Gutenberg.org in Deutschland geblockt
- Rawbit
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Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Hi,
ich war schon länger nicht mehr auf Gutenberg.org, wo es immer tolle Ebooks gibt....
Jetzt lande ich dann hier
http://block.pglaf.org/germany.shtml
Wem sitzt den da was quer?
Gruß
Rawbit
ich war schon länger nicht mehr auf Gutenberg.org, wo es immer tolle Ebooks gibt....
Jetzt lande ich dann hier
http://block.pglaf.org/germany.shtml
Wem sitzt den da was quer?
Gruß
Rawbit
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Die Geschichte ging eigentlich durch die Medien: aufgrund unterschiedlicher Gesetze sind einige Werke in den USA gemeinfrei, während sie es in D noch nicht sind. Als Konsequenz hat das Projekt User aus D vorsichtshalber ausgeschlossen, weil sie nicht ihren gesamten Bestand auf solche Konflikte hin untersuchen wollten.
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Eine gute Zusamenfassung bringt Fefe:
Projekt Gutenberg ist aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Grund: Der S. Fischer Verlag hat sie in Frankfurt verklagt, weil sie Werke von Heinrich Mann, Thomas Mann und Alfred Döblin online gestellt hatten, die alle seit den 1950er Jahren tot sind. In den USA sind ihre Werke damit gemeinfrei.
In Deutschland aber hat die Copyrightmafia es geschafft, "Tod plus 70 Jahre" als Limit zu etablieren (und, mit Verlaub, dafür hätten hier Politikerköpfe rollen müssen. Was für eine unfassbare Frechheit, so mit unserem kulturellen Erbe umzugehen, damit sich ein paar Einzelne bereichern können!).
Pikanterweise hat der Verlag dafür die bekannte Filesharing-Abmahn-Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. So wächst mal wieder zusammen, was zusammen gehört.
Projekt Gutenberg hätte jetzt nicht ihre ganze Site blocken müssen, klar, es hätte auch "gereicht", nur die 18 beklagten E-Books wegzumachen. Oder sie hätten das letztlich auch einfach komplett ignorieren können, weil gutenberg.org in Kalifornien angemeldet ist, nicht in Deutschland, und bei einer amerikanischen Uni gehostet wird, nicht in Deutschland, weil weil die beknackten Deutschen sich mal nen Finger in den Po stecken können, wenn sie der Meinung sind, sie könnten das internationale Internet wegen ihrer rückständigen Copyright-Scheiße verklagen. Ich bin entsetzt, Dass diese Klage überhaupt angenommen wurde von dem Gericht. Aber hey, Ordnung muss sein! Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen!
Die Vernunft kann einem schon leidtun. Sie verliert eigentlich immer.
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Ich vermute, fefe liegt da falsch. Da die Werke bzw. die Urheberrechte im Eigentum eines Unternehmens liegen, müssten sie nach Lex Disney 75 bis 97 Jahre lang geschützt sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright ... ension_Act
Allerdings ist es kein amerikanisches Unternehmen, darum könnte es Projekt Gutenberg erst mal egal sein. Andererseits würde das dann wiederum den DMCA berühren und könnte zu interessanten diplomatischen Verwicklungen führen.
Außerdem wollen die Betreiber von Projekt Gutenberg vielleicht irgendwann mal Urlaub in Spanien machen, ohne gleich verhaftet zu werden und auf den Entscheid über den deutschen Auslieferungsantrag warten zu müssen ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Copyright ... ension_Act
Allerdings ist es kein amerikanisches Unternehmen, darum könnte es Projekt Gutenberg erst mal egal sein. Andererseits würde das dann wiederum den DMCA berühren und könnte zu interessanten diplomatischen Verwicklungen führen.
Außerdem wollen die Betreiber von Projekt Gutenberg vielleicht irgendwann mal Urlaub in Spanien machen, ohne gleich verhaftet zu werden und auf den Entscheid über den deutschen Auslieferungsantrag warten zu müssen ...
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Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Wieso soll fefe falsch liegen?NAB hat geschrieben:08.04.2018 22:50:37Ich vermute, fefe liegt da falsch. Da die Werke bzw. die Urheberrechte im Eigentum eines Unternehmens liegen, ...
Nach deutschem Urheberrecht liegen die Urheberrechte immer beim Urheber selbst; die Verwertungsrechte dagegen können an Unternehmen übertragen werden. Dazu passt ja auch, dass ein deutscher Verlag nach deutschem Recht in Frankfurt Klage gegen das Gutenberg Projekt erhoben hat.
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Und welche Mutmaßungen stellt fefe über das US-amerikanische Urheberrecht an? (Welches dort ausdrücklich "Kopierrecht" heißt)spiralnebelverdreher hat geschrieben:08.04.2018 23:12:23Wieso soll fefe falsch liegen?
Nach deutschem Urheberrecht
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Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe sind die betroffenen Werke vom Copyright Term Extension Act ausgeklammert, da sie vor 1923 veröffentlicht wurden.Da die Werke bzw. die Urheberrechte im Eigentum eines Unternehmens liegen, müssten sie nach Lex Disney 75 bis 97 Jahre lang geschützt sein:
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Man könnte nachsehen, welche urheberrechtlichen Bestimmungen in der EU gelten, denen Deutschland als EU-Mitglied letztlich unterworfen sein könnte und weiterhin nachschauen, ob das in Deutschland Praktizierte zum übergeordneten EU-Recht kompatibel ist.
Im EU-Recht gilt für jede Art von Verwertung, daß der Urheber, (hilfsweise: der Rechteinhaber), dieser zugestimmt haben muß.
Darüber hat es vergleichsweise aktuelle Entscheidungen vom EuGH, in denen es prioritär allerdings um audio-visuelle Medien und Rundfunk ging.
->
Rechtssache C-265/16
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... &cid=45580
Rundfunk ist nicht Online ist nicht Buch; (in Kurzfassung).
Im EU-Recht gilt für jede Art von Verwertung, daß der Urheber, (hilfsweise: der Rechteinhaber), dieser zugestimmt haben muß.
Darüber hat es vergleichsweise aktuelle Entscheidungen vom EuGH, in denen es prioritär allerdings um audio-visuelle Medien und Rundfunk ging.
->
Rechtssache C-265/16
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... &cid=45580
Rundfunk ist nicht Online ist nicht Buch; (in Kurzfassung).
Re: Gutenberg.org in Deutschland geblockt
Ja, so steht's auch in der deutschen Wikipedia ... mal ist es vom Veröffentlichungsdatum des Werkes abhängig und mal vom Todestag des Autors. Wobei man "Werke" ja auch noch nach dem Tod des Autors veröffentlichen kann ... zur Not schafft man mit einer "redigierten Ausgabe" ein neues Werk. Um das genau auseinanderzufummeln, braucht's wohl nen Fachmann.justme2h hat geschrieben:08.04.2018 23:33:56Wenn ich das noch richtig im Kopf habe sind die betroffenen Werke vom Copyright Term Extension Act ausgeklammert, da sie vor 1923 veröffentlicht wurden.
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