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chabayo
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Beitrag von chabayo » 04.11.2006 19:03:26

Hallo,

kuzes Schema:

Ich habe per Internet eine Mitteilung zur Vertragskuendigung an eine Versicherungsgesellschaft durch ein Formular ihrer Homepage versand, die mir den Empfang damit quittierte eine Page zu praesentieren deren Wortlaut mir mitteilte das sich ein Mitarbeiter innerhalb der naechsten zwei Wochen mit uns in Verbindung trete.

Mal kurz nen Ausdruck gemacht.

Der Ausdruck iss aber nicht mehr da, und ich wuerde auch annehmen der haette nicht ausreichend Beweiskraft um Sicherheit zu gewaehrleisten.

Mein Daddy, um dessen Versicherungsvertrag es geht, will nun von mir wissen ob der Vorgang noch irgendwie belegt werden koenne.


Kann mir dazu jemand ein paar Zusammenhaenge erklaeren warum nicht, oder warum doch eine Rekonstruktion moeglich ist?


thx&cu
chab
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Beitrag von 123456 » 04.11.2006 19:09:57

Kündigen muss man i.d.R. per Fax oder Brief, da die Unterschrift notwendig ist. AGB lesen.

Einfach formlos wiederholen...

Wenn sich ein Mitarbeiter innerhalb der naechsten zwei Wochen mit Dir in Verbindung setzen will, bedeutet das ja erstmal nichts...

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