Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Hallo,
das Thema ist sicher nicht neu, in meinem Haushalt aber gerade aktuell. Da mir Suchmaschinen keine eindeutige, aktuelle Antwort liefern, frage ich einfach mal hier in die Runde.
Folgendes Szenario:
Ich würde mir einen Film auf einer Videoplattform ausleihen, z.B. Maxdome, amazon prime oder andere, und ihn am PC anschauen. Gleichzeitig würde ich ein Aufzeichnungsprogramm, in meinem Fall SimpleScreenRecorder, den Film aufnehmen lassen, so dass ich ihn beliebig oft anschauen könnte. Natürlich würde ich den aufgezeichneten Film ausschließlich privat nutzen, also ihn nicht verkaufen, ins Internet stellen oder öffentlich aufführen.
Ist das nun erlaubt oder nicht? Im Internet fand ich hierzu Antworten von "legal" über "Grauzone" bis "illegal", die Antworten waren aber alle schon mehrere Jahre alt. Vielleicht hat sich ja an der rechtlichen Lage etwas geändert. Die nächste Frage ist ja auch, ob die Videoportale überhaupt merken, dass mein PC den Film aufnimmt, das darf ja eigentlich nicht der Fall sein, aber wer weiß...
Könnt ihr mir Antworten geben?
Danke schon mal.
Gruß pekabe
das Thema ist sicher nicht neu, in meinem Haushalt aber gerade aktuell. Da mir Suchmaschinen keine eindeutige, aktuelle Antwort liefern, frage ich einfach mal hier in die Runde.
Folgendes Szenario:
Ich würde mir einen Film auf einer Videoplattform ausleihen, z.B. Maxdome, amazon prime oder andere, und ihn am PC anschauen. Gleichzeitig würde ich ein Aufzeichnungsprogramm, in meinem Fall SimpleScreenRecorder, den Film aufnehmen lassen, so dass ich ihn beliebig oft anschauen könnte. Natürlich würde ich den aufgezeichneten Film ausschließlich privat nutzen, also ihn nicht verkaufen, ins Internet stellen oder öffentlich aufführen.
Ist das nun erlaubt oder nicht? Im Internet fand ich hierzu Antworten von "legal" über "Grauzone" bis "illegal", die Antworten waren aber alle schon mehrere Jahre alt. Vielleicht hat sich ja an der rechtlichen Lage etwas geändert. Die nächste Frage ist ja auch, ob die Videoportale überhaupt merken, dass mein PC den Film aufnimmt, das darf ja eigentlich nicht der Fall sein, aber wer weiß...
Könnt ihr mir Antworten geben?
Danke schon mal.
Gruß pekabe
- whisper
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Ob die aktuelle Rechtslage noch so ist, keine Ahnung. Mein Stand ist:
Zu Hause kannst du machen, was du willst. Auch DVD kopieren. Nur eben nicht anderen weitergeben.
Also wenn du eine Sendung oder Film mitschneidest, dann ist das deine Privatsache. Fertig.
Ist doch dasselbe, als würdest du eine Fernsehsendung aufnehmen und 500 mal gucken, na und?
Wen interessiert das?
Zu Hause kannst du machen, was du willst. Auch DVD kopieren. Nur eben nicht anderen weitergeben.
Also wenn du eine Sendung oder Film mitschneidest, dann ist das deine Privatsache. Fertig.
Ist doch dasselbe, als würdest du eine Fernsehsendung aufnehmen und 500 mal gucken, na und?
Wen interessiert das?
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Meine Sicht der Dinge:
Soweit der Sreaming- Service legal ist (wie gefragt. Maxdome, amazon prime) Ist es zumindest nicht strafbar die Filme mit zuschneiden.
Nachweisen kann man das ohnehin praktisch nicht.
Allerdings ist es in der Regel ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Streaming Service.
Wenn du also überall kundtust, das du Filme von z.B. Maxdome mitschneidest, kann dir der Vertrag gekündigt werden.
Also:
Klappe halten und aufnehmen. Verleihen würde ich die Filme allerdings nicht - auch nicht an beste Kumpels.
Dann: s.O.
Vielleicht noch eine Erläuterung:
Strafbar (=Straftat /Ordnungswidrigkeit ) ist ein Verstoß gegen ein geltendes Gesetz (hier in erster Linie das Urheberrecht)
Der Vertrag mit dem Streaming -Anbieter ist Privatrecht. Also der Nutzungsvertrag und in erster Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Daraus ergibt sich, was im Falle einer Vertragsverletzung passiert.
Soweit der Sreaming- Service legal ist (wie gefragt. Maxdome, amazon prime) Ist es zumindest nicht strafbar die Filme mit zuschneiden.
Nachweisen kann man das ohnehin praktisch nicht.
Allerdings ist es in der Regel ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Streaming Service.
Wenn du also überall kundtust, das du Filme von z.B. Maxdome mitschneidest, kann dir der Vertrag gekündigt werden.
Also:
Klappe halten und aufnehmen. Verleihen würde ich die Filme allerdings nicht - auch nicht an beste Kumpels.
Nee - ist es nicht. Da du mit Amazon-Prime oder Maxdome einen Vertrag schließt, der genau das ausschließt.whisper hat geschrieben:13.07.2018 18:20:58Ist doch dasselbe, als würdest du eine Fernsehsendung aufnehmen und 500 mal gucken, na und?
Wen interessiert das?
Dann: s.O.
Vielleicht noch eine Erläuterung:
Strafbar (=Straftat /Ordnungswidrigkeit ) ist ein Verstoß gegen ein geltendes Gesetz (hier in erster Linie das Urheberrecht)
Der Vertrag mit dem Streaming -Anbieter ist Privatrecht. Also der Nutzungsvertrag und in erster Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Daraus ergibt sich, was im Falle einer Vertragsverletzung passiert.
- whisper
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
geier22 hat geschrieben:13.07.2018 18:23:15Meine Sicht der Dinge:
Allerdings ist es in der Regel ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Streaming Service.
Wenn du also überall kundtust, das du Filme von z.B. Maxdome mitschneidest, kann dir der Vertrag gekündigt werden.
Also:
Klappe halten und aufnehmen. Verleihen würde ich die Filme allerdings nicht - auch nicht an beste Kumpels.Nee - ist es nicht. Da du mit Amazon-Prime oder Maxdome einen Vertrag schließt, der genau das ausschließt.whisper hat geschrieben:13.07.2018 18:20:58Ist doch dasselbe, als würdest du eine Fernsehsendung aufnehmen und 500 mal gucken, na und?
Wen interessiert das?
Dann: s.O.
Vielleicht noch eine Erläuterung:
Strafbar (=Straftat /Ordnungswidrigkeit ) ist ein Verstoß gegen ein geltendes Gesetz (hier in erster Linie das Urheberrecht)
Der Vertrag mit dem Streaming -Anbieter ist Privatrecht. Also der Nutzungsvertrag und in erster Linie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Daraus ergibt sich, was im Falle einer Vertragsverletzung passiert.
Ok, verstanden, man gut, dass ich das nicht mache, den ganzen Kram habe ich nicht und brauche ihn nicht.
Komme mit VDR aus
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Ich brauch das auch nicht.whisper hat geschrieben:13.07.2018 18:50:10Ok, verstanden, man gut, dass ich das nicht mache, den ganzen Kram habe ich nicht und brauche ihn nicht.
Komme mit VDR aus
mediathekview und DVB T2 reichen mir vollkommen aus.
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Traditionell gilt: ja, das darfst du - nennt sich Recht auf Privatkopie.
Dieses Recht wurde auf Druck der Content-Industrie in den letzten Jahren verwässert, neu dazugekommen sind jetzt zwei wichtige Kriterien, die erfüllt sein müssen. damit das "Recht auf Privatkopie" noch greift:
Das Video-Portal ist nicht in der Lage, mitzuverfolgen wenn du deinen Bildschirminhalt aufzeichnest. Wenn du nicht aus anderen Gründen den Inhalt deiner Festplatte irgendjemandem preisgeben musst, bist du also sowieso auf der sicheren Seite.
Dieses Recht wurde auf Druck der Content-Industrie in den letzten Jahren verwässert, neu dazugekommen sind jetzt zwei wichtige Kriterien, die erfüllt sein müssen. damit das "Recht auf Privatkopie" noch greift:
- nicht aus einer "offensichtlich illegalen Quelle" (i.e. Streaming-Portale der Sorte "superstreamwarez2000.to")
- es wird beim Anlegen der Kopie kein "wirksamer Kopierschutz" umgangen
Das Video-Portal ist nicht in der Lage, mitzuverfolgen wenn du deinen Bildschirminhalt aufzeichnest. Wenn du nicht aus anderen Gründen den Inhalt deiner Festplatte irgendjemandem preisgeben musst, bist du also sowieso auf der sicheren Seite.
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Legal macht das die Aufzeichnung nicht. Dazu hat sich geier22 erschöpfend geäußert. Alles Weitere fördert lediglich den Hang zum Selbstbetrug.Korodny hat geschrieben:Das Video-Portal ist nicht in der Lage, mitzuverfolgen wenn du deinen Bildschirminhalt aufzeichnest.
Grüße, Günther
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Aber:
Ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen ist nicht illegal (=gegen ein Gesetz) sondern lediglich eine privatrechtliche Geschichte.
Beispiel:
Ein Unternehmer, der seine Subunternehmer um Millionen betrügt, tut nichts illegales.
Wenn der Subunternehmer noch genug Geld zum Klagen hat, kann den Unternehmer auf Zahlung verklagen. Eventuell wird der Unternehmer zur Zahlung von irgendwas "verurteilt", und - wenn er nicht Zahlt - kommt der Gerichtsvollzieher. Aber deshalb ist er noch lange kein Straftäter sondern immer noch ein Hochgeachteter Bürger.
Wenn aber ein Obdachloser aus Hunger ein Paket Brot aus einem Supermarkt entwendet begeht er einen Diebstahl. Er ist somit ein Straftäter (=Vermerk im Führungszeugnis, und für viele Berufe heute nicht mehr einstellbar)
So ist unser gelobtes Rechtssystem.
Deshalb sollte man sich keinen allzu großen Kopf um das Mitschneiden von Filmen machen. Es ist wie bei dem Unternehmer.
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Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Ah, stimmt - an die Netflix-Bedingungen hatte ich gar nicht gedacht.geier22 hat geschrieben:13.07.2018 18:23:15Allerdings ist es in der Regel ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Streaming Service.
Wobei dann die Frage im Raum steht, wie wirksam diese Bedingungen sind - meine Rechte als Konsument dürfen sie ja nicht einschränken. Also entweder gilt das Recht auf Privatkopien nicht für Streaming-Inhalte, oder die Netflix-Verträgsbedingungen wären in dem Punkt nicht durchsetzbar (was natürlich in der Praxis keine Rolle spielen würde). Kennst du dich da aus?
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Die können dir das Konto sperren. Aber viel mehr wohl auch nicht.
Hab ich aber auch bloß gelesen. Ist halt Privatrecht, wie oben beschrieben.
Edit:
Es herrscht halt weitgehend Vertragsfreiheit in unserem Ländle.
Wäre ja mal interessant, wenn man eine Kontosperrung aus diesem Grunde provozieren würde, und dann dagegen klagt.
Ich glaube aber nicht, dass man damit durchkommen würde.
Hab ich aber auch bloß gelesen. Ist halt Privatrecht, wie oben beschrieben.
Edit:
Es herrscht halt weitgehend Vertragsfreiheit in unserem Ländle.
Wäre ja mal interessant, wenn man eine Kontosperrung aus diesem Grunde provozieren würde, und dann dagegen klagt.
Ich glaube aber nicht, dass man damit durchkommen würde.
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Gab's nicht auch mal die Diskussion, ob das Zwischenpuffern des Streams im RAM schon als Anlegen einer unerlaubten Kopie zu werten ist?
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Zumindest das Umgehen des DRM, das bei Netflix und Amazon vorhanden ist (ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen Streamingdienste auf sowas verzichten, aber von diesen beiden weiß ich, dass sie sowas nutzen), sorgt dann dafür, dass die erhaltene Kopie nicht legal ist.
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
https://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_od ... 32244.html
Was man vielleicht nicht machen sollte: Diese komischen Säulen von Amazon oder Google sich ins Zimmer stellen
Sonst tönt es vielleicht irgendwann aus dem Lautsprecher:
(Natürlich rein fiktiv wie auch die Namen
Letztendlich eine Grauzone, aber: Das Filmen eines Streams kann unmöglich nachvollzogen werden. Solange der Anbieter nichts davon weiß, kann er nicht tätig werden. Tätig werden könnte er eh nur im Sinne einer Vertragsverletzung, Da er nicht der Urheber ist.6. Ist das Mitschneiden von Musik und Filmen erlaubt?
Das Mitschneiden von Musik aus dem Radio oder von Internet-Streamingdiensten wie etwa Spotify wird von vielen Experten als legal angesehen. Das gilt insbesondere, wenn Sie für den Streamingdienst bezahlt haben. Filme aus Streamingdiensten lassen sich ebenfalls legal mitschneiden. Die Argumentation läuft hier über das Recht auf eine Privatkopie. Wichtig ist, dass die Quelle der Musik oder Filme nicht offensichtlich rechtswidrig ist und keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden.
Was man vielleicht nicht machen sollte: Diese komischen Säulen von Amazon oder Google sich ins Zimmer stellen
Sonst tönt es vielleicht irgendwann aus dem Lautsprecher:
Und niemand löscht ganz schnell den Film.niemand was machst du da? Du siehst einen Film den wir dir vorige Woche erlaubt haben über unser schönes Portal zu streamen.
Willst du den nicht lieber ausschalten und von deiner Platte löschen. Du bist böse. Willst du mit einer Woche Amazon - Entzug bestraft werden ?
(Natürlich rein fiktiv wie auch die Namen
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Unsinn.geier22 hat geschrieben:Ein Unternehmer, der seine Subunternehmer um Millionen betrügt, tut nichts illegales.
Welche Experten, auf welchem Gebiet? Wahrscheinlich "gut informierte Kreise".PC-Welt hat geschrieben:Das Mitschneiden [...] von Internet-Streamingdiensten wie etwa Spotify wird von vielen Experten als legal angesehen.
Aber macht nix, wird schon stimmen, "ich hab's im Fernsehen gesehen" (1)
Schade, jetzt machst du diesen Selbstbetrug auch noch mit. Aber wenn's dem "guten" Zweck, bzw. der eigenen Bequemlichkeit dient, sind eh alle Mittel erlaubt.
Grüße, Günther
(1) deNiro in: Wag the dog
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Nöö- ist kein Unsinn. Da ist ganz normales Geschäftsgebaren. Was ich 15 Jahre lang selbst erlebt habe.guennid hat geschrieben:14.07.2018 00:09:13geier22 hat geschrieben:
Ein Unternehmer, der seine Subunternehmer um Millionen betrügt, tut nichts illegales.
Unsinn.
Ach nöö.guennid hat geschrieben:14.07.2018 00:09:13Welche Experten, auf welchem Gebiet? Wahrscheinlich "gut informierte Kreise".
Aus:https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108b
Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Ob's "normal" ist lasse ich mal dahingestellt sein. Häufig praktiziert, nähme ich auch an. Auch das sagt so oder so nichts über die Legalität aus. Außerdem sprichst du von "Betrug". Betrug ist ein Straftatbestand. Den muss man aber nachweisen.Da ist ganz normales Geschäftsgebaren. Was ich 15 Jahre lang selbst erlebt habe.
Dass, "wenn die Tat [...] ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters [...] erfolgt", kein Strafrahmen angegeben wird, macht sie ebenfalls nicht legal.
Du gehst leider nicht auf den Rechtsgrundsatz: "pacta sunt servanda ein". Erwartest du doch auch von einem potentiellen Vertragspartner - oder? Im Übrigen langweilt mich diese "Vernünftelei". Wenn einem Netflix und Konsorten nicht passt, dann sollte man mit denen keine Verträge schließen statt ja dazu zu sagen und sich dann nicht daran zu halten.
Realiter wird ihm - wenn überhaupt - wahrscheinlich außer Sperre nichts passieren, wie du selbst gesagt hast, aber muss der fragwürdigen Praxis denn unbedingt noch der Anschein der Legalität besorgt werden?
Grüße, Günther
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Vielen Dank für eure Meinungen, freut mich, dass die Frage eine so angeregte Diskussion ausgelöst hat!
Es scheint aber doch noch eine Grauzone zu sein, aber vielleicht doch schon eher "hellgrau"... Wie halt so vieles, was im Internet und durch die allgemeine Digitalisierung stattfindet. Vielleicht ist es ganz einfach auch eine Frage der Moral und der persönlichen Einstellung zu so einer Grauzone. Und evtl. auch des persönlichen Rechtsempfindens.
Auf jeden Fall waren eure Kommentare sehr interessant für mich.
Gruß
pekabe
Es scheint aber doch noch eine Grauzone zu sein, aber vielleicht doch schon eher "hellgrau"... Wie halt so vieles, was im Internet und durch die allgemeine Digitalisierung stattfindet. Vielleicht ist es ganz einfach auch eine Frage der Moral und der persönlichen Einstellung zu so einer Grauzone. Und evtl. auch des persönlichen Rechtsempfindens.
Auf jeden Fall waren eure Kommentare sehr interessant für mich.
Gruß
pekabe
Re: Ist es legal, gestreamte Filme am PC aufzuzeichnen?
Solange man den "wirksamen Kopierschutz" nicht umgeht, gilt das, so würde ich sagen, als die erlaubte Privatkopie (auf die es allerdings kein durchsetztbares "Recht" gibt, sonst müsste der Streaminganbieter das Aufzeichnen verliehener Filme direkt unterstützen - und das wäre paradox bzw. würde Leihfilme unmöglich machen).
Was einen "wirksamer Kopierschutz zu umgehen" genau bedeutet, ist zu hinterfragen: den Stream direkt abzugreifen und ihn mit einem Knackprogramm zu dekodieren, um ihn als 1:1 Kopie aufzuzeichnen ist eindeutig verboten.
Die Aufnahme und Neukodierung deines Bildschirminhaltes, womöglich ohne den Player (der den Stream legal dekodiert) in einer Sandbox laufen zu lassen, damit er den Screenrecorder nicht entdeckt, würde ich nicht als verboten einstufen.
Was einen "wirksamer Kopierschutz zu umgehen" genau bedeutet, ist zu hinterfragen: den Stream direkt abzugreifen und ihn mit einem Knackprogramm zu dekodieren, um ihn als 1:1 Kopie aufzuzeichnen ist eindeutig verboten.
Die Aufnahme und Neukodierung deines Bildschirminhaltes, womöglich ohne den Player (der den Stream legal dekodiert) in einer Sandbox laufen zu lassen, damit er den Screenrecorder nicht entdeckt, würde ich nicht als verboten einstufen.