Bilder aus dem Bundesarchiv
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Nun, ich bin ein einfacher Mensch. Ich sehe den Eingangsbeitrag: das betreffende Bild ist im Archiv, das Archiv wird von der Allgemeinheit bezahlt, das Bild steht der Allgemeinheit nicht zur Verfügung, obwohl sie’s bezahlt hat. Ich finde das nicht gut. Jemand soll mir mit einfachen Worten, weil ich ja ein einfacher Mensch bin, und höchst komplizierten Erklärungen abseits der Logik nicht zu folgen vermag, erzählen, warum ich das gut finden soll.
(und damit ist’s auch wieder On Topic im Sinne des Eingangsbeitrages, btw.)
(und damit ist’s auch wieder On Topic im Sinne des Eingangsbeitrages, btw.)
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Ich wette, dass für dieses Bild nichts bezahlt wurde. Und selbst wenn, mir stand es soeben zur Verfügung, kostenlos. War's einfach genug?niemand hat geschrieben:das betreffende Bild ist im Archiv, das Archiv wird von der Allgemeinheit bezahlt, das Bild steht der Allgemeinheit nicht zur Verfügung, obwohl sie’s bezahlt hat.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Das Archiv wird von der Allgemeinheit bezahlt. Wenn das Archiv für das Bild selbst nix bezahlt hat, spricht ja noch weniger dafür, dass da „Kostenfrei: Nein“ dransteht. Du hast das Bild in voller Auflösung kostenlos laden können? Wenn du den Trick verraten würdest, könnte der Thread sicher auf „gelöst“ gesetzt werden. Wäre dann Premiere im Smalltalk, glaube ich.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Das musste ja kommen. Aufgabe eines historischen Archives wie des Bundesarchivs ist es Geschichte zu sammeln, in 1. Linie zu wissenschaftlichen Zwecken. Ist es darüber hinaus seine Aufgabe, Hinz und Kunz, also jedermann (den Begriff Allgemeinheit finde ich in diesem Zusammenhang unpassend) jedes gewünschte Bild in jeder gewünschten Qualität und ohne jeden Nachweis des Verwendungszweckes kostenfrei zum Ge-oder Missbrauch, jedenfalls zur freien Verfügung zu stellen? Abgesehen von der Qualitätsbeschränkung praktiziert das Bundesarchiv genau das mit diesem und mit jedem anderen online zugänglichen Bild. Es steht jedermann ohne Nachweis eines Verwendungszweckes zur freien Verfügung.Du hast das Bild in voller Auflösung kostenlos laden können?
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Ich sehe das Problem nicht, das Bild in voller Auflösung für nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ist ja schön, dass Wissenschaftler so alte Plakate in voller Auflösung bewundern können – warum sollen Hinz und Kunz (und der Rest der Allgemeinheit) es noch gleich nicht dürfen? Obwohl sie dafür bezahlen? Bitte wieder mit einfachen Worten – du weißt, ich bin ein einfacher Mensch.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Da hätten wir dann schon eine nach meinem Dafürhalten ganz wesentliche Einschränkung einer "freien" Verfügung. Wie sieht's jetzt mit Missbrauch aus? (kann ich mir bei diesem Bild nur schwer vorstellen, aber behördliche Freiheitsbeschränkungen sollten ja möglichst allgemein definiert werden.) Reicht es als Schutz, dass da ja "Bundesarchiv", also sowas wie copyright, am Bild dran steht? Das kann man wegretouschieren. Da gibt's heutzutage sicher bessere Methoden, aber zu mehr reicht meine kriminelle Phantasie z.Z. nicht hin.für nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Nehmen wir an, desputin will dieses Bild für eine Seminararbeit verwenden. Dann wäre ich ganz bei dir, dass man da über Ausnahmen nachdenken können sollte - keine Ahnung inwieweit die Verantwortlichen im Bundesarchiv das tun. Ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem bei mir. Wie weit kann man desputin trauen, dass er's dabei belässt/verletzt man seine Sorgfaltspflicht niemand gegenüber, wenn man's ihm überlässt und er Schindluder treibt? (Ich rede gerne in Beispielen.) Und jetzt stell' dir vor, wieviel Leute du mit der Klärung solcher Fragen bezahlt beschäftigen willst/musst, die ja mit dem Kern"geschäft" des Archivs nichts zu tun haben.
Und nochmal: das Bild wird dir zur kostenlos zur Verfügung gestellt, aber die Bedingungen machen die Bundesarchivare und die sind bei der Formulierung iherer Bedingungen an Gesetze gebunden, dagegen herrscht feltel uber die Bedingungen der Forennutzung uneingeschränkt.
Um nochmal daran zu erinnern: Vorrangige Aufgabe des Archivs ist die Dokumentation staatlicher Handlungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Der Historiker bewundert das Bild nicht, sondern arbeitet mit/an diesem Bild. Ich will das nicht weiter erläutern, aber dein "Wissenschaftler"bild ist da für meinen Geschmack etwas unfair. Tut mir leid, wenn's jetzt wieder komplizierter geworden ist.
Eigentlich wollte ich mich mit dem Kram gar nicht so intensiv beschäftigen, wenn's nicht so'n makabres Beispiel für Freibiermentalität (die ich dir, niemand, nicht unterstelle) ware. Viel interessanter wäre zu diskutieren, warum Bildung hierzulande kostenlos sein soll, aber andererseits die Schulmensa von den Schülern/bzw deren Eltern bezahlt werden soll. Findet in Kindergärten keine Bildung statt? Wenn doch, warum kostet sie dann was?
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Bring’ doch mal ein Beispiel. Meine Phantasie reicht nicht so recht, um mir da irgendwas vorstellen zu können, was der Quelle (in diesem Fall dem Archiv) schaden könnte. Was könnte man konkret mit einem Bild für einen Schaden anrichten, wenn man’s als unqualifizierter Hinzkunz in der max. vorliegenden Auflösung anschauen kann, statt nur in der heruntergerechneten (was übrigens auch ziemlich gut in zusätzlichen Kosten ausdrückbar ist) Version?guennid hat geschrieben:10.09.2018 21:39:07Wie weit kann man desputin trauen, dass er's dabei belässt/verletzt man seine Sorgfaltspflicht niemand gegenüber, wenn man's ihm überlässt und er Schindluder treibt? (Ich rede gerne in Beispielen.)
Ich denke, nichtkommerzielle Nutzung wäre eine sinnvolle Einschränkung – sonst gäb’s wieder die Situation, dass jemand Profit aus etwas ziehen kann, das die Allgemeinheit (incl. Hinz und Kunz) bezahlt. Leute muss man dafür nicht beschäftigen: entsprechende Lizenzen existieren bereits und man kann sie frei nutzen. Viele Leute, die ihre Bilder weiterverbreitet sehen möchten, aber nicht wollen, dass jemand aus ihrer Arbeit Profit zieht, tun dies.
Und was mein Bild von Wissenschaftlern angeht: deren Ausbildung und Sachkenntnis in allen Ehren – aber es sind auch nur Menschen, und es wäre nicht das erste Mal, dass die „dummen Menschen“ (incl. Hinz und Kunz und teils sehr ambitionierten Amateuren) Sachen finden, die hochkwalifizirte Wissenschaftler übersehen haben – und sei’s nur, weil sie aufgrund ihrer geringen Zahl gar nicht in der Lage sind, alles angemessen durchzugehen. Ein Haufen regionaler Geschichte etwa wäre ohne diese Amateure verloren. Wieviel mehr könnten Geschichtsinteressierte finden, wenn sie auf das ohnehin existierende Archiv zugreifen könnten? Die Sachen sind doch für die „ernsthaften“ Wissenschaftler nicht verloren, nur weil Hinz, zusammen mit Kunz, mal die hochaufgelöste, statt der künstlich beschnittenen, Version betrachtet hat?
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Hab' ich doch, ein Besipiel gebracht. Die Frage, die ich mir als Leiter des Bundesarchivs stellte, wäre weniger, was das dem Archiv schaden könnte, wenn ich ein Bild in bestmöglicher Qualität zur freien Verfügung stellte, sondern, inwieweit das Bild die Persönlichkeitsrechte niemands, also allgemein gesprochen, anderen Teilen der Allgemeinheit (der ich von Amts wegen verpflichtet bin) womöglich schaden könnte. (Da werden wir mit dem konkreten Bild wohl nicht viel weiterkommen, da fehlt mir zugegebenermaßen auch die Phantasie). Aber genauso wenig wie feltel seine Regeln nur für CAPSLOCKANDY formuliert, kann das Bundesarchiv seine Regeln am friedfertigen und gutmütigen desputin orientieren.Bring’ doch mal ein Beispiel. Meine Phantasie reicht nicht so recht, um mir da irgendwas vorstellen zu können, was der Quelle (in diesem Fall dem Archiv) schaden könnte.
Vielleicht lässt es sich besser mit diesem Beispiel erklären: Vielleicht hast du irgendwo schon mal das Photo gesehen, auf dem der Student Benno Ohnesorg, der während einer Anti-Schah-Demonstration in den 60ern von einem Polizisten ermordet wurde, blutend am Boden liegt und eine Kommilitonin verzweifelt versucht, Erste Hilfe zu leisten. Falls dieses Bild im Bundesarchiv existiert, wovon ich ausgehe, würdest du das auch jedem in bestmöglicher Qualität zur nicht nur kostenlosen, sondern auch freien Verfügung stellen wollen? Ich jedenfalls hätte volles Verständnis für die mittlerweile alt gewordene Dame, wenn sie oder die Angehörigen Benno Ohnesorgs das nicht wollten.
Du kennst die Bilder der von Napalm verbrannten schreiend flüchtenden nackten Mädchen im Vietnamkrieg. Kostenfrei in bester Qualität für alle, was immer damit gemacht wird? Das alles kannst du dir in den damaligen Zeitungen kostenfrei in jeder Universitätsbibliothek ansehen, als Gesellschaftswissenschaftler evtl. damit arbeiten. Dass mehr nicht geht, finde ich eigentlich ganz in Ordnung.
Aktuell vielleicht: (nicht recht passend, da wohl noch nicht im Bundesarchiv): Köthen, Chemnitz. Alle Bilder kosten- und bedingungslos jedermann zur freien Verfügung?
Das können sie doch, jederzeit. Sie können's nur nicht bedingungs- und kostenfrei von der Webseite des Bundesarchivs runterladen. Und das wird auch regional rege genutzt. Und aus dieser regen Nutzung sind schon, ganz wie du sagst, erstaunliche Arbeiten hervorgegangen. Wo ist das Problem?Wieviel mehr könnten Geschichtsinteressierte finden, wenn sie auf das ohnehin existierende Archiv zugreifen könnten?
Und nochmal, Schockschwernot: Natürlich kann man auch über die Gebührenfreiheit beim Bundesarchiv reden. Aber irgendwie erinnert mich das an den Spontispruch von der Forderung nach der freien Sicht aufs Mittelmeer, weg mit den Alpen!
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Für die Persönlichkeitsrechte ist’s unerheblich, ob das Bild nun in geringer, oder in hoher Auflösung vorliegt. Das kann also kein Grund sein, warum niedrig aufgelöstes Material zur Verfügung steht, aber hochaufgelöstes Zeugs nicht, oder nur sehr teuer, zu haben ist.
Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar. Das Archiv existiert und wird bereits bezahlt. Die künstliche Einschränkung in der Auflösung der Bilder kostet zusätzliches Geld, btw..guennid hat geschrieben:10.09.2018 22:48:08Natürlich kann man auch über die Gebührenfreiheit beim Bundesarchiv reden. Aber irgendwie erinnert mich das an den Spontispruch von der Forderung nach der freien Sicht aufs Mittelmeer, weg mit den Alpen!
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Durchaus nicht.niemand hat geschrieben:Für die Persönlichkeitsrechte ist’s unerheblich, ob das Bild nun in geringer, oder in hoher Auflösung vorliegt zur Verfügung gestellt wird.
Archive sind für die Allgemeinheit recht teure Angalegenheiten. Und wenn solche Einrichtungen versuchen, wenigstens einen Teil ihrer Kosten auch von privaten Nutzern via Gebühren zu reduzieren. Dann halte ich das von der Grundüberlegung her für ziemlich verständlich.
In erster Linie würde mich dabei interessieren, welchen Sinn sowas machte. Ich habe da nichts verglichen, sondern mich an etwas in meinen Augen so Skurriles wie die Forderung nach uneingeschränkter kostenloser Nutzung des Bundesarchivs erinnert. Vielleicht verstehe ich jetzt besser, warum der Hinweis auf Ironie nicht mehr in deiner Signatur erscheint.niemand hat geschrieben:Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Durchaus nicht.niemand hat geschrieben:Für die Persönlichkeitsrechte ist’s unerheblich, ob das Bild nun in geringer, oder in hoher Auflösung vorliegt zur Verfügung gestellt wird.
Archive sind für die Allgemeinheit recht teure Angelegenheiten. Und wenn solche Einrichtungen versuchen, wenigstens einen Teil ihrer Kosten auch von privaten Nutzern via Gebühren zu reduzieren. Dann halte ich das von der Grundüberlegung her für ziemlich verständlich.
In erster Linie würde mich dabei interessieren, welchen Sinn sowas machte. Ich habe da nichts verglichen, sondern mich an etwas in meinen Augen so Skurriles wie die Forderung nach uneingeschränkter kostenloser Nutzung des Bundesarchivs im Debianforum erinnert. Vielleicht verstehe ich jetzt besser, warum der Hinweis auf Ironie nicht mehr in deiner Signatur erscheint.niemand hat geschrieben:Und du willst mir von hinkenden Vergleichen erzählen? Die Alpen abzutragen, wäre sehr teuer und technisch derzeit nicht machbar.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Speziell dieses Bild stellt das Deutsche Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte - Bildarchiv Foto Marburg in besserer, wenn auch nicht grandioser Auflösung (659x463 Pixel) und ohne Wasserzeichen zur Ansicht zur Verfügung. Der Download wird per Javascript-Trick erschwert, ist aber nicht unmöglich .desputin hat geschrieben:09.09.2018 23:19:36Meine Frage also, wißt Ihr, wo man die Bilder kostenlos herbekommt wie z.B. so eines?
http://www.bild.bundesarchiv.de/archive ... ew]=detail
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Wohl. Sobald die Person selbst erkennbar ist, ist’s völlig Banane, ob man auch die Sommersprossen erkennt, oder nicht. Und wie du schon richtig schreibst: die Allgemeinheit hat‘s schon bezahlt. Ich halte angesichts dessen die Grundüberlegung für verständlicher, dieser Allgemeinheit auch was dafür zurückzugeben.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Nö.niemand hat geschrieben:Sobald die Person selbst erkennbar ist, ist’s völlig Banane, ob man auch die Sommersprossen erkennt, oder nicht.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Begründung lässt sich mit etwas gutem Willen aus meinen vorstehenden Beiträgen herauslesen. Warum wiederholen?
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Begründung bedeutet, die entsprechende Stelle im Gesetz zu verlinken – nicht sich selbst was zurechtzubasteln. Die mir bekannten Stellen geben nur das her, was ich geschrieben habe.
Natürlich bin ich kein Anwalt, und schon gar nicht kenne ich das ganze Gesetzesgeschwurbel auswendig – deswegen würd’s mir schon helfen, die konkrete Stelle, aus der die Behauptung mit den Auflösungen hervorgeht, zu kennen.
Natürlich bin ich kein Anwalt, und schon gar nicht kenne ich das ganze Gesetzesgeschwurbel auswendig – deswegen würd’s mir schon helfen, die konkrete Stelle, aus der die Behauptung mit den Auflösungen hervorgeht, zu kennen.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Ich sehe nicht, wie deine Behauptung mit einem Gesetz begründet oder widerlegt werden könnte.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Ich such‘ den Teil mit dem Recht am eigenen Bild heute abend raus. Dort ist nix von Auflösungen zu sehen. Suchst du dann bitte den Teil raus, bei dem verschiedene Auflösungen von Bedeutung für die Beurteilung sind?
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Niemand, das bringt doch hier nichts (die Suche nach dem "Recht am eigenen Bild"). Wir reden über's Bundesarchiv, seine Aufgaben und Nutzungsbedingungen und nicht über x-beliebige Bilder, bei denen Betroffene Persönlichkeitsschutz geltend gemacht haben. Ich behaupte, dass du ein Bild, bei dem die Dargestellten oder deren Vertreter Persönlichkeitsschutz rechtlich durchgesetzt haben, via Bundesarchiv gar nicht zu sehen bekommen wirst, jedenfalls nicht via Internet. Und dort, wo die Bundesarchivare glauben, ein Veröffentlichungsrecht im Internet zu haben, lassen sie's eben nur eingeschränkt zu - aus den sattsam genannten Gründen. Zugegeben, ob und wenn ja, welche Rolle dabei Überlegungen etwa eines erweiterten Personenschutzes spielen (mit der vollen Auflösung kannst du einiges mehr anfangen, als mit dem Pixelbildchen), weiß ich auch nicht, fänd' ich aber durchaus akzeptabel. Ich habe übrigens die beiden von mir genannten weltbekannten Bilder (vietnamesisches Mädchen, B.Ohnesorg) auf der Internetseite des Bundesarchivs nicht gefunden.
Ich erinnere nochmals: Es stimmt doch schlicht nicht, dass der Allgemeinheit nichts zurückgegeben werde, kostenfrei.niemand hat geschrieben:Ich halte angesichts dessen die Grundüberlegung für verständlicher, dieser Allgemeinheit auch was dafür zurückzugeben.
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Richtig. Deswegen ist ja die Auflösung bei den Bildern, die dann veröffentlich werden, vollkommen egal. Entweder, die Rechtslage lässt eine Veröffentlichung des betreffenden Dokumentes zu, oder eben nicht.guennid hat geschrieben:11.09.2018 13:12:46Ich behaupte, dass du ein Bild, bei dem die Dargestellten oder deren Vertreter Persönlichkeitsschutz rechtlich durchgesetzt haben, via Bundesarchiv gar nicht zu sehen bekommen wirst, jedenfalls nicht via Internet.
Ja, hier liegt mein Problem damit: ich habe bislang keinen validen Grund herauslesen können. Mag auch an mir liegen, bin halt nur ein einfacher Mensch.guennid hat geschrieben:11.09.2018 13:12:46Und dort, wo die Bundesarchivare glauben, ein Veröffentlichungsrecht im Internet zu haben, lassen sie's eben nur eingeschränkt zu - aus den sattsam genannten Gründen.
Es wird überaus großzügig (⸮ [← Ironiezeichen]) eine stark verkleinerte Vorschau für den Pöbel zur Verfügung gestellt, während höher aufgelöste Versionen nur einem erlauchten Kundenkreis zur Verfügung stehen. Obwohls bereits von jedem mitbezahlt worden ist.guennid hat geschrieben:11.09.2018 13:12:46Ich erinnere nochmals: Es stimmt doch schlicht nicht, dass der Allgemeinheit nichts zurückgegeben werde, kostenfrei.
Aber ich denke, wir haben nun beide unsere Ansichten erschöpfend dargelegt. Ich schlage vor, wie belassen’s einfach dabei. Doch sollte ich mal historisch relevante Dokumente finden, auf’m Flohmarkt oder auf irgend’nem Dachboden, oder sonstwo – dann werde ich den Kram zum Anzünden meines Ofens verwenden, aber nicht dem Archiv zur Verfügung stellen. Nur aus Prinzip. Entweder, es haben alle was davon, oder eben niemand (immerhin ist dessen Ofen dann an).
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Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
In juristischen Dingen besitze ich bestimmt ein schlichtes Gemüt. Dennoch habe ich natürlich eine Meinung.niemand hat geschrieben:11.09.2018 17:41:49Ja, hier liegt mein Problem damit: ich habe bislang keinen validen Grund herauslesen können. Mag auch an mir liegen, bin halt nur ein einfacher Mensch.guennid hat geschrieben:11.09.2018 13:12:46Und dort, wo die Bundesarchivare glauben, ein Veröffentlichungsrecht im Internet zu haben, lassen sie's eben nur eingeschränkt zu - aus den sattsam genannten Gründen.
Wenn ich davon ausgehe, dass viele der Dokumente, die vom Bundesarchiv als Digitalisate veröffentlicht werden, gemeinfrei sind, dann stellt sich mir tatsächlich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die - wenn auch moderat - einschränkende CC-Lizenz angewendet wird.
Creative Commons Lizenzen regeln die Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Werken. Urheber kann nur eine natürliche Person sein.
Das zeitgeschichtliche Dokument selber (in dem vorhandenen Fall ganz sicher) unterliegt aber keinem Urheberschutz (mehr).
Wenn man jetzt vermuten kann, dass in diesem Fall der Urheberschutz auf das Werk des Digitalisierens bezogen wird, dann bleiben verschiedene Aspekte unklar.
Z.B: Wem genau steht dieser Urheberschutz zu?
Oder: Wenn ich jetzt auch ein Original dieser zeitgeschichtlichen Dokumente besitze und es mit meinen bescheidenen Mitteln digitalisiere, ist mein Digitalisat dann ein Plagiat?
Abgesehen von der praktischen Inkonsistenz eine CC-Lizenz zu benutzen, die nur den kommerziellen Gebrauch mit einer Zahlung sanktioniert, ohne dass für den nichtkommerziellen Gebrauch auch nur annähernd das gleiche Werk zur Verfügung stünde, ist es nach meiner Auffassung fragwürdig Nutzungsrechtsregelungen für nicht urheberrechtlich geschützte Werke in Anschlag zu bringen.
Das Wem, Wieviel, Wann, Wozu und Wie zu bestimmen ist aber nicht jedermannns Sache und ist nicht leicht.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.
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Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
Hallo
@novalix
Wenn du auch ein Origianlplakat dein Eigen nennst, kannst es auch digitalisieren und das Ergebnis kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wer allerdings die "Kopie" des Bundesarchivs nutzen will muß leider dafür bezahlen.
Ist im Übrigen mit sehr vielen Kunstwerken, Gemälden, von denen Museen, Sammlungen Bilder für Kataloge erstellen lassen, ebenso. Versuch mal ein hochauflösendes Bild des Tassilokelches letzes V.8.Jh.) zu bekommen, geht quasi nicht. Die Bilder gehören dem Kremsmünster, bzw. dem vom Kremsmünster beauftragten Fotographen und nur dort bekommst du hochauflösende Fotos bzw. Digitalisierungen.
mfg
schwedenmann
@novalix
Es geht nicht um den Vorgang des Digitalisierens, sondern um das so entstandene file des Bundesarchivs,und nur um dieses.Wenn man jetzt vermuten kann, dass in diesem Fall der Urheberschutz auf das Werk des Digitalisierens bezogen wird, dann bleiben verschiedene Aspekte unklar.
Wenn du auch ein Origianlplakat dein Eigen nennst, kannst es auch digitalisieren und das Ergebnis kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wer allerdings die "Kopie" des Bundesarchivs nutzen will muß leider dafür bezahlen.
Ist im Übrigen mit sehr vielen Kunstwerken, Gemälden, von denen Museen, Sammlungen Bilder für Kataloge erstellen lassen, ebenso. Versuch mal ein hochauflösendes Bild des Tassilokelches letzes V.8.Jh.) zu bekommen, geht quasi nicht. Die Bilder gehören dem Kremsmünster, bzw. dem vom Kremsmünster beauftragten Fotographen und nur dort bekommst du hochauflösende Fotos bzw. Digitalisierungen.
mfg
schwedenmann
Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... Aachen.jpgschwedenmann hat geschrieben:12.09.2018 17:41:50Versuch mal ein hochauflösendes Bild des Tassilokelches letzes V.8.Jh.) zu bekommen, geht quasi nicht.
- novalix
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Re: Bilder aus dem Bundesarchiv
So in etwa meinte ich das auch. Einem Werk kann ein zusätzliches Werk "angefügt" werden, etwa die übersetzten Untertitel einem Kinofilm. Der Film selber unterliegt einem Urheberrecht, die nachträglich hinzugefügte Übersetzung auch. Theoretisch könnte man jetzt auf die Idee kommen, die Digitalisierung eines vorher nur analog vorhandenen Werks bilde eine eigenständige schöpferische Leistung, so dass die Ergebnisse dieser Leistung, das Werk der entstandenen Datei, einen eigenen Urheberschutz beanspruchen könnte.schwedenmann hat geschrieben:12.09.2018 17:41:50@novalixEs geht nicht um den Vorgang des Digitalisierens, sondern um das so entstandene file des Bundesarchivs,und nur um dieses.Wenn man jetzt vermuten kann, dass in diesem Fall der Urheberschutz auf das Werk des Digitalisierens bezogen wird, dann bleiben verschiedene Aspekte unklar.
Ich halte das in keiner Weise für wahrscheinlich, dass man auf einen solchen Vorgang einen Urheberschutzanspruch erheben kann. Diese Hypothese ist schlicht daraus erwachsen, dass das Bundesarchiv qua Nutzung einer CC-Lizenz so tut, als ob ein Urheberschutz vorhanden wäre, dessen Nutzungsrechte zu regeln seien.
Ja, faktisch muss jeder bezahlen, der das richtige file erhalten will. Dabei ist es völlig Gleichgültig in welchem Kontext die Datei benutzt werden soll. Die in Anschlag gebrachte CC-Lizenz ist in diesem Kontext gebrauchsmäßig ein schlechter Scherz.schwedenmann hat geschrieben:12.09.2018 17:41:50Wenn du auch ein Origianlplakat dein Eigen nennst, kannst es auch digitalisieren und das Ergebnis kostenfrei der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wer allerdings die "Kopie" des Bundesarchivs nutzen will muß leider dafür bezahlen.
Und natürlich bleibt die Frage bestehen: Was genau wird denn hier abgerechnet?
Das Zurverfügungstellen des Dienstes via imaginierten Urheberschutz?
Immerhin kostet die "Lizenz" zum Download ja auch den amtlichen Preis eines tatsächlich urheberrechtlich geschützten Werks und ist nicht etwa eine Kostenbeteiligung an einem Download Portal.
schwedenmann hat geschrieben:12.09.2018 17:41:50
Ist im Übrigen mit sehr vielen Kunstwerken, Gemälden, von denen Museen, Sammlungen Bilder für Kataloge erstellen lassen, ebenso. Versuch mal ein hochauflösendes Bild des Tassilokelches letzes V.8.Jh.) zu bekommen, geht quasi nicht. Die Bilder gehören dem Kremsmünster, bzw. dem vom Kremsmünster beauftragten Fotographen und nur dort bekommst du hochauflösende Fotos bzw. Digitalisierungen.
Das ist ja auch alles völlig in Ordnung so.
Der Kremsmünster hat einen Fotografen beauftragt Bilder zu erstellen. Dieser besitzt das Urheberrecht an diesen Aufnahmen[*]. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an diesem Werk. Welche Rechte das genau sind, ist Vertragsangelegenheit der beiden Partner.
Wenn wir der Einfachheit halber davon ausgehen, dass der Münster die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Bildern erworben hat, können sie diese anwenden so lange der Urheberschutz anhält. Das sind in Deutschland nach meiner Kenntnis die Lebensdauer des Urhebers + 70 Jahre.
Danach ist das jeweilige Werk gemeinfrei. Es unterliegt keinem Urheberschutz mehr. Nutzungslizenzen sind Schall und Rauch.
[*]Nicht jede Fotografie gilt automatisch als urheberrechtlich zu schützendes Werk. Allerdings besteht der Urheberschutz bei bestimmten professionellen Akteuren (hier: der Fotograf) automatisch.
Das Wem, Wieviel, Wann, Wozu und Wie zu bestimmen ist aber nicht jedermannns Sache und ist nicht leicht.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.
Darum ist das Richtige selten, lobenswert und schön.