Ich fände es gut, wenn dieser Thread nicht - wie die meisten im Smalltalk in den allgemeinen Weltschmerz abgleiten würde.
Soweit ich das sehe geht es - weit gefasst - um die Zulässigkeit der Verweigerung der Bargeldannahme. ohne dass vorher eine Vereinbarung drüber getroffen wurde
und Hintergründig auch um die Zwangsabgabe namens Rundfunk- Gebühren.
frox hat geschrieben: 15.02.2018 11:24:14
Jana66 hat geschrieben: Die Klage an sich ist ja wohl lächerliche Prinzipienreiterei.
Durchaus nicht. Tatsächlich ist "Bargeld oder nicht" tägliches Thema an den Supermarktkassen der Republik.
Das Ist auch meine Meinung. Bargeld und die Möglichkeit mit Bargeld zu bezahlen, ist ein zentraler Punkt in der Wahrung des Rechtes auf
Informationelle Selbstbestimmung. :
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.
Wenn es nicht mehr möglich ist Ware x (jeder mag mal darüber nachdenken) zu kaufen, ohne das von einem hochvernetzem EDV- System Käufer / Zeit / und Art der Ware im Persönlichkeitsprofil desjenigen gespeichert wird, wird das das Ende jeder Freiheit bedeuten. Deshalb finde ich die Bemerkung ziemlich fragwürdig.
Jana66 hat geschrieben: 15.02.2018 11:47:13
Unwesentlich. Münzen, Papiergeld, Bitcoins, Kartenzahlungen - vertrauensbasierendes Äquivalent für Waren und Dienstleistungen, der einzige Unterschied ist vermeintlichee Anonymität. Irgendwann bestellt der Kühlschrank selber und bezahlt bargeldlos oder der Roboter fährt einkaufen oder der Supermarkt liefert aufgrund Kühlschrankes Bestellung selber und bucht ab.
Ich finde man sollte froh sein, dass es überhaupt noch Leute gibt, die wenigstens versuchen, etwas dagegen zu tun. Und die Tatsache dass immer mehr den
"bequemen" Weg über Apps oder Internet wählen, ändertet doch nichts an den grundsätzlichen Bedenken, die einem kommen müssen,
Prickelnd dabei ist auch die Tatsache, das die Bundesbank im Rang einer obersten Bundesbehörde steht, also den Ministerien gleichgestellt ist. Da darf also schon mal die Frage gestellt werden, wer da den
§14 (1) Bundesbankgesetz als nicht so wichtig interpretiert, das man ihn nicht unbedingt anwenden müsse.
Sicherlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, und jedermann kann mit jedem vereinbaren, in welcher Form eine Schuld zu begleichen ist. Jedoch ist diese gegenseitige Willenserklärung nun gerade bei der Rundfunkabgabe ad absurdum geführt worden, da sie ja wohl jeden trifft, ob er den nun etwas genießt oder nicht.
Und - ob die Rundfunkabgabe überhaupt rechtens ist, wird ja erstmal vor dem EuGH geklärt werden müssen.