Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Verfasst: 10.09.2018 18:35:43
… dann wär’s ja kein Problem, die Zahlen transparent zu veröffentlichen.
die deutschsprachige Supportwebseite rund um das Debian-Projekt
https://debianforum.de/forum/
Da fragt sich, was man da unter "transparenter Veröffentlichung" verstehen will. Nachprüfbar dürfte der Etat des Archivs in jedem Fall sein. Müsstest du dich wohl an den Bundesrechnungshof, vielleicht auch Bund der Steurzahler wenden. Angesichts der Marignalität des "Problems" dürfte bisher noch niemand keiner eine betreffende weitergehende Forderung erhoben haben. Und ob dein Wunsch da als "berechtigtes öffentliches Interesse" durchgeht, erscheint mir wenig realistisch.… dann wär’s ja kein Problem, die Zahlen transparent zu veröffentlichen.
[1]wikipedia hat geschrieben:Benutzungsrecht:
Auf Antrag hat jedermann das Recht, das Archivgut zu benutzen.
Benutzungsart: Archivgut wird im Original oder in Kopie vorgelegt.
Benutzungsvoraussetzung: Benutzungsantrag ist schriftlich zu stellen. Antragsteller muss z. B. auf Urheberrechte achten.
Sorgfaltspflicht des Benutzers: Archivgut muss im Benutzungsraum bleiben. Die innere Ordnung ist beizubehalten
[...]
Die Kostenverordnung umfasst sechs Paragraphen und trat am 8. Oktober 1997 in Kraft.[2] Die Benutzung von Archivgut ist im Bundesarchiv in der Regel kostenfrei. Ein der Kostenverordnung beigefügtes Kostenverzeichnis regelt die Gebühren, die in Ausnahmefällen bei der Benutzung und regulär bei der Herstellung von Kopien sowie bei der kommerziell genutzten Wiedergabe von Archivquellen anfallen. So können für Archivgut, dessen Benutzung besonderen Aufwand voraussetzt (z. B. Kinofilme, Tonträger und Karten), Kosten entstehen. Für mündliche und einfache schriftliche Anfragen werden jedoch keine Gebühren erhoben. Die Veröffentlichung von digitalisierten Bildern kostet beispielsweise auf kommerziellen Webseiten für den Zeitraum eines Jahres laut Ziffer 4.35 des Kostenverzeichnisses 191,73 Euro pro Bild (aktueller Stand vom 7. November 2000). Auf nichtkommerziellen Webseiten ist die Nutzung von niedrig aufgelösten Fotos (wie denjenigen, die das Bundesarchiv auf Wikimedia Commons zur Verfügung gestellt hat) unter Angabe der kompletten „Credits“ (Quelle Bundesarchiv, Bildsignatur / Urheber / ggfs. CC-BY-SA) gebührenfrei.
Also der war jetzt echt gut der Witz.Ich sehe hingegen nicht ein, wie mit Sachen, die u.A. ich mit meinen Steuern bezahlt habe, Profit gemacht und nicht zurückgegeben wird.
Selbstverständlich nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn man diejenigen, die’s mitfinanzieren, das gesamte Zeugs einfach so nutzen lassen würde.guennid hat geschrieben:10.09.2018 18:55:29Und ob dein Wunsch da als "berechtigtes öffentliches Interesse" durchgeht, erscheint mir wenig realistisch.
Ach, doch – die Relationen sind schon bekannt. Nur geht’s hier nicht um einen Auftrag zur Erfassung einer Sache, welche ja der teure Teil wäre, sondern um die Herausgabe bereits erfasster Sachen, die, wie du ja selbst schreibst, der billige Teil wäre. Und niemand hätte nix dagegen, da den Selbstkostenpreis für die Erstellung der Kopie zu zahlen, aber die gelisteten Preise deuten nunmal eher auf Gewinnerzielungsabsicht hin.schwedenmann hat geschrieben:10.09.2018 19:03:21Also nur einscannen und auf HDD kopieren, dürfte pro "Artefakt" das so ziemlich einfachste und zeitsparenste der ganzen Angelegenheit sein. So wie ich hier einige Kommentare verstehen, ist dort nicht die mindeste Ahnung von historischer Arbeit, Verfahren und Methoden, und dessen Aufwand (Zeit + Geld) auch nur ansatzweise Vorhanden.
Wenn du damit den Autor eine Artikels oder Buches meinst, da mußt du mir aber est die Professoren, Junior-.Professoren oder Dr.phil in einem Museuzm zeigen, die reich sind, allein was ein Prof verdient und was der alles leisten muß, der ist total unterbezahlt.wir bezahlen den Kram, mit dem andere dann stinkreich werden …“.
Das gehört aber m.M. als Kostenstelle zusammen.Nur geht’s hier nicht um einen Auftrag zur Erfassung einer Sache, welche ja der teure Teil wäre, sondern um die Herausgabe bereits erfasster Sachen
Ich bin wie du ein Fan von Ironie. Leider ist sie hier fehl am Platze: Nimm bitte zur Kenntnis, dass "diejenigen, die’s mitfinanzieren, das gesamte Zeugs" tatsächlich "einfach so nutzen" dürfen. Es gibt Einschränkungen, berechtigte wie ich meine, einige hat schwedenmann angedeutet. Mit Gewinninteressen haben haben die aber nichts zu tun.niemand hat geschrieben:Wäre ja auch noch schöner, wenn man diejenigen, die’s mitfinanzieren, das gesamte Zeugs einfach so nutzen lassen würde.
Jetzt wird's OT, durch dich niemand, siehe Titel.niemand hat geschrieben:Wo du gerade Forschung ins Spiel bringst: warum ist’s denn in Deutschland nicht so, dass Ergebnisse von durch Steuern finanzierter Forschung frei verfügbar sind
Nein, ich meine damit die Erkenntnisse, die patentiert werden und auf deren Grundlage dann Produkte auf den Markt geworfen werden, ohne dass jemand, der’s mit seinen Steuern mitfinanziert hat, da eine Chance hätte, sich seinen Teil vom Kuchen abzuschneiden.schwedenmann hat geschrieben:10.09.2018 19:19:42Wenn du damit den Autor eine Artikels oder Buches meinst, da mußt du mir aber est die Professoren, Junior-.Professoren oder Dr.phil in einem Museuzm zeigen, die reich sind, allein was ein Prof verdient und was der alles leisten muß, der ist total unterbezahlt.
Meiner Meinung nach eben nicht. Die Erfassung wurde ja nun schon bezahlt, sonst hätte sie nicht vorgenommen werden können.
Was das Bundesarchiv angeht, nur in Ausnahmefällen, wenn anders ein "Artefakt", deren "Sicherung" dieDie Erfassung wurde ja nun schon bezahlt
leitung für "im öffentlichen Interesse" hält, nicht beschafft werden kann, und selbst dabei ist sie an ihre Etatvorgaben gebunden.Behörden
Abgabepflichtig: da wird nichts gekauft. Ein behördliches Archiv ist nun mal kein "Laden". Eine solche Analogie hinkt hinten und vorne.Abgabepflichtig an das Bundesarchiv sind gemäß § 2 des Bundesarchivgesetzes alle „Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes“.
Hmm niemand, ich muss schon fragen: Liest du nicht? Für die Erfassung der Daten wird nichts bezahlt, jedenfalls nicht in der Regel. Jetzt müsste man wissen, wie desputins Bild ins Archiv gekommen ist.Ging es hier nicht um bereits vorhandene Daten? Die also schon erfasst worden sind? Deren Erfassung also schon bezahlt worden ist, weil sie sonst nicht möglich gewesen wäre?
Ich wette, dass für dieses Bild nichts bezahlt wurde. Und selbst wenn, mir stand es soeben zur Verfügung, kostenlos. War's einfach genug?niemand hat geschrieben:das betreffende Bild ist im Archiv, das Archiv wird von der Allgemeinheit bezahlt, das Bild steht der Allgemeinheit nicht zur Verfügung, obwohl sie’s bezahlt hat.
Das musste ja kommen. Aufgabe eines historischen Archives wie des Bundesarchivs ist es Geschichte zu sammeln, in 1. Linie zu wissenschaftlichen Zwecken. Ist es darüber hinaus seine Aufgabe, Hinz und Kunz, also jedermann (den Begriff Allgemeinheit finde ich in diesem Zusammenhang unpassend) jedes gewünschte Bild in jeder gewünschten Qualität und ohne jeden Nachweis des Verwendungszweckes kostenfrei zum Ge-oder Missbrauch, jedenfalls zur freien Verfügung zu stellen? Abgesehen von der Qualitätsbeschränkung praktiziert das Bundesarchiv genau das mit diesem und mit jedem anderen online zugänglichen Bild. Es steht jedermann ohne Nachweis eines Verwendungszweckes zur freien Verfügung.Du hast das Bild in voller Auflösung kostenlos laden können?
Da hätten wir dann schon eine nach meinem Dafürhalten ganz wesentliche Einschränkung einer "freien" Verfügung. Wie sieht's jetzt mit Missbrauch aus? (kann ich mir bei diesem Bild nur schwer vorstellen, aber behördliche Freiheitsbeschränkungen sollten ja möglichst allgemein definiert werden.) Reicht es als Schutz, dass da ja "Bundesarchiv", also sowas wie copyright, am Bild dran steht? Das kann man wegretouschieren. Da gibt's heutzutage sicher bessere Methoden, aber zu mehr reicht meine kriminelle Phantasie z.Z. nicht hin.für nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Bring’ doch mal ein Beispiel. Meine Phantasie reicht nicht so recht, um mir da irgendwas vorstellen zu können, was der Quelle (in diesem Fall dem Archiv) schaden könnte. Was könnte man konkret mit einem Bild für einen Schaden anrichten, wenn man’s als unqualifizierter Hinzkunz in der max. vorliegenden Auflösung anschauen kann, statt nur in der heruntergerechneten (was übrigens auch ziemlich gut in zusätzlichen Kosten ausdrückbar ist) Version?guennid hat geschrieben:10.09.2018 21:39:07Wie weit kann man desputin trauen, dass er's dabei belässt/verletzt man seine Sorgfaltspflicht niemand gegenüber, wenn man's ihm überlässt und er Schindluder treibt? (Ich rede gerne in Beispielen.)
Hab' ich doch, ein Besipiel gebracht. Die Frage, die ich mir als Leiter des Bundesarchivs stellte, wäre weniger, was das dem Archiv schaden könnte, wenn ich ein Bild in bestmöglicher Qualität zur freien Verfügung stellte, sondern, inwieweit das Bild die Persönlichkeitsrechte niemands, also allgemein gesprochen, anderen Teilen der Allgemeinheit (der ich von Amts wegen verpflichtet bin) womöglich schaden könnte. (Da werden wir mit dem konkreten Bild wohl nicht viel weiterkommen, da fehlt mir zugegebenermaßen auch die Phantasie). Aber genauso wenig wie feltel seine Regeln nur für CAPSLOCKANDY formuliert, kann das Bundesarchiv seine Regeln am friedfertigen und gutmütigen desputin orientieren.Bring’ doch mal ein Beispiel. Meine Phantasie reicht nicht so recht, um mir da irgendwas vorstellen zu können, was der Quelle (in diesem Fall dem Archiv) schaden könnte.
Das können sie doch, jederzeit. Sie können's nur nicht bedingungs- und kostenfrei von der Webseite des Bundesarchivs runterladen. Und das wird auch regional rege genutzt. Und aus dieser regen Nutzung sind schon, ganz wie du sagst, erstaunliche Arbeiten hervorgegangen. Wo ist das Problem?Wieviel mehr könnten Geschichtsinteressierte finden, wenn sie auf das ohnehin existierende Archiv zugreifen könnten?
Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar. Das Archiv existiert und wird bereits bezahlt. Die künstliche Einschränkung in der Auflösung der Bilder kostet zusätzliches Geld, btw..guennid hat geschrieben:10.09.2018 22:48:08Natürlich kann man auch über die Gebührenfreiheit beim Bundesarchiv reden. Aber irgendwie erinnert mich das an den Spontispruch von der Forderung nach der freien Sicht aufs Mittelmeer, weg mit den Alpen!
Durchaus nicht.niemand hat geschrieben:Für die Persönlichkeitsrechte ist’s unerheblich, ob das Bild nun in geringer, oder in hoher Auflösung vorliegt zur Verfügung gestellt wird.
In erster Linie würde mich dabei interessieren, welchen Sinn sowas machte. Ich habe da nichts verglichen, sondern mich an etwas in meinen Augen so Skurriles wie die Forderung nach uneingeschränkter kostenloser Nutzung des Bundesarchivs erinnert. Vielleicht verstehe ich jetzt besser, warum der Hinweis auf Ironie nicht mehr in deiner Signatur erscheint.niemand hat geschrieben:Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar.
Durchaus nicht.niemand hat geschrieben:Für die Persönlichkeitsrechte ist’s unerheblich, ob das Bild nun in geringer, oder in hoher Auflösung vorliegt zur Verfügung gestellt wird.
In erster Linie würde mich dabei interessieren, welchen Sinn sowas machte. Ich habe da nichts verglichen, sondern mich an etwas in meinen Augen so Skurriles wie die Forderung nach uneingeschränkter kostenloser Nutzung des Bundesarchivs im Debianforum erinnert. Vielleicht verstehe ich jetzt besser, warum der Hinweis auf Ironie nicht mehr in deiner Signatur erscheint.niemand hat geschrieben:Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar.
Speziell dieses Bild stellt das Deutsche Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte - Bildarchiv Foto Marburg in besserer, wenn auch nicht grandioser Auflösung (659x463 Pixel) und ohne Wasserzeichen zur Ansicht zur Verfügung. Der Download wird per Javascript-Trick erschwert, ist aber nicht unmöglich .desputin hat geschrieben:09.09.2018 23:19:36Meine Frage also, wißt Ihr, wo man die Bilder kostenlos herbekommt wie z.B. so eines?
http://www.bild.bundesarchiv.de/archive ... ew]=detail
Wohl. Sobald die Person selbst erkennbar ist, ist’s völlig Banane, ob man auch die Sommersprossen erkennt, oder nicht. Und wie du schon richtig schreibst: die Allgemeinheit hat‘s schon bezahlt. Ich halte angesichts dessen die Grundüberlegung für verständlicher, dieser Allgemeinheit auch was dafür zurückzugeben.
Nö.niemand hat geschrieben:Sobald die Person selbst erkennbar ist, ist’s völlig Banane, ob man auch die Sommersprossen erkennt, oder nicht.