Paragraph 202c StGB

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bonbon2k6
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Paragraph 202c StGB

Beitrag von bonbon2k6 » 02.01.2008 20:53:54

huhu,

was haltet ihr von dem Verbot Computersoftware zur Systemsicherung zu verbieten und in wie fern wirkt sich das auf Linux und Community aus?
(nachzulesen: http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c)

dies würde doch quasi bedeuten, dass die dafür nötigen Tools von der Gemeinde nicht mehr geliefert werden dürfen, da sie verboten sind.

mfg

123456
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Re: Paragraph 202c StGB

Beitrag von 123456 » 02.01.2008 20:59:28

bonbon2k6 hat geschrieben:was haltet ihr von dem Verbot Computersoftware zur Systemsicherung zu verbieten und in wie fern wirkt sich das auf Linux und Community aus?
Wirf erstmal Google an und schau in die Forensuche. Da findest Du wahrscheinlich genug Material zu Deiner Frage...

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cirrussc
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Beitrag von cirrussc » 03.01.2008 02:58:43

Hi,

schon im August (2007) wurde darüber ausführlichst Diskutiert:
Online Durchsuchungen
Hackerparagraph & Blacklist
Erste Auswirkungen vom "Hackerparagraph" - KisMAC
Gruß cirrussc
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„Der Mensch steigert zur Zeit die Nutzung dessen, was seiner Willkür unterliegt - und kommt sich sehr klug dabei vor.“ H. Gruhl

bonbon2k6
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Beitrag von bonbon2k6 » 04.01.2008 13:18:27

huhu, ja die habe ich schon gelesen. Finde das aber nicht so "ausführlich".

Habe meine Frage vll ein wenig unpassend formuliert oder formuliere sie einfach mal um:
Gibt es bisher direkt spürbare Auswirkung des Hackerparagraphen auf die Linux-community? Sind euch weitere Projekte, die wegen diesem Paragraph eingestellt wurden bekannt? Beziehungsweise Programmierer, die ihre Software nicht mehr anbieten?

mfg

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