beispielvideos auf webseite anbieten

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michaa7
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Re: beispielvideos auf webseite anbieten

Beitrag von michaa7 » 01.06.2019 12:33:44

Lord_Carlos hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
01.06.2019 11:08:32
Wo kein Kläger da kein Richter :)
Oder einfach unter 12 Minuten bleiben.

Ist wie webseite ueberhaupt frei im internet? Oder hinter einem login?
...
So, ich habe jetzt das maßgebliche pdf von der mpeg-la gefunden und heruntergeladen. Daraus geht für mich hervor:

Enduser zahlen laut diesem Dokument wohl nur
  • pauschal wenn (unabhängig von der Anzahl der Videofiles) sie insgesamt mehr als 100.000 zahlende Nutzer im Jahr haben.
  • pro Video wenn das jeweilige video länger als 12 Minuten ist.
Unklar ist mir ob die beiden Bedingungen ggf. durch ein "und" oder ein "oder" zu verbinden sind. Die Formulierung "Most Favorable royalty rates clause" deutet darauf hin dass die für den user (?) vorteilhafteste Regelung gilt, also beide Bedingungen erfüllt sein müsse damit die Nutzung gebührenplichtig würde. Aber da wünschte ich mir schon noch einen eindeutigere aussage, ob ich das richtig verstehe. Für meinen Fall ist das zwar unerheblich (keine Bezahlschranke/kein Login und video < 12 Minuten), aber es wäre der Vollständigkeit halber schön dies hier zu klären.

Vielleicht können wir uns dazu darauf verständigen dass hierzu keine Meinungen gepostet werden, sondern nur Links zu maßgeblichen Faken. Danke.
gruß

michaa7

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TuxPeter
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Re: beispielvideos auf webseite anbieten

Beitrag von TuxPeter » 01.06.2019 16:32:41

Hi, inhaltlich habe ich leider nix weiter beizutragen, möchte aber dennoch anmerken, dass ich es beruhigend finde, genauer zu wissen, wo ich mich rechtlich mit meiner privaten HP bewege. Am Ende gilt Ähnliches auch für die dort gezeigten *.jpeg's? (Nein, muss ich nicht wirklich wissen)
Wikipedia sagt dazu jedenfalls:
Patentfragen
Mehrere Firmen (s. Patent-Trolle) haben bereits versucht, aus ihren (zumeist zu Unrecht erteilten) Patenten Forderungen gegen Softwarehersteller zu erheben, deren Produkte JPEG-Dateien lesen oder erstellen können. Bisher wurden alle entsprechenden Patente nachträglich entzogen. Dennoch konnten die Forderer in außergerichtlichen Einigungen hohe Millionenbeträge einnehmen.

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