Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

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desputin
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Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von desputin » 19.05.2019 09:25:38

@willy4711: Danke für den Tip. Allerdings benötige ich die Kamera im Auto hinten an der Heckscheibe, weil ich Raser/Drängler am Arsch kriegen möchte. D.h. die Kamera muß fernbedienbar sein. In meiner Konfiguration mache ich das über eine Mini-Tastatur über Funk, die ich neben dem Lenkrad anbringe.

@KBDCALLS: Ok, super, danke. Die Pakete schaue ich mir mal an!
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DeletedUserReAsG

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von DeletedUserReAsG » 19.05.2019 09:41:56

OT:
desputin hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 09:25:38
Allerdings benötige ich die Kamera im Auto hinten an der Heckscheibe, weil ich Raser/Drängler am Arsch kriegen möchte.
Das sind dann die Leute, die mit 60 über die Bundesstraße rasen, wo 100 erlaubt sind, nur damit jemand, den sie damit nötigen, auf 25m auffährt und sie ihn anzeigen können. Traurige Sache, das.

Zu mehr, als deiner allgemeinen Unterhaltung, trägt das eh nix bei. Als Beweis für irgendwas ist’s nicht wertbar (weil keine geeichte Abstands-/Geschwindigkeitsmessung), und auf YT hochladen kann sehr teuer werden. Da gibt’s nämlich ähnliche Leute, die da durchgucken, um jemanden zu finden, den sie „am Arsch“ kriegen können.

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kalle123
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Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von kalle123 » 19.05.2019 10:27:24

desputin hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 09:25:38
Allerdings benötige ich die Kamera im Auto hinten an der Heckscheibe, weil ich Raser/Drängler am Arsch kriegen möchte. D.h. die Kamera muß fernbedienbar sein. In meiner Konfiguration mache ich das über eine Mini-Tastatur über Funk, die ich neben dem Lenkrad anbringe.
WIE BITTE?
Das ist ja wohl unterste Schublade ....

willy4711

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von willy4711 » 19.05.2019 10:28:36

niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 09:41:56
Das sind dann die Leute, die mit 60 über die Bundesstraße rasen, wo 100 erlaubt sind, nur damit jemand, den sie damit nötigen, auf 25m auffährt und sie ihn anzeigen können. Traurige Sache, das.
Na ja man muss ja nicht immer böses hinter einem Vorhaben vermuten :wink:
Ich hab , als ich noch ein Auto hatte, solche Typen aus gebremst, wenn es ging.
Ja ja ich weis - ist auch verboten und gefährlich. Hat aber Spaß gemacht. :mrgreen:

Ansonsten finde ich das Vorhaben gar nicht so schlecht. Arschlöcher die auf der Autobahn licht-hupend bis auf die Stoßstange auffahren, sollten für
immer
aus dem Verkehr entfernt werden.
Ein interessanter Artikel dazu:
https://www.law-apoynt.de/ratgeber/blog ... rkehr.html
Auch erachten einige Gerichte die Videoaufnahmen als zulässig, wenn sie „anlassbezogen“ gemacht werden, z.B. um einen Drängler auf der Autobahn zu überführen. In den wenigsten Fällen wird die Inbetriebnahme der Kamera jedoch zur gezielten Dokumentation einer drohenden Straftat erfolgen. Vielmehr zeichnen die Kameras regelmäßig auf, sobald das Fahrzeug gestartet wird und dies wiederum ist unzulässig. Die Grenze ist fließend und nur bei Betrachtung aller Umstände zu ziehen.
Allerdings finde ich die Bastelei, die desputin da vorhat, wenig zielführend

DeletedUserReAsG

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von DeletedUserReAsG » 19.05.2019 10:46:41

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 10:28:36
Ich hab , als ich noch ein Auto hatte, solche Typen aus gebremst, wenn es ging.
Schade, dass es da nicht zu ’nem Unfall kam. Ich denke mal, vorsätzliche Körperverletzung wäre da durchaus auch drin gewesen.

Was spricht eigentlich dagegen, einfach normal zu fahren und sich nicht weiter um die zu kümmern, statt das Stereotyp des Deutschen (»wer sich nicht an die Regeln hält, den muss man „am Arsch“ kriegen – egal, ob Unschuldige bei draufgehen, oder ich man sich dabei selbst nicht an die Regeln hält«) weiter zu bestätigen? Was hat man davon? Durch Ausbremsen haben sich noch die Wenigsten ’nen anderen Fahrstil angewöhnt (vermeidbare Unfälle hingegen gab’s zuhauf), und davon, dass man ’n Video von jemanden hat, der einem gefühlt (ist ja keine Messeinrichtung verbaut) zu dicht auffährt, wird derjenige sich auch nicht überzeugen lassen, mehr Abstand zu halten.

Dashcams sind okay, um im Schadensfall den Hergang zu klären. Sich ’ne Vorrichtung zu bauen, um wild Leute zu denunzieren zu wollen, die man vielleicht noch selbst genötigt hat, finde ich’s einfach nur traurig, aber bezeichnend für die heutige Zeit.

willy4711

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von willy4711 » 19.05.2019 11:10:30

Durch Ausbremsen haben sich noch die Wenigsten ’nen anderen Fahrstil angewöhnt
... aber sie haben dann Abstand gehalten, bis ich die Fahrspur für den Irren freimachen konnte. :mrgreen:

Nun - mein Autoleben beschränkt sich auf schlanke 2,1 Mio km, unfallfrei.
Damit möchte ich ausdrücken dass ich einige Erfahrungen mit solchen Typen gesammelt habe.

Irgendwann hatte ich dann vom täglichen "Nahkampf" die Nase voll und bin aus Rad und den ÖPNV umgestiegen.

Sich nicht weiter um Verbrecher zu kümmern halte ich für falsch aber heute eben auch normal.

Aber in unserer Autowelt wird das halt alles als Kavaliersdelikt angesehen. Ungeachtet dessen, dass man mit einem ziemlich tödlichen
Vehikel unterwegs ist, das man in der Regel nicht beherrscht. :facepalm:

Und Nötigung ist halt halt nun mal eine Straftat, mal ganz abgesehen von der Gefährdung anderer, da man nicht abschätzen kann,
wie der Genötigte reagiert.

DeletedUserReAsG

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von DeletedUserReAsG » 19.05.2019 11:20:21

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 11:10:30
Und Nötigung ist halt halt nun mal eine Straftat, mal ganz abgesehen von der Gefährdung anderer, da man nicht abschätzen kann,
wie der Genötigte reagiert.
… und Ausbremsen ist Nötigung. So what?

willy4711

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von willy4711 » 19.05.2019 11:53:43

niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 11:20:21
… und Ausbremsen ist Nötigung. So what?
Kann schon, muss aber nicht. Wie man es halt anstellt :wink:
Heißt ja nicht dass man den Anderen zur Vollbremsung nötigt. Dezent die Bremslichter flackern lassen und ein bisserl langsamer werden,
je nach Situation, hat immer gereicht.
Aber ich will meine Taten ja nicht entschuldigen, sondern bin reuig, Verrückte wenigsten ein paar Sekunden an ihrem Tun gehindert zu haben :facepalm:
willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 10:28:36
Ja ja ich weis - ist auch verboten und gefährlich. Hat aber Spaß gemacht. :mrgreen:
desputin hat ja eine ganz andere Zielsetzung. Er will solche Angriffe nur dokumentieren, um dann gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Finde ich gut. :THX:

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Tintom
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Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von Tintom » 19.05.2019 15:42:18

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 11:53:43
niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 11:20:21
… und Ausbremsen ist Nötigung. So what?
Kann schon, muss aber nicht. Wie man es halt anstellt :wink:
Heißt ja nicht dass man den Anderen zur Vollbremsung nötigt. Dezent die Bremslichter flackern lassen und ein bisserl langsamer werden,
je nach Situation, hat immer gereicht.
Auch das ist eine Straftat.

willy4711

Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von willy4711 » 19.05.2019 18:05:39

Tintom hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.05.2019 15:42:18
Auch das ist eine Straftat.
Immer genau lesen, was ich geschrieben habe :wink:

Etwas Literatur, die ich auf die Schelle gefunden habe:
Urteil OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1996 - Ss 439/96 - 153 :
https://openjur.de/u/445442.html

https://www.kostenlose-urteile.de/Bayer ... 918d446fa0
https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Be ... 918d446fa0
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... en-erlaubt


Und [https://www.juraforum.de/forum/t/anzeig ... en.226001/]:
"Wer als Vordermann die Bremse leicht "antippt", um den zu dicht aufgefahrenen Hintermann wieder auf Abstand zu bringen, begeht keine Nötigung (OLG Köln, NZV 1997, S. 318). Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zum Teil sogar davon aus, daß das dadurch verursachte Aufleuchten der Bremslichter als Warnzeichen zulässig ist (OLG Karlsruhe, NZV 1991, S. 234)."

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desputin
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Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von desputin » 20.05.2019 10:34:41

Hallo Phineas ,
danke für den Tip.

@Die anderen:
Ok, ich gehe mal kurz auf das Raser-Thema ein. Ich habe einen Kleinwagen, der nicht besonders schnell ist. Wenn ich auf der Autobahn mit 120 Kmh einen LKW überhole, der 100 fährt, dann kommt es häufig vor, daß mich ein Mensch bedrängelt (Sicherheitsabstand z.T. unter 5 Meter), teils mit Lichthupe etc. An "Ausbremsen" würde ich da gar nicht denken.
Drängeln und dabei den Sicherheitsabstand nicht annähernd einzuhalten ist Nötigung und damit eine Straftat. Und zwar eine, die von der Polizei in 99% der Fälle nicht geahndet wird. Ich habe das gute Recht, mich gegen Kriminalität zur Wehr zu setzen, deren Opfer ich bin.
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Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von DeletedUserReAsG » 20.05.2019 17:45:20

desputin hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 10:34:41
Ich habe das gute Recht, mich gegen Kriminalität zur Wehr zu setzen, deren Opfer ich bin.
Klar, aber über den Rechtsweg. Da wird dir deine Bastellösung nicht helfen – entweder, du lässt dir geprüftes Gerät (nicht manipulierbares Video, geeichte Geschwindigkeits- und Abstandsanzeigen, etc. – sollte recht günstig für unter 50k€ zu haben sein) einbauen, oder du nimmst ’nen Zeugen mit.

Ich hatte mal überlegt, für solche Leute eine Laufschrift an die Heckscheibe zu basteln, um ggf. freundlich (ohne Ironie, jetzt) um die Vergrößerung des Abstandes zu bitten. Aber selbst sowas darfst in diesem Land nicht ….

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desputin
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Re: USB-GPS-Dongel: Mit welchem Programm auslesen?

Beitrag von desputin » 20.05.2019 18:49:25

Hallo Niemand,
bei meinem letzten Auto hatte ich so etwas ähnliches auf der Heckscheibe:

Code: Alles auswählen

Therapievorschlag: Tempolimit 120 auf deutschen Autobahnen
Hat manche Leute aggressiv gemacht. Aber jetzt hab ich keine Aufschrift und das Drängeln ist aber nicht weggegangen :(

Soweit ich weiß, gibt es auch Urteile, die ganz normale Videos aus Billig-Dashcams als Beweis zugelassen haben. Das Wesentliche ist ja der nicht eingehaltene Mindestabstand. Das allein ist ja schon Nötigung und das erkennt man auch auf einem Video, das keine weiteren Infos beinhaltet. 50.000 Euro hab ich leider nicht übrig.
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DeletedUserReAsG

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 20.05.2019 19:52:38

desputin hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 18:49:25
Soweit ich weiß, gibt es auch Urteile, die ganz normale Videos aus Billig-Dashcams als Beweis zugelassen haben.
Ja, bei Unfällen. Allerdings werden dann auch keine Winkel und Zeiten gemessen, um Abstände und Geschwindigkeiten rauszubekommen – das geht nur mit definierter Hardware, und Billigcams sind das nicht. Eine rote Ampel oder so kann man auch auf so ’ner Cam mit hinreichender Sicherheit erkennen, so dass ich das da schon glauben mag, dass es zugelassen wird. Aber was du vorhast, wird mit einiger Sicherheit nicht den erwünschten Erfolg bringen.
Das Wesentliche ist ja der nicht eingehaltene Mindestabstand.
Und genau den kann man aus ’nem Video ohne weitere Informationen nicht ausreichend genau und hinreichend sicher erkennen. Ich kann dir ’ne Optik zusammenbauen, mit der 100m entfernte Objekte auf dem Video aussehen, als würden sie direkt an die Linse stoßen. Außerdem ist der vorgeschriebene Abstand von der Geschwindigkeit abhängig – die kann man ohne weitere Infos auch nicht aus einem Video erkennen. Die GPS-Daten helfen auch nicht weiter, weil die eben nachträglich eingefügt werden, und damit potentiell manipulierbar sind.

willy4711

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von willy4711 » 20.05.2019 20:36:15

desputin hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 18:49:25
Soweit ich weiß, gibt es auch Urteile, die ganz normale Videos aus Billig-Dashcams als Beweis zugelassen haben. Das Wesentliche ist ja der nicht eingehaltene Mindestabstand. Das allein ist ja schon Nötigung und das erkennt man auch auf einem Video, das keine weiteren Infos beinhaltet
niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 19:52:38
Und genau den kann man aus ’nem Video ohne weitere Informationen nicht ausreichend genau und hinreichend sicher erkennen. Ich kann dir ’ne Optik zusammenbauen, mit der 100m entfernte Objekte auf dem Video aussehen, als würden sie direkt an die Linse stoßen. Außerdem ist der vorgeschriebene Abstand von der Geschwindigkeit abhängig – die kann man ohne weitere Infos auch nicht aus einem Video erkennen. Die GPS-Daten helfen auch nicht weiter, weil die eben nachträglich eingefügt werden, und damit potentiell manipulierbar sind.
Da muss ich niemand Recht geben. Allerdings halte ich vorgeschlagene geeichte Version etwas übertrieben.
Aus der Aufnahme sollte auf jeden Fall die Geschwindigkeit ersichtlich sein, und zwar ohne irgendeine Bastelei, die du dir da vorstellst.
Bei niemands gedachter Optik wäre aber auch alles "drumherum" verzerrt, sodass das Denkmodell nicht sticht. Man kann sehr wohl
aus Markierungen / Leitplanken usw. einen Bezug auf die Entfernung des Hintermanns herstellen, wenn der Aufnahmewinkel / Brennweite
stimmt.

Gute Kameras (so im Preisbereich von 300 - 400 Euronien) können das.
Beispiel für so eine Cam, der ich auch zutrauen würde, Beweis-sicher Aufnahmen zu produzieren. :
DOD RC500S-1CH

Ob es einem das Wert ist, sei dahingestellt.

Bei Interesse das Urteil des BGH zu diesem Thema,
Als PDF: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf
Pressemitteilung des BGH dazu:
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 17:45:20
Ich hatte mal überlegt, für solche Leute eine Laufschrift an die Heckscheibe zu basteln, um ggf. freundlich (ohne Ironie, jetzt) um die Vergrößerung des Abstandes zu bitten. Aber selbst sowas darfst in diesem Land nicht ….
Da bin ich mir gar nicht so sicher. Blenden darf es nicht. Ansonsten würde ich es mit dem Oben dargelegten (und erlaubten) Aufflackern der Bremslichter gleichsetzen. (das ist jetzt aber nur ein Gefühl)

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MSfree
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Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von MSfree » 20.05.2019 20:39:27

niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 19:52:38
Ja, bei Unfällen. Allerdings werden dann auch keine Winkel und Zeiten gemessen, um Abstände und Geschwindigkeiten rauszubekommen – das geht nur mit definierter Hardware,
Bei einem Film kann man auch ohne geeichte Hardware Abstände und Geschwindigkeiten mit ausreichender Genauigkeit messen. Dazu reichen nämlich die vorbeiziehenden Leitpfosten und Spurlinien völlig aus.

Trotzdem weigert sich die Polizei, Täter aufgrund von aufgezeichneten Filmen zu verfolgen, wenn es zu keinem Unfall gekommen ist. Die Polizei verfolgt (leider) Anzeigen auch nur, wenn sie von zwei unabhängigen Zeugen erstattet wurden. Der Pflegel muß also von mindestens zwei Fahrern angezeigt werden. Das wissen die Täter leider nur zu gut.

Die ganze Sache mit dem Videobeweis, um in Blockwartmanier andere in die Pfanne zu hauen, wird also nicht funktionieren.

willy4711

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von willy4711 » 20.05.2019 21:06:18

MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:39:27
Bei einem Film kann man auch ohne geeichte Hardware Abstände und Geschwindigkeiten mit ausreichender Genauigkeit messen. Dazu reichen nämlich die vorbeiziehenden Leitpfosten und Spurlinien völlig aus.
Sehe ich auch so.
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:39:27
Trotzdem weigert sich die Polizei, Täter aufgrund von aufgezeichneten Filmen zu verfolgen, wenn es zu keinem Unfall gekommen ist. Die Polizei verfolgt (leider) Anzeigen auch nur, wenn sie von zwei unabhängigen Zeugen erstattet wurden. Der Pflegel muß also von mindestens zwei Fahrern angezeigt werden. Das wissen die Täter leider nur zu gut.
Hast du da irgendwelche Quellen ? Wäre interessant, wie die Begründung ist, da es ja schließlich eine Straftat ist.
Die Einstellung solcher Ermittlungen wäre m.E, nur mit dem fadenscheinigen Argument eines Bagatelldeliktes möglich.

Das wäre ein Skandal, da die meisten aller schweren Verkehrsunfälle auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind.

Man kann die Polizei / Staatsanwaltschaft auch mit einem Ermittlungserzwingungsverfahren "überreden", jedoch wäre dann die Hilfe eines
Anwalts ratsam.

Aber ob das alles als Einzelperson sinnvoll ist ? Glaube nicht.
Da lobe ich mit den sanften erlaubten Tritt aufs Bremspedal.
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:39:27
Die ganze Sache mit dem Videobeweis, um in Blockwartmanier andere in die Pfanne zu hauen, wird also nicht funktionieren.
Das finde ich nun überhaupt nicht. Das der Staat seine Untergebenen im täglichen einander Abschlachten gewähren lässt,
liegt wohl eher an der fast perversen Einstellung der Deutschen zu ihrem Auto. Dort können sie zeitlich begrenzt das sein,
was ihnen sonst in den meisten Fällen verwehrt wird. Die Potenzdroge der Lämmer ......

DeletedUserReAsG

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 20.05.2019 21:45:56

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:36:15
Man kann sehr wohl
aus Markierungen / Leitplanken usw. einen Bezug auf die Entfernung des Hintermanns herstellen, wenn der Aufnahmewinkel / Brennweite
stimmt.
Kann man bestimmt, sofern alle Parameter bekannt sind (Hinweis: sind sie erstmal nicht). Die Frage ist, ob’s dann auch anerkannt wird. Da zählen dann nicht nur Fakten, sondern in erster Linie ob ein Mensch mit besonderem Sachverstand in seinem Gutachten zu dem Schluss kommt, dass diese Fakten hinreichend genau, umfassend und korrekt, sowie nicht veränderbar sind, um daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können. Das wird nicht ganz so einfach, mit ’nem Consumergerät ohne diverse Zertifikate und Siegel, die allesamt ziemlich teuer sind. Das Gutachten ist natürlich auch nicht umsonst.
willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:36:15
Da bin ich mir gar nicht so sicher.
Ich schon. Die StVZO ist da ziemlich einschränkend, wenn’s um lichtemittierende (oder auch nur reflektierende) Sachen am und im Fahrzeug geht. Vielleicht wäre etwas mit eInk oder reflektivem LCD oder so unkritisch – aber das wär’s mir dann auch nicht wert.
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 20:39:27
Bei einem Film kann man auch ohne geeichte Hardware Abstände und Geschwindigkeiten mit ausreichender Genauigkeit messen. Dazu reichen nämlich die vorbeiziehenden Leitpfosten und Spurlinien völlig aus.
… und wenn die Cam mit mehr fps aufnimmt, als in der Datei hinterlegt wird? Oder andersrum? Auch diese Überprüfung wird der oben erwähnte Mensch dann auf seine Rechnung schreiben müssen.

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MSfree
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Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von MSfree » 20.05.2019 23:04:13

niemand hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 21:45:56
… und wenn die Cam mit mehr fps aufnimmt, als in der Datei hinterlegt wird? Oder andersrum?
Um da einen signifikannten Effekt zu erzielen, müßtest du schon die Firmware manipulieren. Ob ein Frame mehr oder weniger bei 50FPS ergeben nur 2% Fehler. Geh davon aus, daß die Framerate mit dem Uhrchip in der Kamera synchronisiert wird, und die Uhren sind viel genauer als +-2%. Bei den geeichten Systemen in Polizeifahrzeugen wird 10% Tolleranz gegeben, da wäre man mit 2% Fehler noch deutlich daraunter.

Und wenn man die Framerate verdoppelt oder halbiert, dann würde das sogar einem Laien auffallen. Wobei eine zu hohe Framerate zu einem Zeitlupeneffekt führt, also alles viel langsamer erscheint. Ein Film, der mit 160km/h aufgezeichnet wurde, erscheint dann wie 80km/h.

80km/h ist sowieso so eine kritische Grenze. Denn bis 80km/h ist zu dichtes auffahren keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei höchstens bei einem Unfall ahndet.

Die Polizei wird dir trotzdem das Filmchen um die Ohren hauen und dich aus der Wache schicken.

DeletedUserReAsG

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von DeletedUserReAsG » 21.05.2019 06:56:53

MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 23:04:13
Bei den geeichten Systemen in Polizeifahrzeugen wird 10% Tolleranz gegeben, da wäre man mit 2% Fehler noch deutlich daraunter.
Natürlich. Nur haben die ’nen teuren Zettel, auf dem steht, dass dies die Toleranz ist. So ein Zettel ist nunmal wichtig, wenn man mit diesen Messwerten etwas gerichtsfest nachweisen will.
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 23:04:13
Und wenn man die Framerate verdoppelt oder halbiert, dann würde das sogar einem Laien auffallen.
Und wenn man sie um 10% verringert, könnte man behaupten, es wären mehr als 80 gewesen, wenn es tatsächlich 75 waren. Wäre dann prima, um Leute anzuscheißen, die man selbst provoziert hat, und ist nur sehr schwer festzustellen. Ich will das Szenario hier nicht unterstellen, aber ich weiß leider, dass es Leute gibt, die sowas gerne machen würden.

Aber der wichtige, und zum Glück richtige, Punkt ist ja:
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.05.2019 23:04:13
Die Polizei wird dir trotzdem das Filmchen um die Ohren hauen und dich aus der Wache schicken.

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Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von uname » 21.05.2019 08:18:04

Sehr interessante Diskussion. Ich frage mich gerade ob es überhaupt zulässig ist im öffentlichen Raum mit einer Kamera Dritte zu filmen. Sollte das einer von euch hier im Forum vorhaben, so widerspreche ich dem an dieser Stelle höchst offiziell und werde falls wir uns vor Gericht treffen diesen Thread wieder ausgraben.

willy4711

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von willy4711 » 21.05.2019 14:46:00

uname hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
21.05.2019 08:18:04
Sollte das einer von euch hier im Forum vorhaben, so widerspreche ich dem an dieser Stelle höchst offiziell und werde falls wir uns vor Gericht treffen diesen Thread wieder ausgraben.
Da du den Thread offensichtlich nur überflogen hast, möchte ich dich aus Sorge um deine Haushaltskasse bitten,
das nochmal genau zu lesen :wink:
viewtopic.php?f=15&t=173324#p1206104

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Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von uname » 21.05.2019 16:40:40

@willy4711

Toll. Es wird gegen BDSG verstoßen und darf trotzdem verwertet werden.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0088/18 hat geschrieben: Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot

willy4711

Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von willy4711 » 21.05.2019 20:05:33

uname hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
21.05.2019 16:40:40
Toll. Es wird gegen BDSG verstoßen und darf trotzdem verwertet werden.
Irgendwann wird es ja wohl auch das "Google Glass" wieder für die Allgemeinheit geben.
Den ersten, den ich erwische wird es schlecht gehen. Brille kaputt und (zumindest) blaues Auge.
Von dem Rechtsweg in dieser Hinsicht halte ich nichts, da aufwendig und letztendlich sinnlos.

Leider ist es so, dass die DSGVO / BDSG in erster Linie dazu dient, den Bürger dumm zu halten, und ihm alle möglich Beschränkungen aufzuerlegen,
während der Staat / Industrie weiter hemmungslos mit Daten jeder Art handeln. s. Melderechtsrahmengesetz § 21 Melderegisterauskunft

Meine Sicht der Dinge:

Ich musste selbst einmal ein Ermittlungserzwingungsverfahren in einer Sache wg. Erschleichen von Sozialleistungen einleiten.
Allerdings hab ich das auf meine "Art und Weise" gemacht. Nachdem das Verfahren eingestellt wurde, habe ich den Staatsanwalt
telefonisch kontaktiert, und die Möglichkeit der Benachrichtigung der Presse sowie ein Anzeige wg. Begünstigung im Amt in den Raum gestellt.
Innerhalb von 3 Stunden wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Ein offizielles Ermittlungserzwingungsverfahren hätte womöglich
Monate oder Jahre gedauert.

Auch das "dezente Ausbremsen" ist kein "no go" in der Rechtsprechung. Und, wenn man es nicht übertreibt, auch keine Nötigung.
Letztendlich ging der Angriff auf die körperliche Unversehrtheit (Dichtes Auffahren / Lichthupe / Hupen) vom Hintermann aus
sodass man sich fast in einer Notwehrsituation befindet.

Was will ich damit sagen:

Es ist nicht immer sinnvoll, wie desputin es möchte, den rechtsstaatlichen Weg zu gehen. Wie sich in der Diskussion herausgestellt hat,
wird das auch nur schwer und mit Anwaltshilfe im Einzelfall durchsetzbar sein.

Die Bezeichnung von "Blockwartmethoden" lehne ich aber entschieden ab.

Die so etwas behaupten, haben aus meiner Sicht - wie die meisten Deutschen - ein gestörtes Verhältnis zu ihrer Waffe auf vier Rädern.
Ein dezentes "sich wehren" , selbst wenn dem Verrückten dabei etwas passieren sollte ----> ist nicht schade drum.
Urteil dazu: OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1996 - Ss 439/96 - 153 https://openjur.de/u/445442.html

Wenn der Typ dann noch den Abstand einhält, und sich zurückhält, hat man für sich und die Sicherheit mehr getan, als wenn man
zermürbende Verfahren gegen den Staat anstrebt (der ist zunächst der Gegner :facepalm: ), mit ungewissen Ausgang.

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desputin
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Re: Soziale Unvernunft auf deutschen Straßen

Beitrag von desputin » 21.05.2019 20:50:13

Die Frage bei dem Gerät hier:
http://www.dod-tec.com/index.php/product/detail/118
Ist halt, ob ich die an- und ausschalten kann vom Fahrersitz aus. Ich will ja schließlich nur ANLAßBEZOGEN filmen (z.B. während eines Überholvorgangs) und den öffentlichen Raum nicht dauerüberwachen.
https://www.daswirdmanjawohlnochsagenduerfen.de
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