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von Lohengrin » 01.02.2018 15:35:10
Die Sache ist jetzt erledigt.
Ein Schuldnerberater hat in meinem Namen Schimmelpfeng 50 Euro angeboten. Erwartet hatte er, dass er sich nach einer Verhandlung mit Schimmelpfeng auf 65 Euro einigen würde. Die Erwartung wurde übertroffen. Schimmelpfeng hat sofort zugestimmt. Und ich habe 50 Euro an Schimmelpfeng überwiesen.
Da ich nicht der Trottel sein wollte, der dafür unterschreibt, dass das Jobcenter den Schuldnerberater bezahlt, damit ich 38 Euro weniger an Schimmelpfeng zahle, hat es der Schuldnerberater ohne Bezahlung gemacht.
Am Liebsten würde ich diesem Schuldnerberater 53 Euro schenken. Aber das darf er nicht annehmen. So etwas gilt als Bestechung.
Das einzige, was ich als Gegenleistung tun kann, ist, diesen Schuldnerberater weiterzuempfehlen. Und das tue ich.
Harry, hol schon mal das Rasiermesser!