Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenalarm

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dersinndeslebens=42
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Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenalarm

Beitrag von dersinndeslebens=42 » 29.10.2006 23:43:25

Wenn in Deutschland (in Überschwemmungsgebieten oder bei Erdbeben) Katastrophenalarm ausgelöst wurde und die Bundeswehr sowie das THW vor Ort ist (im selben Einsatzbereich), wer hat dann die höhere Befehlsgewalt?

Bis jetzt habe ich nur gehört das dann das THW über der Feuerwehr und der Polizei steht und man diesen auch "Befehle" erteilen kann.

Kann zu diesem Theman jemand etwas beitragen, denn google finde ich nicht so ergibieg.


MfG

dersinndeslebens=42

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blueflidge
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Re: Befehlsgewalt von THW und Bundeswehr bei Katastrophenala

Beitrag von blueflidge » 29.10.2006 23:50:55

dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Wenn in Deutschland (in Überschwemmungsgebieten oder bei Erdbeben) Katastrophenalarm ausgelöst wurde und die Bundeswehr sowie das THW vor Ort ist (im selben Einsatzbereich), wer hat dann die höhere Befehlsgewalt?

Bis jetzt habe ich nur gehört das dann das THW über der Feuerwehr und der Polizei steht und man diesen auch "Befehle" erteilen kann.
Dem ist nicht so. Das THW unterstellt sich im Regelfall den örtlichen Einheiten.
Weitere Infos dazu auch unter [1].
dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Kann zu diesem Theman jemand etwas beitragen, denn google finde ich nicht so ergibieg.


MfG

dersinndeslebens=42
Das stimmt. Google hilft nicht, allerdings ist die Internetseite der BA THW sehr ergibig.
Falls weitere Fragen sind, einfach fragen. Bin nämlich zufälligerweise Mitarbeiter in der Leitung der BA THW sowie seit etlichten Jahren ehrenamtlicher Helfer, u.a. auch Fachberater im OV Bonn gewesen.
Evtl. hilft Dir auch folgender Link weiter:
THW Bund

[1] http://www.thw-bonn.de/wir-ueber-uns/einsatztaktik.html

EDIT by Six: URL ordentlich verpackt.
Beste Grüße
Tamara
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Beitrag von jhr-online » 30.10.2006 08:31:54

Je nach (Bundesland und) Größe des Vorfalls übernimmt AFAIK der Kreisbrandmeister oder eben höher die Einsatzleitung zusammen mit den zur Verfügung stehenden Führungskräften. Soweit ich weiß bleibt aber die Befehlsgewalt bei der Feuerwehr.
In Großschadenslagen, wie du sie ansprichst, kann sich das übrigens schnell verschieben, da hier das Landesinnenministerium die Kontrolle übernimmt. Und wenn der Notstand ausgerufen wurde, ist es noch wieder anders.

Meine Empfehlung: Wenn du es wirklich genau wissen willst, formuliere deine Fragen sachlich und höflich und schicke deinem Landesinnenminister einen Brief. I.d.R antworten die Sachbearbeiter binnen ein paar Tagen bis Wochen.

jhr
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Beitrag von dersinndeslebens=42 » 30.10.2006 18:33:03

Erstmal Danke für die bisherigen Antworten.

Vielleicht kann ich meine Frage anhand eines Beispieles besser erklären. Und zwar nehmen wir mal an eine Stadt ist durch einen Fluss überschwemmt. Es werden Dämme aus Sandsäcken durch die Bundeswehr und das THW (und anderen Helfern wie Feuerwehr und Privatleute) erstellt. Nun droht der Damm zu brechen, wer hat nun die Befehlsgewalt?

Ich meine die Leute vom THW haben die passende Ausbildung für solche Fälle (gut, die Feuerwehr vor Ort vielleicht auch), jedoch hat die Bundeswehr überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen oder?

Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?


MfG

dersinndeslebens=42

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Beitrag von blueflidge » 30.10.2006 19:15:25

dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?


MfG

dersinndeslebens=42
Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
Falls Du weitere Fragen hast, sende einfach eine Mail an das Referat E1 der THW-Leitung (Einsatzgrundsätze). E-Mail-Adresse hast Du gerade per PN von mir bekommen; ich möchte diese aus Gründen des Spam- und Datenschutzes hier nicht veröffentlichen.
Beste Grüße
Tamara
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Beitrag von 123456 » 30.10.2006 19:21:07

dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen? Oder habe ich sogar die möglichkeit einen Polizisten anzuweisen bestimmte Personen entfernen zu lassen, da ich als ausgebildeter Helfer ja genau weiß, welche Gefahren bestehen können?
Du bist also ein ausgebildeter Helfer. War die Frage, die Du hier im debianforum stellst nicht Teil der Ausbildung? ;) Eine Antwort sollte Dir Dein Zugführer geben können, oder?

Bevor Du einen Polizisten anweisen darfst wird Dein unmittelbarer Vorgesetzter erstmal Dir eine Anweisung geben. Dann bist Du erstmal beschäftigt.

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Beitrag von Lohengrin » 30.10.2006 19:21:55

Dazu fällt mir ein Spruch von Helmut Schmidt ein. Ich kriege es nicht mehr wörtlich auf die Reihe, aber es war in etwa so:

Nach der Flutkatastrofe in Hamburg, Schmidt hatte ua Hubschrauber der US-Armee angefordert.
Reporter: Wer hat Ihnen eigentlich das Kommando erteilt?
Schmidt: Das habe ich mir genommen.

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Beitrag von jhr-online » 30.10.2006 22:57:27

salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...

Ich bin Feuerwehrmann und würde bei einem einstürzenden Gebäude, in dem sich Kameraden befinden, nicht mit dem Einsatzleiter absprechen, ob ich Rückzug anordne... :D

jhr
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Beitrag von blueflidge » 30.10.2006 23:36:53

jhr-online hat geschrieben:
salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...
jhr
OK, Gefahr in Verzug kann man gelten lassen. Aber ich habe die Frage von dersinndeslebens=42 so interpretiert als das er fragte, ob man als Helfer überhaupt in einem Einsatz Befehlsgewalt hat; und das ist nicht der Fall (es sei denn, man ist im Rang über dem der anderen Person und weis genau, dass man die Befehlsgewalt hat. Aber das lernt man in diversen Lehrgängen und gehört nicht hierhin.).
Beste Grüße
Tamara
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Beitrag von jhr-online » 31.10.2006 07:22:19

salnet hat geschrieben:
jhr-online hat geschrieben:
salnet hat geschrieben:Nein, Du hast als Helfer absolut keine Befehlsgewalt.
Das stimmt nicht ganz. Wenn tatsächlich Gefahr im Verzug besteht, hat jeder das Recht und als aktive Einsatzkraft einer Hilfsorganisation sogar die Pflicht, diesen Notstand mit dem Befehl "Sofortiger Rückzug" anzuordnen. Die Frage ist nur, ob jemand darauf hört...
jhr
OK, Gefahr in Verzug kann man gelten lassen. Aber ich habe die Frage von dersinndeslebens=42 so interpretiert als das er fragte, ob man als Helfer überhaupt in einem Einsatz Befehlsgewalt hat; und das ist nicht der Fall (es sei denn, man ist im Rang über dem der anderen Person und weis genau, dass man die Befehlsgewalt hat. Aber das lernt man in diversen Lehrgängen und gehört nicht hierhin.).
Und ich bezog mich hierauf:
dersinndeslebens=42 hat geschrieben:Nun droht der Damm zu brechen, wer hat nun die Befehlsgewalt?
[...]
Ich möchte wissen, darf ich als THW-Helfer den Leuten die dort arbeiten (egal ob Feuerwerk, Polizei, Bundeswehr oder gar Privatpersonen) den Befehl geben die Stelle unverzüglich zu verlassen?
Im allgemeinen Fall ist das natürlich richtig. Es gibt Dienstgrade und Funktionsstellen nicht aus Spaß - d.h. man sollte sich lieber fügen :D

jhr
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Beitrag von dersinndeslebens=42 » 01.11.2006 00:39:32

Ja, danke, jetzt ist meine Frage geklärt, ich bin erst neu beim THW und wir haben letztens diese Frage dort auch diskutiert und waren uns leider nicht ganz sicher, da die Situation die gestellt wurde schon doch sehr speziel war.


Aber nochmals danke.


MfG

dersinndeslebens=42

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