Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

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cronotk
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Beitrag von cronotk » 07.02.2007 14:06:38

jercho hat geschrieben:Da, so der Händler, ich im Ladengeschäft nicht hätte die Partitionstabelle verändern - und Linux installieren können, dies aber gemacht habe, ist das Versagen der Platte mein Problem. Ich dürfe, so der Händler, innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist gar keine Installationen an dem System vornehmen.
Blödsinn. Einen Online gekauften Fön darfst du die 14 Tage auch voll nutzen und darfst ihn dann wieder zurückgeben.
Wenn du jetzt eingeschweißte CDs/DVDs, Lebensmittel oder Sonderanfertigungen gekauft hättest, wäre das anders gewesen, aber ein Schläppi fällt ja wohl eher nicht darunter
Da, wie ja allgemein bekannt, IBM-Festplatten in der Vergangenheit schon öfters unbegründet ihren Geist aufgegeben haben, wäre es doch durchaus möglich, dass das Versagen nicht auf die Veränderung der Partitionstabelle zurückzuführen ist?
Das Verändern der Partitionstabelle ist eine Art der Verwendung dieses Produkts, wie man es bei Produkten dieser Art erwarten könne. --> Es liegt am Produkt ein Mangel vor.
In der aktuellen ct habe ich einen Artikel gelesen, der besagt, dass die Nachweißpflicht bei defekten Festplatten in den ersten 6 Monaten nicht bei dem Kunden liegt, sondern bei dem Händler bzw. Hersteller.
Das gilt nicht nur für Festplatten, sondern für ziemlich alle Dinge, die du so kaufst. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Also ja, du hast Gewährleistung durch den Händler, der dir beweisen muss, dass dieser Mangel erst durch dich entstanden (nicht entdeckt oder beschleunigt - das geschieht durch Benutzung automatisch) ist.

Fragst du Google, schaust du hier: (PDF)
http://www.ihk-limburg.de/Site%20komple ... istung.pdf

Schau hier mal auf Seite 3 "Was ist zu tun bei fehlerhaften Waren?" (in der Box, Punkt 3). Leider steht der Paragraph nicht dabei, musst mal im BGB nachgoogeln ;-)


Edit: Einen Bootsektor kann man durch Überschreiben nicht "schrotten", sondern nur löschen. Man sollte den (zumindest theoretisch) unbegrenzt wiederbeschreiben können. (Siehe meinen Punkt Nr. 2)

Edit2: Vielleicht ist die HDD ja in Ordnung, aber der IDE/wasauchimmer-Controller ist kaputt...

Edit n:
Ein netter Link mit den Paragraphen aus dem BGB:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4h ... Sachmangel (hier besonders Punkt 1, das ist das nämlich)

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Beitrag von Six » 08.02.2007 16:45:53

Warum wird dieser Thread immer wieder aus dem Grab gezerrt? Guckt doch bitte mal, auf das Datum der Posts, auf die ihr da antwortet.

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