Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

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fischig
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Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von fischig » 22.09.2021 11:40:35

Was ist da eigentlich so gängig?

Ich leihe häufig E-Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek aus, um sie auf einem Tolino zu lesen. Die sind samt und sonders per Adobe-(DRM?) geschützt, und ich kann sie auch offenbar nur einmal und für die jeweilig vereinbarte Leihzeit öffnen/lesen. Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Das unbedingt es Adobe sein muss, weniger. :twisted:

Nun habe ich mir auch das eine oder andere E-Buch über meine örtliche Buchhandlung (ich finde die deutsche Buchpreisbindung nicht schlecht) bei deren Grossisten (?, libri) online gekauft. Angenehm überrascht war ich erst mal, dass zumindest dieser Grossist sich noch in Zeiten von Amazon, Ebay und Konsorten an die altbewährte Regel hält: „Erst die Ware, dann das Geld“, sprich: Ich konnte nach der Kaufbestätigung die epub-Datei sofort herunterladen und auf jedes beliebige Gerät transferieren und dort lesen. Erst danach habe ich (per Rechnung(!, ohne irgend einer Schufa-Abfrage zustimmen zu müssen) bezahlt.
Dann habe ich mich mir mal spaßeshalber die bibliographischen Angaben einiger der gekauften E-Bücher, sofern vorhanden, angeschaut, um was über's Copyright zu erfahren. Bastei-Lübbe schwieg sich aus. Der Münchner Limes-Verlag (mir analogem Leser bisher unbekannt), fährt zwar schweres Hollywood-Geschütz auf:
Der Inhalt dieses E-Books ist urheberrechtlich geschützt und enthält technische Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung. Die Entfernung dieser Sicherung sowie die Nutzung durch unbefugte Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere in elektronischer Form, ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
aber auch beim Exemplar aus diesem Verlag habe ich bisher keine Einschränkungen bemerkt.

Ich habe mal was gelesen von Kopierschutz via „Wasserzeichen“. Ich habe sowas aber noch nicht gesehen
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass ich nicht die Absicht habe, einen illegalen schwunghaften Handel mit meinen E-Büchern zu eröffnen. :wink:

Also noch mal meine Frage: Was ist so alles üblich auf dem deutschen E-Buch-Markt jenseits der Bibkiotheksausleihe.

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frox
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Re: Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von frox » 22.09.2021 12:36:48

Üblich ist wie immer das, was der Autor mit dem Verlag, der Verlag mit dem Händler, der Händler mit dem Kunden vereinbart hat.
Sprich: Was in den jeweiligen AGBs und Verträgen steht.
Sofern der Autor nicht selbst Lizenzvereinbarungen mit dem Kunden trifft.
Letztendlich ein großes buntes Feld mit vielen Pflanzen und Mutationen.
Es bleibt daher eigentlich nur, sich die präferierten Bezugsquellen genauer anzuschauen.
Oder halt, wie du gemacht hast und wo es möglich ist, in die Daten der Bücher selbst zu schauen.
Gruß, Fred

Die Zeit salzt alle Wunden

fischig
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Re: Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von fischig » 22.09.2021 13:08:38

Danke für deine Einschätzung!
Es bleibt daher eigentlich nur, sich die präferierten Bezugsquellen genauer anzuschauen.
Ich präferiere eigentlich keine „Bezugsquellen“ (Verlage?), sondern erwerbe/lese Bücher gemäß dem erwarteten Inhalt. Und mit IT hat der in der Regel nichts zu tun, ist eher belletristisch/geisteswissenschaftlich. Wer die Bücher dann verlegt, ist mir eher egal. Meine Frage zielte darauf, ob, man was sagen kann, wie die etablierten Verlage, für mich wären das beispielsweise Fischer, Suhrkamp, Rowohlt, Diogenes da verfahren. Rheinwerk-Buch-Dateien habe ich weniger auf dem Schirm. :wink:
Bei Lehmann meine ich, mal gelesen zu haben, dass die „Wasserzeichen“ präferieren, aber Lehmann ist Händler, kein Verlag.

Ob Autoren meiner Interessengebiete sich groß dafür interessieren, welches Copyright ihr Verlag im Verkauf benutzt, scheint mir eher die absolute Ausnahme. Also noch mal: mich interessierte, ob man hier Kenntnisse hat, wie die großen deutschen Belletristik-Verlage verfahren.

[offtopic]
@hikaru: Ein „ja“ oder „nein“ wäre mir hier auch etwas dürftig. :wink:
[/offtopic]

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Re: Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von wanne » 23.09.2021 08:42:45

fischig hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
22.09.2021 11:40:35
aber auch beim Exemplar aus diesem Verlag habe ich bisher keine Einschränkungen bemerkt.
Verleger von Werken mit Kopierschutz sind durch den Gesetzgeber deutlich besser gestellt als welche Ohne. (Deutlich kleinere Zitiererlaubnis...) Die werden irgend einen Bullshit zum Kopierschutz erklären Kopieren und Einfügen zum übermenschlichen Knacken von dem. Und wenn das ganze vors Landgericht Hamburg kommt stimmt das sogar zu.
Wir erinnern uns: Die haben Links auf Youtube zum Kopierschutz erklärt, weil die IDs in den URLs (per URL-Encoding) schwerer lesbar (aber funktionierend) gemacht wurden.
Also sowas:
viewtopic.php?t=%31%38%32%310%32
Statt der original URL:
viewtopic.php?t=182102
rot: Moderator wanne spricht, default: User wanne spricht.

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Re: Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von Korodny » 24.09.2021 22:35:03

"Urheberrechtsschutz" (Thread-Titel) ist was anderes als "Kopierschutz" (Thread-Inhalt).

Ich weiß nicht, ob man einzelne Kopierschutzmechanismen einzelnen Verlagen zuordnen kann - dazu kaufe ich nicht genug Bücher mit DRM. Prinzipiell ist der Adobe-Kopierschutz eigentlich nicht so dramatisch, weil es Tools gibt um ihn zu deaktivieren. Und da ich gekaufte Ebooks sowieso meist kurz überarbeite um sicherzustellen dass Metadaten und Dateiname korrekt sind, wäre das Entfernen des Adobe-DRM jetzt auch kein großer Mehraufwand (musste ich noch nie machen).

Die Titel, die ich bei Osiander kaufe, sind immer nur mit einem "Wasserzeichen" geschützt: im Fall von Osiander ist das eine zusätzliche Datei im epub - ein epub ist ja nur ein umbenanntes ZIP-Archiv - die ein irgendeiner kodierten Form einen Hinweis auf meine reale Identität bzw. mein Osiander-Konto zulässt. Damit habe ich kein Problem, da ich ja nicht plane meine Bücher weiter zu verteilen.

Als ärgerlicher empfinde ich Amazon. Wer nicht deren WIndows-Client nutzt, hat gar keine Möglichkeit die Bücher außerhalb von ihrem geschlossenen Universum zu benutzen. Das kommt für mich nicht in Frage, aber viele kleinere Anbieter/Autoren veröffentlichen dort und unterschreiben dann zwangsläufig einen Exklusiv-Vertrag mit Amazon.

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Re: Urheberrechtsschutz bei E-Büchern

Beitrag von fischig » 24.09.2021 23:21:10

Aushebeln des Adobe-Kopierschutzes ist nicht mein Thema. Aber ich finde es schon ziemlich seltsam, dass Adobe das Entsperren eines geliehenen E-Buches bereits verweigert, wenn man einen Router hinter dem Internet-AP benutzt.
Osiander ist offenbar eine Buchhandlung, kein Verlag, genau wie Amazon, bzw die entsprechende Abteilung dieses Gemischtwarenladens. „Gemacht“ werden die Bücher dort nicht, zumindest nicht solche von mir bekannten, etablierten Schriftstellern. Osiander hat übrigens eine leicht fischige Vergangenheit: https://de.wikipedia.org/wiki/Osiandersche_Buchhandlung 8O

Gut, libri ist auch nur so ein Verkäufer. Die entscheidenden Rechte liegen letztlich bei den Verlagen. Und wenn der deutsche Suhrkamp-Verlag dem globalen Auch-Buchhändler Amazon so weitgehende Rechte für seine Bücher in einem E-Buch-Format einräumt - Suhrkamp-E-Bücher kriegt man ohne diese Einschränkungen auch außerhalb des Bezos-Universums - dank hiesiger Buchpreisbindung zum gleichen Preis.

Selbst dran Schuld, wer bei Amazon Bücher deutscher Verlage kauft.
Ich hab's mal durchgespielt: Daniel Kehlmann (https://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Kehlmann) ist verlegt bei Rowohlt. Amazons-Kindl-Preis für Kehlmanns Tyll: 9,99€. Dieses epub kostet bei meiner Buchhändlerin (vertickt von libri) genau dasselbe.

Kann es sein, dass wir deutlich unterschiedliche Leseinteressen haben? :wink:

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