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Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 11.03.2017 14:28:27
von MSfree
weshalb hat geschrieben:Ich kann deshalb deine Aussagen zur Laufzeit nicht nachvollziehen.
Eine Platte, die innerhalb von 7 jahren nur 80 Startzyklen hat, ist als Dauerläufer in einem Server gelaufen, dann passen die angegebenen 30000h Betriebsstunden nicht dazu. OK, so eine Platte könnte 4 jahre im Lager gelegen haben, aber das macht normalerweise kein Händler, denn Lager kostet Geld.

Andererseits ist eine Platte, die innerhalb von 7 Jahren 15000 Betriebsstunden gelaufen ist, mir großer Wahscheinlichkeit eine Platte aus einem typischen Bürorechner (220 Arbeitstage pro Jahr, 9h pro Tag, 7 Jahre = 13860h), der hätte aber 220*7 Startzyklen = 1540.

Der Händler nimmt es also mit seinen Angaben: 30-80 Zyklen, 6-7 Jahre alt, 15000-30000h zumindest nicht sehr genau. Da das aber im Grunde zugesicherte Eigenschaften sind, die definitiv nicht plausibel sind, muß man hier schon systematischen Betrug unterstellen, weil enweder die Zahl der Startzyklen um den Faktor 20 "geschönt" sind oder die Laufzeit von 30000h um den Faktor 2 "geschönt" ist.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 11.03.2017 17:09:13
von weshalb
MSfree hat geschrieben: OK, so eine Platte könnte 4 jahre im Lager gelegen haben, aber das macht normalerweise kein Händler, denn Lager kostet Geld.
Ist das jetzt deine Ansicht oder soll das ein Argument sein?

Anderes Rechenbeispiel: Platte Ende 2011 produziert und Mitte 2013 das erste mal verbaut. Durchgehender Linuxserverbetrieb mit um die 20 Neustarts pro Jahr bis 4 Quartal 2016 (rund 3,4 Jahre Laufzeit mit 29000 Stunden) dann Abverkauf und nun im Handel.

Mal aus meinem Server ein verkürztes Beispiel, mit einer Platte aus diesem Produktionszeitraum, mit der ich tatsächlich öfter booten mußte:
Warning: DEFAULT entry missing in drive database file(s)
=== START OF INFORMATION SECTION ===
Model Family: Western Digital RE4-GP
Device Model: WDC WD2003FYPS-27W9B0
Serial Number: WD-WCAVYNummer
LU WWN Device Id: 5 0014ee 2044f18fb
Firmware Version: 04.05G09
User Capacity: 2.000.398.934.016 bytes [2,00 TB]
Sector Size: 512 bytes logical/physical
Rotation Rate: 5400 rpm
Device is: In smartctl database [for details use: -P show]
ATA Version is: ATA8-ACS (minor revision not indicated)
SATA Version is: SATA 2.6, 3.0 Gb/s
Local Time is: Sat Mar 11 16:52:49 2017 CET
SMART support is: Available - device has SMART capability.
SMART support is: Enabled

SMART Attributes Data Structure revision number: 16
Vendor Specific SMART Attributes with Thresholds:
ID# ATTRIBUTE_NAME FLAG VALUE WORST THRESH TYPE UPDATED WHEN_FAILED RAW_VALUE
4 Start_Stop_Count 0x0032 100 100 000 Old_age Always - 60
5 Reallocated_Sector_Ct 0x0033 200 200 140 Pre-fail Always - 0
9 Power_On_Hours 0x0032 089 089 000 Old_age Always - 8213


Hier mal eine von den besagten:
ID# ATTRIBUTE_NAME FLAG VALUE WORST THRESH TYPE UPDATED WHEN_FAILED RAW_VALUE
1 Raw_Read_Error_Rate 0x002f 200 200 051 Pre-fail Always - 1
3 Spin_Up_Time 0x0027 253 231 021 Pre-fail Always - 8808
4 Start_Stop_Count 0x0032 100 100 000 Old_age Always - 35
5 Reallocated_Sector_Ct 0x0033 200 200 140 Pre-fail Always - 0
7 Seek_Error_Rate 0x002e 200 200 000 Old_age Always - 0
9 Power_On_Hours 0x0032 078 078 000 Old_age Always - 16168
10 Spin_Retry_Count 0x0032 100 253 000 Old_age Always - 0
Also irgendwie scheint dein Szenario wohl keine Allgemeingültigkeit zu haben.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 15.03.2017 12:54:14
von weshalb
Ich habe heute Post von der Verbraucherzentrale bekommen.

Neben dem Hinweis, mich auf mein Recht berufen zu können (wer hätte das gedacht) und dass ich bei der Polizei Strafanzeige erstatten kann, werde ich gefragt, ob es an einen digitalen Marktwächter weitergeleitet werden soll, der sich mit Betrugsmaschen im Netz beschäftigt.

Weiterhin, dass ich im Fall eines Rechtsstreits eine Rechtsvertretung über die Verbraucherzentrale beauftragen kann.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 16.03.2017 12:05:05
von pferdefreund
genau wegen sowas kaufe ich sowas beim örtlichen Händler originalverpackt mit noch Folie drum. Sch..ß auf die paar Euro mehr - wenn ich die Zeit rechne, Reklamation, Verbraucherzentrale, Hick-Hack. Geiz ist nicht immer geil.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 16.03.2017 15:23:23
von KP97
@pferdefreund
...mein Reden...siehe meinen Beitrag zuvor, hilft dem TE jetzt leider nicht weiter.
Vielleicht aber künftig...

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 17.03.2017 02:33:45
von weshalb
Ich habe mal meine Bestellungen der letzten Jahre aufgelistet. Diese Festplattesorte habe ich bei Mindfactory sowie bei diversen Händlern auf Ebay erstanden. Es gab bis dato nie Probleme und die Smartwerte stimmen auch heute noch bis zur Generarion 500GB. Also ich denke eher, hier auf einen Speziallhändler reingefallen zu sein.

Und zu den paar Euro mehr-: Schau mal, zu welchen Preisen WD Enterprisefestplatten mit 2TB inzwischen gelistet sind.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 17.03.2017 08:16:19
von pferdefreund
Und wenn ich dafür dann jahrelang Ruhe habe, rechnet sich das immer noch. Gerade bei Arbeitsmitteln rechnet sich Geiz grundsätzlich nicht.
You get what you pay for. Rate mal, woher die Preisunterschiede kommen.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 19.03.2017 20:12:53
von debianoli
weshalb hat geschrieben:Ich habe heute Post von der Verbraucherzentrale bekommen.

Neben dem Hinweis, mich auf mein Recht berufen zu können (wer hätte das gedacht) und dass ich bei der Polizei Strafanzeige erstatten kann, werde ich gefragt, ob es an einen digitalen Marktwächter weitergeleitet werden soll, der sich mit Betrugsmaschen im Netz beschäftigt.

Weiterhin, dass ich im Fall eines Rechtsstreits eine Rechtsvertretung über die Verbraucherzentrale beauftragen kann.
Sehr schön. Dann schätzen die Fakten und dein Unterlagen als ausreichend ein und du kannst das volle Programm fahren. Sonst lernen es manche nie, wie man sich richtig im Geschäftsleben verhält.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 09:47:14
von weshalb
Mal den alten Thread wieder ausgebuddelt.

Drobny von HDD Tech 24 wurde wegen Betrug verurteilt, hatte Widerspruch eingelegt und es ging 2022 vor's Landgericht.

Das Landgericht bestätigte das Urteil.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 10:30:39
von TRex
War das dein Händler? Oder hast du das in nem anderen Kontext erfahren (Quelle?)?

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 12:17:11
von weshalb
TRex hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 10:30:39
War das dein Händler? Oder hast du das in nem anderen Kontext erfahren (Quelle?)?
Es war mein Händler, auf Wiedergutmachung oder Ersatz habe ich absichtlich verzichtet.

Der 1 Richter vor dem Kreisgericht war eher ungehalten, sich der Tragweite scheinbar nicht bewußt, doch innerhalb des Verfahrens wurden dann große Augen gerollt, als erst aus der CT zitiert wurde, dass es sich auch bei seinen Verkäufen hinsichtlich falsch deklarierter 8 TB Platten ebenfalls um Betrug handelt.

Der Händler wollte den Leuten echt weiß machen, dass die Bezeichnung *Neu sonstige* auch Festplatten mit 4 Jahren Dauerlauf beinhalten kann oder er das ja auch gar nicht nachprüfen könne.

Es ging dann vor dem Kreisgericht in eine zweite Runde mit Urteilsverkündung, dann Revision.

Vor dem Landgericht dann ein Richter mit Herz, so dass innerhalb von kurzer Zeit die Revision seitens des Händlers zurückgenommen wurde. Ich denke, der hätte dort nochmal einen Nachschlag kassiert, so wie der drauf war. Der Händler wütend mit hochrotem Kopf. :D

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 12:37:44
von schorsch_76
Wenn man sich das überlegt: 2017 bis 2023 ... wie lange sich da die Verfahren ziehen können.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 13:27:18
von michaa7
weshalb hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 12:17:11
...
auf Wiedergutmachung oder Ersatz habe ich absichtlich verzichtet.
...
Warum?

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 13:45:18
von weshalb
schorsch_76 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 12:37:44
Wenn man sich das überlegt: 2017 bis 2023 ... wie lange sich da die Verfahren ziehen können.
Die 6 Platten, welche bis heute niemand sehen wollte, haben bereits ne Staubschicht auf der Hülle. :)

Der Richter der 1 Verhandlung war mir gegenüber auch ziemlich mürrisch...was ich hier eigentlich wolle, wurde da gefragt.

Da es sich um großangelegten Betrug handelt und noch nicht mal mehr eine Hausdurchsuchung bei dem gemacht wurde, ist Wirtschaftskriminalität wahrscheinlich gar nicht mal so gefährlich zumal auch ziemlich lukrativ.

Ein Bekannter war Kaufhausdedektiv, man glaubt gar nicht, wie schnell die Leute da vor dem Kali mit sehr empfindlichen Strafen landen.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 13:50:09
von weshalb
michaa7 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 13:27:18
weshalb hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 12:17:11
...
auf Wiedergutmachung oder Ersatz habe ich absichtlich verzichtet.
...
Warum?
Ich ging davon aus, dass eine Zahlung seinerseits die Umstände gemildert hätten und der 1 Richter, der im Angeklagten wahrscheinlich einen seriösen Geschäftsmann sah, so wie er mich anplautzte, die Angelegenheit aus einem anderen Blickwinkel betrachtet.

Meine Antwort auf die Frage, was ich hier wolle, war: Ich will, dass er aufhört.

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 01.07.2023 14:12:44
von TRex
weshalb hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.07.2023 13:45:18
Da es sich um großangelegten Betrug handelt und noch nicht mal mehr eine Hausdurchsuchung bei dem gemacht wurde
Hättest mal behauptet, dass er dich und/oder nen Politiker nen Pimmel genannt hätte...

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 02.07.2023 18:39:15
von kalamazoo
Gratuliere! :THX: Finde ich wichtig und richtig, dass so jemand geklagt wird und man das Verfahren auch durchhält, damit derartige Praktiken abgestellt werden -- wenn es denn überhaupt etwas hilft.

Ich habe vor mehr als 10 Jahren eBay geklagt (eBay direkt oder PayPal, das damals ja eBay gehörte, da man mir den zugesicherten Käuferschutz verweigerte [eine billige Kopie wurde trotz einschlägiger Nachfrage als Original verkauft]). Es dauerte Jahre, bis wir vor den Gerichten in Irland Recht bekommen haben und der Kauf rückabgewickelt wurde. Kurze Zeit später stand der gleiche Artikel mit der gleichen Beschreibung wie einst, vom gleichen englischen Verkäufer gelistet, bei eBay wieder zum Kauf ...

eBay ist seither für mich taboo: fool me once, shame on you; fool me twice, shame on me!

Re: Bei Ebay Festplattenkauf

Verfasst: 06.07.2023 07:42:52
von weshalb
Warten wir es ab. Der Verkäufer macht(e) natürlich hier auch weiter und ich denke, dass man sich das nun ja mal wieder genauer anschauen kann. :D

Bei Wiederholungstat und erneuter Verurteilung könnte es Knast geben.