Rechtsüberholen lohnt sich wieder
Rechtsüberholen lohnt sich wieder
Rechtsüberholen lohnt sich wieder:
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift" gilt: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte
und 3 Monate Fahrverbot!!!
Da sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen: 50 EUR und 3
Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und immerhin
200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!
Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf Dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen
aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 EURO!!!
Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!
Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig...
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift" gilt: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte
und 3 Monate Fahrverbot!!!
Da sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen: 50 EUR und 3
Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und immerhin
200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!
Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf Dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen
aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 EURO!!!
Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!
Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig...
Naja, aber wenn dir alle vorher aus dem Weg gehen, drängelst du ja nicht im eigentlichen SinneJoghurt hat geschrieben:Ich denke eher, dass sich die Kosten für den Mißbrauch eines Blaulichts und der eigentliche Regelverstoß addieren.
Formerly known as Trigger.
HP 8510p - Debian Sid
Mitglied des Debian-KDE-Teams
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Sowas nennt man aber Amtsanmaßung, und das wird richtig richtig teuer
Ein Bekannter von mir kontrollierte sogar mit einem Kumpel zusammen noch ka**frech Autofahrer, bis dann eine richtige Zivilstreife in seine Kontrolle kam *g*
Heute wohnt er 7 Jahre etwas fester
Insofern kann ich mich einem Vorredner nur anschliessen. Ruhig und besonnen fahren bringt einen auch ans Ziel
Ein Bekannter von mir kontrollierte sogar mit einem Kumpel zusammen noch ka**frech Autofahrer, bis dann eine richtige Zivilstreife in seine Kontrolle kam *g*
Heute wohnt er 7 Jahre etwas fester
Insofern kann ich mich einem Vorredner nur anschliessen. Ruhig und besonnen fahren bringt einen auch ans Ziel
- Teddybear
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Moin
Plus die 50Eur + 2Punkte für missbrauch des Standstreifens.
Und wenn man dann auch noch jemanden gefährdet kostet es 60Eur + 3Punkte zuzüglich dem Rechtsüberholen
Das ist soooo nicht ganz richtig... denn es bleibt ein Rechtsüberholen!Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und immerhin
200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!
Plus die 50Eur + 2Punkte für missbrauch des Standstreifens.
Und wenn man dann auch noch jemanden gefährdet kostet es 60Eur + 3Punkte zuzüglich dem Rechtsüberholen
Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen!
Oscar Wilde
Mod-Voice / My Voice
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... und bei so groben Verstößen wird daraus schnell eine "vorsätzliche Gefährdung des Strassenverkehrs ". Sowas geht vor Gericht und wird, zu recht, richtig teuer. Wenn man Glück oder Beziehungen hat, gibts es nur einen Strafbefehl. Spätestens bei Personenschäden oder gar Toten hört der Spass jedoch gänzlich auf. Dann heisst es für die Autobahn-Protzer im schlimmsten Fall, den "Arsch" hinzuhalten
gruss neuss
gruss neuss
stell dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin.
An die Kriminalisierungskampagne einer kranken Industrie habe ich da nicht gedacht.
Ich rede von echten Straftaten und sowas ist im Straßenverkehr schnell begangen. Selbst fahrlässige Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Vielen Autofahren ist die Verantwortung, die das Führen eines KFZ benötigt nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Schaden da ist und möglicherweise eine Haftstrafe droht.
Über 5000 Verkehrstote pro Jahr in Deutschland sprechen für sich.
gruss neuss
Ich rede von echten Straftaten und sowas ist im Straßenverkehr schnell begangen. Selbst fahrlässige Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Vielen Autofahren ist die Verantwortung, die das Führen eines KFZ benötigt nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Schaden da ist und möglicherweise eine Haftstrafe droht.
Über 5000 Verkehrstote pro Jahr in Deutschland sprechen für sich.
gruss neuss
stell dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin.
Das hat wahrscheinlich jemand verfasst, der selber nicht Auto fährt. Oder der es lustig findet, weil er noch nie dabei war, wenn es mal richtig gekracht hat.
Mein Freund schneidet nahezu täglich Unfallopfer aus ihren Autos, solche die Opfer von Rasern wurden, oder Rechtsüberholern, oder bekifften Fahrern.
Und dabei noch "Amtsanmassung"..
kurz und gut.. "neuss" hat sowas von Recht.
Zitat:
STGB ? 132
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
................
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in
Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
hinzu kommen die genannten Vergehen, sowie die anstehenden gesetzesmäßigen Strafen, wen bei dem "Spaß" was passiert. Soll heissen, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Much Fun.. wenn man das dann lustig findet
Mein Freund schneidet nahezu täglich Unfallopfer aus ihren Autos, solche die Opfer von Rasern wurden, oder Rechtsüberholern, oder bekifften Fahrern.
Und dabei noch "Amtsanmassung"..
kurz und gut.. "neuss" hat sowas von Recht.
Zitat:
STGB ? 132
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
................
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in
Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
hinzu kommen die genannten Vergehen, sowie die anstehenden gesetzesmäßigen Strafen, wen bei dem "Spaß" was passiert. Soll heissen, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Much Fun.. wenn man das dann lustig findet
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Ich finde es mittlerweile zu sarkastisch, um es an mein Auto zu machen, aber als Feuerwehrmann bin ich selbstverständlich auch Besitzer des berühmten Aufklebers:
//edit: Rechtschreibung will heute mal wieder nicht Jetzt stimmt's hoffentlich...
jhrÜberholen Sie ruhig... Wir schneiden Sie raus!
Ihre Feuerwehr
//edit: Rechtschreibung will heute mal wieder nicht Jetzt stimmt's hoffentlich...
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