Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenalarm
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Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenalarm
Wenn in Deutschland (in Überschwemmungsgebieten oder bei Erdbeben) Katastrophenalarm ausgelöst wurde und die Bundeswehr sowie das THW vor Ort ist (im selben Einsatzbereich), wer hat dann die höhere Befehlsgewalt?
Bis jetzt habe ich nur gehört das dann das THW über der Feuerwehr und der Polizei steht und man diesen auch "Befehle" erteilen kann.
Kann zu diesem Theman jemand etwas beitragen, denn google finde ich nicht so ergibieg.
MfG
dersinndeslebens=42
Bis jetzt habe ich nur gehört das dann das THW über der Feuerwehr und der Polizei steht und man diesen auch "Befehle" erteilen kann.
Kann zu diesem Theman jemand etwas beitragen, denn google finde ich nicht so ergibieg.
MfG
dersinndeslebens=42
- blueflidge
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Re: Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenala
Dem ist nicht so. Das THW unterstellt sich im Regelfall den örtlichen Einheiten.dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Wenn in Deutschland (in Überschwemmungsgebieten oder bei Erdbeben) Katastrophenalarm ausgelöst wurde und die Bundeswehr sowie das THW vor Ort ist (im selben Einsatzbereich), wer hat dann die höhere Befehlsgewalt?
Bis jetzt habe ich nur gehört das dann das THW über der Feuerwehr und der Polizei steht und man diesen auch "Befehle" erteilen kann.
Weitere Infos dazu auch unter [1].
Das stimmt. Google hilft nicht, allerdings ist die Internetseite der BA THW sehr ergibig.dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Kann zu diesem Theman jemand etwas beitragen, denn google finde ich nicht so ergibieg.
MfG
dersinndeslebens=42
Falls weitere Fragen sind, einfach fragen. Bin nämlich zufälligerweise Mitarbeiter in der Leitung der BA THW sowie seit etlichten Jahren ehrenamtlicher Helfer, u.a. auch Fachberater im OV Bonn gewesen.
Evtl. hilft Dir auch folgender Link weiter:
THW Bund
[1] http://www.thw-bonn.de/wir-ueber-uns/einsatztaktik.html
EDIT by Six: URL ordentlich verpackt.
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Je nach (Bundesland und) Größe des Vorfalls übernimmt AFAIK der Kreisbrandmeister oder eben höher die Einsatzleitung zusammen mit den zur Verfügung stehenden Führungskräften. Soweit ich weiß bleibt aber die Befehlsgewalt bei der Feuerwehr.
In Großschadenslagen, wie du sie ansprichst, kann sich das übrigens schnell verschieben, da hier das Landesinnenministerium die Kontrolle übernimmt. Und wenn der Notstand ausgerufen wurde, ist es noch wieder anders.
Meine Empfehlung: Wenn du es wirklich genau wissen willst, formuliere deine Fragen sachlich und höflich und schicke deinem Landesinnenminister einen Brief. I.d.R antworten die Sachbearbeiter binnen ein paar Tagen bis Wochen.
jhr
In Großschadenslagen, wie du sie ansprichst, kann sich das übrigens schnell verschieben, da hier das Landesinnenministerium die Kontrolle übernimmt. Und wenn der Notstand ausgerufen wurde, ist es noch wieder anders.
Meine Empfehlung: Wenn du es wirklich genau wissen willst, formuliere deine Fragen sachlich und höflich und schicke deinem Landesinnenminister einen Brief. I.d.R antworten die Sachbearbeiter binnen ein paar Tagen bis Wochen.
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Erstmal Danke für die bisherigen Antworten.
Vielleicht kann ich meine Frage anhand eines Beispieles besser erklären. Und zwar nehmen wir mal an eine Stadt ist durch einen Fluss überschwemmt. Es werden Dämme aus Sandsäcken durch die Bundeswehr und das THW (und anderen Helfern wie Feuerwehr und Privatleute) erstellt. Nun droht der Damm zu brechen, wer hat nun die Befehlsgewalt?
Ich meine die Leute vom THW haben die passende Ausbildung für solche Fälle (gut, die Feuerwehr vor Ort vielleicht auch), jedoch hat die Bundeswehr überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen oder?
Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?
MfG
dersinndeslebens=42
Vielleicht kann ich meine Frage anhand eines Beispieles besser erklären. Und zwar nehmen wir mal an eine Stadt ist durch einen Fluss überschwemmt. Es werden Dämme aus Sandsäcken durch die Bundeswehr und das THW (und anderen Helfern wie Feuerwehr und Privatleute) erstellt. Nun droht der Damm zu brechen, wer hat nun die Befehlsgewalt?
Ich meine die Leute vom THW haben die passende Ausbildung für solche Fälle (gut, die Feuerwehr vor Ort vielleicht auch), jedoch hat die Bundeswehr überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen oder?
Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?
MfG
dersinndeslebens=42
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Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?
MfG
dersinndeslebens=42
Falls Du weitere Fragen hast, sende einfach eine Mail an das Referat E1 der THW-Leitung (Einsatzgrundsätze). E-Mail-Adresse hast Du gerade per PN von mir bekommen; ich möchte diese aus Gründen des Spam- und Datenschutzes hier nicht veröffentlichen.
Du bist also ein ausgebildeter Helfer. War die Frage, die Du hier im debianforum stellst nicht Teil der Ausbildung? Eine Antwort sollte Dir Dein Zugführer geben können, oder?dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?
Bevor Du einen Polizisten anweisen darfst wird Dein unmittelbarer Vorgesetzter erstmal Dir eine Anweisung geben. Dann bist Du erstmal beschäftigt.
Dazu fällt mir ein Spruch von Helmut Schmidt ein. Ich kriege es nicht mehr wörtlich auf die Reihe, aber es war in etwa so:
Nach der Flutkatastrofe in Hamburg, Schmidt hatte ua Hubschrauber der US-Armee angefordert.
Reporter: Wer hat Ihnen eigentlich das Kommando erteilt?
Schmidt: Das habe ich mir genommen.
Nach der Flutkatastrofe in Hamburg, Schmidt hatte ua Hubschrauber der US-Armee angefordert.
Reporter: Wer hat Ihnen eigentlich das Kommando erteilt?
Schmidt: Das habe ich mir genommen.
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Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
Ich bin Feuerwehrmann und würde bei einem einstürzenden Gebäude, in dem sich Kameraden befinden, nicht mit dem Einsatzleiter absprechen, ob ich Rückzug anordne...
jhr
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OK, Gefahr in Verzug kann man gelten lassen. Aber ich habe die Frage von dersinndeslebens=42 so interpretiert als das er fragte, ob man als Helfer überhaupt in einem Einsatz Befehlsgewalt hat; und das ist nicht der Fall (es sei denn, man ist im Rang über dem der anderen Person und weis genau, dass man die Befehlsgewalt hat. Aber das lernt man in diversen Lehrgängen und gehört nicht hierhin.).jhr-online hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
jhr
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Und ich bezog mich hierauf:salnet hat geschrieben:OK, Gefahr in Verzug kann man gelten lassen. Aber ich habe die Frage von dersinndeslebens=42 so interpretiert als das er fragte, ob man als Helfer überhaupt in einem Einsatz Befehlsgewalt hat; und das ist nicht der Fall (es sei denn, man ist im Rang über dem der anderen Person und weis genau, dass man die Befehlsgewalt hat. Aber das lernt man in diversen Lehrgängen und gehört nicht hierhin.).jhr-online hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
jhr
Im allgemeinen Fall ist das natürlich richtig. Es gibt Dienstgrade und Funktionsstellen nicht aus Spaß - d.h. man sollte sich lieber fügendersinndeslebens=42 hat geschrieben:Nun droht der Damm zu brechen, wer hat nun die Befehlsgewalt?
[...]
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