Genau so ist es!MaGe hat geschrieben:07.01.2023 14:43:24Es gibt kein Gesetz, dessen Wortlaut eine Lieferung bis zur Wohnungstür vorschreibt. Aber andersherum gibt es auch kein Gesetz, das es den Paketdiensten erlaubt, nur bis zur Haustür zu liefern.Pa D. hat geschrieben: Zur Frage Haus- oder Wohnungstür
Auch aus der Quelle.
https://www.paketda.de/empfangen/haustu ... stuer.html
So schreibt beispielsweise DHL in den AGB, dass "die Ablieferung ('Zustellung') durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger" vorgenommen wird.
Auf die Empfangsbestätigung (Unterschrift des Empfängers) kann nur verzichtet werden, wenn der Empfänger eine sogenannte Abstellerlaubnis erteilt hat. Dann darf der Zusteller das Paket direkt an einem vereinbarten Ort abstellen und muss vorher nicht an der Wohnungstür klingeln. Gleiches gilt für die Lieferung in einen Paketkasten oder wenn der Empfänger das Paket auf eigenen Wunsch in eine Filiale oder an eine Packstation umleitet.
gruss MaGe
Im Übrigen - und mir liegt es nicht daran, für die DHL Reklame zu machen - erlebe ich bei DHL einen korrekten Liefervollzug.
Nach dem Ärger mit einem anderen Lieferdienst habe ich bei einem großen Online-Versand erreicht, dass mir Pakete nur noch über DHL geliefert werden.
Wie gesagt, ich hasse das Nachäffen der amerikansichen Husch-Husch-Ausliefermanier...
Und noch ein Aspekt: Von der DHL bekomme ich eine E-Mail, dass und wann ein Paket geliefert wird und ich kann den Liefertag oder die Ablageoption ändern:
https://www.dhl.de/de/privatkunden.html