uname hat geschrieben: 
03.11.2023 10:42:29
Wiko hat geschrieben:Mein aktueller Workaround ist es, mit Outlook aus/im Citrix zu arbeiten und im Falle eines Teams Calls die URL des Meetings im lokalen Flatpak Chrome zu öffnen. Das klappt zwar grundsätzlich aber hintergeht ja irgendwie die Idee des Kunden aus Datenschutzgründen in seiner Virtualisierung zu arbeiten
Vielleicht solltest du deinen Kunden fragen, ob das nicht doch ok ist. Der Umweg über die Virtualisierung wird nicht gerade die Performance verbessern und ist sinnfrei, da wohl z. B. auch der Zugriff per Smartphone-App nicht über die Firma läuft.

Zudem erhälst du ja nur Zugriff, da du die Zugangsdaten vom Kunden (Outlook) erhälst. Sollte die Firma darin ein Sicherheitsrisiko sehen, sollte sie diese Art von Zugriff grundsätzlich für ihren Tenant bei Microsoft deaktivieren lassen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte versehentlich Teams-Meeting-Daten aus E-Mails erhalten und diese dann missbräuchlich verwenden. Aber wahrscheinlich nutzt die Firma auch andere Webanwendungen (mehr ist Teams auch nicht), die die Client-IP nicht überprüfen. Aber da ist dann wahrscheinlich alles egal.
Vorweg, ich bin kein Jurist und das ist keine rechtliche Beratung sondern nur meine persönliche Einschätzung aus Interesse am Thema.
Ich stimme uname in dem Rat bei, mit deinem Kunden Rücksprache zu halten.
Die Grundlegende Frage hier ist doch, was in der zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarung (Leistungsverzeichnis, Definition des Werkes, Pflichten/Lastenheft, ect.) festgelegt worden ist und wie/ob man bei Mangel damit umgeht und wie man es verargumentiert. Ohne in der Fachlichen Materie ZÜTRICS zu stecken, scheint es technisch nicht möglich. Vielelicht solltest du am besten nochmal den Support direkt Kontaktieren, eventuell über den Kunden bzw. dessen Accountdaten oder im beisein, um die Behauptung durch den Hersteller der Software zu bestätigen oder eine Lösung für das Problem zu erfahren).
Das andere ist die DSGVO Konformität, die der Kunde gegenüber seinen Kunden und Geschäftspartnern hat und was ihn (deinen Kunden) zu einem Sicherheitskonzept nötigt. Wenn der Workaround gegen die Sicherheitsstrategie deines Kunden verstößt, könnte das später Wellen machen. Da du das ganze aber im Rahmen deiner Aufgabe und damit wahrscheinlich im Auftrag deines Kunden gemacht hast, dürfte das gedeckt sein. Es handelt sich ja allem anschein nach auch noch um ein Konzept und keine Praxis im Produktiveinsatz.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Kunden Rücksprache halten und das Ergebnis festhalten. So ist jeder auf dem selben Kenntnisstand und im Falle des Falles auch jeder abgesichert: Wenn der Kunde zustimmt, bist du damit, meiner unbedeutenden und definitiv nicht-Fachlich fundierter Meinung nach, aus der gröbsten Haftung raus. Im Zweifel mal den Anwalt deines Vertrauens konsultieren, wenn man es wirklich quasi-sicher haben möchte.