Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?

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guennid

Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?

Beitrag von guennid » 14.07.2018 00:47:14

Da ist ganz normales Geschäftsgebaren. Was ich 15 Jahre lang selbst erlebt habe.
Ob's "normal" ist lasse ich mal dahingestellt sein. Häufig praktiziert, nähme ich auch an. Auch das sagt so oder so nichts über die Legalität aus. Außerdem sprichst du von "Betrug". Betrug ist ein Straftatbestand. Den muss man aber nachweisen.

Dass, "wenn die Tat [...] ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters [...] erfolgt", kein Strafrahmen angegeben wird, macht sie ebenfalls nicht legal.

Du gehst leider nicht auf den Rechtsgrundsatz: "pacta sunt servanda ein". Erwartest du doch auch von einem potentiellen Vertragspartner - oder? Im Übrigen langweilt mich diese "Vernünftelei". Wenn einem Netflix und Konsorten nicht passt, dann sollte man mit denen keine Verträge schließen statt ja dazu zu sagen und sich dann nicht daran zu halten.

Realiter wird ihm - wenn überhaupt - wahrscheinlich außer Sperre nichts passieren, wie du selbst gesagt hast, aber muss der fragwürdigen Praxis denn unbedingt noch der Anschein der Legalität besorgt werden?

Grüße, Günther

pekabe
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?

Beitrag von pekabe » 14.07.2018 12:31:29

Vielen Dank für eure Meinungen, freut mich, dass die Frage eine so angeregte Diskussion ausgelöst hat!
Es scheint aber doch noch eine Grauzone zu sein, aber vielleicht doch schon eher "hellgrau"... Wie halt so vieles, was im Internet und durch die allgemeine Digitalisierung stattfindet. Vielleicht ist es ganz einfach auch eine Frage der Moral und der persönlichen Einstellung zu so einer Grauzone. Und evtl. auch des persönlichen Rechtsempfindens.
Auf jeden Fall waren eure Kommentare sehr interessant für mich.

Gruß
pekabe

atarixle
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?

Beitrag von atarixle » 14.07.2018 12:35:10

Solange man den "wirksamen Kopierschutz" nicht umgeht, gilt das, so würde ich sagen, als die erlaubte Privatkopie (auf die es allerdings kein durchsetztbares "Recht" gibt, sonst müsste der Streaminganbieter das Aufzeichnen verliehener Filme direkt unterstützen - und das wäre paradox bzw. würde Leihfilme unmöglich machen).

Was einen "wirksamer Kopierschutz zu umgehen" genau bedeutet, ist zu hinterfragen: den Stream direkt abzugreifen und ihn mit einem Knackprogramm zu dekodieren, um ihn als 1:1 Kopie aufzuzeichnen ist eindeutig verboten.

Die Aufnahme und Neukodierung deines Bildschirminhaltes, womöglich ohne den Player (der den Stream legal dekodiert) in einer Sandbox laufen zu lassen, damit er den Screenrecorder nicht entdeckt, würde ich nicht als verboten einstufen.

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