Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Dann gehe ich die Artikel jetzt mal einzeln durch.
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Freiheit ist völlig unkonkret. Da Menschen nicht gleich sind, hat man es auf
gleich an Würde und Rechten reduziert, was konkret wieder gar nichts bedeutet.
Der erste Satz des Artikels 1 stellt klar, dass Menschenrechte nicht erst erworben oder verdient werden müssen, sondern für alle Menschen qua Geburt gelten. Dass Freiheit, wie du meinst, "völlig unkonkret" sein soll, muss allen Menschen, die etwa wegen ihrer Rasse oder Weltanschauung verfolgt, vertrieben oder eingesperrt werden, unverständlich, wenn nicht als glatter Hohn erscheinen.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Bei der Begabung an Vernunft und Gewissen gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen. Da man nicht von einzelnen Menschen verlangen wollte, dass sie ihren Bruder wie einen Fremden behandeln, weil das sofort abgelehnt würde, hat man es wieder auf
im Geist der Brüderlichkeit reduziert, was wieder gar nichts bedeutet.
Dass zwischen einzelnen Menschen große Unterschiede bestehen, wollen die Menschenrechte doch nicht bestreiten, im Gegenteil. Das egalitäre und antidiskriminierende Prinzip der Menschenrechte besteht ja gerade darin, dass alle Menschen
trotz ihrer Verschiedenheit die gleichen Rechte und die gleiche Würde teilen. Aus der
Ungleichheit der Menschen darf eben nicht auf deren
Ungleichwertigkeit geschlossen werden.
Unter Brüderlichkeit verstehe ich, dass die Menschen sich über die Grenzen von Rasse, Geschlecht, Nationalität etc. hinweg im Geist der Solidarität begegnen sollen.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Hier wird Anspruch auf Rechte eingeräumt, die konkret gar nichts bedeuten.
Deiner "Strategie", den Menschenrechten pauschal jeden semantischen Gehalt abzusprechen, versuche ich oben und im folgenden eine hoffentlich etwas differenziertere Sicht entgegenzusetzen.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Wenn Menschen aufeinander stoßen, die sich gegenseitig von anderen in diesen Rechten bedroht sehen, steht das eigene Recht gegen des anderen Recht, und es bedeutet wieder einmal konkret gar nichts.
Natürlich werden gerade in Kriegen oder gewaltsamen Konflikten die Menschenrechte massiv verletzt, und zwar häufig von beiden Seiten. Aber das spricht doch nicht gegen die Menschenrechte, sondern läßt diese vielmehr noch dringlicher erscheinen.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Was Sklaverei ist, ist umstritten. Auch ein Wohlhabender, der von der Allgemeinheit gezwungen wird, andere zu versorgen, kann das als Sklaverei sehen.
Außer dir würde kaum jemand diesen Wohlhabenden als Sklaven bezeichnen (ungeachtet der Tatsache, dass man die Höhe oder die Verwendung der von ihm zu entrichtenden Steuern als ungerecht betrachten mag). Wenn du es zielgerichtet darauf anlegst, Begriffe erst schwammig zu machen und ins Absurde zu ziehen, wird natürlich eine vernünftige Diskussion sehr schwierig ...
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Was das ist, ist umstitten. Für den einen ist es unmenschlich und erniedrigend, wenn von jemandem, der die Versorgung seiner Kinder anderen aufs Auge drücken wird, verlangt wird, keine Kinder zu machen. Für den anderen ist es unmenschlich und erniedrigend, wenn von jemandem verlangt wird, anderer Leute Kinder zu versorgen.
Siehe Antwort zu Artikel 4.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Dazu fällt mir Reinhard Mey ein,
Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt.
Dass es mit ihrer Durchsetzung (auch angesichts bürokratischer Hürden) leider nicht überall zum Besten bestellt ist, macht die Menschenrechte nicht sinnlos oder überflüssig. Mit ihrer Etablierung wird der Tatbestand der Menschenrechtsverletzung erst bennenbar. Nur so wurde es vermutlich überhaupt möglich, dass Verletzer von Menschenrechten etwa in Ruanda oder auf dem Balkan immerhin erfolgreich zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Das heißt konkret, dass jeder der Willkür der Juristen ausgeliefert ist, denn das Gesetz (gemeint ist die Juristerei) hat abzählbar viele Widersprüche und der Ermessensspielraum (Juristensprech für
Erlaubnis zur Willkür) ist unbegrenzt.
Na, wenigstens erkennst du nicht
überabzählbar viele Widersprüche - nicht dass sich der gute Georg Cantor noch im Grabe umdrehen muss. Im übrigen hast du, was die Menschenrechte betrifft, keinen einzigen
Widerspruch konkret benannt, sondern nur eine – mich nicht überzeugende – semantische Dekonstruktion der Begriffe versucht.
Lohengrin hat geschrieben: 06.02.2018 02:22:34
Und jetzt höre ich auf. Denn es geht genauso weiter.
Fürs Aufhören danke! Ich weiß nicht, ob ich das so für alle 30 Artikel durchgehalten hätte.