Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
- Yadgar
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Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hi(gh)!
Schon 2019 hatte ich mir ein POV-Ray-Skript programmiert, das aus den Einzelframes von Videodateien Farbstreifen erzeugt, in denen die Durchschnitts-Farbwerte von jeweils 25 Frames (also einer Filmsekunde) zu jeweils einem pixelbreiten Farbstrich zusammengerechnet wurden.
Hier ein unverfängliches Beispiel (Lenkerkamera-Video von einer meiner Fahrradtouren)...
Das bloße Rippen von DVDs ist ja, solange keine Kopien an Dritte weitergegeben werden, nicht strafbar, sondern "nur" zivilrechtlich anfechtbar... solange ich bei einer Veröffentlichung der aus gerippten DVD-Filmen gewonnenen Farbstreifen ("movie barcodes") Titel (und am Besten auch Dauer) nicht nenne, sollte ich nicht damit rechnen müssen, dass halb Hollywood mir Anwaltspost mit millionenschweren Schadensersatzforderungen schickt... aber das wäre ja nicht im Sinne meiner Hobby-Forscherei zum Thema "Genre und Farbgestaltung bei (Spiel-)Filmen".
"Echte" Filmwissenschaftler wie z. B. der Autor dieser Bachelor-Arbeit an der Hochschule der Medien Stuttgart, scheinen keine spezielle Erlaubnis der Urheber zu brauchen, wenn sie Filme auf diese Weise verwursten (siehe Kapitel 3.3.1 "Allgemeine Beschreibung des Farblooks", gleich am Anfang ist ein solcher "movie barcode" zu sehen) und dabei - ich kann es mir zumindest nicht anders vorstellen - zwangsläufig DVDs rippen... jedenfalls ist im Text der Arbeit nirgendwo eine Danksagung wegen freundlicher Kopiererlaubnis enthalten.
Gibt es denn eine halbwegs rechtssichere Möglichkeit, als Amateur (also Nicht-Hochschulangehöriger) solche Filmanalysen zu veröffentlichen?
Schon 2019 hatte ich mir ein POV-Ray-Skript programmiert, das aus den Einzelframes von Videodateien Farbstreifen erzeugt, in denen die Durchschnitts-Farbwerte von jeweils 25 Frames (also einer Filmsekunde) zu jeweils einem pixelbreiten Farbstrich zusammengerechnet wurden.
Hier ein unverfängliches Beispiel (Lenkerkamera-Video von einer meiner Fahrradtouren)...
Das bloße Rippen von DVDs ist ja, solange keine Kopien an Dritte weitergegeben werden, nicht strafbar, sondern "nur" zivilrechtlich anfechtbar... solange ich bei einer Veröffentlichung der aus gerippten DVD-Filmen gewonnenen Farbstreifen ("movie barcodes") Titel (und am Besten auch Dauer) nicht nenne, sollte ich nicht damit rechnen müssen, dass halb Hollywood mir Anwaltspost mit millionenschweren Schadensersatzforderungen schickt... aber das wäre ja nicht im Sinne meiner Hobby-Forscherei zum Thema "Genre und Farbgestaltung bei (Spiel-)Filmen".
"Echte" Filmwissenschaftler wie z. B. der Autor dieser Bachelor-Arbeit an der Hochschule der Medien Stuttgart, scheinen keine spezielle Erlaubnis der Urheber zu brauchen, wenn sie Filme auf diese Weise verwursten (siehe Kapitel 3.3.1 "Allgemeine Beschreibung des Farblooks", gleich am Anfang ist ein solcher "movie barcode" zu sehen) und dabei - ich kann es mir zumindest nicht anders vorstellen - zwangsläufig DVDs rippen... jedenfalls ist im Text der Arbeit nirgendwo eine Danksagung wegen freundlicher Kopiererlaubnis enthalten.
Gibt es denn eine halbwegs rechtssichere Möglichkeit, als Amateur (also Nicht-Hochschulangehöriger) solche Filmanalysen zu veröffentlichen?
Zuletzt geändert von Yadgar am 14.03.2021 19:23:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hallo
Denn dein Farbcode sind ja quasi sowas wie barcodes, oder auch md5, aber keine Filme an sich. das du dafür Filme kopieren mußt für dich privat und dann ein povray-scipt auf die frames loszulassen ist m.M. nicht strafbar auch deren Veröfffentlichung fällt m.M. nicht unters Urheberrecht.
Aber um ganz sicher zu gehen,würde ich diese Frage mal in Urheberrechtsforen, bzw. news-groups stellen,da sollten dann wenigstens auch Juristen, oder angehende juristen sitzen und keine laien so wie ich.
mfg
schwedenmann
Als Nichtjurist würde ich sagen,daß es keine Probleme gibt.Gibt es denn eine halbwegs rechtssichere Möglichkeit, als Amateur (also Nicht-Hochschulmitglied) solche Filmanalysen zu veröffentlichen?
Denn dein Farbcode sind ja quasi sowas wie barcodes, oder auch md5, aber keine Filme an sich. das du dafür Filme kopieren mußt für dich privat und dann ein povray-scipt auf die frames loszulassen ist m.M. nicht strafbar auch deren Veröfffentlichung fällt m.M. nicht unters Urheberrecht.
Aber um ganz sicher zu gehen,würde ich diese Frage mal in Urheberrechtsforen, bzw. news-groups stellen,da sollten dann wenigstens auch Juristen, oder angehende juristen sitzen und keine laien so wie ich.
mfg
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hej!
Es geht mir aber nicht um Strafbarkeit, sondern um die zivilrechtlichen Folgen! Sobald ich auf meinem Webspace einen solchen movie barcode und darüber den Namen des Films stehen habe, ist doch klar, dass ich die entsprechende DVD gerippt habe und damit schadensersatzpflichtig bin - und dann wird die jeweilige Filmproduktionsgesellschaft nicht zögern, sich bei mir zu melden!schwedenmann hat geschrieben:14.03.2021 17:09:44Denn dein Farbcode sind ja quasi sowas wie barcodes, oder auch md5, aber keine Filme an sich. das du dafür Filme kopieren mußt für dich privat und dann ein povray-scipt auf die frames loszulassen ist m.M. nicht strafbar auch deren Veröfffentlichung fällt m.M. nicht unters Urheberrecht.
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hallo
Da ist ist erstmal gar nichts klar.
Ergo,wenn dir meine Antwort nicht gefällt,dann folge meinen anderen Tips. (Foren,news-groups)
oder um es noch wasserdichter zu machen.
wende dich doch direkt an einen Film-DVD-Hersteller, wie z.B. die Firma die HuiBuh produziert hat und stelle deren Anwalt dieselbe Frage wie hier
mfg
schwedenmann
Du kannst ja auch den stream aufzeichnen,anstatt zu rippendass ich die entsprechende DVD gerippt
Da ist ist erstmal gar nichts klar.
Ergo,wenn dir meine Antwort nicht gefällt,dann folge meinen anderen Tips. (Foren,news-groups)
oder um es noch wasserdichter zu machen.
wende dich doch direkt an einen Film-DVD-Hersteller, wie z.B. die Firma die HuiBuh produziert hat und stelle deren Anwalt dieselbe Frage wie hier
mfg
schwedenmann
Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Ich weiß jetzt gerade nicht, ob dieser Vorschlag vielleicht eher satirisch gemeint war?schwedenmann hat geschrieben:14.03.2021 17:43:08... wende dich doch direkt an einen Film-DVD-Hersteller, ... und stelle deren Anwalt dieselbe Frage wie hier.
Ausgerechnet einen Anwalt der "potentiellen Gegenseite" fragen?
Folge lieber der Volksweisheit, die da sagt: "Wer viel fragt, kriegt viel Antwort", oder "Wecke keine schlafenden Hunde."
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hi(gh)!
Ich bin mir übrigens im Klaren, dass ich, wo ich jetzt einmal mit diesem Thema an die (Netz-)Öffentlichkeit gegangen bin, in Zukunft nach Möglichkeit online nichts mehr über meinen Film-Geschmack erzählen sollte - dass ich es in der Vergangenheit tat ist schon riskant genug!
@schwedenmann: Das Aufzeichnen des Streams ist doch auch unerlaubte Umgehung des Kopierschutzes - liefe also zivilrechtlich auf dasselbe hinaus!
Disclaimer: Nein, ich bin kein Troll!
Allerdings! Wenn ich einen solchen Anwalt anschreiben würde, läge für ihn doch der Gedanke nahe, dass da jemand nicht nur rippen will, sondern auch schon gerippt hat - und er dann natürlich, per Detektei oder so, der Sache nachgehen würde! Keine angenehme Vorstellung!TuxPeter hat geschrieben:14.03.2021 19:07:23Ich weiß jetzt gerade nicht, ob dieser Vorschlag vielleicht eher satirisch gemeint war?
Ausgerechnet einen Anwalt der "potentiellen Gegenseite" fragen?
Folge lieber der Volksweisheit, die da sagt: "Wer viel fragt, kriegt viel Antwort", oder "Wecke keine schlafenden Hunde."
Ich bin mir übrigens im Klaren, dass ich, wo ich jetzt einmal mit diesem Thema an die (Netz-)Öffentlichkeit gegangen bin, in Zukunft nach Möglichkeit online nichts mehr über meinen Film-Geschmack erzählen sollte - dass ich es in der Vergangenheit tat ist schon riskant genug!
@schwedenmann: Das Aufzeichnen des Streams ist doch auch unerlaubte Umgehung des Kopierschutzes - liefe also zivilrechtlich auf dasselbe hinaus!
Disclaimer: Nein, ich bin kein Troll!
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Hallo
Oder mit der maus zu antworten:
wer nicht fragt bleibt dumm.
Und fragen kostet nichts.
Wenn du schon so anfängst, warum poastet du das übergaupt im Internet, da könnten ja jetzt jurisrten von der bösen "gegenseite2 mitlesen und detektive auf sich anetzen.
Als diese Anwälte nicht Besseres zu tun haben.
manchmal verstehe ich die Leute hier im Forum absolut nicht
mfg
schwedenmann
Überhaupt nichtch weiß jetzt gerade nicht, ob dieser Vorschlag vielleicht eher satirisch gemeint war?
Ausgerechnet einen Anwalt der "potentiellen Gegenseite" fragen?
Oder mit der maus zu antworten:
wer nicht fragt bleibt dumm.
Und fragen kostet nichts.
oh Mann, die Aluhutindustie muß ja boomen.Allerdings! Wenn ich einen solchen Anwalt anschreiben würde, läge für ihn doch der Gedanke nahe, dass da jemand nicht nur rippen will, sondern auch schon gerippt hat - und er dann natürlich, per Detektei oder so, der Sache nachgehen würde! Keine angenehme Vorstellung!
Wäre jusristisch m.M. nach falsch, Aufzeichnen (streamen) der DVD ist keine Umgehung des KopierschutzesDas Aufzeichnen des Streams ist doch auch unerlaubte Umgehung des Kopierschutzes - liefe also zivilrechtlich auf dasselbe hinaus!
Wenn du schon so anfängst, warum poastet du das übergaupt im Internet, da könnten ja jetzt jurisrten von der bösen "gegenseite2 mitlesen und detektive auf sich anetzen.
Als diese Anwälte nicht Besseres zu tun haben.
manchmal verstehe ich die Leute hier im Forum absolut nicht
mfg
schwedenmann
Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Verstehe das Problem nicht -
technisch wirksame Kopierschütze darf man in Deutschland nicht umgehen. Bei DVD ist dann die Frage ob das System wirksam ist Ich meine nein, aber mich fragt keiner ...
Die Farbstreifen halte ich für harmlos - ist ja mehr eine Spielerei.
Könnte man doch einen Rechteinhaber mal fragen, ob die was dagegen hätten.
technisch wirksame Kopierschütze darf man in Deutschland nicht umgehen. Bei DVD ist dann die Frage ob das System wirksam ist Ich meine nein, aber mich fragt keiner ...
Die Farbstreifen halte ich für harmlos - ist ja mehr eine Spielerei.
Könnte man doch einen Rechteinhaber mal fragen, ob die was dagegen hätten.
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Ein Anwalt, der dich dafür zivilrechtlich belangen wollte, müsste nachweisen dass die Quelle deines "Movie-Barcodes" eine kopiergeschützte DVD war und dass du die statistischen Informationen auf digitalem Weg gewonnen hast - nicht etwa durch Digitalisieren des analogen Bildsignals von einem externen DVD-Player. Da das praktisch unmöglich ist, wird kein Anwalt auf diesem Planeten das überhaupt versuchen.
Mir sind sowieso überhaupt keine Klagen wegen einer für den privaten Gebrauch angefertigten DVD-Kopie bekannt - ich gehe davon aus, dass ich das mitbekommen würde: Das wäre ja *der* Aufreger schlechthin.
Mir sind sowieso überhaupt keine Klagen wegen einer für den privaten Gebrauch angefertigten DVD-Kopie bekannt - ich gehe davon aus, dass ich das mitbekommen würde: Das wäre ja *der* Aufreger schlechthin.
Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Leute, Leute,
Der "Kopierschutz" von DVDs ist technisch wirksam. Selbst Rot13 wäre technisch wirksam.
Das Urheberrecht verbietet auch das Nachbearbeiten, und als solches wäre der Barcode aufzufassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man diese Pixel über eine Analogkopie von einer abgefilmeten DVD/BR/TV-Vorführung gewonnen hat.
Wenn man sowas im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen, von Abmahnanwälten Post zu erhalten.
Der "Kopierschutz" von DVDs ist technisch wirksam. Selbst Rot13 wäre technisch wirksam.
Das Urheberrecht verbietet auch das Nachbearbeiten, und als solches wäre der Barcode aufzufassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man diese Pixel über eine Analogkopie von einer abgefilmeten DVD/BR/TV-Vorführung gewonnen hat.
Wenn man sowas im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen, von Abmahnanwälten Post zu erhalten.
Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Frage:
Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?
Antwort Nein!
Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Hüh oder hott:
https://www.internetrecht-rostock.de/ur ... faq.htm#15
gruss MaGe
Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?
Antwort Nein!
Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
Hüh oder hott:
https://www.internetrecht-rostock.de/ur ... faq.htm#15
gruss MaGe
Wir müssen uns vor der Klimaerwärmung nicht fürchten.
Uns rottet die soziale Kälte viel früher aus.
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Eine veröffentlichung dieses Barcodes auf einer Internetseite ist kein privater Gebrauch mehr.MaGe hat geschrieben:15.03.2021 10:40:33Frage:
Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?
Antwort Nein!
...wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Bitte beachtet, dass keiner von uns hier rechtliche Beratung suggeriert...
Jesus saves. Buddha does incremental backups.
Windows ist doof, Linux funktioniert nicht • Don't break debian! • Wie man widerspricht
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Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Ich würde mal vermuten, dass dieses Zitat nicht gerichtsfest atributiert ist.schwedenmann hat geschrieben:14.03.2021 19:32:30Oder mit der maus zu antworten:
wer nicht fragt bleibt dumm.
Das könnte Ärger mit diesem Typen geben.
Das Wem, Wieviel, Wann, Wozu und Wie zu bestimmen ist aber nicht jedermannns Sache und ist nicht leicht.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.
Re: Durchschnittsfarbstreifen von Kinofilmen
Ja - dann müßte man für jeden Film die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen - könnte mir vorstellen das die da ev. kein Problem mit hätten ?!?MSfree hat geschrieben:15.03.2021 08:29:19Leute, Leute,
Der "Kopierschutz" von DVDs ist technisch wirksam. Selbst Rot13 wäre technisch wirksam.
Das Urheberrecht verbietet auch das Nachbearbeiten, und als solches wäre der Barcode aufzufassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man diese Pixel über eine Analogkopie von einer abgefilmeten DVD/BR/TV-Vorführung gewonnen hat.
Wenn man sowas im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen, von Abmahnanwälten Post zu erhalten.
Wie gesagt für diese technische Spielerei ...
- ja Wirksamkeit bei CSS ?!? Rechtsverdreher können das bestimmt in beide Richtungen auslegen.