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Deutschland: fuck you!

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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Deutschland: fuck you!

Beitragvon blackm am 14.04.2006 14:39:43

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

:evil: :evil: :evil:
Schöne Grüße

Martin

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Beitragvon niemand am 14.04.2006 14:55:30

Ich bin ja schon dabei, meine Foren auf ausländische Server zu packen und Admins mit Wohnsitzt außerhalb der deutschen Gerichtbarkeit zu verpflichten. Dass man mich immer so hetzten muss... ;)

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Beitragvon ub13 am 14.04.2006 14:55:39

Obwohl ich Dir inhaltlich nicht widersprechen möchte, finde ich den Titel für die Thematik doch etwas schlecht beschreibend...;) ausserdem gabs doch schon einen Thread dazu.

Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues. Heise will Widerspruch einlegen und ob man das auf normale Foren anwenden kann, läßt sich wegen der schwammigen Begründung auch nicht herauslesen. Das letzte Wort dürfte da noch nicht gesprochen sein...
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Beitragvon bse am 14.04.2006 14:59:02

genau den Link wollte ich auch gerade posten. Zum Glück haben wir neben all den Richtern und Anwälten, über die ich meine Meinung hier nicht ohne Angst vor Strafverfolgung veröffentlichen kann, auch noch den Rächer der Enterbten:
"Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen."
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Beitragvon startx am 14.04.2006 15:42:14

@blackm

ganz deiner meinung (dazu hätte es aber nicht noch dieses urteil gebraucht ;)

ansonsten erstmal ruhe bewahren, ich erinnere mich an dieses urteil , wars 98 oder 99,
das webseiten für links haftbar sind. (das war auch das hamburger landgericht glaube ich)
soviel wie damals geschrien wurde ist damit nicht passiert, bis auf ein paar ausnahmen.

das gerichte bei neuen themen (wie z.b. internet) manchmal 10 jahre und mehr brauchen um
zu verstehen wie es eigentlich funktioniert ist auch nicht selten ...

generell ist das aber schon ein seltsames verständnis von der materie ...
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Beitragvon Burner7537 am 14.04.2006 15:45:24

Code: Alles auswählen
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".

Sagt das nicht eigentlich alles? Den Rest den ich denke schreibe ich lieber nicht, sonst werde ich und/oder das Board mit verklagt.

Gruss Burner
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Beitragvon ub13 am 14.04.2006 15:51:34

Burner7537 hat geschrieben:
Code: Alles auswählen
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".

Sagt das nicht eigentlich alles? Den Rest den ich denke schreibe ich lieber nicht, sonst werde ich und/oder das Board mit verklagt.

Zumindest reicht das, damit man am Karfreitag vor Lachen vom Stuhl fällt.
In der Psychologie nennnt man sowas Projektion... :twisted:
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Beitragvon niemand am 14.04.2006 15:58:20

Sei ruhig, sonst bewerfe ich dich mit scharfkantigen Webforen...

*scnr*

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Beitragvon storm am 14.04.2006 16:00:12

ub13 hat geschrieben:Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues.

Naja, das LG Hamburg hat mehr als eine glückliche Hand darin. Link-Urteil anyone? Oder: http://www.buskeismus.de

Die Urteilsbegründung allein erscheint schon eigenartig.

ciao, storm
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Beitragvon ub13 am 14.04.2006 16:07:51

storm hat geschrieben:Die Urteilsbegründung allein erscheint schon eigenartig.

Es wird auch schwierig das irgendwie mit aktuellen Gesetzestexten zu matchen.
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Beitragvon startx am 14.04.2006 16:39:27

schon der ständiger vergleich mit "presseartigkeit" zeigt das dem internet überhaupt keine eigene entwicklung zugemessen wird, sondern beispiele aus ganz anderen bereichen herangezogen wedren.

alle herkömmlichen presseerzeugnisse: radio, fernsehen, zeitungen etc produzieren ein
nicht mehr korrigierbares ergebnis, dass vor seiner veröffentlichung (livesendungen ausgenommen) presserechtlich geprüft wird.

das kommunikation via internet ganz anders funktioniert ist halt das problem ...
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Beitragvon storm am 14.04.2006 16:47:22

Noch ein paar Bemerkungen, die Heise-Interpretation betreffend. Warum verlinkt Heise in obigen Artikel nicht auf die Urteilsbegründung?
Ausserdem wirft der Vergleich zwischen der Interpretation im Artikel und der tatsächlichen Urteilsbegründung auch ein etwas anderes Licht:
heise hat geschrieben:Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".


Urteilsbegr. hat geschrieben:Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie 5 7 StVG, 5833 Satz 1 BGB, § 84 Arzneimittelgesetz).

Ob ein Webforum eine gefährliche Einrichtung im Sinne des vom Gesetzgeber angedachten ist, sei mal dahin gestellt.

heise hat geschrieben:Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar.


Urteilsbegr. hat geschrieben:Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt - und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, ...


Davon abgesehen wünsche ich heise viel Glück bei der Revision und hoffe, dass das Urteil des LG Hamburg aufgehoben wird.

ciao, storm

[1] Urteilsbegründung
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Beitragvon I.C.Wiener am 14.04.2006 17:56:00

Da hier einige über das Linkurteil des LGH spötten, hier meine Meinung dazu.
Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht. Abgesehen davon, dass ich das für Positiv halte, kann es ja uch nicht angehen, dass sich die Leute auf meiner Webseite mit ihrere Webseite eintragen können und es mir völlig egal ist, worauf da alles verlinkt wird.
Das damalige Urteil besagt eigentlich nur, dass du nicht auf eine Seite verlinken darfst und dich von dieser Verlinkung bei Nachfrage distanzierst. Das ist schlicht und einfach nicht möglich!
Das Urteil wurde leider missverstanden, sodass einige dachten, man könne sich durch einfaches Anbringen eines Disclaimers von den verlinkten Seiten distanzieren. Das geht genausowenig und wäre auch nie vor Gericht durchgängig geworden.

Was das jetzige Forenurteil angeht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Aber Kommentare dazu verkneife ich mir bis zur Rechtskraft des selbigen.

MfG
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Beitragvon niemand am 14.04.2006 18:08:32

Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht.

Dummerweise hat man bei den verantwortlichen Stellen die Bedeutung des ersten w in 'www' anscheinend noch nicht herausgefunden, so dass der Rest des 'www' über das 'dww' ein wenig lächelt, und die Präsenz der Linklisten global gesehen nicht signifikant gesunken ist.

Ist auch besser, dass es nur einen BGH und keinen WGH gibt.

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Beitragvon yeti am 14.04.2006 21:10:27

niemand hat geschrieben:Ist auch besser, dass es nur einen BGH und keinen WGH gibt.

Wenn der W(orld|eb)GH dann US-dominiert wäre, würde ich auch nicht wissen wollen, was dann für Urteile heraus kämen...

Therapievorschlag: Dreimal tief durchatmen und dankbar die Endlichkeit unseres Verweilens in diesem Irrenhaus lobpreisen, denn wer würde schon ein ewiges Leben mit soviel Irrsinn(igen) ertragen???
<das kleine Horrorgeschichtchen>
"Pestens! Pestens!" frohlockte der kleine Teufel angesichts seines eben erzielten Erfolges und begann sofort voller Begeisterung und Tatendrang die nächste Plage zu planen...
</das kleine Horrorgeschichtchen>
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