Deutschland: fuck you!
- blackm
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Deutschland: fuck you!
Schöne Grüße
Martin
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Martin
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Obwohl ich Dir inhaltlich nicht widersprechen möchte, finde ich den Titel für die Thematik doch etwas schlecht beschreibend... ausserdem gabs doch schon einen Thread dazu.
Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues. Heise will Widerspruch einlegen und ob man das auf normale Foren anwenden kann, läßt sich wegen der schwammigen Begründung auch nicht herauslesen. Das letzte Wort dürfte da noch nicht gesprochen sein...
Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues. Heise will Widerspruch einlegen und ob man das auf normale Foren anwenden kann, läßt sich wegen der schwammigen Begründung auch nicht herauslesen. Das letzte Wort dürfte da noch nicht gesprochen sein...
genau den Link wollte ich auch gerade posten. Zum Glück haben wir neben all den Richtern und Anwälten, über die ich meine Meinung hier nicht ohne Angst vor Strafverfolgung veröffentlichen kann, auch noch den Rächer der Enterbten:
"Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen."
@blackm
ganz deiner meinung (dazu hätte es aber nicht noch dieses urteil gebraucht
ansonsten erstmal ruhe bewahren, ich erinnere mich an dieses urteil , wars 98 oder 99,
das webseiten für links haftbar sind. (das war auch das hamburger landgericht glaube ich)
soviel wie damals geschrien wurde ist damit nicht passiert, bis auf ein paar ausnahmen.
das gerichte bei neuen themen (wie z.b. internet) manchmal 10 jahre und mehr brauchen um
zu verstehen wie es eigentlich funktioniert ist auch nicht selten ...
generell ist das aber schon ein seltsames verständnis von der materie ...
ganz deiner meinung (dazu hätte es aber nicht noch dieses urteil gebraucht
ansonsten erstmal ruhe bewahren, ich erinnere mich an dieses urteil , wars 98 oder 99,
das webseiten für links haftbar sind. (das war auch das hamburger landgericht glaube ich)
soviel wie damals geschrien wurde ist damit nicht passiert, bis auf ein paar ausnahmen.
das gerichte bei neuen themen (wie z.b. internet) manchmal 10 jahre und mehr brauchen um
zu verstehen wie es eigentlich funktioniert ist auch nicht selten ...
generell ist das aber schon ein seltsames verständnis von der materie ...
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Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Gruss Burner
Zumindest reicht das, damit man am Karfreitag vor Lachen vom Stuhl fällt.Burner7537 hat geschrieben:Sagt das nicht eigentlich alles? Den Rest den ich denke schreibe ich lieber nicht, sonst werde ich und/oder das Board mit verklagt.Code: Alles auswählen
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".
In der Psychologie nennnt man sowas Projektion...
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Naja, das LG Hamburg hat mehr als eine glückliche Hand darin. Link-Urteil anyone? Oder: http://www.buskeismus.deub13 hat geschrieben: Das Landgerichte immer mal wieder irgendwelche Seltsamkeiten produzieren ist nichts Neues.
Die Urteilsbegründung allein erscheint schon eigenartig.
ciao, storm
drivers/ata/libata-core.c: /* devices which puke on READ_NATIVE_MAX */
schon der ständiger vergleich mit "presseartigkeit" zeigt das dem internet überhaupt keine eigene entwicklung zugemessen wird, sondern beispiele aus ganz anderen bereichen herangezogen wedren.
alle herkömmlichen presseerzeugnisse: radio, fernsehen, zeitungen etc produzieren ein
nicht mehr korrigierbares ergebnis, dass vor seiner veröffentlichung (livesendungen ausgenommen) presserechtlich geprüft wird.
das kommunikation via internet ganz anders funktioniert ist halt das problem ...
alle herkömmlichen presseerzeugnisse: radio, fernsehen, zeitungen etc produzieren ein
nicht mehr korrigierbares ergebnis, dass vor seiner veröffentlichung (livesendungen ausgenommen) presserechtlich geprüft wird.
das kommunikation via internet ganz anders funktioniert ist halt das problem ...
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Noch ein paar Bemerkungen, die Heise-Interpretation betreffend. Warum verlinkt Heise in obigen Artikel nicht auf die Urteilsbegründung?
Ausserdem wirft der Vergleich zwischen der Interpretation im Artikel und der tatsächlichen Urteilsbegründung auch ein etwas anderes Licht:
ciao, storm
[1] Urteilsbegründung
Ausserdem wirft der Vergleich zwischen der Interpretation im Artikel und der tatsächlichen Urteilsbegründung auch ein etwas anderes Licht:
heise hat geschrieben: Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung".
Ob ein Webforum eine gefährliche Einrichtung im Sinne des vom Gesetzgeber angedachten ist, sei mal dahin gestellt.Urteilsbegr. hat geschrieben: Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie 5 7 StVG, 5833 Satz 1 BGB, § 84 Arzneimittelgesetz).
heise hat geschrieben: Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar.
Davon abgesehen wünsche ich heise viel Glück bei der Revision und hoffe, dass das Urteil des LG Hamburg aufgehoben wird.Urteilsbegr. hat geschrieben: Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt - und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, ...
ciao, storm
[1] Urteilsbegründung
drivers/ata/libata-core.c: /* devices which puke on READ_NATIVE_MAX */
- I.C.Wiener
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- Registriert: 19.08.2003 18:45:35
Da hier einige über das Linkurteil des LGH spötten, hier meine Meinung dazu.
Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht. Abgesehen davon, dass ich das für Positiv halte, kann es ja uch nicht angehen, dass sich die Leute auf meiner Webseite mit ihrere Webseite eintragen können und es mir völlig egal ist, worauf da alles verlinkt wird.
Das damalige Urteil besagt eigentlich nur, dass du nicht auf eine Seite verlinken darfst und dich von dieser Verlinkung bei Nachfrage distanzierst. Das ist schlicht und einfach nicht möglich!
Das Urteil wurde leider missverstanden, sodass einige dachten, man könne sich durch einfaches Anbringen eines Disclaimers von den verlinkten Seiten distanzieren. Das geht genausowenig und wäre auch nie vor Gericht durchgängig geworden.
Was das jetzige Forenurteil angeht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Aber Kommentare dazu verkneife ich mir bis zur Rechtskraft des selbigen.
MfG
Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht. Abgesehen davon, dass ich das für Positiv halte, kann es ja uch nicht angehen, dass sich die Leute auf meiner Webseite mit ihrere Webseite eintragen können und es mir völlig egal ist, worauf da alles verlinkt wird.
Das damalige Urteil besagt eigentlich nur, dass du nicht auf eine Seite verlinken darfst und dich von dieser Verlinkung bei Nachfrage distanzierst. Das ist schlicht und einfach nicht möglich!
Das Urteil wurde leider missverstanden, sodass einige dachten, man könne sich durch einfaches Anbringen eines Disclaimers von den verlinkten Seiten distanzieren. Das geht genausowenig und wäre auch nie vor Gericht durchgängig geworden.
Was das jetzige Forenurteil angeht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Aber Kommentare dazu verkneife ich mir bis zur Rechtskraft des selbigen.
MfG
Who is... LAIN?
Dummerweise hat man bei den verantwortlichen Stellen die Bedeutung des ersten w in 'www' anscheinend noch nicht herausgefunden, so dass der Rest des 'www' über das 'dww' ein wenig lächelt, und die Präsenz der Linklisten global gesehen nicht signifikant gesunken ist.Das Linkurteil erschien mir eher schlüssig und hat mit dem Uberlaufen des www mit öffentlichen Linklisten schluss gemacht.
Ist auch besser, dass es nur einen BGH und keinen WGH gibt.
cu
Wenn der W(orld|eb)GH dann US-dominiert wäre, würde ich auch nicht wissen wollen, was dann für Urteile heraus kämen...niemand hat geschrieben:Ist auch besser, dass es nur einen BGH und keinen WGH gibt.
Therapievorschlag: Dreimal tief durchatmen und dankbar die Endlichkeit unseres Verweilens in diesem Irrenhaus lobpreisen, denn wer würde schon ein ewiges Leben mit soviel Irrsinn(igen) ertragen???
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- Beiträge: 1581
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Einige? Welche Anzeichen von Spott siehst du?I.C.Wiener hat geschrieben:Da hier einige über das Linkurteil des LGH spötten, hier meine Meinung dazu.
Das "Linkurteil" reiht sich nur ein in eine Reihe von Entscheidungen, die zeigen, dass es keine tatsächliche Freiheit gibt. Es gibt höchsten rechtliche Grauzonen bis zur ersten Entscheidung. Alles muss irgendwie reguliert werden, aber bitte keine Selbstregulierung. Alles endet irgendwie immer vor Gericht, die wenigsten können noch miteinander diskutieren/reden und so eine Lösung finden, die einem gesunden Menschenverstand entsprecht. Als Ergebnis wird das Internet irgendwann totreguliert werden, Vorratsdatenspeicherung haben wir schon, der generelle Internetfilter beim Provider kommt auch [1] und filter nicht nur das, was wir nicht sehen sollen, sondern auch gleich Rechtsverstöße aller Art.
Spott? Nein, sowas macht mich wütend.
mahlzeit, storm
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72014
drivers/ata/libata-core.c: /* devices which puke on READ_NATIVE_MAX */
Eine differenzierte aktuelle "quo vadis" Analyse zum Fall von RA Hansen findet man hier:
http://www.r-archiv.de/article2380.html
Recht lang und RA Sprache
Ein weiterer interessanter Kommentar von RA Bahr:
http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-for ... teils.html
Tja, quo vadis HH Landgericht? Frohe Ostern
http://www.r-archiv.de/article2380.html
Recht lang und RA Sprache
Ein weiterer interessanter Kommentar von RA Bahr:
http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-for ... teils.html
Tja, quo vadis HH Landgericht? Frohe Ostern
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Die Hamburger Richter ließen auch den Einwand nicht zu, dass bei etwa 6.600 Postings am Tag eine solche Kontrolle faktisch gar nicht möglich sei:
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Diese Argumentation ist unvereinbar mit den Grundsätzen, die der BGH in der o.g. "rolex"-Entscheidung aufgestellt hat. Und ist ebenso unvereinbar mit den Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie:
Gruss Burner
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Muessiggang, Muedigkeit, Mueslifelder? Normalerweise bin ich gut im raten, aber hier...Burner7537 hat geschrieben:Ich hoffe das dieses Urteil bald wieder da hingeht wo es herkommt. In die Mue..... .
Ersteres schon, aber das zweite wird schwerer, da Richter unabhängig sind und auch so urteilen. Die Macht, die sie dadurch ausüben können ist erschreckend. Demokratie ist eine nette Theorie...Meiner Meinung nach koennen nur solche Richter so urteilen die sich noch nie wirklich mit dem Internet befasst haben oder eventuell in irgendeinem Forum mal aauf die Fuesse getreten worden ist.
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Normalerweise schon. Nur wenn man sich manche Urteile anschaut ist, hoefflich ausgedrueckt, dieser Glaube zumindestens stark erschuettert.ub13 hat geschrieben: da Richter unabhängig sind und auch so urteilen. .
Warscheinlich bleibt das auch nur Theorie.Die Macht, die sie dadurch ausüben können ist erschreckend. Demokratie ist eine nette Theorie...
@yeti
Das war das Wort was ich gesucht hatte.
Mal sehen wie lange die Anwaelte von Heise brauchen fuer die Wiederspruchsbegruendung. Hoffentlich nicht auch 4 Monate.
Allerdings bin ich auf die Abmahnungen gespannt die Aufgrund dieses Urteils ergangen sind bzw. was daraus wird/geworden ist.
Ansonsten noch allen:
Frohe Ostern
Gruss Burner
Huch, da sehe ich gerade, daß Feltel den Button oben entfernt hat...Die haben schon einiges an Geld zusammenbekommen.Burner7537 hat geschrieben:Allerdings bin ich auf die Abmahnungen gespannt die Aufgrund dieses Urteils ergangen sind bzw. was daraus wird/geworden ist.
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/index.php