![Bild](http://gplv3.fsf.org/gplv3-127x51.png)
Es ist vollbracht, nach 18 Monaten voller Diskussion und insgesammt 4 Entwürfen wurde die endgültige 3. Version der GNU General Public License veröffentlicht.
Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung. Warum war eine 3. Version nötig und was hat sich geändert?
Die 2. Version der GPL wurde 1991 veröffentlicht. Seit dem hat sich vieles getan. Viele Unternehmen verwenden und entwickeln Freie Software und bieten verschiedene Dienste Rund um Freie Software an. Dadurch hat Freie Software und auch die GPL, als meist genutzte Freie-Software-Lizenz, eine neue Dimension an (internationaler) Verbreitung erreicht. Deshalb wurde bei der Überarbeitung ein Hauptaugenmerk auf die Wahl der Wörter und die Formulierungen gelegt, so dass die Lizenz in möglichst vielen Rechtssystemen möglichst gut funktioniert. So spricht die GPLv3 z.B. nicht mehr von "distribute" sondern von "propagate". Das hat den Vorteil, dass "propagate" im Gegensatz zu "distribute" bisher noch keine feste Bedeutung in bestimmten Rechtssystemen hat, damit kann man mit "propagte" festlegen, was man meint ohne mit anderen Definitionen in Konflikt zu kommen.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die GPLv3 zur Apache Lizenz kompatibel sein wird. Das ist mit Blick auf das von Sun unter der GPL veröffentlichte Java besonders interessant. Da auf diese Weise Sun Java und GNU Classpath von der Arbeit des Harmony Projekts profitieren kann und so die maximal mögliche Synergie erreicht werden kann.
Neben diesen Änderungen hat sich seit 1991 auch der juristische- und technische-Rahmen verändert, in dem sich Freie Software bewegt. Sowohl Entwickler als auch Anwender haben heute mit Problemen zu kämpfen, die sich die meisten 1991 wohl noch nicht hätten vorstellen können. Damit die GPL auch in Zukunft unsere Freiheit die Software anzuwenden, zu modifizieren und weiterzugeben effektiv schützt und wir auch weiterhin die Kontrolle über unsere Computer behalten, musst auf diese neuen Umstände eingegangen werden. Hier gab es im wesentlichen zwei Änderungen.
Zum ersten wurde der Abschnitt, der sich mit Softwarepatenten beschäftigt überarbeitet, so dass jetzt unmissverständlich klar ist, dass es nicht möglich ist, erst selber Freie Software zu verändern und weiterzugeben und dann Anwender dieser Software wegen Patentverltzungen zu verklagen.
Die zweite Änderung betrifft DRM, Digital Restriction Management, in einem ganz bestimmten Fall. Nämlich dann, wenn es dazu eingesetzt wird, dem Anwender auf technischem Weg die Freiheiten zu nehmen, die er eigentlich nach der Lizenz hätte bekommen sollen. Hier gilt eine ganz einfache Grundregel: Alles was der Entwickler/Hersteller des Systems kann, muss er auch seinen Kunden erlauben. Es kann also nicht sein, dass auf einem Computer GPL Software läuft, die der Hersteller beliebige modifizieren, anwenden und weitergeben kann, der Anwender aber nicht.
Ich hoffe ich konnte damit nochmal einen kleinen Überblick über die Änderungen schaffen.
Ab heute beginnt also der spannende Teil, wo man beobachten kann wann und wie die verschiedenen Freie-Software-Projekte die GPLv3 annehmen. Im Sinn der Nachhaltigkeit von Freier Software kann man hoffen, und ich denke auch davon ausgehen, dass die GPLv3 ein ähnlicher Erfolg wie die GPLv2 wird.
Noch heute werden 15 GNU Programme unter die GPLv3 gestellt und der Rest des GNU Projekts wird in den nächsten Monaten folgen
Für weitere Infos empfehle ich:
Die GPLv3
LGPLv3
Pressemeldung der FSF
Änderungen zwischen dem letzten Draft und der endgültigen Lizenz
GPL FAQ (schon an GPLv3 angepasst!)
GPLv3 Homepage der FSF
GPLv3 Homepage der FSFE