Endgeräte in der Nähe tracken

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TRex
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von TRex » 01.03.2020 08:56:24

Willst du ne Freigabe? Wenn du es tun willst, dir aller möglichen Konsequenzen bewusst bist und es moralisch vertreten kannst: mach einfach.
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Windows ist doof, Linux funktioniert nichtDon't break debian!Wie man widerspricht

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Lord_Carlos
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von Lord_Carlos » 01.03.2020 18:31:05

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wanne
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von wanne » 04.03.2020 12:34:42

Vorbeigehende, kabellose Anfragen zu loggen ist -wahrscheinlich- rechtlich, sowie moralisch jawohl kein bisschen verwerflich..
1. Das vorgehen ist ganz sicher illegal. Das Abhören von privaten elektromagnetischen Abstrahlungen ist prinzipiell illegal. PUNKT. Ausnahmen gibt es nur für Piloten und Dienste. Ich hatte deswegen selbst auch schon ärger. Relevant ist da nicht die DSVGO sondern vor allem §202b StGB und eventuell §88 TMG.
Der Gesetzgeber ist immer noch der Meinung, dass bei Funkkommunikation wegen der Nichtwahrnehmbarkeit durch die Menschlichen Sinne von Vertraulichkeit ausgegangen werden kann und listet sie deswegen als gleichwertig zu anderen wirksamen Schutzmaßnahmen, die das Abhören verhindern. (Dabei steht da ein oder zwischen funkt und wirksamem Schutz. Dem Gesetzgeber ist sich also durchaus bewusst, dass es kein wirksamer Schutz ist.)
Was auch immer du da machst: Halte es bitte aus dem Forum raus. Des wäre das 2. Forum, in dem ich Mitglied bin und dass wegen §202b runter genommen wird.
2. Defakto jeder verstößt regelmäßig gegen die passende Bestimmungen da z.B. die Fritz!Box das selbe macht um ihren Kanal zu optimieren und Android-Handys um ihre Position zu für schnellere Approximationen zu raten. Die Realitätsfremdheit der passenden Normen wurde oft genug bemängelt und war schon Teil diverser Petitionen. Genutzt hat es nichts. Die passenden Normen bleiben und werden Angewannt. Hin und wieder erweicht es einen Dummen, der sich dabei erwischen lässt in dem er öffentlich zugibt, was er da macht. (Die Google-Autos waren ein prominentes Beispiel.)
3. Mac-Adressen von Handy sind selbstverständlich personenbezogen. Wenn ich die Mac-Adresse des Handys kenne, kann ich damit deutlich zuverlässiger auf die Person schließen als mit vollem Namen. – Letzteren Teilen sich üblicherweise ein paar mehr Leute. Sie ermöglichen mit Abstand verfänglichste Überwachung, die die Welt je gesehen hat. Genau deswegen willst du sie ja benutzen. Sie ermöglicht dir eine Überwachung in einem Umfang, die keine andere technische Maßnahme (bei ähnlichem Aufwand) ermöglicht hätte. – Deswegen schmeißt Kismet Clients per default auch weg und loggt sie nicht. (Zeigt sie aber an.) Da du die passenden Daten aber weder speichern, weitergeben noch verarbeiten willst, ist das glaube ich eher irrelevant für dich.
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willy4711

Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von willy4711 » 04.03.2020 13:18:51

@ wanne
Ich wage es zu bezweifeln, das deine Interpretation Sinn macht.
Kismet ist ein freier passiver WLAN-Sniffer zum Aufspüren von Funknetzwerken.
Edit:
Sie durch so einen Sniffer dann Zugangsdaten zu verschaffen ist dann allerdings illegal und strafbar.

Das Anzeigen einer SSID und MAC-Adressen in der FritzBox sind ganz sicherlich nicht illegal.

Es sind öffentliche Daten, für jedermann sichtbar.

Im Handy dienen sie dazu, überhaupt erst einmal eine Verbindung zu einem Netzwerk herstellen zu können.

§ 202a StGB
(1)Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
in die gleiche Richtung zielt der § 202b StGB

Wie der Gesetzgeber deutlich sagt, geht es um den Zugang. Wenn ich eine Haustüre sehe, ist das ganz sicherlich nicht illegal
Der unbefugte Zutritt aber schon, auch wenn sie nicht verschlossen ist :mrgreen:
Aber darum geht es in diesem Thread ja überhaupt nicht.

GSM - Daten sind eh nur von autorisierten Stellen zu ermitteln, sind daher auch hier überhaupt nicht thematisiert worden.

wanne
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von wanne » 04.03.2020 14:30:45

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 13:18:51
Ich wage es zu bezweifeln, das deine Interpretation Sinn macht.
Was du denkst ist irrelevant. Die Gerichte sehen es so. Wie gesagt. Ich habe passende Ermittlungen hinter mir. Lass es bitte sei ohne juristisches Hintergrundwissen Bullshit zu verbreiten.
Das Anzeigen einer SSID und MAC-Adressen in der FritzBox sind ganz sicherlich nicht illegal.
Doch genau um die SSID ging es damals.
Es sind öffentliche Daten, für jedermann sichtbar.
Nein. sie werden erst durch technische Hilfsmittel sichtbar. Tut aber alles auch nichts zur Sache.
Im Handy dienen sie dazu, überhaupt erst einmal eine Verbindung zu einem Netzwerk herstellen zu können.
Als das Gesetz geschienen wurde, gab es das Wort Netzwerk in der Bedeutung noch nicht und unter Verbindung hat man ein mechanisch gestecktes Kabel verstanden. Alles was du hier schreibst ist völlig irrelevant für den passenden Paragrafen. Da steht nichts von Netzwerken oder Verbindungen sondern da steht was von Daten. Gemeint waren vor allem Kennungen von Flug- und Einsatzfahrzeugen. Mehr Daten hat man da nicht versendet.
§ 202a StGB
(1)Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
in die gleiche Richtung zielt der § 202b StGB
Wie der Gesetzgeber deutlich sagt, geht es um den Zugang.
Lerne Deutsch: Da steht Zugang zu Daten. Das Datum ist die ESSID. Und den Zugang zu Daten hast du wenn du sie ansehen kannst. Genau so wie wenn du Zugang zu einer Geschichte hast, wenn du es lesen oder hören kannst. Ob du es anfassen kannst ist irrelevant.
Genau deswegen wird hier über Zugang und nicht über Besitz oder Kontrolle geredet.
Wenn ich eine Haustüre sehe, ist das ganz sicherlich nicht illegal
Wenn du dich an der Türe vorbei durch die Wand gräbst um ins Haus zu kommen hast du dir trotzdem illegal Zugang verschafft. Auch wenn du nicht den Offizellen Eingang benutzt hast.
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debianoli
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von debianoli » 04.03.2020 14:35:02

wanne hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 12:34:42
1. Das vorgehen ist ganz sicher illegal. Das Abhören von privaten elektromagnetischen Abstrahlungen ist prinzipiell illegal. PUNKT. Ausnahmen gibt es nur für Piloten und Dienste. Ich hatte deswegen selbst auch schon ärger. Relevant ist da nicht die DSVGO sondern vor allem §202b StGB und eventuell §88 TMG.
Puh, das ist ja ein absoluter Gummi-Paragraf. Theoretisch kann man nach diesem Paragrafen jedes Gerät als illegal klassifizieren, dass in der Lage ist, fremde Wlan-Signale zu empfangen: "elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage" ist für mich jedes Wlan-Signal. So würde ich den 202b lesen, da hat jemand mit heißer Nadel ein Gesetz ohne Bezug zur technischen Realität gestrickt. Und das 2007!

https://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html

DeletedUserReAsG

Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von DeletedUserReAsG » 04.03.2020 14:43:41

wanne hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 14:30:45
Die Gerichte sehen es so.
Könntest du die entsprechenden Urteile bitte verlinken, oder zumindest die Referenzen angeben? Wenn das wirklich so sein sollte, verklag’ ich demnächst jeden, in dessen WLAN-AP-Bereich ich komme.

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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von MSfree » 04.03.2020 14:59:03

debianoli hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 14:35:02
Puh, das ist ja ein absoluter Gummi-Paragraf. Theoretisch kann man nach diesem Paragrafen jedes Gerät als illegal klassifizieren, dass in der Lage ist, fremde Wlan-Signale zu empfangen: "elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage" ist für mich jedes Wlan-Signal.

https://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html
Im Gesetz steht:
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft,
Das Aussenden der WLAN-ESSID und der Mac-Adresse von einem WLAN-fähigen Gerät fällt schonmal nicht in die Kategorie nichtöffentlichen Datenübermittlung. Denn diese Kennungen werden mit voller Absicht in die Öffentlichkeit geschickt.

Auch das nicht für ihn bestimmte Daten trifft hier nicht zu. Denn der WLAN-Sender, der zufällig vor deinem Haus langläuft, sendet für die Öffentlichkeit bestimmte Daten aus, in der Hoffnung, seinen vorkonfigurierten AP zu fiden.

Wenn man sowas abhört, und das macht prinzipiell jeder WLAN-Hotspot, kann man sich also prinzipbedingt nicht strafbar machen. Eine Fritzbox, die sowas nicht abhören würde, würde nie eine WLAN-Verbindung erlauben können.

Anders sieht es aus, wenn man solche Daten sammelt und aufhebt. Das stellt dann nämlich anlaßlose Voratsdatenspeicherung dar, und die wurde vom EUGH abgelehnt.

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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von debianoli » 04.03.2020 15:09:32

MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 14:59:03
Wenn man sowas abhört, und das macht prinzipiell jeder WLAN-Hotspot, kann man sich also prinzipbedingt nicht strafbar machen. Eine Fritzbox, die sowas nicht abhören würde, würde nie eine WLAN-Verbindung erlauben können.
Da sind die Meinungen wohl nicht einheitlich, wenn ich die zitierten Kommentare dieser Seite zur "Nichtöffentliche Datenübermittlung" richtig verstanden habe. https://www.internet-strafrecht.com/dat ... von-daten/

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MSfree
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von MSfree » 04.03.2020 15:23:39

debianoli hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 15:09:32
Da sind die Meinungen wohl nicht einheitlich,
Die Aufgabe eines Juristen ist es, nicht einheitlicher Meinung zu sein, denn nur so kann er seinen Klienten verteidigen oder den Gegner anklagen.

Ich sehe trotzdem eine Differenzierung. Der WLAN-Handshake, der regelmässig von jedem WLAN-fähigen Gerät in die Umgebung gefunkt wird, in der Hoffnung, seinen AP zu finden, ist öffentlich, egal ob dieser zum Erfolg führt oder nicht.

Werden nach dem Handshake und erfolgreichem Verbindungsaufbau Daten übetragen, dann darf man diese nicht mitschneiden, sofern sie nicht für einen bestimmt sind.

Und das ist so im Grunde auch aus den Kommentaren in deinem Link zu lesen.

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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von wanne » 04.03.2020 15:26:03

Und das 2007!
Ui. Etwa um die Zeit sind die von der Bundespolizei bei uns aufgetaucht. Ich hatte damals schlicht angenommen, dass das halt ein Überrest aus der Vergangenheit ist. Macht das ganze noch bescheuerter...
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debianoli
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von debianoli » 04.03.2020 15:43:36

MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 15:23:39
debianoli hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 15:09:32
Da sind die Meinungen wohl nicht einheitlich,
Die Aufgabe eines Juristen ist es, nicht einheitlicher Meinung zu sein, denn nur so kann er seinen Klienten verteidigen oder den Gegner anklagen.
...
Und das ist so im Grunde auch aus den Kommentaren in deinem Link zu lesen.
So kann man das nicht sagen. Aufgabe eines Juristen ist es, in einem konkreten Fall zu begründen, welche abstrakten gesetzlichen Regelungen zutreffen oder eben nicht zutreffen. Deshalb gibt es die Kommentierungen zu den Gesetzen wie zB den im Link erwähnten Fischer ( https://www.fischer-stgb.de/fischer/kommentar/ ). Anhand derer orientieren sich Juristen dann bei der Begründung in ihren Fällen.

Wobei man für das Erfassen der Anfragen an ein Wlan meiner Meinung nach diese im obigen Link aufgeführte Begründung nehmen kann: "Weiterhin müssen die Daten nicht für den Täter bestimmt sein. "

Konkret würde ich das so sehen: Wenn ein Handy mit seinem Wlan eine Anfrage an mein Wlan sendet, so ist der Handy-Besitzer mit der Übermittlung seiner MAC-Adresse etc an mein Wlan einverstanden, denn sonst wäre das Wlan am Handy aus. Schließlich wird hier nach einem verbindungsfähigen Gerät gesucht.

debianoli
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von debianoli » 04.03.2020 15:47:39

wanne hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 15:26:03
Ui. Etwa um die Zeit sind die von der Bundespolizei bei uns aufgetaucht. Ich hatte damals schlicht angenommen, dass das halt ein Überrest aus der Vergangenheit ist. Macht das ganze noch bescheuerter...
Da hat wohl ein Polizist/Staatsanwalt unbedingt einen Erfolg für die nächste Stufe der Karriereleiter gebraucht und hat sich dann voller Freude auf die Jagd nach "Hackern" gemacht, als endlich das Gesetz verabschiedet war. Oder es war als Bestätigung der Sinnhaftigkeit des Gesetzes für das Bundesinnenministerium gedacht.

willy4711

Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von willy4711 » 04.03.2020 15:55:10

Das WLAN Tracking ist inzwischen allgegenwärtig. Eine Betrachtung aus Strafrechtlicher Sicht kann ich nirgends finden.
https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... z-risiken/

Also braucht man sich auch keine Gedanken darüber machen ob das im Sinne des StGB strafbar ist.
Die Daten (Kennung / MAC Adresse) die ein Handy aussendet sind öffentlich und für jeden bestimmt.
Wenn ein Router das macht und signalisiert, das er was nicht verschlüsseltes (z.B. WLAN-Zugang) anbietet,
darf ich mich auch dort bedienen. Ganz straffrei :mrgreen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wupp ... 01019.html
Aber ist halt alles nur Bullshit :cry:

wanne
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken

Beitrag von wanne » 04.03.2020 16:32:11

willy4711 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
04.03.2020 15:55:10
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wupp ... 01019.html
Aber ist halt alles nur Bullshit :cry:
Und hier die passende Begründung für das Urteil:
Der Angeschuldigte hat nicht zwischen anderen Kommunikationspartnern vertraulich ausgetauschte Daten wahrgenommen, sondern war vielmehr dadurch, dass er die Datenübermittlung initiiert und die darauf übermittelten Daten empfangen hat, selbst Teilnehmer des fraglichen Kommunikationsvorgangs. Geht es dem Täter nur darum, ein fremdes Netzwerk zum Zwecke der eigenen Kommunikation zu nutzen, so greift er die Vertraulichkeit fremder Kommunikation ebenso wenig an, wie jemand, der ungefragt ein fremdes Telefon zu einem eigenen Gespräch nutzt.
Da hat sich jemand in ein fremdes WLAN eingeloggt also aktiv mit dem AP kommuniziert. – Da kann wohl eher nicht mehr von abhören oder Zugang verschaffen die Rede sein. Diese Daten waren also durchaus für ihn bestimmt. Nicht die Pakete anderer Clienten abgehört, die explizit für den APs zuhause bestimmt sind.

Hier die passende Einschätzung des Bundestages.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Wichtig ist, dass BSSIDs sofort unkenntlich gemacht werden. – Genau so wie SSIDs. Die sind nämlich absolut ganz sicher nicht für dich gedacht.
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