Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

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heisenberg
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Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von heisenberg » 16.04.2024 12:52:09

Heise-Artikel: Gericht: Abmeldung von E-Mail-Werbung geht formlos und wirkt sofort

TL;DR
  • Einem Widerspruch bzgl. Versand von Werbeemails muss sofort Folge geleistet werden
  • Der Widerspruch ist an keine Form gebunden. E-Mail reicht.
  • Die Information des Werbetreibenden zum Widerspruch muß klar und offensichtlich sein. (Ein Absatz dazu auf Seite 23/24 von 26 Seiten ist unrechtmäßig)
  • Die Widerspruchsbelehrung muß ebenso in jeder Mail enthalten sein.
  • Die Nutzung eines Abmelden-Linkes in der Mail ist unzumutbar.
  • Offizielles Urteil des Landgerichtes Paderborn
So muß das sein! Über so ein Gerichtsurteil freue ich mich!
Jede Rohheit hat ihren Ursprung in einer Schwäche.

niemand
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von niemand » 16.04.2024 14:01:59

Ist das nicht schon länger gängige Praxis? Zumindest bei Spam von einem „greifbaren“ Gegenüber hatte ich in den letzten Jahren eigentlich immer™ unten einen „unsubscribe“-Link, der augenscheinlich auch genau das ausgelöst hat.
Oder fällt das unter „Die Nutzung eines Abmelden-Linkes in der Mail ist unzumutbar.“? In dem Fall würde ich mich fragen, wie es um den Geisteszustand der Entscheider stand, wenn in ihrer Vorstellung eine formlose Mail zu schreiben, Brieftaube zu schicken, Rauchzeichen zu geben oder was auch immer, einfacher wäre, als einen popeligen Link anzuklicken.

Die anderen Absender von Spam wird diese Entscheidung vermutlich sowieso eher nicht so beeindrucken.
„I fought in the Vim-Emacs-War.“ Quelle

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GregorS
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von GregorS » 16.04.2024 15:32:09

heisenberg hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 12:52:09
... So muß das sein! Über so ein Gerichtsurteil freue ich mich!
Dito :-)

Dass ein klickbarer Abmelden-Link nicht da sein muss, finde ich okay. Aber eine Adresse/URL muss doch hoffentlich in der Werbung stehen. Copy&Paste kann ich.

Gruß

Gregor
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heisenberg
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von heisenberg » 16.04.2024 15:39:22

Ohne eine Lösung zu haben, nochmal die Erwähnung des Unsubscribe-Link-Problems: Ehrbare Akteure nutzen das wie gedacht. Böswillige Akteure nutzen das, um die Existenz der E-Mailadresse zu verifizieren und noch mehr Spam zu senden.
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von GregorS » 16.04.2024 15:55:25

heisenberg hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 15:39:22
Ehrbare Akteure nutzen das [Abmelden-Link] wie gedacht. Böswillige Akteure nutzen das, um die Existenz der E-Mailadresse zu verifizieren und noch mehr Spam zu senden.
Das ist ein wichtiger Hinweis!

Vermutlich bekomme ich auch deshalb so wenig Spam (ca. 5/Woche), weil ich mir im Spam-Fall genau angucke, wohin der Link führt, den ich klicken will. „Abmelden“-Links klicke ich erst, wenn sich das Ziel einigermaßen seriös liest.

Gruß

Gregor
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von niemand » 16.04.2024 16:14:23

heisenberg hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 15:39:22
Böswillige Akteure nutzen das, um die Existenz der E-Mailadresse zu verifizieren und noch mehr Spam zu senden.
Genau die meinte ich, als ich schrieb: „Die anderen Absender von Spam wird diese Entscheidung vermutlich sowieso eher nicht so beeindrucken.“

Ich will meinen Gedanken etwas ausführen:
Wenn man heute Spam bekommt, gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Einerseits kann es von einem Laden kommen, bei dem man sich mal registriert hat. Die wissen in der Regel schon, dass die Mailadresse existiert, und bei solchen ist der Unsubscribe-Link in der Regel legitim.
Andererseits kann es von jemanden kommen, der ein Adresspaket im Dunkelnetz erworben hat, oder Adressen auswürfelt, oder wohlbekannte Adressen abklappert (webmaster@…, info@…), und den man selbst nicht kennt. Der dürfte mir aber auch nach bislang schon lange geltendem Recht keine Werbung schicken; er ist also eh schon gesetzeswidrig unterwegs. Ich denke nicht, dass der sich aus so einem Richterspruch irgendwas macht. Außer vielleicht, es noch geschickt in seine Strategie einzuarbeiten, ähnlich der Sache mit der Bestätigung der Mailadresse durch einen Fake-Unsubscribe-Link.
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von thunder11 » 16.04.2024 16:30:23

Na dann wünsch ich viel Spaß beim Klagen :facepalm:
Wieder mal ein Urteil, dass keinerlei Wirkung haben wird, wie der ganze Fake mit dem Datenschutz,
um den sich eh keiner kümmert, und der Staat schon gar nicht.

Ich habe mein GMX-Konto seit 24 Jahren, und bekomme da im Schnitt 10 - 20 Spam Mails/Tag.
Aufregen tu ich mich darüber nicht, da Thunderbird die ziemlich zuverlässig aussortiert.
Ein Klick auf Junk löschen und schon sind sie weg + einmal am Tag "Konto komprimieren".

Wichtige Mails kommen bei mir auf Posteo an (seit 10 Jahren) an, wo ich im ganzen Zeitraum noch
keinerlei Spam bekommen habe.

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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von GregorS » 16.04.2024 16:35:17

thunder11 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 16:30:23
Na dann wünsch ich viel Spaß beim Klagen :facepalm:
Das muss man ja nicht gleich tun. Ich habe schon zweimal einen T5F verschickt. Und was da zurück kam, sah nach richtig viel Arbeit aus. Zumindest mir haben die nie wieder Spam geschickt.

Gruß

Gregor

PS: https://de.wikipedia.org/wiki/Thoms_Fas ... fragebogen
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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von thunder11 » 16.04.2024 16:50:08

GregorS hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 16:35:17
Ich habe schon zweimal einen T5F verschickt. egor
Die Suchmaschine meiner Wahl sagt:

Code: Alles auswählen

T5F Absperrventil in Durchgangsform - cold.world  
Bzw.:

Code: Alles auswählen

Datenschutz mit T5F — ein Mittel gegen unerwünschte Werbung (Spam)?
Ich glaube du meinst Letzteres :wink: ?

Na dann mach es mal mit einer dieser Adressen (wahllos von heute rausgefischt):

zgmsend@mail.angebotszeit4u.com
noreply@nl.bulle-baer.com

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Re: Gerichtsurteil zum Thema Spam: Versand muss nach Widerspruch sofort unterbleiben

Beitrag von GregorS » 16.04.2024 18:16:25

thunder11 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 16:50:08
GregorS hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
16.04.2024 16:35:17
Ich habe schon zweimal einen T5F verschickt. egor
Na dann mach es mal mit einer dieser Adressen (wahllos von heute rausgefischt):
Wieso sollte ich? Die belästigen mich nicht.

Gruß

Gregor
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