenstände. In diesem Sinne ist übrigens Elektrizität auch keine Sache. In der Juristerei wird aber gerne mit Titeln, Ansprüchen, Rechten usw. (sogn. immateriellen Gütern) gearbeitet, die durchaus Gegenstand eines Diebstahls oder einer Unterschlagung sein können. Das Kopierrecht (Copyright) einer Software ist ein solches Recht. Wer es unerlaubterweise ausübt, begeht einen Rechtsbruch, nämlich den der Unterschlagung bzw. Diebstahls. Der Artikel (über Google ging's dann) argumentiert, daß immaterielle Güter keine Existenzberechtigung haben. Das ist ein Standpunkt, den ich so nicht ganz teile und der vor allem nichts mit unserem Problem zu tun hat. Wir können uns gerne in einer anderen Diskussion über die Probleme unseres Rechtssystems und notwendige Reformen unterhalten, aber im Kontext dieser Diskussion stellt sich diese Frage einfach nicht.

Der Link funktioniert nicht, ich versuch's später nochmal.

komisch, bei mir funktioniert er.
Falls er bei dir immer noch nicht funktioniert, dann such mal bei google nach "Das Copyright ist ein kulturfeindlicher Aberglaube", dass erste Ergebnis sollte gleich das richtige sein.
Wie schon geschrieben, mit Google klappt's. Ist interessant, auch wenn ich den Standpunkt nicht teile. Schade, daß er ohne Absätze geschrieben ist, das würde das Lesen sehr erleichtern ;-)

EDIT: Quotes gefixt.

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BeS
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Beitrag von BeS » 20.06.2004 17:48:12

Six hat geschrieben: Auf den ersten Blick hat § 248c "Stromdiebstahl" andere Bemessungsräume für die Strafhöhe, ist aber eine Unterschlagung. Unterschlagung wird mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft, Stromdiebstahl mit bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Deswegen vermutl. der Sonderparagraph. Um weitere Details in Erfahrung zu bringen, müßte man mal in einen Kommentar schauen.
Ich Zitiere mal diese Quelle (http://www.bartsch-partner.de/mb/buch_s ... =7.de.html):

"Man kann also nicht sinnvoll die Frage stellen, ob Software eine Sache sei, sondern nur die Frage, wie weit das Recht Software als Sache behandeln soll. Im Strafrecht gilt ein striktes Analogieverbot (§ 1 StGB). Was physikalisch nicht eindeutig ein körperlicher Gegenstand ist, kann nicht strafrechtlich als Sache behandelt werden."

Also Fußnote zu dem Thema steht dann noch:

"Deshalb konnte das Abzweigen von Strom vor dem Zähler nicht als Diebstahl bestraft werden, und es mußte ein neuer § 248 c StGB geschaffen werden."

Unter voraussetzung das diese Quelle richtig ist:
Wenn man mit dem "normalen" Gesetz den Stromdiebstahl, bei dem ja wirklich der eine was gewinnt und der andere was verliert, nicht als Diebstahl bestrafen kann und dafür ein extra Paragraph geschaffen werden mußte halte ich es immernoch für zweifelhaft, dass die Paragraphen die für Stromdiebstahl nicht ausreichen für das kopieren ausreichen sollen.

Ab jetzt werden wir uns wahrscheinlich wieder etwas vom ursprünglichen Thema entfernen: ;)
Ich empfände es jedenfalls als Diebstahl oder noch schlimmeres , wenn jemand aus einer freiwilligen, aber unter anderen Vorzeichen gegebenen Blutprobe von mir adulte Stammzellen gewinnt und daraus Lebern für den Massenmarkt zieht (nicht, daß das zum gegenwärtigen Stand der Dinge ginge, aber das ist was anderes.) Dabei geht mir ja auch nichts verloren.
Das kommt darauf an, würde ich sagen. Du hast natürlich die freie Wahl Blut zu spenden oder nicht, aber wenn du dich dafür entschieden hast, dann denke ich nicht, dass du das recht haben solltest die spätere Verwendung zu beeinflussen. Entweder du spendest Blut um damit möglicherweise Leben zu retten oder du machst es nicht. Aber nacher dir die Macht herauszunehmen zu sagen: "Der netten Blondine könnt ihr mit meinem vor 2 Jahren abgegebenen Blut helfen, aber dem Typ da drüber dürft ihr nicht mit einer aus meinem Blut gezüchteten Leber helfen."
Das Kopierrecht (Copyright) einer Software ist ein solches Recht. Wer es unerlaubterweise ausübt, begeht einen Rechtsbruch, nämlich den der Unterschlagung bzw. Diebstahls.
wobei man auch die Geschichte des Copyrights berücksichtigen sollte. Das copyright war nie dazu gedacht den Bürger zu regulieren sondern die Industrie, damit der Bürger in den Genuß von guten gedruckten Büchern kommt. Heute entsteht zunehmend eine Situation wo wir die Industrie nichtmehr, in dem ausmaß wie früher, brauchen. Somit entsteht teilweise wieder eine Situation wie die Zeit vor der Buchpresse, damals brauchte man auch kein Copyright, weil es keine Druckindustrie gab. Heute braucht man kein Copyright, in der aktuellen Form, weil die industrielle Produktion in manchen Bereichen nichtmehr so wichtig geworden ist.
Anstatt aber froh zu sein, dass man die aufwendige und teure Krücke Industrie nicht mehr so stark braucht und das Urheberrecht sich weiterhin auf die Industrie konzentriert wird mit aller Macht versucht das Urhebrrecht jetzt gegen die Bürger zu verwenden.
Das ist ein Standpunkt, den ich so nicht ganz teile und der vor allem nichts mit unserem Problem zu tun hat. Wir können uns gerne in einer anderen Diskussion über die Probleme unseres Rechtssystems und notwendige Reformen unterhalten, aber im Kontext dieser Diskussion stellt sich diese Frage einfach nicht.
Ja, ich habe auch geschrieben, dass ich den Text eher zufällig bei der Suche nach Informationen zu diesem Thema gefunden habe.
Aber ich denke ein Punkt ist ganz wichtig, der oft vergessen wird!
Gesetze können nie entscheiden was richtig oder falsch ist. Sie geben immer nur eine aktuelle, meistens sogar veraltete, sichtweise der Gesetzgebung eines Landes auf Dinge und Situationen des Lebens. Sie entscheiden nur was in einem Land zu einem gewissen Zeitpunkt legal oder illegal ist, aber nie was richtig und was falsch ist!
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Six
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Beitrag von Six » 21.06.2004 14:28:41

BeS hat geschrieben: Aber ich denke ein Punkt ist ganz wichtig, der oft vergessen wird!
Gesetze können nie entscheiden was richtig oder falsch ist. Sie geben immer nur eine aktuelle, meistens sogar veraltete, sichtweise der Gesetzgebung eines Landes auf Dinge und Situationen des Lebens. Sie entscheiden nur was in einem Land zu einem gewissen Zeitpunkt legal oder illegal ist, aber nie was richtig und was falsch ist!
Ich habe im Moment keine Zeit für eine längere Antwort, aber ich komme darauf zurück, versprochen. Ich will nur sagen, daß ich diese Ansicht, die ich hier von dir zitiere, voll und ganz teile. Aber ich möchte drauf hinweisen, daß richtig oder flasch keinen Durchsetzungsanspruch hat und das so auch gut ist.

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Beitrag von ernohl » 21.06.2004 14:44:45

Six hat geschrieben:
ernohl hat geschrieben: Auch (oder gerade) Verfechter von freier Software sollten akzeptieren, dass (auch Software-) Firmen von etwas leben müssen. Jede Firma kann für sich entscheiden, für welchen Weg sie sich entscheidet. Wir sollten bei Nutzung ihrer Software deren Lizenzbedingungen respektieren oder uns gegebenenfalls nach Alternativen mit uns genehmeren Lizenzbedingungen umsehen.
Mir geht es nicht um den Lebenserhalt der Softwarefirmen
Das habe ich auch nicht geschrieben, dass es *mir* darum geht. Das ist deren ureigene Aufgabe und deshalb entscheiden *sie* sich für ein Geschäftsmodell. Nur sollte ich bzw. der Anwender dieses nicht (illegal) unterlaufen.
Gruß
ernohl

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Beitrag von DavidJ » 23.06.2004 16:17:08

jeder wie er mag, und mit den entsprechenden einstellungen ist der ie6 sicher genug, mit den entsprechenden erweiterungen auch komfortabel..
in punkto tempo ist er dem firefox ohnehin überlegen.
Ich kann mich erinnern, gelesen zu haben, dass der IE nicht nach standard arbeitet wenn er sich mit einem Server verbindet. Es ist nach meiner Erinnerung so, dass für gewöhnlich ein three way handshake (könnte auch anders heißen) eingesetzt wird wenn sich ein Browser mit einem Server verbinden möchte. Das läuft etwa so, dass der Browser eine Verbindungsanforderung schickt, der Server seine Antwort und der Browser diese dann bestätigt. Der IE übergeht da irgendeinen Schritt, wodurch er natürlich schneller mit einem Server verbunden ist.

Werden jetzt beim Laden einer Seite mehrere Server (Ads, Stats, "blinde Pixel", etc.) abgerufen, geht dass mit dem IE natürlich umso schneller. Der "Vorteil" gegenüber anderen Browsern wird umso größer, je mehr Server ins Spiel kommen.

Auf Seiten wie bspw. chip.de, wo ich öfter mal durch die Foren schaue, werden unmengen an Sachen von Dritt-Servern geladen. Nun habe ich gestern diverse Browsererweiterungen installiert, mit denen sich Ads u.s.w. blocken lassen. Nach entsprechenden Einträgen (es gibt glücklicherweise Wildcards) werden jetzt praktisch nur noch die Datein der eigentlichen chip.de Seite geladen. Die Seite ist dadurch praktisch sofort da, wie man es vom IE häufig kennt. Der IE würde von einem Ad-Blocker vielleicht auch nochmal ein Stück weit profitieren können, jedoch könnte ich wetten dass da nicht mehr viel zu machen ist, da die Hauptarbeit jetzt nur noch das Rendern der Seite ist, worin Firefox auch schnell geworden ist.

Lange Rede kurzer Sinn, der IE bescheißt und wird daher disqua(h)lifiziert. 8O

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