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BeS
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Beitrag von BeS » 07.11.2004 15:24:26

Hallo,

@peschmae:
Der Unterschied GPL vs. modifizierte BSD Lizenz (copyleft vs. non-copyleft) greift auch bei Texten.
Du machst bei deiner Überlegung den typischen "OpenSource-Denkfehler", du sagst beim Text ist der "Quellcode" schon dabei, also ist doch alles OK. Aber das der Quellcode da ist, ist nur eine notwendige-, nicht aber eine hinreichende Bedingung. Entscheidend ist was du mit dem "Quellcode" machen kannst, die Freiheiten, und da hast du die gleichen Unterschiede, egal ob der Text in deutsch, englisch, C, C++ oder irgendeiner anderen Sprache verfasst ist. Bei der GPL ist garantiert, dass die Freiheit bestehen bleibt, bei der mod.-BSD-Lizenz nicht.

@feltel:
Im wicki steht: "und drittens die GFDL-Lizenz als nicht-freie Lizenz zu werten ist.".
Ich halte diese Formulierung für etwas fragwürdig. Da z.B. die FSF die Lizenz durchaus als frei Lizenz für Dokumente wertet, auch wenn es sicher keine freie Lizenz für Programme wäre.
Ich würde den Satz daher eher so formulieren, damit klar wird das die Lizenz nach den Debian Maßstäben nicht frei ist:
"und drittens ist die GFDL nicht als DFSG-Frei zu werten."
oder
"und drittens wird die GFDL von Debian als nicht-frei eingestuft"
olfi hat geschrieben: Laut einer Meinung tun sie das eben genau nicht. Dabei wird nur auf einzelne Beiträge abgestellt, jedoch nicht auf das Gesamtkunstwerk, d.h. das Gesamtwerk "Forum" kann durchaus dem Urheberschutz unterliegen.
Gute Überlegung. Ich denke auch das viele Beiträge hier sowieso nicht unter das Urheberrecht fallen.
Aber wie soll das "Gesamtkunstwerk" unter eine bestimmte Lizenz fallen, wenn die einzelnen Teile zum Teil inkompatible Lizenzen haben?
Ich denke wirklich Sinn macht es nur wenn man das ganze Forum als "Wissensdatenbank" unter _eine_ Lizenz stellt.
Bei individuellen Lizenzen fällt wahrscheinlich ein großer Teil ganz raus (wegen mangelnder künstlerischer Leistung (oder wie das Fachwort heißt)), und bei dem Rest der übrig bleibt sind womöglich die Lizenzen nicht kompatible zueinander(?)

Ein anderer Punkt ist auch:
Wahrscheinlich sind es ganau die Beiträge um die es am meisten geht, die Informationen zur Problemlösung, die (einzeln) nicht unter das Urheberrecht fallen. Da es eben oft nur knappe Aussagen sind.
Die Beiträge die eher unter das Urheberrecht fallen sind wahrscheinlich die, die während einer Diskussion entstehen. Also wo die Leute sich wirklich Gedanken zu einem Thema machen und dann ihre Meinung auch in längeren Beiträgen äußern. Aber genau hier bin ich mir nichtmehr sicher ob ich jedem erlauben soll, dass er meine Meinung zu einem Thema verändern und dann wieder veröffentlicht, wodurch mein Name vielleicht in einem Kontext auftauchen könnte in dem ich es eigentlich garnicht will.
olfi hat geschrieben: Ebenso die Frage nach einer nachträglichen Änderung ist imho klar geregelt, sofern man annimmt, dass das UrhR anwendbar ist. Ich kann jederzeit die von mir verfassten Beiträge unter eine andere Lizenz stellen (und zwar alle, nicht nur die neuen), sofern ich das will.
Aber du kannst afaik nicht für mich, der das Werk schon unter einer Lizenz erworben hat, die Lizenz ändern.
Du kannst zwar sagen, ab heute vertreibe ich das gleiche Werk das vorher unter Lizenz X stand unter Lizenz Y, du kannst aber nicht die Kopie die ich haben (mit beigegelgter Lizenz X) für ungültig erklären. Es sei denn die Lizenz hatte schon von Anfang an ein Zeitlimit wo sie ausläuft oder erneuert werden muß.
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Vitei
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Beitrag von Vitei » 07.11.2004 17:04:22

Man könnte ja das ganze Forum unter eine bestimmte Lizenz stellen um rechtliche Inkompatibilitäten zu umgehen. Und wenn jemand eine andere Lizenz bevorzugt dann kann er seinen Beitrag zusätzlich noch wählen.

Oder ist so etwas nicht möglich?

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Beitrag von feltel » 07.11.2004 17:44:49

Vitei hat geschrieben:Man könnte ja das ganze Forum unter eine bestimmte Lizenz stellen um rechtliche Inkompatibilitäten zu umgehen. Und wenn jemand eine andere Lizenz bevorzugt dann kann er seinen Beitrag zusätzlich noch wählen.

Oder ist so etwas nicht möglich?
So war und ist es ja bisher. Momentan stehen alle Beiträge unter der GFDL. Ich kann und darf jedoch jetzt nicht alle Beiträge einfach so unter eine andere Lizenz stellen. Ich müsste dazu alle Leute um Erlaubnis fragen, die bisher auf dfde was gepostet haben. Da das so gut wie unmöglich ist (mal abgesehen davon das sicherlich nicht alle zustimmen würden), hab ich die Lösung gewählt bei der der User einzeln festlegen kann unter welcher Lizenz seine Beiträge stehen sollen.

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Beitrag von Vitei » 07.11.2004 17:58:56

Mir ist erst jetzt zu Ohren gekommen, dass alle Beiträge unter der GDFL stehen...

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Beitrag von suntsu » 07.11.2004 18:13:52

Dann musst du dir mal den Link[1] unten an jeder seite angucken ;)

gruss
manuel

http://www.debianforum.de/wiki/?page=Ha ... +Impressum

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peschmae
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Beitrag von peschmae » 07.11.2004 18:46:20

BeS hat geschrieben:Hallo,

@peschmae:
Der Unterschied GPL vs. modifizierte BSD Lizenz (copyleft vs. non-copyleft) greift auch bei Texten.
Du machst bei deiner Überlegung den typischen "OpenSource-Denkfehler", du sagst beim Text ist der "Quellcode" schon dabei, also ist doch alles OK. Aber das der Quellcode da ist, ist nur eine notwendige-, nicht aber eine hinreichende Bedingung. Entscheidend ist was du mit dem "Quellcode" machen kannst, die Freiheiten, und da hast du die gleichen Unterschiede, egal ob der Text in deutsch, englisch, C, C++ oder irgendeiner anderen Sprache verfasst ist. Bei der GPL ist garantiert, dass die Freiheit bestehen bleibt, bei der mod.-BSD-Lizenz nicht.
Und was wäre denn eine nicht-Freie Verbreitungsform eines Textes? Die müsste es ja geben damit es da einen Unterschied gibt.
Ich meine sobald du den Text hast hast du auch den Quelltext da das ja dasselbe ist, und sonst hast du halt beides nicht. Oder erlaubt BSD etwa auch ein relizenzieren?

MfG Peschmä
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Beitrag von BeS » 07.11.2004 19:21:03

peschmae hat geschrieben: Und was wäre denn eine nicht-Freie Verbreitungsform eines Textes? Die müsste es ja geben damit es da einen Unterschied gibt.
Ich meine sobald du den Text hast hast du auch den Quelltext da das ja dasselbe ist, und sonst hast du halt beides nicht.
Nur weil ich den Text ändern kann, heißt es noch nicht das du ihn ändern darf!
Die Eigenart der BSD-Lizenz und anderen non-copyleft Lizenzen ist, dass sie dir erlauben das Werk unter den Bedingungen deiner Wahl zu verbreiten.
Frag doch mal bei MS nach dem TCP/IP Implementierung, welche ja aus BSD-Code besteht, sie werden dir bestimmt sagen, dass ihre Version nicht unter der BSD-Lizenz steht.
Das ist eben das, was ich als den "OpenSource-Denkfehler" bezeichne.
Es geht nicht darum ob man dem Empfänger den Quellcode gibt oder nicht. Sondern ob man ihm erlaubt mit seiner Kopie zu machen was er will oder nicht.
Bei Copyleft Lizenzen ist gewährleistet, dass auch zukünftige Empfänger mit ihrer Kopie machen dürfen was sie wollen, bei non-copyleft Lizenzen nicht. Mit dem vorhanden sein von dem "Quellcode" hat das nur sehr wenig zu tun.
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Beitrag von peschmae » 08.11.2004 12:52:32

heisst das jetzt "bsd lizenz erlaubt relizenzieren"?

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Beitrag von Hackmeck » 08.11.2004 13:44:41

peschmae hat geschrieben:heisst das jetzt "bsd lizenz erlaubt relizenzieren"?
Ja, wie auch bei Software: Du kannst mit dem Code/Text machen was Du willst.

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Beitrag von Mr_Snede » 09.11.2004 12:07:02

Ich kann lizenztechnisch nicht wirklich mitreden, aber ich finde es spannend diese Dikussion hier zu verfolgen.
Wenn wir mit dem df.de ein Zeichen setzen wollen, dass wir uns mit Lizenzen auseinandersetzen (speziell mit den Maßstäben, die debian an freie Lizenzen setzt) finde ich diesen Thread genau richtig.
Wo bekommt ein gemeiner Desktop-Benutzer denn mal die Probleme / Überlegungen zu einer Lizensierung / Lizenzänderung nachvollziehbar mit.

cu Sebastian

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Beitrag von feltel » 09.11.2004 14:36:29

BeS hat geschrieben:@feltel:
Im wicki steht: "und drittens die GFDL-Lizenz als nicht-freie Lizenz zu werten ist.".
Ich halte diese Formulierung für etwas fragwürdig. Da z.B. die FSF die Lizenz durchaus als frei Lizenz für Dokumente wertet, auch wenn es sicher keine freie Lizenz für Programme wäre.
Ich würde den Satz daher eher so formulieren, damit klar wird das die Lizenz nach den Debian Maßstäben nicht frei ist:
"und drittens ist die GFDL nicht als DFSG-Frei zu werten."
oder
"und drittens wird die GFDL von Debian als nicht-frei eingestuft"
Danke für den Hinweis. Hab den Text zwischenzeitlich entsprechend abgeändert.

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Beitrag von peschmae » 21.11.2004 21:41:54

Kommt noch mal eine Begründung wieso man die MIT-Lizenz wählen soll?
Würde mich auch noch interessieren was BeS und andere Lizenzversierte wählen und wieso. Jetzt wo das Zeugs im"normalen" Forum drin ist.

MfG Peschmä
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