Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

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lemak
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von lemak » 07.10.2012 11:29:12

Geht es jetzt nicht darum dritten die Weiterbenutzung einzuräumen, (hier unter den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (oder später) Deutschland Lizenz).
Zuletzt geändert von lemak am 07.10.2012 15:33:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 07.10.2012 15:02:59

Das Opt out Verfahren könnte in der Tat problematisch sein, dessen sind wir uns bewusst. Deswegen werden wir auch jeden Autor per PM direkt ansprechen und um Zustimmung/Ablehnung bitten. Sollten sich Autoren nicht äußern oder ablehnen werden wir das separat behandeln.

Der Sinn des ganzen ist im übrigen nicht, Bearbeitungen der Artikel zu ermöglichen. Das ist auch im jetzigen Zustand möglich. Es geht hier vielmehr darum eine einheitliche Lizenzierung zu bieten um anderen zu ermöglichen unsere Artikel weiter zu benutzen. Daneben soll auch das Problem der Migration das wir beim letzten Mal hatten durch entsprechende Regelungen adressiert werden. Wenn Autoren bei uns Artikel veröffentlichen kann es nicht richtig sein, dass wir die Artikel nicht verwenden dürfen (oder zumindest der Aufwand in keinem Verhätnis zum Nutzen steht) wenn wir eine neue Wikisoftware einsetzen.

Deswegen lieber jetzt einmal richtig und dann haben wir Ruhe. Nochmals möchte ich das nicht machen müssen. Ich denke die meisten können mit ihrer Zeit besseres anfangen als sich um Lizenzkram zu kümmern. Deswegen:

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von bmario » 07.10.2012 15:40:39

Bei einer Wikimigration stehen wir aber bei dem selben Problem. Die Liste der Autoren verschwindet und damit ist das by nicht mehr zu erfüllen. Mit dem Hintergedanken einer erneuten Wikimigration ist wohl eine andere Lizenz die bessere bzw. wie angeregt wurde, die Urheberechte auf etwa Feltel zu übertragen.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 07.10.2012 15:53:05

bmario hat geschrieben:Bei einer Wikimigration stehen wir aber bei dem selben Problem. Die Liste der Autoren verschwindet und damit ist das by nicht mehr zu erfüllen. Mit dem Hintergedanken einer erneuten Wikimigration ist wohl eine andere Lizenz die bessere bzw. wie angeregt wurde, die Urheberechte auf etwa Feltel zu übertragen.
Lies bitte den Entwurf der Nutzungsbedingungen nochmal. Die Antwort findest du dort. Das wird explizit angesprochen.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von lemak » 07.10.2012 16:11:17

Wenn Artikel in ein neues wiki.debianforum.de migriert würden, stellt dies IMO schon die Erfüllung der Namensnennungs-Klausel dar!?
https://wiki.debianforum.de/Entwurf_f%C3%BCr_Lizenzseite#Namensnennungs-Klausel hat geschrieben:Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern möglich) oder die Angabe der URL des Artikels,
Die URL ist/bleibt ja die gleiche.

Edit: Die Liste der einzelnen Autoren verschwindet damit ggf., das stimmt.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von bmario » 07.10.2012 16:54:05

Saxman hat geschrieben:
bmario hat geschrieben:Bei einer Wikimigration stehen wir aber bei dem selben Problem. Die Liste der Autoren verschwindet und damit ist das by nicht mehr zu erfüllen. Mit dem Hintergedanken einer erneuten Wikimigration ist wohl eine andere Lizenz die bessere bzw. wie angeregt wurde, die Urheberechte auf etwa Feltel zu übertragen.
Lies bitte den Entwurf der Nutzungsbedingungen nochmal. Die Antwort findest du dort. Das wird explizit angesprochen.
Aha und wo?
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 07.10.2012 17:23:51

bmario hat geschrieben:
Saxman hat geschrieben:
bmario hat geschrieben:Bei einer Wikimigration stehen wir aber bei dem selben Problem. Die Liste der Autoren verschwindet und damit ist das by nicht mehr zu erfüllen. Mit dem Hintergedanken einer erneuten Wikimigration ist wohl eine andere Lizenz die bessere bzw. wie angeregt wurde, die Urheberechte auf etwa Feltel zu übertragen.
Lies bitte den Entwurf der Nutzungsbedingungen nochmal. Die Antwort findest du dort. Das wird explizit angesprochen.
Aha und wo?
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von bmario » 07.10.2012 22:05:12

Ich hatte jetzt primär die PM gelesen, wo dies eben nicht drin steht. In der geht es ja wirklich nur um die Lizenz, das sollte dort umbedingt geändert werden.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 07.10.2012 22:24:46

Das wird es noch, keine Sorge. :wink:
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 08.10.2012 09:09:08

Ich möchte meine schweigende Zustimmung zum Entwurf hiermit in eine Sprechende umwandeln. ;-)

Eine Sache macht mich aber doch stutzig:
e) Kein Widerruf der Lizenz: Außer in dem Umfang, in dem deine gewählte Lizenz dies zulässt, stimmst du zu, dass du eine von dir unter diesen Nutzungsbedingungen gewährte Lizenz für Text- oder nicht-textuelle Inhalte, die du beigetragen hast, nicht einseitig widerrufst oder auf eine Außerkraftsetzung der selbigen hinwirken wirst, auch dann nicht, wenn du die Nutzung unserer Dienste einstellst.
g) Änderung der Nutzungsbedingungen: Sollten spätere Änderungen an den Nutzungsbedingungen notwendig werden, werden wir dafür sorgen, dass diese Nutzungsbedingungen, ebenso wie jegliche wesentliche zukünftige Revisionen dieser Nutzungsbedingungen, der Gemeinschaft mindestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der Kommentierungsphase vorgelegt werden. Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienste nach Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen – also nach Ablauf der Ankündigungs- und Überarbeitungsphase – stellt eine Zustimmung von deiner Seite zu diesen Nutzungsbedingungen dar. Zum Schutz der Betreiber des Debianforums und anderen Benutzern wie dir selbst darfst du unsere Dienste nicht in Anspruch nehmen, wenn du unseren Nutzungsbedingungen nicht zustimmst.
Widersprechen sich die beiden Punkte nicht? Auf der einen Seite wird vom Nutzer verlangt eine unwiderrufliche Lizenz zu erteilen, auf der anderen Seite kann "das Forum" jederzeit die Nutzungsbedingungen ändern (theoretisch auch in eine unfreie Richtung).
Ob das einer juristischen Prüfung whl standhielte?
Ich finde es sollte zu Punkt g) wenigstens noch den Zusatz geben dass die Nutzungsbedingungen des Debianforums niemals eine Freie Nutzung untersagen werden, ähnlich Punkt 1 aus dem DSG:
Debian will remain 100% free

We provide the guidelines that we use to determine if a work is "free" in the document entitled "The Debian Free Software Guidelines". We promise that the Debian system and all its components will be free according to these guidelines. We will support people who create or use both free and non-free works on Debian. We will never make the system require the use of a non-free component.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von TRex » 08.10.2012 09:29:15

Ich finde es sollte zu Punkt g) wenigstens noch den Zusatz geben dass die Nutzungsbedingungen des Debianforums niemals eine Freie Nutzung untersagen werden, ähnlich Punkt 1 aus dem DSG
Bezüglich Konflikt aber auch hier aufpassen: eine freie Nutzung, die sich nicht auf die Kopie im Wiki auswirkt. sa existiert ja, damit man sich die Änderungen in anderen Wikis auch wieder zurückholen kann. Ändert man den Passus in der von dir gewünschten Weise, ist sa hinfällig...zumindest laut meinem Laienverständnis von der Juristerei.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 08.10.2012 10:00:47

Die beiden Regelungen widersprechen sich nicht. Die Lizenz und die Nutzungsbedingungen sind zwei Paar Schuhe. Der Autor darf die gewährte Zustimmung zur Lizenz grds. nicht widerrufen. Er gibt daneben auch die Zustimmung dass wir bei Bedarf die Nutzungsbedingungen ändern dürfen und ist damit einverstanden. Das sind die gewollten Konsequenzen der Nutzungsbedingungen. Sollte er zu einem Zeitpunkt nicht mehr einverstanden sein, darf er unser Angebot nicht weiter nutzen (D.h auch keine neuen Artikel erstellen). Die bis dahin beigetragenen Artikel bleiben von der Ablehnung unberührt. Eine Ablehnung der Nutzungsbedingungen durch den Autor soll keine Wirkung für bereits erfasste Artikel haben.

Eine freie Nutzung der Inhalte streben wir explizit an. Grundsätzlich wäre ein Passus in dem wir das analog zu den DFSG in den Nutzungbedingungen festlegen zwar schön, allerdings teile ich auch die Befürchtung von Dino, dass wir uns damit ggfs. selbst ins Bein schießen könnten. Die Artikel bleiben aber aufgrund der CC-BY-SA Lizenz sowieso frei. Insofern finde ich das nicht tragisch.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 08.10.2012 10:27:15

TRex hat geschrieben:Ändert man den Passus in der von dir gewünschten Weise, ist sa hinfällig
Warum?
Saxman hat geschrieben:Die beiden Regelungen widersprechen sich nicht. Die Lizenz und die Nutzungsbedingungen sind zwei Paar Schuhe.
Das war schlecht ausgedrückt von mir. Natürlich sind das zwei Paar Schuhe.

Es geht mir mehr um die Intention des Schusters dabei:
Der User soll auf das Recht verzichten die Lizenz unter der er seine Inhalte erstellt zu verändern*, auf der anderen Seite muss er aber akzeptieren dass das Forum die Nutzungsbedingungen (die Regeln unter denen er seine Inhalte beiträgt) aus seiner Sicht willkürlich (weil unkontrollierbar) und potenziell zu seinem Nachteil (Nutzungslizenz für die Inhalte könnte unfrei werden) verändert.
Das ist es was für mich (moralisch, nicht juristisch) nicht zusammenpasst.


*) Hier ist für mich fraglich ob diee Einschränkung überhaupt juristisch zulässig ist, spielt aber für den Rest meines Einwands keine weitere Rolle.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 08.10.2012 10:43:28

hikaru hat geschrieben: Es geht mir mehr um die Intention des Schusters dabei:
Der User soll auf das Recht verzichten die Lizenz unter der er seine Inhalte erstellt zu verändern*, auf der anderen Seite muss er aber akzeptieren dass das Forum die Nutzungsbedingungen (die Regeln unter denen er seine Inhalte beiträgt) aus seiner Sicht willkürlich (weil unkontrollierbar) und potenziell zu seinem Nachteil (Nutzungslizenz für die Inhalte könnte unfrei werden) verändert.
Das ist es was für mich (moralisch, nicht juristisch) nicht zusammenpasst.
Diese Interpretation ist richtig. Der Autor gibt uns weitgehende Nutzungsrechte für die durch ihn generierten Inhalte. Juristisch sehe ich da keine Schwierigkeiten, moralisch solltest du bedenken dass er im Debianforum schreibt, die Inhalte sollen dementsprechend auch hier veröffentlicht werden und bei notwendigen Änderungen erhalten bleiben. Wenn hier sogar teilweise eine Übereignung der Nutzungsrechte auf Sebastian gefordert wurde, dürfte das ja wohl keine Probleme bereiten oder?
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 08.10.2012 11:03:24

Natürlich bereitet das keine Probleme. Ich verstehe aber immer noch nicht warum dem Nutzer nicht garantiert werden kann dass seine hier bewusst unter Freier Lizenz eingestellten Inhalte auch in Zukunft Frei bleiben werden.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von TRex » 08.10.2012 11:08:14

hikaru hat geschrieben:
TRex hat geschrieben:Ändert man den Passus in der von dir gewünschten Weise, ist sa hinfällig
Warum?
Weil "Freiheit" nicht unbedingt "Freiheit" ist. CC-by-SA verhindert, dass Änderungen in eine (möglicherweise "freie") Lizenz überführt werden, bei der das debianforum diese Änderungen nicht rückportieren kann. Das mit der Garantie...da bin ich gerade unschlüssig. Aber das kannst du auch nicht garantieren, wenn du die gesamten Rechte an feltel überträgst ;)
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 08.10.2012 11:36:18

hikaru hat geschrieben:Natürlich bereitet das keine Probleme. Ich verstehe aber immer noch nicht warum dem Nutzer nicht garantiert werden kann dass seine hier bewusst unter Freier Lizenz eingestellten Inhalte auch in Zukunft Frei bleiben werden.
Eigentlich "nur" aufgrund fehlender tragfähiger Formulierung. Die Frage lautet dabei nämlich "was ist Frei?". Die BSD oder CC-BY Lizenzen sind auch frei. Allerdings ist damit der Rücklauf von Änderungen auch nicht gewährleistet.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 08.10.2012 11:37:44

Es geht dir also um zu BY-SA inkompatible Freie Lizenzen? Dass ein Dritter Inhalte von hier nicht darunter stellen kann ergibt sich doch schon aus SA, oder? Wenn ich das Debianforum-Wiki auf meiner Website spiegeln will kann ich das nicht unter der GFDL (mit Modifikationsbeschränkung) machen, denn das würde SA verletzen.

Das Problem dass man Inhalte später nicht zurückholen kann entsteht doch also gar nicht, denn sie dürfen von vornherein nicht unter inkompatiblem Lizenzen kopiert werden. Oder sehe ich das falsch?

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Saxman » 08.10.2012 21:11:29

Ich habe unter a) Urheberrecht, einen Passus eingefügt der die Verfügbarkeit von freien Inhalten unter einer freien Lizenz sicherstellt. Ich hoffe der Entwurf findet nun eure ungeteilte Zustimmung und wir haben die finale Fassung gefunden.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 08.10.2012 22:06:41

Ja, danke! Das gefällt mir!

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 17.10.2012 15:08:11

Mir kam gerade folgende (bisher) hypothetische Frage:
Ein Dritter will Wikiartikel, die ja unter CC BY-SA stehen, auf eine Website kopieren deren Inhalte allgemein unter einer inkompatiblen Lizenz stehen* und setzt dabei wie von BY als eine Möglichkeit gefordert einen Link auf unseren Wiki-Artikel.
Reicht dann der Link zum Debianforum-Wiki als Zugang zu einer kompatiblen (weil originalen) Quelle um auch SA zu erfüllen oder bricht seine eigene inkompatible Lizenz das SA trotz des Links und er müsste den kopierten Artikel abweichend von seiner üblichen Praxis explizit unter (unser spezielles) CC BY-SA stellen?

Und was muss ein vom Dritten kopierender Vierter machen? Reicht ein Link auf den Artikel des Dritten der ja wiederum einen Link auf das Debianforum enthält** oder muss der Vierte direkt auf das Debianforum verlinken?

*) Der Gemeinheit der Abwägung wegen sei hier CC BY-SA-NC angenommen.
**) Was passiert beim Abriss der Kette falls ein Glied ausfällt?

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Dogge » 17.10.2012 15:37:41

Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Quelle: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

D.h. man darf den Artikel nicht unter einer inkompatiblen Lizenz veröffentlichen. Also muss entweder dieser spezielle Blogpost abweichend von der Seite lizensiert werden, man muss auf den Artikel verzichten oder darf einfach nur verlinken, statt den Artikel oder Auszüge zu posten.

Aber meiner Erfahrung nach, stehen die meisten Blogs die sich mit OSS, Linux oder Debian im speziellen befassen eh unter CC-BY-SA.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Dogge » 17.10.2012 15:40:18

Bei NC muss man eh aufpassen. Viele denken dabei nur daran, dass etwas explizit verkauft wird, aber je nach Interpretation könnte eine Seite mit Werbebannern oder Google-Ads auch schon als kommerziell angesehen werden, auch wenn damit kein Gewinn generiert wird sondern nur ein Teil der laufenden Kosten gedeckt wird.
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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von hikaru » 17.10.2012 15:58:55

Eben genau deshalb ja meine Nachfrage! ;-)

Es gibt nämlich auch Blogs die unter CC BY-SA-NC (oder einer inhaltlich ähnlich klingenden Formulierung) stehen. Wenn die den Artikel nun 1:1 kopieren, dann bearbeiten sie ihn ja nicht und ob die schlichte Kopie im Rahmen eines Blogs (der ja immerhin von neuen Beiträgen lebt) schon eine "Grundlage für eigenes Schaffen" darstellt ist für mich nicht klar.
Ich glaube meine zentrale Frage ist hier, ob die bloße Aggregation aus kopierten Artikeln anderer schon das Kriterium der Schöpfungshöhe erfüllt.

Ich denke eines meiner Hauptprobleme ist, dass ich nicht weiß ob SA ein absoluter oder ein relativer Bezug ist. Bei der ersten Kopie ist es noch klar, das SA bezieht sich auf die Debianforum-Wikilizenz. Wenn nun aber jemand von diesem Dritten kopiert und dabei ein SA beachten muss, ist er dann immer noch an das SA unseres Wikis gebunden oder an das von dem, den er kopiert hat? Das mag von einem Kopierenden zum nächsten nicht wichtig sein da sie ja untereinander kompatibel sein müssen, in längeren Ketten könnte das durch minimale Abweichungen der genauen Bestimmungen aber letztendlich zu Inkompatibilitäten zwischen den Enden der Kette führen.

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Re: Re-Lizenzierung des Wikis unter CC BY-SA

Beitrag von Dogge » 17.10.2012 16:22:04

Wenn die Lizenzen kompatibel sind, dürfte es eigentlich auch bei längeren Ketten zu keinen Imkompatibilitäten kommen.
Als Dritt- oder Viertverwerter würde ich jeweils meine Quelle nennen. Schließlich habe ich das Material ja von dort und der vorige Verwender könnte ja etwas abgeändert haben (was die Lizenz ja erlaubt) wodurch die Ursprungsquelle (also z.B. df.de) zu nennen schlichtweg falsch wäre.

Also ich sehe es so:

a) Wiki-Artikel wird erstellt
b) Blog veröffentlich Auszüge unter CC-BY-SA und nennt a)
c) Ein weiteres Blog strickt aus den Auszügen von b) eine Anleitung unter CC-BY-SA und nennt b)
d) Ein anderes Wiki übernimmt die Anleitung von c) und erweitert sie um ein paar Punkte des mittlerweile überarbeiteten Artikels von a). Das Wiki steht unter CC-BY-NC gibt aber für diesen Artikel explizit die CC-BY-SA an. a) und c) werden als Quelle genannt
e) Die Änderungen von c) und e) können auch in a) eingebracht werden. c) und e) werden als Quelle genannt. Der Kreis schließt sich.

Wenn man sich exakt an die Lizenz hält, gibt es eigentlich keine Möglichkeiten Inkompatibilitäten entstehen zu lassen und wenn jemand sich nicht an die Lizenz hält, dann ist das ein klarer Verstoß und keine schwäche der gewählten Lizenz. ;)

Edit:
Ach ja, für die Bedingungen der CC-BY-SA stellt es meines Wissens keinen Unterschied dar ob du eigene Änderungen vorgenommen hast oder nicht. Also auch wenn du nur den Artikel 1:1 kopierst musst du den Blogbeitrag unter CC-BY-SA oder kompatible Lizenzen stellen.

Soweit zumindest meine (Laien-) Interpretation. Vielleicht gibt es hier ja jemand, der sich damit besser auskennt?
Obwohl meiner Erfahrung nach Linuxer eher im naturwissenschaftlich-technischen Background und weniger bei den Juristen zu finden sind. :D
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