uname hat geschrieben: 21.05.2019 16:40:40
Toll. Es wird gegen BDSG verstoßen und darf trotzdem verwertet werden.
Irgendwann wird es ja wohl auch das "Google Glass" wieder für die Allgemeinheit geben.
Den ersten, den ich erwische wird es schlecht gehen. Brille kaputt und (zumindest) blaues Auge.
Von dem Rechtsweg in dieser Hinsicht halte ich nichts, da aufwendig und letztendlich sinnlos.
Leider ist es so, dass die DSGVO / BDSG in erster Linie dazu dient, den Bürger dumm zu halten, und ihm alle möglich Beschränkungen aufzuerlegen,
während der Staat / Industrie weiter hemmungslos mit Daten jeder Art handeln. s. Melderechtsrahmengesetz
§ 21 Melderegisterauskunft
Meine Sicht der Dinge:
Ich musste selbst einmal ein Ermittlungserzwingungsverfahren in einer Sache wg. Erschleichen von Sozialleistungen einleiten.
Allerdings hab ich das auf meine "Art und Weise" gemacht. Nachdem das Verfahren eingestellt wurde, habe ich den Staatsanwalt
telefonisch kontaktiert, und die Möglichkeit der Benachrichtigung der Presse sowie ein Anzeige wg. Begünstigung im Amt in den Raum gestellt.
Innerhalb von 3 Stunden wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Ein offizielles Ermittlungserzwingungsverfahren hätte womöglich
Monate oder Jahre gedauert.
Auch das "dezente Ausbremsen" ist kein "no go" in der Rechtsprechung. Und, wenn man es nicht übertreibt, auch keine Nötigung.
Letztendlich ging der Angriff auf die körperliche Unversehrtheit (Dichtes Auffahren / Lichthupe / Hupen) vom Hintermann aus
sodass man sich fast in einer Notwehrsituation befindet.
Was will ich damit sagen:
Es ist nicht immer sinnvoll, wie desputin es möchte, den rechtsstaatlichen Weg zu gehen. Wie sich in der Diskussion herausgestellt hat,
wird das auch nur schwer und mit Anwaltshilfe im Einzelfall durchsetzbar sein.
Die Bezeichnung von "Blockwartmethoden" lehne ich aber entschieden ab.
Die so etwas behaupten, haben aus meiner Sicht - wie die meisten Deutschen - ein gestörtes Verhältnis zu ihrer Waffe auf vier Rädern.
Ein dezentes "sich wehren" , selbst wenn dem Verrückten dabei etwas passieren sollte ----> ist nicht schade drum.
Urteil dazu: OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1996 - Ss 439/96 - 153
https://openjur.de/u/445442.html
Wenn der Typ dann noch den Abstand einhält, und sich zurückhält, hat man für sich und die Sicherheit mehr getan, als wenn man
zermürbende Verfahren gegen den Staat anstrebt (der ist zunächst der Gegner
), mit ungewissen Ausgang.