Die drollige deutsche Rechtssprechung besagt, dass schon den Eindruck zu erwecken, man würde unlizensierte Daten zum Download "anbieten", strafbar ist.
Ab wann man diesen Eindruck erweckt und ab wann man anbietet, ist leider ungeklärt, aber es hilft nicht, die Upload-Geschwindigkeit auf Null zu stellen. Das gilt natürlich nicht für die Rechteinhaber ... die haben ja eine Lizenz ... und die nutzen diese Rechtslage auch aus.
In P2P-Netzwerken wie Bittorrent wird an IP-Adressen durch zwielichtigen Firmen gesammelt, was diese in die Finger bekommen können. Diese Daten werden erst mal gesammelt, auch über Jahre, und dann wird geguckt, wie weit man sie verwerten oder verkaufen kann - auch mit Blick auf eventuelle Änderungen der regionalen Rechtssprechung. Diese Firmen arbeiten weiterhin mit modifizierten Downloads, Chunks oder Hash-Werten - und je nach lokaler Rechtssprechung kann es schon reichen, einen solchen Chunk herunterzuladen oder "anzubieten" (zum Beispiel in Deutschland). Man kann also durchaus auch ins Visier geraten, wenn man nur "legale Dinge" herunterlädt (hier irrt TRex).
http://www.cs.bham.ac.uk/~tpc/Papers/P2PMonitor.pdf
http://dmca.cs.washington.edu/uwcse_dmca_tr.pdf
http://en.wikipedia.org/wiki/Torrent_poisoning
Ein Gegenbeweis ist üblicher Weise schwierig ... wer hat schon noch den Inhalt sämtlicher Chunks im Kopf, die er letzten Sommer heruntergeladen hat, und kann diese konkreten Dateien zuordnen, und weiß dann auch noch, welche dieser Chunks sein Client wieder hochgeladen hat. Die Gerichte hingegen zeigen einen beträchtlichen Technik-Glauben an die Korrektheit der von diesen zwielichtigen Firmen eingesetzten Datensammel-Maschinierie:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwieri ... 69835.html
Voraussetzung ist allerdings immer, dass irgendwem die Zuordnung von IP-Adresse und Anschlussinhaber gelingt - hierzu ist üblicher Weise die Kooperation des Providers nötig. Insbesondere die Telekom war hier bisher immer besonders eifrig bis an die Grenze des Illegalen:
http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/tag/telekom/
Eine weitere Kuriosität der deutschen Rechtssprechung ist die "Mitstörerhaftung":
http://sus-law.de/recht/rechts-biblioth ... -internet/
Man kann also "haftbar" sein, ohne überhaupt selber irgendwas getan zu haben. In der Folge verliert man sich in einem unübersichtlichen Gestrüpp aus "zumutbaren Prüfungspflichten" und "Unterlassungserklärungen", wo jedes Gericht sein eigenes Süppchen kocht. Üblicher Weise wird die "Mitstörerhaftung" auf Betreiber von offenen WLans angewandt, aber aus meiner Sicht müsste sie sich ebenso z.B. auf Freenet anwenden lassen können.
Die Freifunk-Initiative beispielsweise hat daraus die Konsequenz gezogen, die Internetanbindung über ein VPN in Schweden zu realisieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
Das soll durch geplante Gesetzesänderungen nun aber auch verboten werden ... weil man kann sowas ja gar nicht ordentlich überwachen.
Also kurz gesagt: mit "freies/offenes Filesharing" sieht's mau aus in unserem freien offenen Land.
Never change a broken system. It could be worse afterwards.
"No computer system can be absolutely secure." Intel Document Number: 336983-001