Hardware Lizenzen?

Smalltalk
Antworten
mclien
Beiträge: 2427
Registriert: 06.12.2005 10:38:46
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: Baustelle

Hardware Lizenzen?

Beitrag von mclien » 20.06.2017 09:17:29

Ist jetzt nicht direkt ein Debian Thema, aber im Dunstkreis von freien Lizenzen.
Ich grübele gerade über folgendes: ich habe mir Möbel konstruiert, die ich auf Mittelaltermärkten u.ä. nutze und die sich sehr kompakt für den Transport zu einer Kiste umbauen lassen.
Nun stellt sich halt die Frage, welche Lizenz ist geeignet das folgende zu erreichen. Maker und Bastler sollen für nicht-kommerzielle Verwendung gerne die Baupläne verwenden dürfen. Allerdings plane ich das Zeug ggf. selbst herzustellen und zu verkaufen, möchte also die kommerzielle Nutzung durch andere verbieten.
Bisher dachte ich die CCbySANC wäre die passende Lizenz.
Nun meinte aber ein bekannter, dass die CC Lizenzen eher den Charakter von AGBs haben, den ein rechtlichen Schutz darstellen. Seine Empfehlung war dann ein Gebrauchs-/Geschmacksmuster.
Patente sind sicher zu teuer und auch im Zweifelsfall wirkungslos (im Sinne von: Wenn man zu klein ist, kann man sich die Verteidigung des Schutzes finanziell nicht leisten).

Kann irgendwer hilfreiche Tips beisteuern?

Benutzeravatar
spiralnebelverdreher
Beiträge: 1296
Registriert: 23.12.2005 22:29:03
Lizenz eigener Beiträge: GNU Free Documentation License
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von spiralnebelverdreher » 20.06.2017 09:33:50

mclien hat geschrieben:Seine Empfehlung war dann ein Gebrauchs-/Geschmacksmuster.
Patente sind sicher zu teuer und auch im Zweifelsfall wirkungslos (im Sinne von: Wenn man zu klein ist, kann man sich die Verteidigung des Schutzes finanziell nicht leisten).

Kann irgendwer hilfreiche Tips beisteuern?
In deinem Fall ist ein Patent vermutlich nicht die richtige Lösung, sondern eher - wie schon dein Bekannter meinte - ein Gebrauchs-/Geschmacksmuster. Es gibt zu diesem Thema Informationen und (kostenlose!) Beratung durch die Industrie- und Handelskammern, bspw hier: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht ... utzrechte/ .

mclien
Beiträge: 2427
Registriert: 06.12.2005 10:38:46
Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
Wohnort: Baustelle

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von mclien » 20.06.2017 09:43:17

Danke schonmal.
Allerdings habe ich beim Einlesen in die CC eigentlich immer noch den Eindruck, dass die CCbySA NC passen könnte. Oder Wir ein solches Werk gar nicht durch das Urheberrecht abgedeckt?

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 8813
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von Meillo » 20.06.2017 10:15:02

Urheberrechtlich ist es okay, wenn jemand ein Computerprogramm nachimplementiert, wenn also kein Code kopiert wird aber ein unabhaengiger Klon erzeugt wird.

Willst du verhindern, dass jemand deine Bauplaene nutzt, dann kann dir das Urheberrecht helfen. Wenn du aber verhindern willst, dass jemand einen Klon baut, dann helfen dir Geschmacks-/Gebrauchsmuster. Und wenn du verhindern willst, dass jemand deinen Mechanismus zum Zusammenfalten kopiert, dann ist ein Patent das richtige. So jedenfalls verstehe ich die Situation.
Use ed once in a while!

Benutzeravatar
hikaru
Moderator
Beiträge: 13585
Registriert: 09.04.2008 12:48:59

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von hikaru » 20.06.2017 10:35:01

Ich habe von Hardwarelizenzen keine Ahnung, aber es erscheint mir wichtig sich Gedanken darüber zu machen, ob man das Endprodukt oder dessen Baupläne schützen möchte. Die Beziehung ist ja im Vergleich zu Software etwa folgende:

Bauplan = Quellcode
Endprodukt = compiliertes Binary

Die Baupläne ließen sich meinem Gefühl nach relativ gut in FLOSS-Begriffe übertragen. Darauf sollten dann auch recht problemlos Softwarelizenzen bzw. deren Konzepte anwendbar sein.
Bei der Hardware selbst bin ich mir nicht sicher. Wenn jemand nach deinen Bauplänen Möbel baut, dann fällt er klar unter die von dir festgelegte Lizenz. Wenn er sich aber ein konkretes Möbelstück von dir genau anschaut und dann nachbaut, dann betreibt er meinem Verständnis nach Reverse-Engineering und ich weiß nicht, ob dann noch die Lizenz auf die Baupläne greift. (Meillo war schneller)
Außerdem fallen mir sofort Winkelzüge aus dem Freewarebereich ein um deinen Wunsch nach NC-Verbreitung zu umgehen ohne die Lizenz zu verletzen. So könnte z.B. jemand deine Möbel kopieren und kostenlos weitergeben. Er verteilt diese kostenlosen Möbel aber nur in einem speziellen Pappkarton den er sich mit 100 Euro bezahlen lässt. Das wäre das Hardwareäquivalent zu einer Paywall füer eigentlich kostenlose Software.

Ich komme hier wie so oft an den Punkt, dass der in der Theorie so noble Gedanke einer NC-Klausel in der Praxis so viele Sonderbetrachtungen nötig macht, dass er eigentlich die ursprüngliche Intention einer unkomplizierten und solidarischen Ideenweitergabe konterkariert.
Daher würde ich persönlich die NC-Klausel fallenlassen und vielleicht sowas wie die OSHWA-Definition verwenden. Ob sie wirklich passt müsste ich wegen meines mangelnden Kenntnisstandes nochmal prüfen, aber da sie von den DFSG abgeleitet ist hätte ich zumindest ein gutes Gefühl, sie im Wesen verstanden zu haben.

P.S.: Da auch hier schon wieder Lizenzen und Patente/Gebrauchsmuster im Gespräch sind möchte ich darauf hinweisen, dass zumindest im SW-Bereich beides sehr verschiedene Bereiche sind. Ich vermute, bei HW ist das nicht anders.

Benutzeravatar
spiralnebelverdreher
Beiträge: 1296
Registriert: 23.12.2005 22:29:03
Lizenz eigener Beiträge: GNU Free Documentation License
Wohnort: Frankfurt am Main

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von spiralnebelverdreher » 20.06.2017 10:52:32

mclien hat geschrieben:Danke schonmal.
Allerdings habe ich beim Einlesen in die CC eigentlich immer noch den Eindruck, dass die CCbySA NC passen könnte. Oder Wir ein solches Werk gar nicht durch das Urheberrecht abgedeckt?
Das Urheberrecht dient dazu, konkrete Ergebnisse geistiger Tätigkeit zu schützen. Deine Konstruktionszeichnung gehört dazu, ein von dir geschriebener Krimi ebenfalls. Deine Rechte als Urheber entstehen automatisch beim Erstellen deines Werkes und müssen nicht beantragt werden. Das Urheberrecht schützt deine Konstruktionszeichnung und wer sie ungefragt in ein Buch "Siebzehn super Möbel zum Selberbauen" übernimmt begeht einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Ideen ( "Möbel, die sich in Kisten verwandeln lassen", der Krimi-Plot "Der Mörder ist immer der Gärtner") stehen nicht unter Urheberschutz. Manche Ideen sind durch andere Rechtskonstrukte schützbar, wenn bestimmte Kriterien zutreffen und wenn dieser Schutz explizit beantragt wird.
https://www.dpma.de/docs/service/veroef ... hte_dt.pdf

In deinem konkreten Fall könnte es auch sein, dass bereits ein anderer Möbelkonstrukteur deine Idee schon vor Jahren umgesetzt hat und dies durch den Antrag auf Gebrauchsmusterschutz dokumentiert hat.

geier22

Re: Hardware Lizenzen?

Beitrag von geier22 » 20.06.2017 11:25:27

Meillo hat geschrieben:Willst du verhindern, dass jemand deine Bauplaene nutzt, dann kann dir das Urheberrecht helfen. Wenn du aber verhindern willst, dass jemand einen Klon baut, dann helfen dir Geschmacks-/Gebrauchsmuster. Und wenn du verhindern willst, dass jemand deinen Mechanismus zum Zusammenfalten kopiert, dann ist ein Patent das richtige. So jedenfalls verstehe ich die Situation.
Sehe ich auch so. Bloß wenn er die Baupläne verkaufen will, gibt er der Nutzung freien Lauf. Nur die gewerbliche Veröffentlichung kann er verhindern.
Dazu mal ein paar Ausführungen:
https://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=patent
Patent wird schwierig und teuer:
Kann mir nicht vorstellen, dass das Verfahren neu und einmalig ist. Außerdem gelten Patente erst mal national.
Weitere Wege -- europäisches Patent usw. werden hier beschrieben:
https://www.dpma.de/patent/patentschutz ... lepatente/
Ich denke, das dein Vorhaben bez. eines Patentes relativ chancenlos ist.

Wenn du die Baupläne verkaufen willst : Mach dir vorher Gedanken, wie du das weltweit überprüfen willst, und was das kostet.

Sinnvoll, aber eben auch kapitalintensiv erscheint mir die Produktion der Möbel und das Schützen durch ein Gebrauchsmuster, was aber scheinbar nur
für Deutschland möglich ist.
Wie auch immer: Kostet alles richtig Geld, die Frage ist ob sich das lohnt, oder man nicht einfach mit dem Verkauf beginnt,da die Pläne
- bei entsprechendem Vermerk - sowieso urheberrechtlich geschützt sind
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Demnach wäre Abs.7 für dich anzuwenden.

Eine kurze Übersicht zur Rechtslage im Urheberrecht findest du hier:
https://www.rightsdirect.com/de/interna ... ht-basics/

Edit:
spiralnebelverdreher hat geschrieben:In deinem konkreten Fall könnte es auch sein, dass bereits ein anderer Möbelkonstrukteur deine Idee schon vor Jahren umgesetzt hat und dies durch den Antrag auf Gebrauchsmusterschutz dokumentiert hat.
Wie ich das verstanden habe, werden Anträge auf Gebrauchsmusterschutz nicht geprüft. Folge wäre dann das Klageverfahren :oops: ----> Money

Antworten