Lizenzaussagen

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HZB
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Beitrag von HZB » 23.07.2004 17:30:11

Ich wollte auch nicht sagen das Du Deine Kunden im Stich lassen solltest was das Thema Lizenzkosten und dergleichen betrifft.

Das Problem ist aber eigentlich nur das keiner so richtig sagen kann wann die GPL greift wann nicht in welchen Kombinationen schon und wann nicht. Open Source generell als Grauzone zu definieren wäre ebenso falsch. Der Schuh drückt halt ein wenig wenn es darum geht jemanden richtig und nach bestem wissen zu beraten bzw. etwas zu verkaufen. Nur genau da fängt ja dieser Graubereich an. Gilt die GPL in jedem Land gleich ? Kann die GPL in jedem Land auf das gültige Rechtssystem angewandt werden ? Gibt es schon Präzidenzfälle ? Da beschäftigen sich Experten wohl Tag ein Tag aus so wie wir mit unseren Log und Configfiles. Nur sind wir meistens schlauer :lol: und können aufgrund des Ergebnisses sagen ob es funktioniert oder nicht. Aber eben aus diesem Grund heraus ist es meines Erachtens kaum möglich wirklich 100 % das Richtige zu sagen. FALCO hat mal in einem seiner vielen genialen Liedertexte geschrieben : " ..wenns der Chef nicht weiß, wer dann?" Ergo: Wenn eine Firma nicht genau sagen kann ob Du eine Lizenz benötigst oder nicht, was erzählst Du Deinem Kunden ?

Natürlich wollen Firmen wie Mysql auch etwas verdienen, sonst würden sie ja nicht Lizenezen anbieten und gewisse Voraussetzungen stellen, ab wann man eine Lizenz benötigt und wann nicht. Nur gerade in diesem speziellen Punkt wird es haarig. Einerseits ist es eine open source Software andererseits gibt es Lizenzen. Generelle Frage : Wie passt das zusammen ?

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BeS
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Re: Lizenzaussagen

Beitrag von BeS » 23.07.2004 17:41:47

emge hat geschrieben: Die Frage, was "abgeleitete Arbeit" ist und was nicht kann mit Sicherheit nur auf nationaler Ebene beantwortet werden und ist zudem noch ein recht sumpfiges Gebiet.
genau so hatte ich die Situation auch in Erinnerung.
Denn auch an den Juristen ist das Thema nicht vorbeigegangen und in einigen Belangen herrscht zu diesem Thema sicherlich auch schon Klarheit.
Hast du dazu genauere Infos? Bis wo hin würdest du sagen das es sich klar um ein abgeleitetes Werk handelt, ab wann wird es schwammig und ab wann wird es wieder klar das es kein abgeleitetes Werk mehr ist?

Würde mich interessieren wenn du dazu näheres weißt.
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Beitrag von BeS » 23.07.2004 17:48:31

Bis zu dem Punkt konnte ich dir noch einigermaßen Folgen: ;)
HZB hat geschrieben: Einerseits ist es eine open source Software andererseits gibt es Lizenzen. Generelle Frage : Wie passt das zusammen ?
Gerade weil es Freie Software ist gibt es eine Lizenz, Freie Software != public Domain.

Man kann ziemlich sicher sein das Freie Lizenzen in jedem Rechtssystem funktionieren, da es eigentlich keines gibt bei dem das Urheberrecht/Copyright weniger restriktiv ist wie Freie Lizenzen, du also jedesmal deinem "Kunden" mehr Möglichkeiten gibts und nicht weniger!

Ganz interessant dazu ist auch das Interview mit Eben Moglen (habe ich hier bereits verlinkt: http://www.debianforum.de/forum/viewtop ... 530#167530)
Oder auch dieser Text: http://www.gnu.org/philosophy/enforcing-gpl.de.html

Das schweift aber etwas vom eigentlichen Thema ab ;)
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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 23.07.2004 18:16:40


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domo
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Beitrag von domo » 23.07.2004 18:38:17

@tylerD:

Es bleibt Dir wohl nichts anderes überig, als jeden Einzelfall getrennt zu analysieren:

mySQL macht z.B unter http://www.mysql.com/products/licensing ... cense.html sehr klare Aussagen...

Ob sich alle daran halten ist eine andere Frage...
Interessant finde ich noch folgenden Abschnitt aus dem oben angegebenen Link:
Recommendations

Please note that MySQL AB can only give advice on which license is right for you. The final judgment, of course can be made only by a court of law. With that said, we recommend the commercial license to all commercial and government organizations. This frees you from the broad and strict requirements of the GPL license.

To all free software enthusiasts we recommend our products under the GPL license. We believe that MySQL AB is one of the world's largest companies that offers all its software under the GPL license.

To anyone in doubt, we recommend the commercial license. It is never wrong. Thanks to our cost-effective way of producing software, we are able to sell our commercial licenses at prices well under the industry average.
Du kannst Dir als Entwickler überlegen, gleich eine Lizenz zu lösen, auch wenn Du Deine Software unter GPL veröffentlichst. Es ist eine Art, Dankeschön zu sagen und für die weitere Entwicklung Unterstützung zu bieten.... Linzenzen sind oft der kleinste Posten eines IT-Projektes und von nichts kommt auch nichts...

Have fun
Freedom is the freedom to say that two plus two make four. If that is granted, all else follows.

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Re: Lizenzaussagen

Beitrag von emge » 23.07.2004 21:57:26

BeS hat geschrieben:
emge hat geschrieben: Die Frage, was "abgeleitete Arbeit" ist und was nicht kann mit Sicherheit nur auf nationaler Ebene beantwortet werden und ist zudem noch ein recht sumpfiges Gebiet.
genau so hatte ich die Situation auch in Erinnerung.
Denn auch an den Juristen ist das Thema nicht vorbeigegangen und in einigen Belangen herrscht zu diesem Thema sicherlich auch schon Klarheit.
Hast du dazu genauere Infos? Bis wo hin würdest du sagen das es sich klar um ein abgeleitetes Werk handelt, ab wann wird es schwammig und ab wann wird es wieder klar das es kein abgeleitetes Werk mehr ist?

Würde mich interessieren wenn du dazu näheres weißt.
Konkrete Beweise muss ich leider schuldig bleiben. Ich weiss nur, dass das Thema u. A. im Linuxmagazin und in der c't schon abgehandelt wurden und dort wurde z. B. die Frage behandelt, wie man mit Bibliotheken unter freien Lizenzen in kommerziellen Projekten umzugehen hat. Leider weiss ich auch nicht mehr, in welchen Ausgaben das war. Ich glaube mich aber an Axel Metzger oder Till Jaeger als Autoren zu erinnern. Diese Themen wurden explizit hinsichtlich nationalen Rechts beleuchtet und auch einige (für mich damals erstaunlich) konkrete Aussagen gemacht. Ich werde mich nochmal auf die Suche nach den entsprechenden Quellen machen, heute oder morgen wird das aber leider nichts mehr.

Diese beiden Autoren haben sich intensiv mit den juristischen Fragen von freier und quelloffener Software beschäftigt (zu entsprechenden Themen promviert, Gründung des "Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" [1], anwaltliche Tätigkeit im OS-Umfeld) und sind vermutlich nicht die einzigen die auf diesem Gebiet tätig sind. Daher rührt meine Annahme das sich seitdem einiges Gebiet getan hat.

Was meiner Meinung nach fehlt, ist ein engerer Erfahrungsaustausch zwischen Technikern und Juristen. Das ifrOSS ist zwar auf den Linuxtagen aktiv, das ist aber nur ein Tropfen auf dem heissen Stein und im Moment nur eine Einbahnstraße.

Nimm mir bitte meine schwammigen Ausführen nicht übel, das liegt vermutlich am Thema. Ich hoffe aber trotzdem wenigstens ansatzweise meine Aussagen nicht im leeren Raum stehen gelassen zu haben.

Grüße, Marco

[1] http://ifross.de/

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Beitrag von tylerD » 25.07.2004 13:59:20

Danke erst mal für eure Antworten. Dies bestärkt mich in der Annahme, dass dies halt zur Zeit wirklich noch nicht genauer Bestimmt werden kann. Aber durch die Diskussion, bin ich jetzt mal der Meinung die Grauzone wieder nen bissel besser einschätzen zu können.

cu

LittleBoy
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Beitrag von LittleBoy » 25.07.2004 18:43:09

MySQL ist ein ziemlich komplexes Beispiel:
Der mysql Server ist GPL. Ein Programm, welches direkt(!) auf diese Serverdienste zugreift, braucht nicht unter GPL zu stehen.

Generell greift aber niemand direkt auf MySQL zu, sondern verwendet die libmysql. Diese wiederum steht mittlerweile auch unter GPL (früher LGPL). Damit wiederum müssen auch alle abgeleiteten Werke unter die GPL gestellt werden - sprich: JConnector (der JDBC Treiber) und auch die PHP mysql-Schnittstelle. Die PHP MySQL-Schnittstelle ist aber ein PHP-Modul, was wiederum dazu führen müsste, dass PHP unter GPL steht - tut es aber nicht, also wurde MySQL erstmal aus PHP 5 entfernt und PHP 5 setzt auf SQLite als Standarddatenbank..
Dann kamen die MySQL Entwickler doch auf den Trichter, dass man besser nicht den Ast absägt, auf dem man groß geworden ist, also wurde extra für PHP eine Ausnahmelizenz gebastelt.

Somit gilt jetzt: Der mysql Server wird unter den GPL-Bedingungen freigegeben. PHP Programme brauchen sich "nur" an die spezielle "MySQL-für-PHP" Lizenz zu halten, die relativ freizügig ist. Programme die auf die libmysql / JConnector zugreifen, müssen unter die GPL gestellt werden. Programme, die direkt auf die Serverfunktionen zugreifen, können unter einer beliebigen Lizenz stehen. (Soinst müsste ja der Internet Explorer unter GPL stehen, weil er ja auch auf Server-Funktionen von Apache zugreift)

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