Rechtsüberholen lohnt sich wieder

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linetix
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Rechtsüberholen lohnt sich wieder

Beitrag von linetix » 20.10.2006 19:24:02

Rechtsüberholen lohnt sich wieder:

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift" gilt: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte
und 3 Monate Fahrverbot!!!

Da sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen: 50 EUR und 3
Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und immerhin
200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!

Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf Dir ein Blaulicht und ein
Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen
aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
läppische 20 EURO!!!
Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!

Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig...

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Duff
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Beitrag von Duff » 20.10.2006 19:32:10

Nicht schlecht :!:

...dann bin ich ja nächste Woche bestens gerüstet auf der Autobahn...
Oh, yeah!

123456
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Beitrag von 123456 » 20.10.2006 19:37:27

Entweder Du hast den §38 nicht gelesen, oder nicht verstanden...

Wenn ich also mit dem Moped mit 235 auf dem Standstreifen entspannt dahingleite kostet das 50 Euro und 2 Punkte? Das wäre eine Investition wert. ;)

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neuss
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Beitrag von neuss » 20.10.2006 19:48:47

Ausbrems,

korrekt Fahren kostet 0 Euro und es gibt keine Punkte. Ausserdem schont es die Nerven und mehr.
O.K. mit'em Moped fällt es schwer :twisted:

ein den ganz wilden Jahren entwachsener, neuss
stell dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin.

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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 20.10.2006 20:27:17

Ich denke eher, dass sich die Kosten für den Mißbrauch eines Blaulichts und der eigentliche Regelverstoß addieren.

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armin
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Beitrag von armin » 20.10.2006 20:32:48

Joghurt hat geschrieben:Ich denke eher, dass sich die Kosten für den Mißbrauch eines Blaulichts und der eigentliche Regelverstoß addieren.
Naja, aber wenn dir alle vorher aus dem Weg gehen, drängelst du ja nicht im eigentlichen Sinne ;)
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jazzman
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Beitrag von jazzman » 20.10.2006 20:45:16

Sowas nennt man aber Amtsanmaßung, und das wird richtig richtig teuer

Ein Bekannter von mir kontrollierte sogar mit einem Kumpel zusammen noch ka**frech Autofahrer, bis dann eine richtige Zivilstreife in seine Kontrolle kam *g*
Heute wohnt er 7 Jahre etwas fester ;-)

Insofern kann ich mich einem Vorredner nur anschliessen. Ruhig und besonnen fahren bringt einen auch ans Ziel :-)

123456
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Beitrag von 123456 » 20.10.2006 20:50:21

Joghurt hat geschrieben:Ich denke eher, dass sich die Kosten für den Mißbrauch eines Blaulichts und der eigentliche Regelverstoß addieren.
Das zweite ist eine Ordnungswidrigkeit, das erste aber findest Du im Stgb und kann auch mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden...

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Teddybear
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Beitrag von Teddybear » 20.10.2006 22:42:33

Moin
Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen und immerhin
200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!
Das ist soooo nicht ganz richtig... denn es bleibt ein Rechtsüberholen!
Plus die 50Eur + 2Punkte für missbrauch des Standstreifens.
Und wenn man dann auch noch jemanden gefährdet kostet es 60Eur + 3Punkte zuzüglich dem Rechtsüberholen
Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen!
Oscar Wilde

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neuss
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Beitrag von neuss » 20.10.2006 23:28:14

... und bei so groben Verstößen wird daraus schnell eine "vorsätzliche Gefährdung des Strassenverkehrs ". Sowas geht vor Gericht und wird, zu recht, richtig teuer. Wenn man Glück oder Beziehungen hat, gibts es nur einen Strafbefehl. Spätestens bei Personenschäden oder gar Toten hört der Spass jedoch gänzlich auf. Dann heisst es für die Autobahn-Protzer im schlimmsten Fall, den "Arsch" hinzuhalten :P

gruss neuss
stell dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin.

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Beitrag von 123456 » 20.10.2006 23:31:52

neuss hat geschrieben:Dann heisst es für die Autobahn-Protzer im schlimmsten Fall, den "Arsch" hinzuhalten :P
Zu viel "Raubkopierer sind Verbrecher" Werbung geschaut?

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neuss
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Beitrag von neuss » 21.10.2006 00:38:16

An die Kriminalisierungskampagne einer kranken Industrie habe ich da nicht gedacht.

Ich rede von echten Straftaten und sowas ist im Straßenverkehr schnell begangen. Selbst fahrlässige Körperverletzung / Tötung im Straßenverkehr kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Vielen Autofahren ist die Verantwortung, die das Führen eines KFZ benötigt nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Schaden da ist und möglicherweise eine Haftstrafe droht.
Über 5000 Verkehrstote pro Jahr in Deutschland sprechen für sich.

gruss neuss
stell dir vor, es geht, und keiner kriegt es hin.

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Beitrag von Lazy » 22.10.2006 22:28:56

Das hat wahrscheinlich jemand verfasst, der selber nicht Auto fährt. Oder der es lustig findet, weil er noch nie dabei war, wenn es mal richtig gekracht hat.
Mein Freund schneidet nahezu täglich Unfallopfer aus ihren Autos, solche die Opfer von Rasern wurden, oder Rechtsüberholern, oder bekifften Fahrern.
Und dabei noch "Amtsanmassung"..
kurz und gut.. "neuss" hat sowas von Recht.

Zitat:
STGB ? 132
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
................
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in
Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


hinzu kommen die genannten Vergehen, sowie die anstehenden gesetzesmäßigen Strafen, wen bei dem "Spaß" was passiert. Soll heissen, wenn Menschen zu Schaden kommen.

Much Fun.. wenn man das dann lustig findet

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Beitrag von jhr-online » 23.10.2006 10:59:10

Ich finde es mittlerweile zu sarkastisch, um es an mein Auto zu machen, aber als Feuerwehrmann bin ich selbstverständlich auch Besitzer des berühmten Aufklebers:
Überholen Sie ruhig... Wir schneiden Sie raus!

Ihre Feuerwehr
jhr

//edit: Rechtschreibung will heute mal wieder nicht ;-) Jetzt stimmt's hoffentlich...
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