"Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen."
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".Burner7537 hat geschrieben:
- Code: Alles auswählen
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Sagt das nicht eigentlich alles? Den Rest den ich denke schreibe ich lieber nicht, sonst werde ich und/oder das Board mit verklagt.
ub13 hat geschrieben:Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues.
storm hat geschrieben:Die Urteilsbegründung allein erscheint schon eigenartig.
heise hat geschrieben:Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Urteilsbegr. hat geschrieben:Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie 5 7 StVG, 5833 Satz 1 BGB, § 84 Arzneimittelgesetz).
heise hat geschrieben:Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar.
Urteilsbegr. hat geschrieben:Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt - und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, ...
Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht.
niemand hat geschrieben:Ist auch besser, dass es nur einen BGH und keinen WGH gibt.
Mitglieder in diesem Forum: pissflitsche1979 und 3 Gäste