Ohne Leistungsverzeichnis eines Technikers kann ein Jurist nicht mal einen wirkungsvollen Vertrag abschließen! Manche tun's trotzdem. Hübsch finde ich, wenn der Techniker den Anwalt zusätzlich beauftragt, auch die Datenblätter und Werbebroschüren des potentiellen Auftragnehmers als Vertragsinhalt zu definieren.geier22 hat geschrieben:13.02.2018 21:22:50Ich habe in meinem Leben dutzende von Prozessen führen müssen, bei denen es z.T. um sehr viel Geld ging. Meine Erfahrung:
Wenn du dem Anwalt nicht Anweisung gibst, in welche Richtung er argumentieren muss, verlierst du.
Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Danke @schwedenmann!
Scheint eine spannende Geschichte zu werden. Auf die Schnelle konnte ich das Urteil in Gänze noch nicht finden, aber die Pressestelle schreibt hierzu vorab:
Scheint eine spannende Geschichte zu werden. Auf die Schnelle konnte ich das Urteil in Gänze noch nicht finden, aber die Pressestelle schreibt hierzu vorab:
Mich würde schon interessieren, warum der Anwalt des Klägers sich auf diese Rechtsquellen beruft. Ich habe nun sehr laienhafte Rechtskenntnisse, aber aus meiner Sicht reichen diese "Generalnormen" nicht aus um daraus eine stichhaltige Anklage zu formulieren.https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kein-recht-auf-barzahlung-des-rundfunkbeitrags hat geschrieben:Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien.
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Also, wenn ich mir ansehe, was die Legion an Installateuren, mit der ich in meinem Leben schon zu tun hatte, so drauf hatte, dann trau ich mir zu behaupten: Zum Denken werden sie nicht bezahlt.
Der Hauptgrund (abgesehen von der Endlagerungsproblematik), warum ich gegen Atomkraft bin, ist: Atomkraftwerke werden von Maurerern, Elektrikern und Installateuren gebaut.
Der Hauptgrund (abgesehen von der Endlagerungsproblematik), warum ich gegen Atomkraft bin, ist: Atomkraftwerke werden von Maurerern, Elektrikern und Installateuren gebaut.
dann putze ich hier mal nur...
Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie
auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main
Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie
auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Sowas wie 'ne "goldene Himbeere" für Arroganz fänd' ich nicht schlecht.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Das ist mal wieder diese Arroganz der besser wissenden Akademiker. Große Bauvorhaben gehen fast immer an der Dämlichkeit und Arroganz der planenden und bauleitendenden Studierten vor die Hunde die ihre sowieso schon prallen Taschen noch mehr durch den Betrug an den Baufirmen füllen wollen. . Und (meist) nicht durch die Handwerksfirmen. Wobei ich mit Baufirmen nicht die Großkonzerne meine, die die Planung, Bauleitung Bestechung und Betrug ja in Personalunion veranstalten.scientific hat geschrieben:14.02.2018 19:30:30Der Hauptgrund (abgesehen von der Endlagerungsproblematik), warum ich gegen Atomkraft bin, ist: Atomkraftwerke werden von Maurern, Elektrikern und Installateuren gebaut.
Aber mal wieder zum Thema.
Von meinem Verständnis (man verzeihe mir die arrogante Einschätzung meines Rechtsverständnisses) träfe hier nur der Absatz 2 Satz 1) zu, zumal ja offensichtlich in der Urteilsbegründung die Revision zugelassen wird. Das hessische Oberverwaltungsgericht möchte das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht wegenVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat.
(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des
Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
(3) Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden.
der grundsätzlichen Bedeutung überprüfen lassen.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Nach meiner völlig laienhaften Meinung ist die Sache aus der Threaderöffnung bisher halt so klar eben doch noch nicht, und es besteht daher weiterhin Klärungsbedarf.
Grundsätzlich ist die Sache an sich bis zum abschließenden Urteil also mehr oder weniger noch zumindest "halboffen".
Mich persönlich beruhigt dabei nicht unwesentlich, dass wir ein Rechtssystem haben, bei dem ein "Basta" so einfach halt eben doch nicht ist.
Grundsätzlich ist die Sache an sich bis zum abschließenden Urteil also mehr oder weniger noch zumindest "halboffen".
Mich persönlich beruhigt dabei nicht unwesentlich, dass wir ein Rechtssystem haben, bei dem ein "Basta" so einfach halt eben doch nicht ist.
Gruß, Fred
Die Zeit salzt alle Wunden
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Schön wär's, wenn es um wesentliche Dinge ginge: Was ist Grundversorgung? Welche Aufgaben sollte öffentlich-rechtlicher Rundfunk wahrnehmen, vor allem, welche nicht.frox hat geschrieben:15.02.2018 03:22:58Mich persönlich beruhigt dabei nicht unwesentlich, dass wir ein Rechtssystem haben, bei dem ein "Basta" so einfach halt eben doch nicht ist.
Problem 1: Macht schafft Recht. Lohengrin
Problem 2: Medien sind ein Hornissennest. "Ohne Bild, Bams, und Glotze könnte ich nicht regieren." Schröder. Und an die Fehler von Herrn Bundespräsident a. D. Köhler erinnern wir uns noch?
Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.
Den suggestiven Threadtitel finde ich lustig: Wer stimmt eigentlich über Gesetze ab? Wie viele Gesetze sind fehlerbehaftet, werden einkassiert, geändert, ganz fallengelassen? Wie viele HartzIV-Klagen gab und gibt es warum?
Unwissennheit schützt vor Strafe nicht. Dem gegenüber:
Wer ist wissend, wer versteht beispielsweise, welche Rechte und Pflichten aus der DSGVO er hat? Und sage keiner, das gilt hauptsächlich für Firmen, nein auch für Rechte von Privatkunden!
Gilt die DSGVO für den Staat auch und inwieweit? Ich hab's nicht kapiert: https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-1/
Hat einer mal die AGBs seiner Bank oder Versicherungen gelesen, vor allem verstanden? Die Höhe seiner Rente nachgerechnet?
Wer weiß schon, was die Polizei darf und was nicht? Wissen die oft selber nicht oder legens's drauf an: https://posteo.de/site/transparenzbericht
Ob andere Provider so wie Posteo reagieren, wage ich zu bezweifeln.
Irgendwas ist bei einem Recht falsch, was alle einhalten müssen (oder sollten), dabei aber nur von Juristen noch verstanden wird. Welchen Anteil bezahlen wir davon mit Steuern und Produktpreisen? Kaum eine Firma kann alleine ihre Steuern zahlen, viele Privatleute beauftragen Steuerberater. Wieviele Seiten hat der Mautvertrag, der TTIP-Vertrag? Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Einnahmequellen ... die Steuerzahler und Verbraucher zahlen am Ende! Wie viele Prozesse wurden verloren - der klagende RA witterte entweder Verdienst oder hatte zu wenig Ahnung.
Recht kriegen ist teuer und zeitaufwändig (Klassenrecht), manche Versicherungen warten so die biologische Lösung ab, mit guten Rechtsanwälten schaffen es manche REICHE über die Verjährungsfristen. Und nein, eine Rechtschutzversicherung deckt nicht alles ab.
Wer leidet unter einem maßlos bürokratisiertem Recht und wem nutzt es, wer nutzt es, wer bezahlt es? Wer maßt sich nun was und warum an?
Kafka: Der Prozess
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Durchaus nicht.Jana66 hat geschrieben:15.02.2018 08:49:59Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.
Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.
Wer muss wieviel Münzen wann annehmen, kann man bei 20-Cent-Beträgen die Kartenzahlung ablehnen?
Außerdem birgt die Klage außerordentlich spannendes Potential:
Wird die Medienzollzentrale in der Flut ihrer stapelrechtlich erworbenen Realmünzen ertrinken?
Wird sie von zumindest jeder kleineren Kreisstadt ab aufwärts Annahmestellen für den zu entrichenden Tribut einrichten müssen?
Wird durch die entstehenden Mehrkosten der Tribut in einer Höhe steigen, welche Bürger, Zahler und Wähler endlich zurück auf die Straße bringt?
"Revolutionen entstehen ja nun nicht im satten Kopf, sondern im hungrigen Bauch. Wenn dieser auch meist bloß als williges Futter für die Kanonen desselbigen Gesellschaftsereignisses dient und endet." (Kyrill Frekr)
Wird der Einzelhandel bei der Rücknahme der psychlogisch immens wichtigen Kleinstzahlungsmittel entlastet? Jetzt, wo sich immer mehr Banken und Sparkassen den Tausch von Cent gegen Cent nahezu unsittlich teuer bezahlen lassen?
Oder wird es gar kostenlose Konten und Internetverbindungen für alle geben, damit die öffentlich-rechtlichen Medien weiterhin ihre "Korruptionspropaganda" als Bildungsauftrag tarnen dürfen?
Fragen über Fragen... Und alles hängt an einem einzigen Urteil...
Nun ja, hierzulande weiß man in der Regel schon, weswegen man angeklagt wird, wenn auch eher selten, warum...Jana66 hat geschrieben:15.02.2018 08:49:59Kafka: Der Prozess
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/
Eher stellt sich vielleicht die Frage, wer mitunter wessen Molch ist...
Gruß, Fred
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Zumindest mir geht es nicht (nur) um Anklagen - sondern um die Erlangung von Recht. Kafkaeske Zustände / überbordende Bürokratie im Recht verhindern das. Wem nützt es?frox hat geschrieben:15.02.2018 11:24:14Fragen über Fragen... Und alles hängt an einem einzigen Urteil...
Jana66 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
Do 15. Feb 2018, 08:49
Kafka: Der Prozess
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/
Nun ja, hierzulande weiß man in der Regel schon, weswegen man angeklagt wird, wenn auch eher selten, warum...
Unwesentlich. Münzen, Papiergeld, Bitcoins, Kartenzahlungen - vertrauensbasierendes Äquivalent für Waren und Dienstleistungen, der einzige Unterschied ist vermeintlichee Anonymität. Irgendwann bestellt der Kühlschrank selber und bezahlt bargeldlos oder der Roboter fährt einkaufen oder der Supermarkt liefert aufgrund Kühlschrankes Bestellung selber und bucht ab. Du kriegst schon lange keine Lohntüte mehr, das Finanzamt kennt dein Einkommen genau. Wesentlich ist die Gesellschaft, teile und herrsche, Brot und Spiele, verwickle das Volk in Kleinkram, Kleinkrieg ... Bargeld vs. "Computerzahlen", Bitcoins. Willkommene Ablenkung vom Monopolkapitalismus, vom Volk bezahlte Juristen helfen dabei. JEDE Firma muss ALLE Steuern und Ausgaben (auch indirekt über gesamte Vertriebskette der Produkte) an den Endkunden weitergeben. Der Staatsapparat ebenso.frox hat geschrieben:15.02.2018 11:24:14Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.
Wer muss wieviel Münzen wann annehmen, kann man bei 20-Cent-Beträgen die Kartenzahlung ablehnen?
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Man schaue dafür doch bitte in das Original beim europäischen Gesetzgeber, wie man bei allen Gesetzen zuerst beim Gesetzgeber schauen sollte.Jana66 hat geschrieben:15.02.2018 08:49:59Gilt die DSGVO für den Staat auch und inwieweit? Ich hab's nicht kapiert:
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
(Text von Bedeutung für den EWR)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32016R0679
Diese Verordnung soll natürliche Personen schützen und ist damit nicht zum Schutze juristischer Personen anwendbar.KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand und Ziele
(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Mir ging es darum, inwiefern überhaupt und mit welchen Einschränkungen sich der Staatsapparat am Schutz natürlicher Personen beteiligen muss. Eigene Datensammelei des Staatsapparates über Privatpersonen in welchem Umfang zulässig? Müssen Behörden die DSGVO auch anwenden? In welchem Umfang, welche Ausnahmen?katzenfan hat geschrieben:15.02.2018 13:18:33Diese Verordnung soll natürliche Personen schützen und ist damit nicht zum Schutze juristischer Personen angewendbar.
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-3-dsgvo/
Das haben die Juristen AUCH so "gut" verbraemt, dass ich nur Bahnhof verstehe.
Zuletzt geändert von BenutzerGa4gooPh am 15.02.2018 13:48:32, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Ach was, kein Mensch möchte ernsthaft anonym sein. Das widerspricht der menschlichen Psyche fundamental.
Die Frage, ob Bargeld oder nicht, dreht sich doch eigentlich vielmehr um "Habe ich was in der Tasche oder nicht?"
Geld auf dem Konto fühlt sich anders an, als in der Hand. Quasi anonym,,,
Und wird daher auch gerne schneller und umfangreicher ausgegeben. Darum geht es ja bei dem Spiel.
Der Rubel soll rollen. Und wer nicht nur sieht, sondern auch real spürt, dass er keinen mehr hat, der wirft ihn auch nicht. Der Spielverderber, der blöde...
Die Frage, ob Bargeld oder nicht, dreht sich doch eigentlich vielmehr um "Habe ich was in der Tasche oder nicht?"
Geld auf dem Konto fühlt sich anders an, als in der Hand. Quasi anonym,,,
Und wird daher auch gerne schneller und umfangreicher ausgegeben. Darum geht es ja bei dem Spiel.
Der Rubel soll rollen. Und wer nicht nur sieht, sondern auch real spürt, dass er keinen mehr hat, der wirft ihn auch nicht. Der Spielverderber, der blöde...
Gruß, Fred
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Ich fände es gut, wenn dieser Thread nicht - wie die meisten im Smalltalk in den allgemeinen Weltschmerz abgleiten würde.
Soweit ich das sehe geht es - weit gefasst - um die Zulässigkeit der Verweigerung der Bargeldannahme. ohne dass vorher eine Vereinbarung drüber getroffen wurde
und Hintergründig auch um die Zwangsabgabe namens Rundfunk- Gebühren.
Informationelle Selbstbestimmung. :
"bequemen" Weg über Apps oder Internet wählen, ändertet doch nichts an den grundsätzlichen Bedenken, die einem kommen müssen,
Prickelnd dabei ist auch die Tatsache, das die Bundesbank im Rang einer obersten Bundesbehörde steht, also den Ministerien gleichgestellt ist. Da darf also schon mal die Frage gestellt werden, wer da den §14 (1) Bundesbankgesetz als nicht so wichtig interpretiert, das man ihn nicht unbedingt anwenden müsse.
Sicherlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, und jedermann kann mit jedem vereinbaren, in welcher Form eine Schuld zu begleichen ist. Jedoch ist diese gegenseitige Willenserklärung nun gerade bei der Rundfunkabgabe ad absurdum geführt worden, da sie ja wohl jeden trifft, ob er den nun etwas genießt oder nicht.
Und - ob die Rundfunkabgabe überhaupt rechtens ist, wird ja erstmal vor dem EuGH geklärt werden müssen.
Soweit ich das sehe geht es - weit gefasst - um die Zulässigkeit der Verweigerung der Bargeldannahme. ohne dass vorher eine Vereinbarung drüber getroffen wurde
und Hintergründig auch um die Zwangsabgabe namens Rundfunk- Gebühren.
Das Ist auch meine Meinung. Bargeld und die Möglichkeit mit Bargeld zu bezahlen, ist ein zentraler Punkt in der Wahrung des Rechtes auffrox hat geschrieben:15.02.2018 11:24:14Durchaus nicht. Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.Jana66 hat geschrieben: Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.
Informationelle Selbstbestimmung. :
Wenn es nicht mehr möglich ist Ware x (jeder mag mal darüber nachdenken) zu kaufen, ohne das von einem hochvernetzem EDV- System Käufer / Zeit / und Art der Ware im Persönlichkeitsprofil desjenigen gespeichert wird, wird das das Ende jeder Freiheit bedeuten. Deshalb finde ich die Bemerkung ziemlich fragwürdig.Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.
Ich finde man sollte froh sein, dass es überhaupt noch Leute gibt, die wenigstens versuchen, etwas dagegen zu tun. Und die Tatsache dass immer mehr denJana66 hat geschrieben:15.02.2018 11:47:13Unwesentlich. Münzen, Papiergeld, Bitcoins, Kartenzahlungen - vertrauensbasierendes Äquivalent für Waren und Dienstleistungen, der einzige Unterschied ist vermeintlichee Anonymität. Irgendwann bestellt der Kühlschrank selber und bezahlt bargeldlos oder der Roboter fährt einkaufen oder der Supermarkt liefert aufgrund Kühlschrankes Bestellung selber und bucht ab.
"bequemen" Weg über Apps oder Internet wählen, ändertet doch nichts an den grundsätzlichen Bedenken, die einem kommen müssen,
Prickelnd dabei ist auch die Tatsache, das die Bundesbank im Rang einer obersten Bundesbehörde steht, also den Ministerien gleichgestellt ist. Da darf also schon mal die Frage gestellt werden, wer da den §14 (1) Bundesbankgesetz als nicht so wichtig interpretiert, das man ihn nicht unbedingt anwenden müsse.
Sicherlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, und jedermann kann mit jedem vereinbaren, in welcher Form eine Schuld zu begleichen ist. Jedoch ist diese gegenseitige Willenserklärung nun gerade bei der Rundfunkabgabe ad absurdum geführt worden, da sie ja wohl jeden trifft, ob er den nun etwas genießt oder nicht.
Und - ob die Rundfunkabgabe überhaupt rechtens ist, wird ja erstmal vor dem EuGH geklärt werden müssen.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Ganz einfach: Die laufende Rechtsprechung. Etwa OLG Stuttgart (Az. 19 VA 17/16), OVG Münster (Az. 2 A 1351/16), VG Frankfurt (Az. 1 K 2903/15.F )...geier22 hat geschrieben:15.02.2018 14:52:11Prickelnd dabei ist auch die Tatsache, das die Bundesbank im Rang einer obersten Bundesbehörde steht, also den Ministerien gleichgestellt ist. Da darf also schon mal die Frage gestellt werden, wer da den §14 (1) Bundesbankgesetz als nicht so wichtig interpretiert, das man ihn nicht unbedingt anwenden müsse.
In allen Verfahren war der Knackpunkt: Gebühren sollten bar bezahlt werden, aber die Satzungen der Runkfunkanstalten ließen nur unbare Forderungsbegleichung zu. Fraglich war dabei immer, ob die Runkfunkanstalten mit ihren Satzungen damit gegen § 14 BBankG verstoßen. Die Antwort war immer: Nein. Begründung: Die Vorschrift ist formal nicht anwendbar.
Daher war und bin ich auf die genaue Begründung der Entscheidung gespannt. Das Besondere an dem aktuellen Urteil ist nämlich auch, dass das Gericht ausdrücklich die Revision zugelassen hat, was bei den o.g. Entscheidungen nicht der Fall war.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde:
Wenn Bargeldzahlung nicht möglich ist, muß ich per Banküberweisung bezahlen.
Der Besitz eines Bankkontos darf nicht zur Pflicht werden; mit der Pflicht zur GEZ gerate ich aber in die Pflicht, ein Bankkonto zu haben.
Es gibt genug gute Gründe für viele Menschen, kein Bankkonto zu haben.
Wenn Bargeldzahlung nicht möglich ist, muß ich per Banküberweisung bezahlen.
Der Besitz eines Bankkontos darf nicht zur Pflicht werden; mit der Pflicht zur GEZ gerate ich aber in die Pflicht, ein Bankkonto zu haben.
Es gibt genug gute Gründe für viele Menschen, kein Bankkonto zu haben.
Die Vernunft kann einem schon leidtun. Sie verliert eigentlich immer.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Warum schaust Du nicht in der originalen Verordnung unter Einbeziehung aller Erwägungsgründe selbst nach? Da steht doch alles drin:Jana66 hat geschrieben:15.02.2018 13:21:01Mir ging es darum, inwiefern überhaupt und mit welchen Einschränkungen sich der Staatsapparat am Schutz natürlicher Personen beteiligen muss. Eigene Datensammelei des Staatsapparates über Privatpersonen in welchem Umfang zulässig? Müssen Behörden die DSGVO auch anwenden? In welchem Umfang, welche Ausnahmen?
Damit sollte doch Klarheit bestehen, wer diese Verordnung so alles einzuhalten hat?Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
[...]
7.
„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
8.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
9.
„Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;
10.
„Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
[...]
@geier22
EuGH Rechtssache C-492/17; Vorentscheidungsersuchen des Landgerichtes Tübingen betreffs des Rundfunkbeitrages.
Rechtssache C-492/17
http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf? ... cid=216652
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Im Barock herrschte eine "Zwitterjustiz" zwischen Willkürfeudalismus und Legalismus, sprich der Möglichkeit zu klagen.
Was dabei herauskam, kennen wir aus der Novelle "Michael Kohlhaas" von Heinrich Kleist...
Sind wir heute zuende aufgeklärt, echt demokratisch, humanistisch, frei, etc.?
Aber:
@Jana66/frox/Geier22: Ich bin ehrlich froh, dass es Leute wie Euch gibt!
Was dabei herauskam, kennen wir aus der Novelle "Michael Kohlhaas" von Heinrich Kleist...
Sind wir heute zuende aufgeklärt, echt demokratisch, humanistisch, frei, etc.?
Aber:
Auch richtig.Ich fände es gut, wenn dieser Thread nicht - wie die meisten im Smalltalk in den allgemeinen Weltschmerz abgleiten würde.
@Jana66/frox/Geier22: Ich bin ehrlich froh, dass es Leute wie Euch gibt!
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Nein! Begriffsbestimmungen (Art. 4) helfen nur in Verbindung mit dem Geltungsbereich, ich verstehe Art. 2 und 3 bezüglich Behörden nicht. Meinem Laienverstand erscheint unplausibel, dass BKA, BND, MAD, Verfassungsschutz, Arbeitsamt, Finanzamt, Kanzleramt, Meldeämter künftig die gleichen Pflichten wie zu regulierende Privatfirmen haben. Und maechtige Aufsichtsbehörden, gleiche Strafen bei Verstößen?katzenfan hat geschrieben:15.02.2018 16:34:26Damit sollte doch Klarheit bestehen, wer diese Verordnung so alles einzuhalten hat?
Ein wesentliches Problem unseres ineffektiven, verschwenderischen Staates besteht darin, dass Staatsversagen nie geahndet wird. Bundes- und Landes-Rechnungshofberichte, Flughafen BER sowie Berichte und Beschwerden der Datenschutzbeauftragten bisher wirkungslos. Keinerlei personelle Konsequenzen wie in Wirtschaft bei nachgewiesener Inkompetenz, groben und mehrfachen Fehlern. Soll sich das etwa ändern??? Für den Weihnachtsmann bin ich zu alt.
Letzteres ist wesentlicher als "ein zentraler Punkt". Ursachen - nicht nur Symptome bekämpfen.Bargeld und die Möglichkeit mit Bargeld zu bezahlen, ist ein zentraler Punkt in der Wahrung des Rechtes auf
Informationelle Selbstbestimmung. :
Zuletzt geändert von BenutzerGa4gooPh am 15.02.2018 17:18:59, insgesamt 5-mal geändert.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Nur für Such Faule und Blinde : auf der Seite gibt es Mini-Icon (Curia)katzenfan hat geschrieben:15.02.2018 16:34:26@geier22
EuGH Rechtssache C-492/17; Vorentscheidungsersuchen des Landgerichtes Tübingen betreffs des Rundfunkbeitrages.
Rechtssache C-492/17
http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf? ... cid=216652
Dahinter versteckt sich der komplette Text des Vorabentscheidungsersuchen vom LG Tübingen
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Nicht nur das.Ein wesentliches Problem unseres Staates besteht darin, dass Staatsversagen nie geahndet wird.
Auch so ein Schwachsinns-Slogan wie "too big to fail" wird "vom Publikum" anstandslos geschluckt.
Der Begriff "Klassenjustiz" ist ja bereits gefallen...
Haltet Euch nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten auf. Geht an die Wurzel.Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. (Kant)
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Ja, wieso denn nicht?Jana66 hat geschrieben:15.02.2018 16:58:50Meinem Laienverstand erscheint unplausibel, dass BKA, BND, MAD, Verfassungsschutz, Arbeitsamt, Finanzamt, Kanzleramt, Meldeämter künftig die gleichen Pflichten wie zu regulierende Privatfirmen haben.
Einzige Ausnahme:
Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Und nicht genannt: die Abwehr von der Gefährdung der Profitinteressen einiger weniger "Global Player"....Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Es besteht imho ein großer Unterschied zwischen dem, was sprachlich geplappert wird und den realen Fakten...
Ich hätte ja gar nichts gegen die Datenanalyse, um Berufskriminelle und organisiertes Verbrechen zu erfassen.
Aber warum schließt man denn dazu keine Steuer- und Schwarzgeld- und Geldwäscheoasen, die tatsächlichen "Achsen des Bösen"?
Drogenhandel, Menschehandel, Glücksspiel etc. wären ohne diese "Oasen" gar nicht möglich.
Man braucht diese Inseln der Seligen aber, damit auch andere Sachen wie Waffenhandel etc. erst möglich ist.
Zuletzt geändert von Nice am 15.02.2018 23:50:45, insgesamt 10-mal geändert.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
Weil laut dem Zitat oben alle Behörden, sogar die Jobbörse Straftaten (Sozialmissbrauch) verhindern bzw. die öffentliche Ordnung aufrechterhalten (undefinierte Gefahrenabwehr) wollen möchten und somit "keine Anwendung" finden? Kaugummi. Und wenn doch Fehler passieren, keine Konsequenzen. Siehe G20 / Schwarze Listen sowie Berichte und Beschwerden der Datenschutzbeauftragten bezüglich BKA und BND. (Mit dem BND-Gesetz wurden Verfehlungen nachträglich legalisiert.) Rührt euch, weitermachen, passiert nichts.
Hiermit kann alles ausgehebelt werden, im Link unten bessere Formatierung:
https://dsgvo-gesetz.de/art-23-dsgvo/Art. 23 DSGVO Beschränkungen
Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt, können die Pflichten und Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 und Artikel 34 sowie Artikel 5, insofern dessen Bestimmungen den in den Artikeln 12 bis 22 vorgesehenen Rechten und Pflichten entsprechen, im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden, sofern eine solche Beschränkung den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achtet und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, die Folgendes sicherstellt:
die nationale Sicherheit;
die Landesverteidigung;
die öffentliche Sicherheit;
die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit;
den Schutz sonstiger wichtiger Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, insbesondere eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats, etwa im Währungs-, Haushalts- und Steuerbereich sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Sicherheit;
den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz von Gerichtsverfahren;
die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die berufsständischen Regeln reglementierter Berufe;
Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben a, b, c, d, e und g genannten Zwecke verbunden sind;
den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen;
die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Jede Gesetzgebungsmaßnahme im Sinne des Absatzes 1 muss insbesondere gegebenenfalls spezifische Vorschriften enthalten zumindest in Bezug auf
die Zwecke der Verarbeitung oder die Verarbeitungskategorien,
die Kategorien personenbezogener Daten,
den Umfang der vorgenommenen Beschränkungen,
die Garantien gegen Missbrauch oder unrechtmäßigen Zugang oder unrechtmäßige Übermittlung;
die Angaben zu dem Verantwortlichen oder den Kategorien von Verantwortlichen,
die jeweiligen Speicherfristen sowie die geltenden Garantien unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung oder der Verarbeitungskategorien,
die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und
das Recht der betroffenen Personen auf Unterrichtung über die Beschränkung, sofern dies nicht dem Zweck der Beschränkung abträglich ist.
Edit: 2. Absatz mit Art. 23
Zuletzt geändert von BenutzerGa4gooPh am 15.02.2018 19:12:41, insgesamt 10-mal geändert.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
...business as usual.Rührt euch, weitermachen.
Hohen Respekt zolle ich solchem investigativem Journalismus: https://www.stern.de/tv/warum-ein-mcdon ... 60438.html
Zuletzt geändert von Nice am 15.02.2018 19:16:40, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an
@Jana66
Es ist im europäischen Recht Behörden per EuGH untersagt, personenbezogene Daten an andere Behörden weiterzugeben, wenn keine Vorabinformation zwecks Zustimmung an jenen erfolgt ist, dessen Daten weitergegeben werden sollen. Es ist mir immer auf's Neue ein Rätsel, was daran nicht zu kapieren ist.
Rechtssache C-201/14; Link führt zur Pressemitteilung
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0110de.pdf
Das eigentliche Urteil zum Az. geht hier noch viel weiter.
Einzig zur Strafverfolgung hat es Ausnahmen, sonst keine.
Was im europäischen Recht Behörden sind, die diese Ausnahmen haben? -> Im Zweifelsfalle allein jene, die auf das Schengener Informationssystem zugreifien dürfen.
Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 22%2802%29
und
Liste der zuständigen Behörden, die gemäß Artikel 31 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 46 Absatz 8 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) berechtigt sind, die im SIS II gespeicherten Daten unmittelbar abzufragen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 24%2801%29
aus Gründen der Gleichbehandlung aller EU-Bürger.
@geier22
Ich weiß, aber Ihr wollt doch auch noch was tun?
Es ist im europäischen Recht Behörden per EuGH untersagt, personenbezogene Daten an andere Behörden weiterzugeben, wenn keine Vorabinformation zwecks Zustimmung an jenen erfolgt ist, dessen Daten weitergegeben werden sollen. Es ist mir immer auf's Neue ein Rätsel, was daran nicht zu kapieren ist.
Rechtssache C-201/14; Link führt zur Pressemitteilung
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0110de.pdf
, ... um ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen zu können.Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden
Das eigentliche Urteil zum Az. geht hier noch viel weiter.
Einzig zur Strafverfolgung hat es Ausnahmen, sonst keine.
Was im europäischen Recht Behörden sind, die diese Ausnahmen haben? -> Im Zweifelsfalle allein jene, die auf das Schengener Informationssystem zugreifien dürfen.
Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 22%2802%29
und
Liste der zuständigen Behörden, die gemäß Artikel 31 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 46 Absatz 8 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) berechtigt sind, die im SIS II gespeicherten Daten unmittelbar abzufragen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 24%2801%29
aus Gründen der Gleichbehandlung aller EU-Bürger.
@geier22
Ich weiß, aber Ihr wollt doch auch noch was tun?