Natürlich! Das setzt aber trotzdem voraus, dass der Autor des CDDL-Codes damit einverstanden ist, dass sein Code unter GPL verbreitet wird. Was, wenn er zwar mit dem GPL-lizensierten Projekt (Linux) einverstanden ist, nicht aber mit der Lizenz an sich - wenn er z.B. nicht möchte, dass sein Code (als Teil des Kernels) infektiösen Charakter annimmt?novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Eine Relizensierung des Quellcodes, die die GPL einfordert, bezieht sich nur auf das Gesamtwerk, welches durch die Verlinkung von Elementen von GPL lizensierten Code und einem anders lizensierten Code entsteht. Der "Fremdcode" darf alleine weiterhin unter der angegebenen Lizenz weitergegeben werden.
Ich halte das für ein valides anliegen. Ich sehe hingegen nur einen einzigen Punkt, der die unbedingte Forderung der GPL auf Unterwerfung von Fremdcode rechtfertigt, und das ist der Wunsch, das Gesamtwerk lizenzrechtlich einfach zu halten. Einfachheit in allen Ehren, aber ich finde es sollte auch andere Wege geben, die Aufgabe, ein Gesamtwerk zu erstellen, zu lösen.
Deshalb schrieb ich ja "hinreichend kompatibel". Es könnte z.B. eine Anforderung an unter Originallizenz eingebetteten Code sein, dass er selbst unter einer Copyleft-Lizenz steht.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Der Grund für diese Forderung ist die Befürchtung, dass bei einer Doppellizensierung, etwa GPL und BSD, zusammengesetzter Werke ein Einfallstor zur Umgehung des starken Copyleft gegeben sei.
Natürlich. Aber es zäumt trotzdem das Pferd von hinten auf. Wenn ich dem Polizisten erzähle, dass ich dich nur geschlagen habe, weil du mir deine Brieftasche nicht freiwillig gegeben hast, dann mag das zwar stimmen, aber das Grundübel bleibt trotzdem, dass ich sie überhaupt von dir gefordert habe.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Falls - wie Du sagst - die CDDL sich gegen diese Bedingungen wehrt (oder verwehrt), dann ist das selbstverständlich ein Grund von Seiten der FSF aus zu sagen: In dem Fall ist diese Lizenz nicht kompatibel zur GPL.
Aber sie diktiert die Bedingungen der GPL. Und wenn die GPL einseitig etwas fordert, kann man nicht andere Lizenzen dafür verantwortlich machen, wenn sie eine andere Auffassung vertreten.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Die Bedingungen der GPL gelten nun mal in einem GPL-lizensierten Code. Da kann die FSF nicht einfach so tun als wäre das egal.
(Disclaimer: Laiengefasel) Ja, denn die GPL fordert eine Relizensierung von CDDL-Code und die CDDL lässt das nicht zu. Das ist aber nicht die Schuld der CDDL, so wie es nicht deine Schuld ist, dass du dich gegen meinen Versuch, deine Brieftasche zu kriegen wehrst.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Die Frage, die sich mir stellt, ist eher: Sind die Bedingungen der CDDL tatsächlich unbedingt inkompatibel zur GPL?
Wenn das so drastisch wie du es formulierst zuträfe, dann relizensiert die CDDL schon deshalb nicht, weil man nicht mit "Terroristen" verhandelt.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Wenn es so sein sollte, dass die Inkompatibilität "in Wahrheit" gar nicht gegeben und lediglich eine unzutreffende Behauptung der "Taliban" sei, dann sehe ich keinen Grund, warum die Lizenzrechteinhaber eines CDDL-Codes nicht diese kleine Geste der expliziten Erlaubnis den Code so verwenden, wie es die GPL vorsieht, zu geben. Um des lieben Frieden willens.
Aber ich denke wir sind uns einig darüber, dass unser Argumentationsniveau in den Gänsefüßchen hier gerade die Wasserlinie unterschreitet. Und ich kann so schlecht plappern wenn ich die Luft anhalte.
Sie stellt eine nicht-infektiöse Copyleft-Lizenz bereit. Ich halte das für einen lobenswerten Ansatz, der mir eigentlich sympathischer ist als die GPL. Im Endeffekt siegt aber auch bei mir hier Pragmatismus über Sympathie, so dass ich ein Werk im Zweifelsfall eher unter GPL als CDDL stellen würde, falls ich mich für eine einzige von beiden entscheiden müsste.novalix hat geschrieben:18.01.2019 19:21:06Mir ist unter den Umständen einfach nicht wirklich verständlich, was diese Lizenz [Anm: CDDL] zusätzlich zu den schon vorhandenen freien Lizenzlösungen eigentlich leisten soll.