Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Zu den KSB-Rechtsanwälten, die als Inkasso-Firma u.a. für PayPal arbeiten wird im Netzt ja viel berichtet und gemeckert. Oft geht es dabei aber um Identätsdiebstahl bzw. unberechtigte Forderungen.
Selbst habe ich kein PayPal Konto. Aber ich hatte vor einigen Monaten mal ein gebrauchtes Buch (ca 4 €) per eBay gekauft und scheinbar irgendwie über paypal bezahlt. Dessen war ich mir in dem Moment aber nicht bewusst. Also hab ich realtiv spät (durch Feiertage) eine Abbuchung von PayPal, ohne dabei zu wissen, wieso und warum. Aus dem Verwendungszweck geht das nicht hervor. Und der vollständige Luxenburgische Firmenname von PayPal sieht auch noch dermaßen mierkwürdig aus, dass man meinen könnte, es sei eine Fake-Firma, die nur den Namen in Teilen nutzt, um Geld abzuzocken. Also sofort zurückgebucht!
Später merkte ich mein Versehen und versuchte paypal dabei zu kontaktieren - was natürlich nicht ging. Keine Reaktion. Habs dann vergessen.
Jetzt kommt KSP per Mail mit einer Forderung von ca 9 €, ohne das ich das sicher zuordnen könnte. Also es wird kein Bezug zu dem eBay Kauf hergestellt. D. h. es könnte eine unberechtigte Forderung sein. Aber es könnten auch der Buchpreis (4€) plus die Rückbuchungskosten (5€) sein.
KSP hat derzeit nur meine Mail-Adresse und Handynummer als valide Kontaktdaten. Bin seither umgezogen ohne Nachsendeauftrag. Mail "rejecte" ich mitlerweile und am Handy blockiere ich die mir bekannten KSP-Nummern und unbekannte Nummern.
Unwohl ist mir aber doch, falls die Forderung (in Teilen) berechtigt wäre. Aber ich möchte jetzt eigentlich auch nicht das Risiko eingehen und meine neue Postanschrift preisgeben, um die Sache zu klären.
Was meint ihr?
Problematisch finde ich, das PayPal nie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung geschrieben hat, sondern es direkt an eine Inkasso gegeben hat. Ist das überhaupt legal? Ich hab mal vor ewigen Zeiten gelernt, man müsse erstmal Rechnung, Erinnerung, Mahnung, usw durchlaufen, bis da was mit dem Anwahlt geht.
Was nun? Warten, Verzug und Gebühren steigen lassen? Schufa Eintrag?
Extra Gebühren zu zahlen sehe ich nicht ein, bloß weil PayPal zu faul/geizig ist, selbst ein Mahnwesen zu unterhalten. Aber ist das juristisch klug?
Ich könnte es ja auch als Lehrkosten betrachten - immerhin ist der Gesamtpreis etwa nur so hoch wie das Buch neu gekostet hätte - ungefährt!
Selbst habe ich kein PayPal Konto. Aber ich hatte vor einigen Monaten mal ein gebrauchtes Buch (ca 4 €) per eBay gekauft und scheinbar irgendwie über paypal bezahlt. Dessen war ich mir in dem Moment aber nicht bewusst. Also hab ich realtiv spät (durch Feiertage) eine Abbuchung von PayPal, ohne dabei zu wissen, wieso und warum. Aus dem Verwendungszweck geht das nicht hervor. Und der vollständige Luxenburgische Firmenname von PayPal sieht auch noch dermaßen mierkwürdig aus, dass man meinen könnte, es sei eine Fake-Firma, die nur den Namen in Teilen nutzt, um Geld abzuzocken. Also sofort zurückgebucht!
Später merkte ich mein Versehen und versuchte paypal dabei zu kontaktieren - was natürlich nicht ging. Keine Reaktion. Habs dann vergessen.
Jetzt kommt KSP per Mail mit einer Forderung von ca 9 €, ohne das ich das sicher zuordnen könnte. Also es wird kein Bezug zu dem eBay Kauf hergestellt. D. h. es könnte eine unberechtigte Forderung sein. Aber es könnten auch der Buchpreis (4€) plus die Rückbuchungskosten (5€) sein.
KSP hat derzeit nur meine Mail-Adresse und Handynummer als valide Kontaktdaten. Bin seither umgezogen ohne Nachsendeauftrag. Mail "rejecte" ich mitlerweile und am Handy blockiere ich die mir bekannten KSP-Nummern und unbekannte Nummern.
Unwohl ist mir aber doch, falls die Forderung (in Teilen) berechtigt wäre. Aber ich möchte jetzt eigentlich auch nicht das Risiko eingehen und meine neue Postanschrift preisgeben, um die Sache zu klären.
Was meint ihr?
Problematisch finde ich, das PayPal nie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung geschrieben hat, sondern es direkt an eine Inkasso gegeben hat. Ist das überhaupt legal? Ich hab mal vor ewigen Zeiten gelernt, man müsse erstmal Rechnung, Erinnerung, Mahnung, usw durchlaufen, bis da was mit dem Anwahlt geht.
Was nun? Warten, Verzug und Gebühren steigen lassen? Schufa Eintrag?
Extra Gebühren zu zahlen sehe ich nicht ein, bloß weil PayPal zu faul/geizig ist, selbst ein Mahnwesen zu unterhalten. Aber ist das juristisch klug?
Ich könnte es ja auch als Lehrkosten betrachten - immerhin ist der Gesamtpreis etwa nur so hoch wie das Buch neu gekostet hätte - ungefährt!
- RobertS
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Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Erinnerung und Mahnung sind Service, nicht verpflichtend.
In einer Rechnung steht ein Zahlungsziel, in deinem Fall sofort. Ist das überschritten bist du sofort im Verzug und das kann an ein Inkasso Unternehmen abgegeben werden.
Ist die Forderung glaubwürdig würde ich die 9€ bezahlen. Das Ganze eskaliert sonst nur weiter. Ich hab das einmal durchgezogen, allerdings nicht mit PayPal was aber keinen Unterschied macht.
So ein Inkassoverfahren verhilft einem zu dauerhaftem Spaß und Beschäftigung und wird nicht billiger mit der Zeit.
Nicht einmal ein Inkassounternehmen ist zwingen notwendig, es kann auch sofort ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden. Ob da dann noch eine Anhörung erfolgt weiß ich jetzt nicht mehr, aber wenn die einen Titel haben kann der auch sofort vollstreckt werden. Deine Bankverbindung haben sie ja bereits, ein Konto ist schnell gesperrt. Und sämtliche andere Konten auf die du Zugriff hast auch.
Grüße
Robert
In einer Rechnung steht ein Zahlungsziel, in deinem Fall sofort. Ist das überschritten bist du sofort im Verzug und das kann an ein Inkasso Unternehmen abgegeben werden.
Ist die Forderung glaubwürdig würde ich die 9€ bezahlen. Das Ganze eskaliert sonst nur weiter. Ich hab das einmal durchgezogen, allerdings nicht mit PayPal was aber keinen Unterschied macht.
So ein Inkassoverfahren verhilft einem zu dauerhaftem Spaß und Beschäftigung und wird nicht billiger mit der Zeit.
Nicht einmal ein Inkassounternehmen ist zwingen notwendig, es kann auch sofort ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden. Ob da dann noch eine Anhörung erfolgt weiß ich jetzt nicht mehr, aber wenn die einen Titel haben kann der auch sofort vollstreckt werden. Deine Bankverbindung haben sie ja bereits, ein Konto ist schnell gesperrt. Und sämtliche andere Konten auf die du Zugriff hast auch.
Grüße
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Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Hallo
Du wirst dich wohl mit denen in Verbindung setzen müssen (inkl. Postanschrift) und das klären (Überweisen), das ist bei weitem billiger.
mfg
schwedenmann
P.S.
Was mich wundert ist die geringe Endsumme , bzw. genau die Summe 5€ + 4€, anstatt 5 + xyGebühren
Da kommst du saubillig weg.
Wie mein Vorredner schon sagte, Mahnungen gibt es afaik schon lange nicht mehr. Ist das Zahlungsziel (bei normalen Geschäften 30 Tage) kann man sofort einne Mahnbescheid erwirken.Unwohl ist mir aber doch, falls die Forderung (in Teilen) berechtigt wäre. Aber ich möchte jetzt eigentlich auch nicht das Risiko eingehen und meine neue Postanschrift preisgeben, um die Sache zu klären.
Was meint ihr?
Problematisch finde ich, das PayPal nie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung geschrieben hat, sondern es direkt an eine Inkasso gegeben hat. Ist das überhaupt legal? Ich hab mal vor ewigen Zeiten gelernt, man müsse erstmal Rechnung, Erinnerung, Mahnung, usw durchlaufen,
Du wirst dich wohl mit denen in Verbindung setzen müssen (inkl. Postanschrift) und das klären (Überweisen), das ist bei weitem billiger.
mfg
schwedenmann
P.S.
Was mich wundert ist die geringe Endsumme , bzw. genau die Summe 5€ + 4€, anstatt 5 + xyGebühren
Da kommst du saubillig weg.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Danke für eure Worte, das lenkt mich in die richtige/vernüftige Richtung.
Die 25,- € Gebühren hatte ich nicht erwähnt. Die sind vermutlich auch legal und berechtigt, oder?schwedenmann hat geschrieben:01.11.2017 19:58:24Was mich wundert ist die geringe Endsumme , bzw. genau die Summe 5€ + 4€, anstatt 5 + xyGebühren
Da kommst du saubillig weg.
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Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Und solltest du einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht haben, und die Summe bezahlt haben, musst du (zumindest in Österreich) eine Löschung beantragen.
Hab ich selbst erlebt. Das sagt einem auch niemand...
Der erste Brieflein vom Inkassobüro ist oft auch nicht besonders teuer... Aber das ändert sich von Brieflein zu Brieflein...
Lg scientific
Hab ich selbst erlebt. Das sagt einem auch niemand...
Der erste Brieflein vom Inkassobüro ist oft auch nicht besonders teuer... Aber das ändert sich von Brieflein zu Brieflein...
Lg scientific
dann putze ich hier mal nur...
Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie
auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main
Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie
auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Irgendwie verstehe ich das ganze nicht:
Meines Wissens kannst du nur mit PayPal bezahlen, wenn du auch dort ein Konto hast. Dafür must du dich bei PayPal einloggen und bezahlen. Es ist allerdings möglich (speziell bei Ebay) dass dein Ebay- Konto mit deinem PayPal Konto verknüpft ist. Dann läuft das irgendwie automatisch. Aber auch dafür brauchst du bei beiden ein laufendes Konto.
In jedem Fall bekommst du sowohl von Ebay als auch von PayPal einen Mail
Von Ebay die Auftragsbestätigung
und
von PayPal die Bestätigung, dass du an den oder jenen etwas bezahlt hast.
Dies geschieht mehr oder weniger zeitgleich. Anders läuft es einfach nicht.
Ich glaube die Geschichte, die du da erzählst nicht richtig. Oder du hast wesentliche Dinge weggelassen. Denn PayPal wusste ja offensichtlich deine Kontonummer und muss auch eine Abbuchungsvollmacht von dir erhalten haben. Sonst buchen die nicht von einem Konto ab. Das würde auch deine Bank sonst zurückweisen.
Also wie die anderen schon sagten: geh sorgfältiger mit deinen Geldgeschäften um.
In diesem Fall:
Schnell zahlen (incl. Gebühren) eh es noch teurer wird. Du hast Unrecht.
Edit:
Na ja, so schnell geht das mit dem Vollstreckungsbescheid in Deutschland nun wieder auch nicht. Erst mal kommt der Mahnbescheid und dann der Vollstreckungsbescheid. Oder eben gleich die Klage, was in diesem Fall auch möglich wäre.
Aber - Jeder Schritt kostet Money, um das du in diesem Fall nicht her umkommen wirst.
Und - wahrscheinlich schon jetzt - einen Eintrag bei der Schufa
Und nochmal Edit:
Meines Wissens kannst du nur mit PayPal bezahlen, wenn du auch dort ein Konto hast. Dafür must du dich bei PayPal einloggen und bezahlen. Es ist allerdings möglich (speziell bei Ebay) dass dein Ebay- Konto mit deinem PayPal Konto verknüpft ist. Dann läuft das irgendwie automatisch. Aber auch dafür brauchst du bei beiden ein laufendes Konto.
In jedem Fall bekommst du sowohl von Ebay als auch von PayPal einen Mail
Von Ebay die Auftragsbestätigung
und
von PayPal die Bestätigung, dass du an den oder jenen etwas bezahlt hast.
Dies geschieht mehr oder weniger zeitgleich. Anders läuft es einfach nicht.
Ich glaube die Geschichte, die du da erzählst nicht richtig. Oder du hast wesentliche Dinge weggelassen. Denn PayPal wusste ja offensichtlich deine Kontonummer und muss auch eine Abbuchungsvollmacht von dir erhalten haben. Sonst buchen die nicht von einem Konto ab. Das würde auch deine Bank sonst zurückweisen.
Also wie die anderen schon sagten: geh sorgfältiger mit deinen Geldgeschäften um.
In diesem Fall:
Schnell zahlen (incl. Gebühren) eh es noch teurer wird. Du hast Unrecht.
Edit:
Na ja, so schnell geht das mit dem Vollstreckungsbescheid in Deutschland nun wieder auch nicht. Erst mal kommt der Mahnbescheid und dann der Vollstreckungsbescheid. Oder eben gleich die Klage, was in diesem Fall auch möglich wäre.
Aber - Jeder Schritt kostet Money, um das du in diesem Fall nicht her umkommen wirst.
Und - wahrscheinlich schon jetzt - einen Eintrag bei der Schufa
Und nochmal Edit:
§ 286 BGB
Verzug des Schuldners
(1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Zuletzt geändert von geier22 am 01.11.2017 23:18:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Ganz genau.
Wenn man kein PayPal-Konto hat, kann PayPal auch nichts abbuchen. Und zu so einem Konto kommt man ja nicht, wie die Jungfrau zum Kind ohne eigenes Zutun.
Wenn man kein PayPal-Konto hat, kann PayPal auch nichts abbuchen. Und zu so einem Konto kommt man ja nicht, wie die Jungfrau zum Kind ohne eigenes Zutun.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Noch was:
Wenn du dir sehr sicher bist, bei PayPal nie ein Konto eröffnet zu haben, sind deine Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwo gehackt worden ---> Identitätsdiebstahl.
In diesem Fall würde ich zuerst mit PayPal telefonischen Kontakt aufnehmen https://www.paypal.com/de/selfhelp/contact/call Bei PayPal erreichst du immer jemand.
Gut erklärt ist der Identitätsdiebstahl und was man gegebenenfalls unternehmen kann auf dieser Webseite:
https://www.recht-freundlich.de/identit ... sdiebstahl
Aber um die Zahlung kommst du nicht herum
Wenn du dir sehr sicher bist, bei PayPal nie ein Konto eröffnet zu haben, sind deine Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwo gehackt worden ---> Identitätsdiebstahl.
In diesem Fall würde ich zuerst mit PayPal telefonischen Kontakt aufnehmen https://www.paypal.com/de/selfhelp/contact/call Bei PayPal erreichst du immer jemand.
Gut erklärt ist der Identitätsdiebstahl und was man gegebenenfalls unternehmen kann auf dieser Webseite:
https://www.recht-freundlich.de/identit ... sdiebstahl
Aber um die Zahlung kommst du nicht herum
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Soll froh sein, dass er nicht in der Schweiz lebt. Da geht es richtig rauh zu.scientific hat geschrieben:01.11.2017 22:39:29Und solltest du einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht haben, und die Summe bezahlt haben, musst du (zumindest in Österreich) eine Löschung beantragen.
Hab ich selbst erlebt. Das sagt einem auch niemand...
Der erste Brieflein vom Inkassobüro ist oft auch nicht besonders teuer... Aber das ändert sich von Brieflein zu Brieflein...
Eine schöne Schilderung in der WIKI.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung
Und aus dem Beatreibungsregister raus zukommen ist Schwerstarbeit.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Bei meinem letzten Einkauf per PayPal wäre auch der Kauf per Lastschrifr OHNE bestehendes PayPal Konto möglich gewesen. Ist scheinbar einer neuerer Service von PayPal.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Guter Hinweis: Kannte ich noch nichtdebianoli hat geschrieben:02.11.2017 00:03:17Bei meinem letzten Einkauf per PayPal wäre auch der Kauf per Lastschrifr OHNE bestehendes PayPal Konto möglich gewesen. Ist scheinbar einer neuerer Service von PayPal.
Aus den Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto:
Wie bewustlos muss man sein, und dies bei einem Einkauf bei Ebay nicht mitzubekommen ?Funktionsweise. Wenn Sie online Waren oder Dienstleistungen über die Funktion "Zahlungen ohne PayPal-Konto" kaufen, wird dieser Betrag dem PayPal-Konto des Verkäufers für die von Ihnen erworbenen Waren oder Dienstleistungen als E-Geld gutgeschrieben. Ihre Kreditkarte bzw. Ihr Bankkonto bei Lastschrift wird folglich für den Erwerb von E-Geld genutzt; das E-Geld wird wiederum für die Zahlung der Waren und Güter des Verkäufers verwendet. Ihre Kreditkartenabrechnung bzw. Ihr Kontoauszug zeigt bei diesen Zahlungen als abbuchenden Zahlungsempfänger nicht den Verkäufer, von dem Sie die Waren oder Dienstleistungen erworben haben, sondern PayPal.
Wenn Sie eine solche E-Geld-Zahlung senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist werden wir einen über Ihr Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Zahlungsdienstleister Ihres Empfängers gutschreiben. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Sie uns einen gültigen Zahlungsauftrag erteilt und wir diesen erhalten haben. Für die Ausführung eines Zahlungsauftrags gelten folgende Voraussetzungen:
Sie erteilen einen Zahlungsauftrag vor 16.00 Uhr an einem Geschäftstag. Wenn Sie uns einen Zahlungsauftrag nach 16.00 Uhr oder an einem Feiertag erteilen, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Geschäftstag eingegangen;
Sie haben uns bei Erteilung des Zahlungsauftrags eine korrekte Kundenkennung angegeben oder uns andere, gültige Informationen zum Zahlungsempfänger bzw. über Sie selbst gegeben, die PayPal oder auch der Zahlungsempfänger von Ihnen in einem vernünftigen Maße erfragen kann;
Sie haben alle Pflichtfelder beim Einkauf bzw. Bezahlungsvorgang ausgefüllt;
Sie haben die notwendigen Angaben zu Ihrer/n Zahlungsquelle(n) (d.h. Kreditkartendaten bzw. Bankverbindung) gemacht, die jeweils eine ausreichende Deckung aufweisen, sowie ggf. weitere Informationen, wie dies jeweils auf der Website, auf der Sie uns den Zahlungsauftrag erteilen, angegeben ist; und
Sie haben uns wirksam zur Ausführung des Zahlungsauftrags ermächtigt. Die Ermächtigung gilt in folgenden Fällen als wirksam erteilt:
wenn Sie auf einen Zahlungsbutton (wie zum Beispiel "Zahlen" oder "Weiter") auf der PayPal-Website klicken, um uns damit einen Zahlungsauftrag zu senden, und ggf. die auf der Händlerwebsite noch notwendige Zahlungsabwicklung abschließen; und/oder
wenn Sie uns auf einem anderen Weg den Auftrag erteilen, soweit wir/der Verkäufer Ihnen diesen Weg jeweils mitgeteilt haben.
- heisenberg
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Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Vermutlich. Hatte mich schon gewundert. Ohne so etwas lohnt sich Inkasso doch gar nicht.MoonKid hat geschrieben:01.11.2017 20:36:43Die 25,- € Gebühren hatte ich nicht erwähnt. Die sind vermutlich auch legal und berechtigt, oder?
Du kannst Dich aber gerne noch ein paar Wochen damit rumschlagen und darauf bestehen, dass die Überweisungen einen Buchungstext hatte, der den Zusammenhang zum Kaufvertrag nicht deutlich genug aufzeigte. Aber wie gesagt, so etwas wird dann noch teuerer werden...
Jede Rohheit hat ihren Ursprung in einer Schwäche.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Nein, das stimmt meiner Meinung nach so nicht. Sobald Du bei einem EBay-Kauf für die Bezahlung der Ware Deine Bankdaten zur Belastung durch eine Lastschrift eingibst, erfolgt die Abbuchung durch Paypal. Dafür braucht man kein Paypal-Konto. Was ist daran nicht ok, wenn Ebay solche Transaktionen selber über Paypal abwickelt? Für den Verkäufer hat es den Vorteil,dass er entsprechend regulärer Paypaltransaktionen sofort die Bezahlung sieht, was die Abwicklung der Lieferung maßgeblich beschleunigt. Und als Kunde muss er die Bankverbindung eingegeben haben und dieses Lastschrift-Mandat erteilt haben, sonst wäre die Abbuchung nicht erfolgt.... allerdings wäre dann wohl auch der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.Radfahrer hat geschrieben:01.11.2017 23:11:56Wenn man kein PayPal-Konto hat, kann PayPal auch nichts abbuchen.
Meiner Meinung nach wurde die Abbuchung unberechtigt zurückgebucht, obwohl er die Ware erhalten hat. Ich an seiner Stelle würde den Fehler eingestehen, meine Lehre draus ziehen und nen Deckel drauf machen, in dem ich umgehend bezahle. Es wird durch warten jedenfalls nicht billiger werden.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Ich denke, du hast da absolut Recht.TomL hat geschrieben:02.11.2017 10:15:40Meiner Meinung nach wurde die Abbuchung unberechtigt zurückgebucht, obwohl er die Ware erhalten hat. Ich an seiner Stelle würde den Fehler eingestehen, meine Lehre draus ziehen und nen Deckel drauf machen, in dem ich umgehend bezahle. Es wird durch warten jedenfalls nicht billiger werden.
Die Ursache würde ich als Kommunikationsproblem beschreiben: Wenn ich bei Herr/Firma H was kaufe, erwarte ich auch eine Abbuchen von "H" und nicht von PayPal. Letzteres geniest nicht gerade Vertrauen usw. Was nach PP riecht, wird sofort misstraut, zumal ich am Verwendungszweck auch keine meiner Transaktionen zuordnen konnte - daher die Rückbuchung.
Ich hab beim Bezahlen nicht gut genug hingeschaut und PayPal hat die Buchung im Verwendungszweck nicht ausreichend deklariert. Im übrigen war mir bei diesem Kauf auch die Identiät des Käufers nicht wirklich bewusst. Es war eine eBay-Kleinanzeige. Dahinter stand aber reBuy - auch nicht gerade ein vertrauenserweckender Verein.
"bewusstlos" trifft es ganz gut.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Also bei den Paypal Abbuchungen (mit Account), die ich hier habe steht immer "$Verkäufer, Ihr Einkauf bei $Verkäufer", bei ebay Sachen sogar noch die Artikelnummer.Aus dem Verwendungszweck geht das nicht hervor
So wie der Fall geschildert ist geht das doch recht wahrscheinlich auf eine berechtigte Forderung zurück, also warten auf keinen Fall.Was nun? Warten, Verzug und Gebühren steigen lassen? Schufa Eintrag?
Rücklastschriftkosten müssen meines Wissens belegt werden, sollte man wohl auf jeden Fall nachhaken. Auch eine Auskunft wer der Auftraggeber ist und wie sich die Forderung zusammen setzt sollte man so weit ich weiß einfordern können.Jetzt kommt KSP per Mail mit einer Forderung von ca 9 €, ohne das ich das sicher zuordnen könnte. Also es wird kein Bezug zu dem eBay Kauf hergestellt. D. h. es könnte eine unberechtigte Forderung sein. Aber es könnten auch der Buchpreis (4€) plus die Rückbuchungskosten (5€) sein.
Tipp: Man hat 8 Wochen Zeit dafür (bei unberechtigten Abbuchungen im Prinzip sogar 13 Monate), also in der Ruhe liegt die Kraft falls es nicht ganz offensichtlich unberechtigt ist. Lieber erst mal durchschauen ob man nicht doch was gekauft hat was betragsmäßig passen könnte und noch nicht bezahlt wurde.Also sofort zurückgebucht!
Unix is user-friendly; it's just picky about who its friends are.
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Das finde ich auch nochmal einen guten Hinweis. Mir war das mit der langen Rückbuchungsmöglichkeit nicht bewusst.catdog2 hat geschrieben:03.11.2017 20:54:01Tipp: Man hat 8 Wochen Zeit dafür (bei unberechtigten Abbuchungen im Prinzip sogar 13 Monate), also in der Ruhe liegt die Kraft falls es nicht ganz offensichtlich unberechtigt ist. Lieber erst mal durchschauen ob man nicht doch was gekauft hat was betragsmäßig passen könnte und noch nicht bezahlt wurde.Also sofort zurückgebucht!
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Seriöse Rechtsanwälte schicken Zahlungsaufforderungen schriftlich (per Post) und nehmen immer konkret Bezug zu der offenen Forderung. Ob ein Nachsendeauftrag besteht oder nicht ist erst einmal egal.MoonKid hat geschrieben:01.11.2017 19:34:20Jetzt kommt KSP per Mail mit einer Forderung von ca 9 €, ohne das ich das sicher zuordnen könnte. Also es wird kein Bezug zu dem eBay Kauf hergestellt. D. h. es könnte eine u
Irgendwas ist da faul...
-
- Beiträge: 5528
- Registriert: 30.12.2004 15:31:07
- Wohnort: Wegberg
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
Hallo
@Tintom
siehe dazu auch:
mfg
schwedenmann
P.S. Was für ein Risiko besteht, wenn man die Postanschrift weiß, erschließt sich mit ncciht, außer es liegt ein internationaler Haftbefehl vor
@Tintom
das liegt hier aber wohl eher darin, das der TE seine Anschrift dem Inkassobüro nicht mittgeteilt hat, sondern anscheinend nur per Emailadresse kommuniziert.Seriöse Rechtsanwälte schicken Zahlungsaufforderungen schriftlich (per Post) und nehmen immer konkret Bezug zu der offenen Forderung.
siehe dazu auch:
KSP hat derzeit nur meine Mail-Adresse und Handynummer als valide Kontaktdaten. Bin seither umgezogen ohne Nachsendeauftrag. Mail "rejecte" ich mitlerweile und am Handy blockiere ich die mir bekannten KSP-Nummern und unbekannte Nummern.
Unwohl ist mir aber doch, falls die Forderung (in Teilen) berechtigt wäre. Aber ich möchte jetzt eigentlich auch nicht das Risiko eingehen und meine neue Postanschrift preisgeben, um die Sache zu klären.
mfg
schwedenmann
P.S. Was für ein Risiko besteht, wenn man die Postanschrift weiß, erschließt sich mit ncciht, außer es liegt ein internationaler Haftbefehl vor
Re: Umgang mit KSB Inkasso-Anwälten und evtl. berechtigter Forderung
... oder man hat die hier am Hals.schwedenmann hat geschrieben:04.11.2017 13:08:59Was für ein Risiko besteht, wenn man die Postanschrift weiß, erschließt sich mit ncciht, außer es liegt ein internationaler Haftbefehl vor