Weitere Totschlagargumente.
Nein. Deines ist ein Totschalgargument. Und nur weil dich jetzt welche drauf hinweisen wird deren Argumentation nicht zu einer. Keiner hat je ein alle Straftaten unterbinden können. Entsprechend kann jeder immer darauf verweisen, dass das aktuelle System das Recht ja nicht durchgesetzt hat. (Insbesondere solche wo alle Beteiligtenprofitieren. (Drogenhandel, Steuerhinterziehung, Hochverrat, Urheberrechtsverletzungen...)) Und da Rechtsdurchsetzung allgemein als vorteilhaft angesehen wird, kann keiner dagegen argumentieren.
Man müsste nicht nur HDDs verbieten oder das gesamte Internet, sondern alle Computer, sämtliche Eingabegeräte, ja sogar die Hände, die die kopiererischen Mausklicks ausführen.
Und so passiert es. Seit 1970 gibt es mindestens zwei mal pro Jahrzehnt ein weiteres Gesetz, zum Nutzen der Verwerter und Schaden der Allgemeinheit. Keines in die andere RIchtung.
Und ich gehe jede wette ein, dass in der Zeit pro Jahr mindestens 10 gab, die bisher nicht verbotene Handlungen unter strafe gestellt haben, nicht weil man die Handlung an sich für problematisch hält, sondern weil man hofft andere Straftaten besser unterbinden/verfolgen zu können. Auch da gibt es defakto genau einen Schritt in die andere Richtung. (Geldwäsche, Waffenbesitz, Abhörfreie Telefone...)
Über all diese Zusatzverbote kann man Reden. Viele davon sind sinnvoll. Aber am Ende bleibt halt nicht mehr viel übrig was du machen darfst, wenn das so weiter geht.
Das ganze nützt erstmal den Urhebern, deren Leistung
Nein. Den aller meisten wird es in aller erster Linie Schlechter gehen. (Auch dazu siehe Pauschalabgabe und Artikel 12. Denen brechen mal die Hälfte ihrer Einnahmen weg, die jetzt per Gesetz an den Verwerter geben.) Viel extremer ist es aber für die ganzen kleineren, die (noch) keinen klassischen Verwerter haben.
Die konnten seit ein paar Jahren sehr gut ohne leben. Werden es in Zukunft aber deutlich schwerer haben, das die Kosten für youtube und co deutlich steigen. Was die nicht haben können sie auch nicht weiterleiten. Vielleicht gibt es eine Hand voll Popstars, deren Verkäufe wirklich hoch gehen. Vor allem weil sie weniger Konkurrenz von Indies die das Gesetz beseitigt bekommen. Aber für fast alle Urheber geht das schlecht aus.
Siehe auch wer da dagegen am meisten Protestiert. Das sind kleine Urheber, deren Geschäftsmodell in Gefahr ist.
nicht privat, sondern kommerziell - genutzt wird, ohne dass sie etwas davon hätten.
Nein. Das Bezieht sich explizit au private Nutzer. Gegen Kommerzielle haben wir ja schon lagen sehr effektive andere Methoden. Von denen kannst du Schadensersatz einfordern, der typischerweise um Größenordnungen größer ist, als der möglicherweise entgangene Verkauf. (Für viele dürfte es eher ein plus Geschäft sein. GIbt ja genug, die ihr Zeug sogar selbst auf youtube laden.)
Das ist traurig, aber richtig, denn es gibt doch kein Recht auf freie Verfügbarkeit von allem.
Es gibt die:
GG Art. 2 (1) hat geschrieben:Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
GG Art. 4 (2) hat geschrieben:Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Und as wird halt schwieriger wenn mir youtube jetzt mit ner menge false positives zeug wegfiltert.
Und natürlich den:
GG Art. 10 (1) hat geschrieben: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Aber ohne rein gucken, keine Filter
GG Art. 12 (2) hat geschrieben: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Und das wird absehbar deutlich schwerer für kleinere Künstler.
All diese Gesetze gelten meist nur mit Einschränkungen (insbesondnere durch andere Gesetze) und vor allem nicht grundsätzlich Überall anwendbar. Selbstverständlich kann niemand verlangen in einer Moschee den christlichen Glauben oder den Beruf des Eisbrechers ausüben zu dürfen. Aber es werden hier eine ganze Menge Rechte beschnitten. Und zwar nicht irgend welche sondern "Grundrechte", die wir sogar in unsere Verfassung aufgenommen haben, und die wir sogar nochmal extra mit Art. 19 (2) geschützt haben.
Das ist kein Pappenstiel.
Um jetzt zum Thema zu kommen: Die prevention von Straftaten ist dagegen niemandem irgend wo garantiert. Man hat ein recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK oder zusammenbastelbar aus deiversen Artikeln des GG) aber natürlich kein Recht auf Prävention. Ganz im Gegenteil wird ein solches allgemeines Recht als unvereinbar mit Rechtsstaatlichkeit und Unschuldsvermutung angesehen. Deine Rechte gelten. Aber außer in ausnahmen wo es um die Körperliche Unversehrtheit und Erhaltung der öffentlichen Ordnung geht immer erst im Nachhinein. Erst wenn ein verbrechen geschehen ist, gibt es Repression.
Da ist nach derzeitigen Rechtsprizipien nichts mehr zu wollen.
Bis jetzt haben wir da also eine reine Abwägungssache.
Aber zuletzt haben wir den:
GG Art. 5 (1) hat geschrieben:Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und das ist explizit ein Artikel der uns ohne ausnahmen vor deartig Totalitären Bestrebungen Schützt. Und eine staatliche Pflicht vor der Verbreitung von Wort, Schrift und Bild auf Inhalte hin zu überprüfen, ist schlicht quar Definition Zensur. Und zwar für jede Definition, die sich die Autoren des Grundgesetzes vorgestellt haben.
Wird niemanden jucken die heutige Definition von Zensur ist "kommt aus China".