Verweigerung der Gesundheitskarte?
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Zensur gibt es nicht nur in China sondern auch in halbwegs demokratischen Ländern...
Aber genau, lass mal gut sein, du willst es nicht sehen, ist ok, keiner zwingt dich dazu...
Aber genau, lass mal gut sein, du willst es nicht sehen, ist ok, keiner zwingt dich dazu...
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Da ja nun das endgültige Ende der alten Karte bevorsteht* wollte ich mich bei denen die die eGK schon haben mal erkundigen wie es mit der Kontrolle über die gespeicherten Daten aussieht. Gibt es inzwischen eine Möglichkeit die bei der gematik GmbH über einen gespeicherten Daten zu überprüfen bzw. gibt es einen zuverlässigen Weg** zu beeinflussen welche Daten dorthin übertragen werden?
*)
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**) Mehr als die Aussage der Sprechstundenhilfe: "Nee, nee, mach ich schon nicht, glauben se mir!"BMV-Ä Anlage 4a $4 hat geschrieben:[..] Die Krankenversichertenkarte ist ab dem 01.01.2015 ungültig und kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen verwendet werden.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Also ich hab immer noch keine und werd mir auch keine besorgen, ich leiste Widerstand bis zum bitteren Ende (sprich wenn ich dafür bestraft werden sollte, Geldstrafe o. ähnl. ...).
Und jetzt mal angenommen ich habe demnächst keine Krankenkassenkarte mehr...ergeben sich da doch trotzdem einige Probleme...denn eine Behandlung steht mir soweit mir bekannt ist gesetzlich zu...und selbst wenn sie das Gesetz ändern, ich zahle ja auch Geld dafür...wenn ich ab jetzt keine Leistungen mehr von denen bekomme bräuchte ich ja auch keine Leistungen bzw kein Geld mehr an die zu bezahlen (gesetzliche Rahmenbedingungen mal angenommen)...warum auch wenn ich nichts dafür bekomme?!
Würde da einfach alle (nicht) mitmachen und nicht der Propaganda glauben dann wäre es kein Problem diesen Müll zu verhindern!
Achja, keine Ahnung ob das Video schon verlinkt wurde...
http://www.youtube.com/watch?v=RIIZrnxrx1E
Sehe auch grad das es ein Musterschreiben gibt um Widerspruch einzulegen...werd ich evt. mal machen.
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.p ... /dlfile_48
Und jetzt mal angenommen ich habe demnächst keine Krankenkassenkarte mehr...ergeben sich da doch trotzdem einige Probleme...denn eine Behandlung steht mir soweit mir bekannt ist gesetzlich zu...und selbst wenn sie das Gesetz ändern, ich zahle ja auch Geld dafür...wenn ich ab jetzt keine Leistungen mehr von denen bekomme bräuchte ich ja auch keine Leistungen bzw kein Geld mehr an die zu bezahlen (gesetzliche Rahmenbedingungen mal angenommen)...warum auch wenn ich nichts dafür bekomme?!
Würde da einfach alle (nicht) mitmachen und nicht der Propaganda glauben dann wäre es kein Problem diesen Müll zu verhindern!
Achja, keine Ahnung ob das Video schon verlinkt wurde...
http://www.youtube.com/watch?v=RIIZrnxrx1E
Sehe auch grad das es ein Musterschreiben gibt um Widerspruch einzulegen...werd ich evt. mal machen.
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.p ... /dlfile_48
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Das Lichtbild ist doch das geringste Problem an der eGK. Es ist lediglich ein gutes Mittel die Auslieferung der Karte zu verzögern.
Das eigentliche Problem sind die bei einer privaten Firma zentral gespeicherten, nicht einsehbaren und nicht beeinflussbaren persönlichen Daten der Patienten. Daran geht für mich gefühlt 90% der Debatte vorbei weil sich alle nur an dem Bild aufhängen.
Die Diskussion wil ich aber auch eigentlich gar nicht weiter anfachen. Das Thema ist durch, die eGK wird kommen bzw. ist schon da. Mir geht es nur darum ob und wenn ja wie man unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch Kontrolle über seine Daten behalten kann.
Das eigentliche Problem sind die bei einer privaten Firma zentral gespeicherten, nicht einsehbaren und nicht beeinflussbaren persönlichen Daten der Patienten. Daran geht für mich gefühlt 90% der Debatte vorbei weil sich alle nur an dem Bild aufhängen.
Die Diskussion wil ich aber auch eigentlich gar nicht weiter anfachen. Das Thema ist durch, die eGK wird kommen bzw. ist schon da. Mir geht es nur darum ob und wenn ja wie man unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch Kontrolle über seine Daten behalten kann.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Na du bist ja ein richtiger Kämpfer...versuchst nichtmal es zu verhindern...wobei sich der "Kampf" vieler dabei bisher auf nichts tun beschränkt hat...was ja auch schon reichen würde wenn genügend weiterhin mitmachen.
Übrigens, schon klar das das Schreiben wegen dem Lichtbild nicht so wichtig ist und es eher um die Daten geht, die sind wichtiger, sehe ich auch so, ich habs halt nur verlinkt weil nichts besseres da war, mir wär auch eins lieber wo es um die wichtigen Sachen geht, aber erstmal besser als nichts.
Übrigens, schon klar das das Schreiben wegen dem Lichtbild nicht so wichtig ist und es eher um die Daten geht, die sind wichtiger, sehe ich auch so, ich habs halt nur verlinkt weil nichts besseres da war, mir wär auch eins lieber wo es um die wichtigen Sachen geht, aber erstmal besser als nichts.
Nur wenn du zusätzliche Daten (zu den bisherigen) nicht abgibst hast du die Möglichkeit die Kontrolle zu behalten...und ich glaube darüber bist du dir eigentlich auch im klaren, aber...hikaru hat geschrieben:Mir geht es nur darum ob und wenn ja wie man unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch Kontrolle über seine Daten behalten kann.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Nein, wird nichts schlimmes passieren.LDR hat geschrieben: Also ich hab immer noch keine und werd mir auch keine besorgen, ich leiste Widerstand bis zum bitteren Ende (sprich wenn ich dafür bestraft werden sollte, Geldstrafe o. ähnl. ...).
Der Arzt wird Dir eine Rechnung stellen, die Du bezahlen werden mußt.
Alternativ hast Du den Arztbesuch bei der Krankenkasse fristgerecht angemeldet und einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt (so ~ 1 Monat vorher).
Dieser wird i.allg. auch gewährt, muß aber bei jedem Arztbesuch erneut gestellt werden
Du könntest das System noch aktiv "schädigen",... versuchst nichtmal es zu verhindern...wobei sich der "Kampf" vieler dabei bisher auf nichts tun beschränkt hat...was ja auch schon reichen würde wenn genügend weiterhin mitmachen.
indem Du einen Illegalen, einen willigen Arzt und Deine Karte zusammenbringst.
Da Ärzte aber nicht blöde sein dürften,
mußte dieses Vorgehen schon vorher mithilfe der Ärzte geschehen.
Zumindest dieser "Mißbrauch" dürfte daher ungestört weitergehen.
Zuletzt geändert von rendegast am 29.10.2014 09:06:35, insgesamt 1-mal geändert.
mfg rendegast
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Viel Eifer, viel Irrtum; weniger Eifer, weniger Irrtum; kein Eifer, kein Irrtum.
(Lin Yutang "Moment in Peking")
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Was soll ich da versuchen zu verhindern? Weder bin ich leitendes Mitglied einer "Volkspartei", noch kann ich mir haufenweise schwarze Koffer leisten.LDR hat geschrieben:Na du bist ja ein richtiger Kämpfer...versuchst nichtmal es zu verhindern...
Da du aber vermutlich in einer ähnlichen Situation bist und mir diese Vorhaltung machst: Was hast du getan um die eGK in der aktuellen Form zu verhindern und warum sehe ich davon nichts?
Nur bis ich zum ersten mal die eGK in einer Praxis aus der Hand gebe. Danach weiß ich nicht mehr welche Daten darauf (bzw. auf den gematik-Servern) gespeichert sind und wer sie wofür verwendet. Genau darüber möchte ich die Kontrolle behalten.LDR hat geschrieben:Nur wenn du zusätzliche Daten (zu den bisherigen) nicht abgibst hast du die Möglichkeit die Kontrolle zu behalten...
Über konstruktive Antworten hierauf würde ich mich freuen.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Zeitlich sollte dieser Antrag kein Problem darstellen. Im SWR war eine schöne Reportage. Der SWR hat seine Praktikanten bei verschiedenen Ärzten anrufen und Termine vereinbaren lassen. Ein Augenarzt z. B. hat dem Kassenpatienten einen Termin in 9 Monaten genannt. Bei dem gleichen Arzt konnte der Privatpatient jederzeit zwischen 8 - 12 Uhr und 15 - 17 Uhr ohne Termin "vorbeischauen".rendegast hat geschrieben:LDR hat geschrieben: Alternativ hast Du den Arztbesuch bei der Krankenkasse fristgerecht angemeldet und einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt (so ~ 1 Monat vorher).
Dieser wird i.allg. auch gewährt, muß aber bei jedem Arztbesuch erneut gestellt werden
Der Antrag muss übrigens nicht gewährt werden. Der Prüfungsvorgang bzw. die Bewilligung dauert in der Regel 3 - 6 Wochen. Was dabei geprüft wird ist mir unklar. Normalerweise reicht doch der Besuch in einer DAK oder TKK Filiale, der Servive-Miarbeiter wirft den Computer an und druckt was aus. Fertig! Dauer keine 5 Minuten. Das ist aber nicht möglich.
Die neue eKarte hat übrigens bereits mehr als 1,1 Mrd. € gekostet.
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Die gespeicherten Daten dürftest du in Erfahrung bringen können und zwar aufgrund § 19 BDSG [1]. Wo den du Antrag stellen musst, ob bei deiner Krankenkasse oder bei dieser Firma, musst du mal in Erfahrung bringen.hikaru hat geschrieben:.... Gibt es inzwischen eine Möglichkeit die bei der gematik GmbH über einen gespeicherten Daten zu überprüfen bzw. gibt es einen zuverlässigen Weg** zu beeinflussen welche Daten dorthin übertragen werden?...
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Dann bekomme ich aber nicht die über mich gespeicherten Daten, sondern die Daten die die gematik GmbH mir mitteilen möchte. Und ich sehe keinen Grund warum ich annehmen sollte, dass das eine mit dem anderen übereinstimmt.
§19 BDSG verlangt nicht, dass die Auskunft wahrheitsgemäß oder vollständig sein muss.
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Das ist die Grundannahme eines jeden Paragraphen der nichts gegenteiliges sagt. In Absatz 1 wird gesagt welche Daten, da es keine Einschränkung gibt bzgl. Vollständigkeit und Richtigkeit darf die verantwortliche Stelle diese auch nicht vornehmen.hikaru hat geschrieben:§19 BDSG verlangt nicht, dass die Auskunft wahrheitsgemäß oder vollständig sein muss.
Natürlich können die dennoch was verheimlichen, aber dann handeln sie gesetzwidrig und das kommt irgendwann heraus.
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Und dann gibt es zwei Wochen gespielte Empörung in den Medien und alles läuft weiter wie gehabt.cronoik hat geschrieben:Natürlich können die dennoch was verheimlichen, aber dann handeln sie gesetzwidrig und das kommt irgendwann heraus.
Das Spiel kennen wir doch nun zur Genüge von anderen Datensammlern. Und als Lehre blieb bisher immer, dass man seine Daten nur schützen kann, wenn man sie nicht aus der Hand gibt.
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Wenn ich es recht verstehe: Wenn ich keine eGK habe gehe ich zum Arzt, bekomme eine Rechung und die Schicke ich dann nebst Antragg auf Kostenerstattung an die KK und gut?
Dann einfach keine eGK freiwillig beantragen (denn das beeinhaltet ja wahrscheinlich auch gleich, dass ich mit allem einverstanden bin) und selbst wennich eine habe nicht nutzen.
Was mich eher verwundert hat ist, dass beim letzten Arztbesuch die Arztherlferun meinte, dass ich die Karte "schnell beantragen soll" ansonsten wäre ich "ab dem 1.1.15 privat" versichert???
Das kam mir dann doch eher seltsam vor...
Dann einfach keine eGK freiwillig beantragen (denn das beeinhaltet ja wahrscheinlich auch gleich, dass ich mit allem einverstanden bin) und selbst wennich eine habe nicht nutzen.
Was mich eher verwundert hat ist, dass beim letzten Arztbesuch die Arztherlferun meinte, dass ich die Karte "schnell beantragen soll" ansonsten wäre ich "ab dem 1.1.15 privat" versichert???
Das kam mir dann doch eher seltsam vor...
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Kann gut sein, dass der Arzt dich als Privatpatient behandelt, wenn du keine Versichertenkarte hast. Dementsprechend wird er dann auch die Rechnung stellen.
Ob die dann in ganzer Höhe oder überhaupt von der Kasse übernommen wird, wirst du dann ja erfahren.
Ob die dann in ganzer Höhe oder überhaupt von der Kasse übernommen wird, wirst du dann ja erfahren.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Ja, so ist das vorgesehen. In wie weit das rechtlich haltbar ist, das ist eine andere Frage. Ich habe von dieser Regelung bisher immer nur in dem monatlichen Heft meiner Krankenkasse gelesen, nie anderswo gelesen - ich meine als Gesetz.Radfahrer hat geschrieben:Kann gut sein, dass der Arzt dich als Privatpatient behandelt, wenn du keine Versichertenkarte hast. Dementsprechend wird er dann auch die Rechnung stellen.
Ob die dann in ganzer Höhe oder überhaupt von der Kasse übernommen wird, wirst du dann ja erfahren.
So kann es passieren das ich als möglicherweise 30 Jahre nonstop sozialversicherungspflichtig Beschäftiger im Krankenhaus - trotz gültiger Versicherungskarte, aber ohne Foto - als Privatpatient abgerechnet werde und wenn es die Krankenkasse nicht bezahlt, dann möglicherweise von denen vom Zoll gejagt werde.
Gehe ich dort als nicht anerkannter Asylant ohne Gesundheitskarte hin, dann bezahlt es die AOK bzw. der Landkreis. Dafür reicht ein simples DIN A4 Formblatt der Asylanten-Unterkunft oder die fahren ohne Bescheinigung mit Taxi gleich ins Krankenhaus. Wird alles bezahlt. Nach dem Todesfall wird es dort niemand wagen einen Asylanten abzuweisen nur weil dem das Formular fehlt oder der Sachbearbeiter nicht erreichbar war.
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Steht es dem (wohlwollenden) Arzt nicht frei, dir auch eine Rechnung über den Kassensatz zu stellen, den man dann bei der Kasse einreicht mit Antrag auf Kostenübernahme?
Oder wenn ich bei dem Arzt bekannt bin, mit welchem Recht werde ich dann als Privatptient behandelt obeohl alle in der Praxis wissen, dass ich ein Kassenpatient bin?
Oder anders gefragt: Nehmen wir mal an ich habe meine Karte verloren, bin ich dann auch plötzlich Privatpatient? Gab es da nicht einen alternativen Nachweis darüber, dass man bei Kasse XY versichert ist?
Anderer Gedanke: Gibt es eigentlich Kassen die sich dieser Sache auch verwigern, wegend er Bedenken, dass die hochsensiblen Daten ihrer "Kunden" bei privaten Unternehmen zu speichern?
Hat die Verweigerung aussicht auf nennenswerten Erfolg ohne erhebliche (zeitliche und finanzielle) Verluste hinnehmen zu müssen (was man ggf. sich nicht leisten kann? (denn bei akuter Erkrankung kan ich ja schlecht einen Monat vorher den Arztbesuch anmelden)
BTW. Beimir kam nach dem Widerspruche in Pamphlet zurück, dass ich nicht ansatzweise geschafft habe durch zu arbeiten und eine Weile darauf ein mit extra gemache zugestellter Brief, der Sinngemäß sagte: Im Widerspruchsausschuss abgelehnt...
Oder wenn ich bei dem Arzt bekannt bin, mit welchem Recht werde ich dann als Privatptient behandelt obeohl alle in der Praxis wissen, dass ich ein Kassenpatient bin?
Oder anders gefragt: Nehmen wir mal an ich habe meine Karte verloren, bin ich dann auch plötzlich Privatpatient? Gab es da nicht einen alternativen Nachweis darüber, dass man bei Kasse XY versichert ist?
Anderer Gedanke: Gibt es eigentlich Kassen die sich dieser Sache auch verwigern, wegend er Bedenken, dass die hochsensiblen Daten ihrer "Kunden" bei privaten Unternehmen zu speichern?
Hat die Verweigerung aussicht auf nennenswerten Erfolg ohne erhebliche (zeitliche und finanzielle) Verluste hinnehmen zu müssen (was man ggf. sich nicht leisten kann? (denn bei akuter Erkrankung kan ich ja schlecht einen Monat vorher den Arztbesuch anmelden)
BTW. Beimir kam nach dem Widerspruche in Pamphlet zurück, dass ich nicht ansatzweise geschafft habe durch zu arbeiten und eine Weile darauf ein mit extra gemache zugestellter Brief, der Sinngemäß sagte: Im Widerspruchsausschuss abgelehnt...
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Schade keine weitereen Einträge.
Stand bei mir gerade: Montag zum Arzt, Telefoniererei seitens der Arzthelferinnen, Ergebnis (nachdem mich die Angestellte der KK auch noch "belehrt" hat von wegen "sie haben ja auch widerspruch eingelegt"/"das ist Gesetzt", "Ich kann ih nen gerne die Urteile"..blabla). Da ich nur bis heute eine AU habe und noch nicht wieder fit bin, heute also wieder los.
Oh Problem, war ja nur eine "Einzelfallbeschinigung". Telefonnat KK, Ergebnis: wenn kein Lichtbild, dann keine Behandlung (ausser: Privat).
Tatsächlich bin ich weitestgehend ratlos, was nun zu tun ist.
Wenn ich mich jetzt privat behandeln lasse, muss ich vorher über die Kosten informiert werden? (die ja ggf. bei ein gewöhnlichen Erkrankung noch was helfen, aber was, wenn es sich um etwas ernsthaft teures handelt?)
Und lohnt das, bzw. hilft das noch irgendwie?
Mit dem übersenden des Lichtbildes, wird wahrscheinlich auch eine Zustimmung zur eGK unterstellt nehme ich an?
Gibt es noch irgendwen mit Erfahrungsberichten?
Sehr nervig ist auch, dass das Wissen der Arzthelferinnnen ungefähr soweit riecht, dass die denken es handelt sich um blosse Schlamperei meinerseits und nicht um ein Versuch ein Übel abzuwenden....
Stand bei mir gerade: Montag zum Arzt, Telefoniererei seitens der Arzthelferinnen, Ergebnis (nachdem mich die Angestellte der KK auch noch "belehrt" hat von wegen "sie haben ja auch widerspruch eingelegt"/"das ist Gesetzt", "Ich kann ih nen gerne die Urteile"..blabla). Da ich nur bis heute eine AU habe und noch nicht wieder fit bin, heute also wieder los.
Oh Problem, war ja nur eine "Einzelfallbeschinigung". Telefonnat KK, Ergebnis: wenn kein Lichtbild, dann keine Behandlung (ausser: Privat).
Tatsächlich bin ich weitestgehend ratlos, was nun zu tun ist.
Wenn ich mich jetzt privat behandeln lasse, muss ich vorher über die Kosten informiert werden? (die ja ggf. bei ein gewöhnlichen Erkrankung noch was helfen, aber was, wenn es sich um etwas ernsthaft teures handelt?)
Und lohnt das, bzw. hilft das noch irgendwie?
Mit dem übersenden des Lichtbildes, wird wahrscheinlich auch eine Zustimmung zur eGK unterstellt nehme ich an?
Gibt es noch irgendwen mit Erfahrungsberichten?
Sehr nervig ist auch, dass das Wissen der Arzthelferinnnen ungefähr soweit riecht, dass die denken es handelt sich um blosse Schlamperei meinerseits und nicht um ein Versuch ein Übel abzuwenden....
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Ich hab’ das mal getestet. Vor dem Arztbesuch die KK angerufen, die hat dem Arzt ’ne Bestätigung gefaxt und gut. Geht auch andersrum, nur sollte man dann tunlichst zusehen, dass man die Fristen einhält. Sonst wird’s nämlich wirklich privat abgerechnet.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Die Jagd nach Daten ist eröffnet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 97974.html
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- KBDCALLS
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Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Die Geister die man rief wird man nicht wieder los. Oder mit anderen Worten man hat schlafende Hunde geweckt. Aber das war zu erwarten.
Was haben Windows und ein Uboot gemeinsam?
Kaum macht man ein Fenster auf, gehen die Probleme los.
EDV ist die Abkürzung für: Ende der Vernunft
Bevor du einen Beitrag postest:
Kaum macht man ein Fenster auf, gehen die Probleme los.
EDV ist die Abkürzung für: Ende der Vernunft
Bevor du einen Beitrag postest:
- Kennst du unsere Verhaltensregeln
- Lange Codezeilen/Logs gehören nach NoPaste, in Deinen Beitrag dann der passende Link dazu.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Ich bin vor ein paar Wochen auch zum Arzt und hab dort einfach meine alte Karte benutzt, die meinten zwar zu mir ich würde eigentlich eine neue brauchen, haben sie dann aber doch benutzt (meine alte Karte ist auch noch gültig bis nächstes Jahr).mclien hat geschrieben:Gibt es noch irgendwen mit Erfahrungsberichten?
Ich bin aber anscheinend auch der erste gewesen der sowas hatte, die meinten es könnte da Probleme geben...und falls ja melden die sich nochmal bei mir.
Bisher kam aber nichts, würde mich jedoch wundern, ich warte schon drauf...
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Mein Zahnarzt rechnet Patienten ohne gültige Karte seit 1.1.15 als Privatpatienten ab. Er weist darauf hin und behandelt vorher nicht.LDR hat geschrieben:Ich bin vor ein paar Wochen auch zum Arzt und hab dort einfach meine alte Karte benutzt, die meinten zwar zu mir ich würde eigentlich eine neue brauchen, haben sie dann aber doch benutzt (meine alte Karte ist auch noch gültig bis nächstes Jahr).mclien hat geschrieben:Gibt es noch irgendwen mit Erfahrungsberichten?
Ich bin aber anscheinend auch der erste gewesen der sowas hatte, die meinten es könnte da Probleme geben...und falls ja melden die sich nochmal bei mir.
Bisher kam aber nichts, würde mich jedoch wundern, ich warte schon drauf...
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
In den Arztpraxen, inkl. Bereitschaftsdienst, hängen normal Aushänge aus, das ab 1.1.2015 ohne eGK die Behandlung privat abgerechnet wird!
Bisher hatte ich beruflich den Fall noch nicht, aber es ist davon auszugehen das der höhere Gebührensatz für Privatpatienten dann abgerechnet wird.
Bisher hatte ich beruflich den Fall noch nicht, aber es ist davon auszugehen das der höhere Gebührensatz für Privatpatienten dann abgerechnet wird.
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Ich denke, das bezieht sich nicht auf die Art einer Krankenversicherung privat<->kasseJuergen7 hat geschrieben: ... privat abgerechnet wird!
... das der höhere Gebührensatz für Privatpatienten dann abgerechnet wird.
und privatversicherte Patienten einer "Luxussteuer" unterliegen,
sondern darauf, daß erstmal Du persönlich bezahlen mußt resp. die Rechnung bekommst.
Du also als unversichert giltst.
mfg rendegast
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Viel Eifer, viel Irrtum; weniger Eifer, weniger Irrtum; kein Eifer, kein Irrtum.
(Lin Yutang "Moment in Peking")
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Viel Eifer, viel Irrtum; weniger Eifer, weniger Irrtum; kein Eifer, kein Irrtum.
(Lin Yutang "Moment in Peking")
Re: Verweigerung der Gesundheitskarte?
Behandlungsstandard bei Privatpatienten ist aber merklich höher - fängt damit an dass man als Privatpatient recht problemlos einen Termin bekommt, die Behandlung und Beratung ist wesentlich ausführlicher und die verschriebenen Medikamente sind auch oft andere. Auch Nachbehandlung/Kontrolluntersuchungen sind bei Privatpatienten eher üblich und bei Kassenpatienten wegrationalisiert... War selber jahrelang Privat versichert - die Unterschiede sind wirklich teilweise immens!
Ich vermute aber da sich die Kassen da ziemlich quer stellen würden bei der Kostenübernahme, dass hier nach "Kassenstandard" Behandelt und an die Privatpersion ("Privatrechnung") verrechnet wird, da die Ärzte schlimmstenfalls sonst auf den Kosten sitzen bleiben bzw zumindest auf der Differenz Kassen-/Privatbehandlung.
Ich vermute aber da sich die Kassen da ziemlich quer stellen würden bei der Kostenübernahme, dass hier nach "Kassenstandard" Behandelt und an die Privatpersion ("Privatrechnung") verrechnet wird, da die Ärzte schlimmstenfalls sonst auf den Kosten sitzen bleiben bzw zumindest auf der Differenz Kassen-/Privatbehandlung.