Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Schreibt hier die Kategorien und Themen rein, die euch momentan hier noch fehlen.
Antworten
dufty
Beiträge: 378
Registriert: 21.09.2012 21:09:05

Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von dufty » 22.10.2012 16:37:28

unter
Lizenz eigener Beiträge
kann man "maximal" 'neue BSD' auswählen.

Wie wäre es mit "Public Domain" bzw. "CC0"?

Danke.

Benutzeravatar
Saxman
Beiträge: 4215
Registriert: 02.05.2005 21:53:52
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: localhost

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von Saxman » 22.10.2012 16:40:49

Public Domain gibt es nach deutschem Recht nicht. CC0 ist insofern in Deutschland auch nicht das, wonach es aussieht.
"Unix is simple. It just takes a genius to understand its simplicity." - Dennis Ritchie

Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch | df.de Verhaltensregeln | Anleitungen zum Review und zum Verfassen von Wiki Artikeln.

dufty
Beiträge: 378
Registriert: 21.09.2012 21:09:05

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von dufty » 22.10.2012 17:00:07

Saxman hat geschrieben:CC0 ist insofern in Deutschland auch nicht das, wonach es aussieht.
Beleg?

Für eine Bewertung in einem dt. Gericht dürfte CC0 noch zu jung sein (im Ggs. zu GPL (oder BSD)),
mir aber ist aber auch nichts gegenteiliges bekannt.

IANAL.

Benutzeravatar
Saxman
Beiträge: 4215
Registriert: 02.05.2005 21:53:52
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: localhost

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von Saxman » 22.10.2012 17:06:46

dufty hat geschrieben:
Saxman hat geschrieben:CC0 ist insofern in Deutschland auch nicht das, wonach es aussieht.
Beleg?

Für eine Bewertung in einem dt. Gericht dürfte CC0 noch zu jung sein (im Ggs. zu GPL (oder BSD)),
mir aber ist aber auch nichts gegenteiliges bekannt.

IANAL.
CC0 will eine Lizenz analog zu der PD bieten die an die jeweils rechtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Es suggeriert damit etwas in der Art der PD zu bieten. Das ist aber nach deutschem Recht nicht möglich. Etwas Ähnliches wie PD in Deutschland wäre die Gemeinfreiheit. Gemeinfrei werden in Deutschland Werke allerdings erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Frist lässt sich auch nicht verkürzen.
"Unix is simple. It just takes a genius to understand its simplicity." - Dennis Ritchie

Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch | df.de Verhaltensregeln | Anleitungen zum Review und zum Verfassen von Wiki Artikeln.

dufty
Beiträge: 378
Registriert: 21.09.2012 21:09:05

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von dufty » 22.10.2012 17:15:09

Saxman hat geschrieben: CC0 will eine Lizenz analog zu der PD bieten die an die jeweils rechtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Es suggeriert damit etwas in der Art der PD zu bieten. Das ist aber nach deutschem Recht nicht möglich.
Ja, das ist jetzt Deine Interpretation und somit noch kein "Beleg".
(Sofern Du kein Richter von berufswegen bist ;) )

Von der GPL hieß es auch mal, "Copyleft" sei in Dtl. nicht möglich.
Die Geschichte bzw. die dt. Rechtssprechung hat letztendlich anders entschieden.

Benutzeravatar
Saxman
Beiträge: 4215
Registriert: 02.05.2005 21:53:52
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: localhost

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von Saxman » 22.10.2012 17:24:43

dufty hat geschrieben:
Saxman hat geschrieben: CC0 will eine Lizenz analog zu der PD bieten die an die jeweils rechtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Es suggeriert damit etwas in der Art der PD zu bieten. Das ist aber nach deutschem Recht nicht möglich.
Ja, das ist jetzt Deine Interpretation und somit noch kein "Beleg".
Lies die Creative Commons Beschreibung zum Sinn der CC0. Da wirst du das gleiche lesen können. Dass etwas analoges zur PD (Vollständiger Verzicht auf alle Rechte) in Deutschland nicht vorgesehen ist kannst du gerne im Gesetz nachlesen. Stichwort Urheberrecht.
"Unix is simple. It just takes a genius to understand its simplicity." - Dennis Ritchie

Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch | df.de Verhaltensregeln | Anleitungen zum Review und zum Verfassen von Wiki Artikeln.

dufty
Beiträge: 378
Registriert: 21.09.2012 21:09:05

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von dufty » 22.10.2012 17:41:44

Nochmals,
Deine Aussage "In Dtl. kann es sowas wie Gemeinfreiheit bei einer noch lebenden Person nicht geben",
dann ist dies eine Laien-Interpretation. (ich unterstell' jetzt mal, Du bist kein Jurist).

Wenn ich im Gesetz etwas nachlesen würde, "bringt uns das auch nicht weiter", weil ich auch nur ein jurist. Laie bin.
Und somit stände "Laien-Aussage" gegen "Laien-Aussage".

Man sollte Harald Welte/de.commons aut simile oder einen gleich ein Rechtsgelehrten anfunken ;)

Benutzeravatar
Saxman
Beiträge: 4215
Registriert: 02.05.2005 21:53:52
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: localhost

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von Saxman » 22.10.2012 17:49:14

Selbst den Leuten von Creative Commons ist diese Problematik klar.
Auch die Frage, wie haltbar die Unwiderruflichkeit dann letztendlich ist, ist offen. Für den Fall, dass nationale Regelungen eine tatsächliche Aufgabe von Rechten gar nicht zulassen (wie bei uns bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts etwa), sieht CC0 als Notnagel eine entsprechend weitreichende unbefristete Lizenz für jedermann vor. Das entspricht also einer CC-Lizenz ohne Bedingungen,[...]
Hervorhebung von mir.

Aber die sind in deinen Augen ja auch sicher alles Laien und haben keine Ahnung...
"Unix is simple. It just takes a genius to understand its simplicity." - Dennis Ritchie

Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch | df.de Verhaltensregeln | Anleitungen zum Review und zum Verfassen von Wiki Artikeln.

dufty
Beiträge: 378
Registriert: 21.09.2012 21:09:05

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von dufty » 22.10.2012 18:08:56

Saxman hat geschrieben: Hervorhebung von mir.
Warum hast Du den darauf folgenden Satz nicht noch mit hervorgehoben?
"sieht CC0 als Notnagel eine entsprechend weitreichende unbefristete Lizenz für jedermann vor. Das entspricht also einer CC-Lizenz ohne Bedingungen,..."
Um nichts anderes geht es: "dem Sinne nach gemeinfrei" (auch wenn man das Urheberrecht de jure nicht verlieren kann).

Umgekehrt geht es nämlich auch:
Arbeitet man bei einer Firma, behält man das Urheberrecht DE JURE,
DE FACTO man kann sich (bedingt durch Arbeitsvertrag etc.) nichts davon kaufen,
z. B. hab' ich auf einer BMW-Werbebroschüre noch nie Namen von BMW-Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter der Werbefirma gelesen ...
Saxman hat geschrieben: Aber die sind in deinen Augen ja auch sicher alles Laien und haben keine Ahnung...
Bitte sachlich bleiben, nirgendwo hab' ich dies (oder auch nur ähnliches) behauptet.

Benutzeravatar
Saxman
Beiträge: 4215
Registriert: 02.05.2005 21:53:52
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: localhost

Re: Lizenz eigener Beiträge: no PD?

Beitrag von Saxman » 22.10.2012 18:32:59

Wenn man das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht aufgeben kann, kann man auch nichts unter Public Domain stellen. Dessen sind sich die Creative Commons Leute bewusst, deswegen auch die Hilfsklauseln um die Nutzungsrechte unter einer freien Lizenz weitgehend frei zu geben. Das geht und wird auch bei anderen Lizenzen gemacht. Aber das habe ich in meinem ersten Beitrag hier schon geschrieben. Beim Rest deiner Aussage verwechselst du Urheberrechte mit Nutzungsrechten.

Ich mach an dieser Stelle Schluss. Wir drehen uns im Kreis. Ich hab hier noch zu tun und muss mich noch anderweitig mit gesellschaftsrechtlichen Fragen beschäftigen. :wink:
"Unix is simple. It just takes a genius to understand its simplicity." - Dennis Ritchie

Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch | df.de Verhaltensregeln | Anleitungen zum Review und zum Verfassen von Wiki Artikeln.

Antworten