@peschmae:
Der Unterschied GPL vs. modifizierte BSD Lizenz (copyleft vs. non-copyleft) greift auch bei Texten.
Du machst bei deiner Überlegung den typischen "OpenSource-Denkfehler", du sagst beim Text ist der "Quellcode" schon dabei, also ist doch alles OK. Aber das der Quellcode da ist, ist nur eine notwendige-, nicht aber eine hinreichende Bedingung. Entscheidend ist was du mit dem "Quellcode" machen kannst, die Freiheiten, und da hast du die gleichen Unterschiede, egal ob der Text in deutsch, englisch, C, C++ oder irgendeiner anderen Sprache verfasst ist. Bei der GPL ist garantiert, dass die Freiheit bestehen bleibt, bei der mod.-BSD-Lizenz nicht.
@feltel:
Im wicki steht: "und drittens die GFDL-Lizenz als nicht-freie Lizenz zu werten ist.".
Ich halte diese Formulierung für etwas fragwürdig. Da z.B. die FSF die Lizenz durchaus als frei Lizenz für Dokumente wertet, auch wenn es sicher keine freie Lizenz für Programme wäre.
Ich würde den Satz daher eher so formulieren, damit klar wird das die Lizenz nach den Debian Maßstäben nicht frei ist:
"und drittens ist die GFDL nicht als DFSG-Frei zu werten."
oder
"und drittens wird die GFDL von Debian als nicht-frei eingestuft"
Gute Überlegung. Ich denke auch das viele Beiträge hier sowieso nicht unter das Urheberrecht fallen.olfi hat geschrieben: Laut einer Meinung tun sie das eben genau nicht. Dabei wird nur auf einzelne Beiträge abgestellt, jedoch nicht auf das Gesamtkunstwerk, d.h. das Gesamtwerk "Forum" kann durchaus dem Urheberschutz unterliegen.
Aber wie soll das "Gesamtkunstwerk" unter eine bestimmte Lizenz fallen, wenn die einzelnen Teile zum Teil inkompatible Lizenzen haben?
Ich denke wirklich Sinn macht es nur wenn man das ganze Forum als "Wissensdatenbank" unter _eine_ Lizenz stellt.
Bei individuellen Lizenzen fällt wahrscheinlich ein großer Teil ganz raus (wegen mangelnder künstlerischer Leistung (oder wie das Fachwort heißt)), und bei dem Rest der übrig bleibt sind womöglich die Lizenzen nicht kompatible zueinander(?)
Ein anderer Punkt ist auch:
Wahrscheinlich sind es ganau die Beiträge um die es am meisten geht, die Informationen zur Problemlösung, die (einzeln) nicht unter das Urheberrecht fallen. Da es eben oft nur knappe Aussagen sind.
Die Beiträge die eher unter das Urheberrecht fallen sind wahrscheinlich die, die während einer Diskussion entstehen. Also wo die Leute sich wirklich Gedanken zu einem Thema machen und dann ihre Meinung auch in längeren Beiträgen äußern. Aber genau hier bin ich mir nichtmehr sicher ob ich jedem erlauben soll, dass er meine Meinung zu einem Thema verändern und dann wieder veröffentlicht, wodurch mein Name vielleicht in einem Kontext auftauchen könnte in dem ich es eigentlich garnicht will.
Aber du kannst afaik nicht für mich, der das Werk schon unter einer Lizenz erworben hat, die Lizenz ändern.olfi hat geschrieben: Ebenso die Frage nach einer nachträglichen Änderung ist imho klar geregelt, sofern man annimmt, dass das UrhR anwendbar ist. Ich kann jederzeit die von mir verfassten Beiträge unter eine andere Lizenz stellen (und zwar alle, nicht nur die neuen), sofern ich das will.
Du kannst zwar sagen, ab heute vertreibe ich das gleiche Werk das vorher unter Lizenz X stand unter Lizenz Y, du kannst aber nicht die Kopie die ich haben (mit beigegelgter Lizenz X) für ungültig erklären. Es sei denn die Lizenz hatte schon von Anfang an ein Zeitlimit wo sie ausläuft oder erneuert werden muß.