Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

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schwedenmann
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Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von schwedenmann » 13.02.2018 16:53:26

Hallo

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67944.html

Ich finde solche Diskussionen immer wieder sehr erheiternd.
Da maßen sich Nichtjuristen , Urteile von Volljuristen zu kommentieren, ohne irgendwelchen juristischen Sachverstand, oder gar nur 1Semester Jura studiert zu haben.
Aber das ist halt modern, keine Ahnung haben , aber Fresse aufreißen, bis die Schwarte kracht, auch wenn es noch solch ein Unsinn ist.

mfg
schwedenmann
Zuletzt geändert von schwedenmann am 13.02.2018 18:22:10, insgesamt 2-mal geändert.

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Meillo
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Re: iimmer wieder lustig: juristsiche laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von Meillo » 13.02.2018 18:13:49

Bitte korrigiere die Schreibfehler im Titel. Soviel Zeit und Sorgfalt muss sein.
Use ed once in a while!

geier22

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von geier22 » 13.02.2018 19:14:03

schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 16:53:26
Da maßen sich Nichtjuristen , Urteile von Volljuristen zu kommentieren, ohne irgendwelchen juristischen Sachverstand, oder gar nur 1Semester Jura studiert zu haben.
Aber das ist halt modern, keine Ahnung haben , aber Fresse aufreißen, bis die Schwarte kracht, auch wenn es noch solch ein Unsinn ist.
Wenn man über fehlenden juristischen Sachverstand anderer so wie du urteilt, gehe ich mal davon aus, dass du Volljurist bist :?: :wink:

Radfahrer

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von Radfahrer » 13.02.2018 19:42:15

Das ist doch allgemein üblich.
Jeder hat mehr Ahnung als die Leute, die das beruflich machen. Egal, ob Handwerker, Juristen, Polizisten, Straßenplaner, Logistiker, Politiker, usw..
Der, der zu Hause auf dem Sofa sitzt, glaubt immer, alles viel besser zu wissen.

Die Fußballfans mit der Bierflasche in der Hand können ja auch schneller laufen und besser spielen als die Typen aus der Nationalmannschaft.
Die würden ja auch trotz Bierbauch und Speckringe einen Henry Maske locker aus den Puschen hauen. Und zwar in der ersten Runde. :mrgreen:

schwedenmann
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von schwedenmann » 13.02.2018 20:15:04

Hallo

@geier22
Wenn man über fehlenden juristischen Sachverstand anderer so wie du urteilt, gehe ich mal davon aus, dass du Volljurist bist :?: :wink:
nein, auf den Einwurf hab eich nat. gewartet.

Aber wenn hier nur per google dieses Bankengesetz zitiert wird, wir es hier aber
a. mit öffentlichem Recht
b. wohl auch mit dem Telemediengesetz und dem Medienstaatsvertrag zu tun haben,

dann ist doch wohl klar, das diese Kommentatoren Null Ahnung von der Materie haben, erst Recht, wenn kein Einziger, eine Kommentar aus der Beckschen Reihe zum Bankengesetz oder zum Telemediengesetz postet, was ein Jurist wohl tun würde, denn blos Gesetze posten, ohne die zugehörigen wiss. Kommentare ist dumm.

Ähnlich würde ich empfinden, wenn user über eine Stelle im Gallischen Krieg palawern, aber keine relevante althistorische bzw. altphilologische Meinungen posten, da sie den usern nicht bekannt sind.

mfg
schwedenmann

P.S.
Ähnliches war auch beim Gesetz zum Einsatz von Kracksoftware zu persönlichen, wiss. Zwecken zu bemerken. Da haben jede Menge IT-Kracks aufgeschriehen und eine Anzeige bei Nutzung dieser tools erwartet, was absoluter Schwachsinn war, weil diese fuzzys eben keine Ahnung von den juristischen Ausdrücken und deren juristischer Bewertung hatten.

Nice
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von Nice » 13.02.2018 20:16:11

Da maßen sich Nichtjuristen , Urteile von Volljuristen zu kommentieren...
Wes`Brot ich freß, des`Lied ich sing.

geier22

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von geier22 » 13.02.2018 20:56:31

Ich will jetzt auf die rechtliche Seite nicht näher eingehen, möchte aber nur zu Bedenken geben, das gerade mit der Rundfunkgebühr unsere mehr als gut bezahlten Volljuristen, sich zum Büttel der Politik gemacht haben, und letztendlich die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren nach meinem Wissen beim
EuGH landet. Soviel zu der Unabhängigkeit unseres Rechtssystems.

Das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Barzahlung ist ja wahrscheinlich auch noch nicht das Ende der Fahnenstange.
Mal sehen, was da andere Volljuristen dazu sagen.
Wer mit seiner Klage beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen wird, muss doch zumindest einen fundierte Klageschrift einreichen ?
schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 20:15:04
b. wohl auch mit dem Telemediengesetz und dem Medienstaatsvertrag zu tun haben,
dann ist doch wohl klar, das diese Kommentatoren Null Ahnung von der Materie haben, erst Recht, wenn kein Einziger, eine Kommentar aus der Beckschen Reihe zum Bankengesetz oder zum Telemediengesetz postet, was ein Jurist wohl tun würde, denn blos Gesetze posten, ohne die zugehörigen wiss. Kommentare ist dumm.
Dann bist du ja offensichtlich juristischer als die Verwaltungsrichter und Klagevertreter selber:
Die Vertreter des Hessischen Rundfunks betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe. Alle seien zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz wirklich einen Verbindung zu diesem Fall habe.
und
Der VGH ließ aber ausdrücklich den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu.
warum wohl?
Ich finde es zumindest richtig, dass man sich dagegen wehrt, dass auf allen Ebenen der Bargeldverkehr von staatlicher Seite eingeschränkt und kontrolliert werden soll.
Und die Krimi und und Verdummungen produzierenden Fernsehanstalten sind ein Teil des Staates. Würde es nur die 3. Programme geben sowie Phönix und Arte geben, würde der Beitrag wahrscheinlich nur ein Drittel betragen.


schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 20:15:04
Ähnlich würde ich empfinden, wenn user über eine Stelle im Gallischen Krieg palawern, aber keine relevante althistorische bzw. altphilologische Meinungen posten, da sie den usern nicht bekannt sind.
Ich musste die ersten 2 Seiten des bellum gallicum (De bello Gallico) sogar wegen ungebührlichen Benehmens auswendig lernen. Darf ich nichts dazu sagen?
Altgriechisch hatte ich auch -----> meine altphilologische Meinung ----> war Mist. :x Englisch und Französisch wären hilfreicher gewesen. :facepalm: :mrgreen:

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von schwedenmann » 13.02.2018 21:02:52

Hallo


@geier22
Ich musste die ersten 2 Seiten des bellum gallicum (De bello Gallico) sogar wegen ungebührlichen Benehmens auswendig lernen. Darf ich nichts dazu sagen?
Altgriechisch hatte ich auch -----> meine altphilologische Meinung ----> war Mist. :x Englisch und Französisch wären hilfreicher gewesen. :facepalm: :mrgreen:
Sagen ja, nur ob deine aussage fundierter als ein Altphilologe wäre, wage ich dann doch zu bezweifeln.
Ob Englisch oder Französsich hilfreicher gewesen wären, ist auch so eine Sache, wen du Lehramt studieren willst, ist Latein besser als Französisch, da es quasi Vorraussetung ist, bei anderen Fächern ebenso.

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von fireburner » 13.02.2018 21:08:11

schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:02:52
... Ob Englisch oder Französsich hilfreicher gewesen wären, ist auch so eine Sache, wen du Lehramt studieren willst, ist Latein besser als Französisch, da es quasi Vorraussetung ist, bei anderen Fächern ebenso.

mfg
schwedenmann
Wuz? In welchem Jahrhundert lebst du denn? Lehrer müssen noch Latein lernen/können? Als Lateinlehrer sicherlich. Sonst würde mir da nichts einfallen wo Latein zwingend Voraussetzung wäre. Am ehesten wenn dann noch für Geschichte.

schwedenmann
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von schwedenmann » 13.02.2018 21:14:42

Hallo


@fireburner
Wuz? In welchem Jahrhundert lebst du denn? Lehrer müssen noch Latein lernen/können? Als Lateinlehrer sicherlich. Sonst würde mir da nichts einfallen wo Latein zwingend Voraussetzung wäre. Am ehesten wenn dann noch für Geschichte.
Lies dir einfach mal von verschiedenen Bundesländern die Verordnung fürs Lehramtsstudium durch. In NRW müssen die nämlich spätestens nach dem (afaik 2. kann auch 4.Sem) Lateinkenntnisse nachweisen, die einem Latinum entsprechen!
Und das gilt nicht nur für Geschichte!!

Wer also Latein hatte ist fein raus, der kann alles Studieren, selbst Informatik :mrgreen:
Ohne Latein, sieht es dann manchmal sehr blöd aus,bzw. die Wahl ist dann eingeschränkt

Huo
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von Huo » 13.02.2018 21:20:03

Ungezählte Laien habe schon Großes und Erstaunliches geleistet in Wissenschaft und Kunst – da mag sich die akademische Welt mit Hilfe ihrer geschraubten Fachterminologie noch so sehr in ihrem Elfenbeinturm verbarrikadieren.

geier22

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von geier22 » 13.02.2018 21:22:50

schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:02:52
Ob Englisch oder Französsich hilfreicher gewesen wären, ist auch so eine Sache, wen du Lehramt studieren willst, ist Latein besser als Französisch, da es quasi Vorraussetung ist, bei anderen Fächern ebenso.
Bin aber in der Chemie gelandet (war schon immer mein Lieblingsfach) Englisch musste ich mir dann selber beibringen.
schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:02:52
deine aussage fundierter als ein Altphilologe wäre, wage ich dann doch zu bezweifeln.
Was lernt denn der "Altphilologe"? Er hat garantiert mindestens 20 Texte mehr gelesen als ich, kann die Sprache sicherlich besser - Aber hat er irgend was kapiert?
Kann er z.B. die Grundzüge des Griechischen Demokratie Verständnisses auf die heutige Zeit übertragen? ----> Meist habe ich nur Mist aus den Mündern dieser Bildungsbürger quellen hören. :facepalm:
Und zum Rechtswissen:
Ich habe in meinem Leben dutzende von Prozessen führen müssen, bei denen es z.T. um sehr viel Geld ging. Meine Erfahrung:
Wenn du dem Anwalt nicht Anweisung gibst, in welche Richtung er argumentieren muss, verlierst du. Das bedingt, dass man sich selber mit den zu Grunde liegenden Rechten und Gesetzen auseinandersetzen muss. Es sind Raubritter, die unabhängig von ihrer Leistung meinen, Anrecht auf ihre Gebühren zu haben.

geier22

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von geier22 » 13.02.2018 21:23:41

Huo hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:20:03
Ungezählte Laien habe schon Großes und Erstaunliches geleistet in Wissenschaft und Kunst – da mag sich die akademische Welt mit Hilfe ihrer geschraubten Fachterminologie noch so sehr in ihrem Elfenbeinturm verbarrikadieren.
:THX: :THX: :THX: :THX: :THX:

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von fireburner » 13.02.2018 23:35:41

schwedenmann hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:14:42
Lies dir einfach mal von verschiedenen Bundesländern die Verordnung fürs Lehramtsstudium durch. In NRW müssen die nämlich spätestens nach dem (afaik 2. kann auch 4.Sem) Lateinkenntnisse nachweisen, die einem Latinum entsprechen!
Und das gilt nicht nur für Geschichte!!

Wer also Latein hatte ist fein raus, der kann alles Studieren, selbst Informatik :mrgreen:
Ohne Latein, sieht es dann manchmal sehr blöd aus,bzw. die Wahl ist dann eingeschränkt
Also auf die schnelle konnte ich aus NRW, das hier finden: https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/lehr ... heiten.htm
Da ist nur von Lateinkentnissen für Theologie, Philosophie und Geschichte, die Rede. (abgesehen von Latein (eh klar) und Altgriechisch (noch viel sinnvoller als Latein))

Naja, egal. Ich glaube wir sind uns einig, dass so manche Anforderungen für den letztendlichen späteren Berufsweg völlig belanglos wären.

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von frox » 14.02.2018 03:24:57

fireburner hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:08:11
Sonst würde mir da nichts einfallen wo Latein zwingend Voraussetzung wäre.
Der halbe Deutschunterricht besteht doch aus lateinischem Fachchinesisch... :lol:
Gruß, Fred

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von BenutzerGa4gooPh » 14.02.2018 12:55:13

geier22 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
13.02.2018 21:22:50
Ich habe in meinem Leben dutzende von Prozessen führen müssen, bei denen es z.T. um sehr viel Geld ging. Meine Erfahrung:
Wenn du dem Anwalt nicht Anweisung gibst, in welche Richtung er argumentieren muss, verlierst du.
Ohne Leistungsverzeichnis eines Technikers kann ein Jurist nicht mal einen wirkungsvollen Vertrag abschließen! Manche tun's trotzdem. Hübsch finde ich, wenn der Techniker den Anwalt zusätzlich beauftragt, auch die Datenblätter und Werbebroschüren des potentiellen Auftragnehmers als Vertragsinhalt zu definieren. :wink:

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von Tintom » 14.02.2018 16:31:07

Danke @schwedenmann!

Scheint eine spannende Geschichte zu werden. Auf die Schnelle konnte ich das Urteil in Gänze noch nicht finden, aber die Pressestelle schreibt hierzu vorab:
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kein-recht-auf-barzahlung-des-rundfunkbeitrags hat geschrieben:Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass in jedem Fall Barzahlungen zu akzeptieren seien.
Mich würde schon interessieren, warum der Anwalt des Klägers sich auf diese Rechtsquellen beruft. Ich habe nun sehr laienhafte Rechtskenntnisse, aber aus meiner Sicht reichen diese "Generalnormen" nicht aus um daraus eine stichhaltige Anklage zu formulieren.

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von scientific » 14.02.2018 19:30:30

Also, wenn ich mir ansehe, was die Legion an Installateuren, mit der ich in meinem Leben schon zu tun hatte, so drauf hatte, dann trau ich mir zu behaupten: Zum Denken werden sie nicht bezahlt.

Der Hauptgrund (abgesehen von der Endlagerungsproblematik), warum ich gegen Atomkraft bin, ist: Atomkraftwerke werden von Maurerern, Elektrikern und Installateuren gebaut.
dann putze ich hier mal nur...

Eine Auswahl meiner Skripte und systemd-units.
https://github.com/xundeenergie

auch als Debian-Repo für Testing einbindbar:
deb http://debian.xundeenergie.at/xundeenergie testing main

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von guennid » 14.02.2018 20:32:13

Sowas wie 'ne "goldene Himbeere" für Arroganz fänd' ich nicht schlecht.

geier22

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von geier22 » 14.02.2018 22:17:01

scientific hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
14.02.2018 19:30:30
Der Hauptgrund (abgesehen von der Endlagerungsproblematik), warum ich gegen Atomkraft bin, ist: Atomkraftwerke werden von Maurern, Elektrikern und Installateuren gebaut.
Das ist mal wieder diese Arroganz der besser wissenden Akademiker. :facepalm: Große Bauvorhaben gehen fast immer an der Dämlichkeit und Arroganz der planenden und bauleitendenden Studierten vor die Hunde die ihre sowieso schon prallen Taschen noch mehr durch den Betrug an den Baufirmen füllen wollen. . Und (meist) nicht durch die Handwerksfirmen. Wobei ich mit Baufirmen nicht die Großkonzerne meine, die die Planung, Bauleitung Bestechung und Betrug ja in Personalunion veranstalten.
Aber mal wieder zum Thema.
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat.

(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des
Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

(3) Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden.
Von meinem Verständnis (man verzeihe mir die arrogante Einschätzung meines Rechtsverständnisses) träfe hier nur der Absatz 2 Satz 1) zu, zumal ja offensichtlich in der Urteilsbegründung die Revision zugelassen wird. Das hessische Oberverwaltungsgericht möchte das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht wegen
der grundsätzlichen Bedeutung überprüfen lassen.

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von frox » 15.02.2018 03:22:58

Nach meiner völlig laienhaften Meinung ist die Sache aus der Threaderöffnung bisher halt so klar eben doch noch nicht, und es besteht daher weiterhin Klärungsbedarf.
Grundsätzlich ist die Sache an sich bis zum abschließenden Urteil also mehr oder weniger noch zumindest "halboffen".
Mich persönlich beruhigt dabei nicht unwesentlich, dass wir ein Rechtssystem haben, bei dem ein "Basta" so einfach halt eben doch nicht ist.
Gruß, Fred

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von BenutzerGa4gooPh » 15.02.2018 08:49:59

frox hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 03:22:58
Mich persönlich beruhigt dabei nicht unwesentlich, dass wir ein Rechtssystem haben, bei dem ein "Basta" so einfach halt eben doch nicht ist.
Schön wär's, wenn es um wesentliche Dinge ginge: Was ist Grundversorgung? Welche Aufgaben sollte öffentlich-rechtlicher Rundfunk wahrnehmen, vor allem, welche nicht. :wink:
Problem 1: Macht schafft Recht. Lohengrin
Problem 2: Medien sind ein Hornissennest. "Ohne Bild, Bams, und Glotze könnte ich nicht regieren." Schröder. Und an die Fehler von Herrn Bundespräsident a. D. Köhler erinnern wir uns noch?

Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.

Den suggestiven Threadtitel finde ich lustig: Wer stimmt eigentlich über Gesetze ab? Wie viele Gesetze sind fehlerbehaftet, werden einkassiert, geändert, ganz fallengelassen? Wie viele HartzIV-Klagen gab und gibt es warum?

Unwissennheit schützt vor Strafe nicht. Dem gegenüber:
Wer ist wissend, wer versteht beispielsweise, welche Rechte und Pflichten aus der DSGVO er hat? Und sage keiner, das gilt hauptsächlich für Firmen, nein auch für Rechte von Privatkunden!
Gilt die DSGVO für den Staat auch und inwieweit? Ich hab's nicht kapiert: https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-1/

Hat einer mal die AGBs seiner Bank oder Versicherungen gelesen, vor allem verstanden? Die Höhe seiner Rente nachgerechnet?
Wer weiß schon, was die Polizei darf und was nicht? Wissen die oft selber nicht oder legens's drauf an: https://posteo.de/site/transparenzbericht
Ob andere Provider so wie Posteo reagieren, wage ich zu bezweifeln.

Irgendwas ist bei einem Recht falsch, was alle einhalten müssen (oder sollten), dabei aber nur von Juristen noch verstanden wird. Welchen Anteil bezahlen wir davon mit Steuern und Produktpreisen? Kaum eine Firma kann alleine ihre Steuern zahlen, viele Privatleute beauftragen Steuerberater. Wieviele Seiten hat der Mautvertrag, der TTIP-Vertrag? Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Einnahmequellen ... die Steuerzahler und Verbraucher zahlen am Ende! Wie viele Prozesse wurden verloren - der klagende RA witterte entweder Verdienst oder hatte zu wenig Ahnung.

Recht kriegen ist teuer und zeitaufwändig (Klassenrecht), manche Versicherungen warten so die biologische Lösung ab, mit guten Rechtsanwälten schaffen es manche REICHE über die Verjährungsfristen. Und nein, eine Rechtschutzversicherung deckt nicht alles ab.

Wer leidet unter einem maßlos bürokratisiertem Recht und wem nutzt es, wer nutzt es, wer bezahlt es? Wer maßt sich nun was und warum an?

Kafka: Der Prozess :wink:
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/

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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von frox » 15.02.2018 11:24:14

Jana66 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 08:49:59
Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.
Durchaus nicht.
Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.
Wer muss wieviel Münzen wann annehmen, kann man bei 20-Cent-Beträgen die Kartenzahlung ablehnen?

Außerdem birgt die Klage außerordentlich spannendes Potential:

Wird die Medienzollzentrale in der Flut ihrer stapelrechtlich erworbenen Realmünzen ertrinken?
Wird sie von zumindest jeder kleineren Kreisstadt ab aufwärts Annahmestellen für den zu entrichenden Tribut einrichten müssen?
Wird durch die entstehenden Mehrkosten der Tribut in einer Höhe steigen, welche Bürger, Zahler und Wähler endlich zurück auf die Straße bringt?

"Revolutionen entstehen ja nun nicht im satten Kopf, sondern im hungrigen Bauch. Wenn dieser auch meist bloß als williges Futter für die Kanonen desselbigen Gesellschaftsereignisses dient und endet." (Kyrill Frekr)

Wird der Einzelhandel bei der Rücknahme der psychlogisch immens wichtigen Kleinstzahlungsmittel entlastet? Jetzt, wo sich immer mehr Banken und Sparkassen den Tausch von Cent gegen Cent nahezu unsittlich teuer bezahlen lassen?
Oder wird es gar kostenlose Konten und Internetverbindungen für alle geben, damit die öffentlich-rechtlichen Medien weiterhin ihre "Korruptionspropaganda" als Bildungsauftrag tarnen dürfen?

Fragen über Fragen... Und alles hängt an einem einzigen Urteil...
Jana66 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 08:49:59
Kafka: Der Prozess :wink:
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/
Nun ja, hierzulande weiß man in der Regel schon, weswegen man angeklagt wird, wenn auch eher selten, warum...
Eher stellt sich vielleicht die Frage, wer mitunter wessen Molch ist...
Gruß, Fred

Die Zeit salzt alle Wunden

BenutzerGa4gooPh

Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von BenutzerGa4gooPh » 15.02.2018 11:47:13

frox hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 11:24:14
Fragen über Fragen... Und alles hängt an einem einzigen Urteil...
Jana66 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
Do 15. Feb 2018, 08:49
Kafka: Der Prozess :wink:
https://www.inhaltsangabe.de/kafka/der-prozess/
Nun ja, hierzulande weiß man in der Regel schon, weswegen man angeklagt wird, wenn auch eher selten, warum...
Zumindest mir geht es nicht (nur) um Anklagen - sondern um die Erlangung von Recht. Kafkaeske Zustände / überbordende Bürokratie im Recht verhindern das. Wem nützt es?
frox hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 11:24:14
Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.
Wer muss wieviel Münzen wann annehmen, kann man bei 20-Cent-Beträgen die Kartenzahlung ablehnen?
Unwesentlich. Münzen, Papiergeld, Bitcoins, Kartenzahlungen - vertrauensbasierendes Äquivalent für Waren und Dienstleistungen, der einzige Unterschied ist vermeintlichee Anonymität. Irgendwann bestellt der Kühlschrank selber und bezahlt bargeldlos oder der Roboter fährt einkaufen oder der Supermarkt liefert aufgrund Kühlschrankes Bestellung selber und bucht ab. Du kriegst schon lange keine Lohntüte mehr, das Finanzamt kennt dein Einkommen genau. Wesentlich ist die Gesellschaft, teile und herrsche, Brot und Spiele, verwickle das Volk in Kleinkram, Kleinkrieg ... Bargeld vs. "Computerzahlen", Bitcoins. Willkommene Ablenkung vom Monopolkapitalismus, vom Volk bezahlte Juristen helfen dabei. JEDE Firma muss ALLE Steuern und Ausgaben (auch indirekt über gesamte Vertriebskette der Produkte) an den Endkunden weitergeben. Der Staatsapparat ebenso. :wink:

katzenfan
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Re: Immer wieder lustig: juristische Laien maßen sich Kompetenz an

Beitrag von katzenfan » 15.02.2018 13:18:33

Jana66 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
15.02.2018 08:49:59
Gilt die DSGVO für den Staat auch und inwieweit? Ich hab's nicht kapiert:
Man schaue dafür doch bitte in das Original beim europäischen Gesetzgeber, wie man bei allen Gesetzen zuerst beim Gesetzgeber schauen sollte.

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. April 2016

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

(Text von Bedeutung für den EWR)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32016R0679
KAPITEL I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand und Ziele

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Diese Verordnung soll natürliche Personen schützen und ist damit nicht zum Schutze juristischer Personen anwendbar.

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