Du hast hier den Punkt meiner Aussage nicht erfasst. Das Problem sind der zu erbringende Negativbeweis und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen, nicht dass man sich im Voraus Gedanken über gesetzeskonformes Handeln machen muss.Huo hat geschrieben:28.03.2019 11:23:44Unabhängig davon, ob vorstehender Vergleich passt oder doch wieder hinkt, finde ich "vorauseilenden Gehorsam" vertretbar, um den Urhebern als den "Davids" überhaupt eine realistische Chance zu geben, ihre Rechte gegenüber "Goliaths" wie YouTube zu wahren.
Wie bereits dargestellt ist das Problem die mit der Reform einhergehende Beweislastumkehr. Das sorgt einerseits wegen des nun zu erbringenden Negativbeweises für gesteigerte rechtliche Unsicherheit bei Plattformbetreibern sowie Nutzern, und andererseits zu einer technisch nötigen Verschärfung der Filter, die aber wiederum nie vollständig sein kann, dafür aber großen Potenzial für Missbrauch in Form von Zensur bietet.Huo hat geschrieben:28.03.2019 11:23:44Wenn, wie bereits öfters betont, YouTube (und übrigens auch Vimeo) entsprechende Upload-Filtertechnik bereits einsetzt, um so besser, dann werden bestehende Anstrengungen der Anbieter ja nur festgeschrieben, wo ist da das Problem?
Youtube und Gema sind zwei Schwergewichte, die zumindest in Deutschland auf Augenhöhe agieren. Die Gema hatte aufgrund ihres Quasimonopols als Künstlervertreter die juristische, Youtube aufgrund der Nutzerzahlen die faktische "Lufthoheit". Nur deshalb hat das am Ende funktioniert. Und die Einigung hat trotzdem ewig gedauert. Bei ungleichen Partnern hätte der Stärkere einfach zum Schwächeren gesagt: "Friss oder stirb!"Huo hat geschrieben:28.03.2019 11:23:44Auch die von der Richtlinie vorgesehenen Lizenzvereinbarungen zwischen Portalen und Rechteinhabern erscheinen mir prinzipiell nicht unrealistisch angesichts des 2016 abgeschlossenen Vertrags zwischen YouTube und Gema.
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, maße mir also auch nicht an, gute Vorschläge liefern zu können. Ich fände es aber schon einen Schritt in die richtige Richtung, wenn in der Diskussion wirklich mal die Urheber und nicht die Rechteverwerter in den Fokus gerückt würden.Huo hat geschrieben:28.03.2019 11:23:44Alternative Vorschläge der Novellierungskritiker zum effektiven Schutz der Urheber habe ich noch keine vernommen, höre sie mir aber gerne an.
Definiere, was in diesem Kontext "urheberrechtlich geschütze Inhalte" sind!Die vorliegende Richtlinie gilt für Dienste, deren wichtigster Zweck es ausschließlich oder unter anderem ist, eine große Menge von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu speichern
Auch unsere Beiträge hier, jede Manpage und das Artwork von GUIs in Screenshots haben Urheber, welche einem gewissen Rechtsschutz unterliegen, soweit man Schöpfungshöhe annimmt.
feltels Spendenkonto ist, soweit ich es beurteilen kann, ständig im Plus. Er erzielt also offenbar mit dem Debianforum Gewinne. Als Gegenleistung bietet er einem größeren Publikum eine in Kategorien struktuierte Plattform in Form dieses Forums an. Dafür macht er Werbung z.B. in Form von Messeauftritten.um daraus in direkter oder indirekter Weise Gewinne zu ziehen, indem die Inhalte mit dem Ziel, ein größeres Publikum anzuziehen, strukturiert und beworben werden, auch indem die Inhalte Kategorien zugeordnet werden und gezielte Werbung in die Inhalte eingefügt wird.
Die gezielete Werbung in Inhalten sehe ich hier zwar nicht, aber ich kenne sowas aus anderen Foren. Reicht das als Ausschlusskriterium aus? Falls ja, reicht es dann auch für Youtube, die Werbepopups in Videos abzuschalten? warum musste Wikipedia im Gesetz extra erwähnt werden? Die machen auch keine Werbung (außer für eigene Aktionen).
Da ist viel zu viel Gummi in dem Paragraphen um irgendwas auszuschließen. Snoopy hat Recht, wenn er sagt, dass man nun die nationalen Umsetzungen abwarten muss, aber der nun vorliegende Zwischenschritt ist eher Grund zur Skepsis als zur Freude. Und im Zweifelsfall müssen eben Details vor Gerichten geklärt werden.
Nach altem Recht kriege ich als Abmahner so einen Fall nur mit feltels Hilfe: Irgendwer stellt hier eine Urheberrechstverletzung ein, feltel wird darüber informiert und handelt nicht. Dann kann ich klagen.Huo hat geschrieben:28.03.2019 11:23:44Würde ich im Falle einer konkreten Urheberechtsverletzung auch, allerdings auf der Grundlage des bereits bestehenden Urheberrechts. Mit der EU-Richtlinie hat das nichts zu tun; dem "vorauseilenden Gehorsam" in Form von Lizenzverträgen oder Uploadfiltern muss sich das Debianforum nicht unterwerfen.hikaru hat geschrieben:27.03.2019 23:11:16Als Abmahnkanzlei würde ich zumindst versuchen, feltel einen Vergleich abzupressen.
Nach neuem Recht mache ich mir den Fall einfach selbst: Ich melde mich hier als neuer User "Abmahnköder" an, begehe eine Urheberrechtsverletzung und setze als Abmahnanwalt feltel in Kenntnis. Nun muss er wie nach alter Rechtslage den Verstoß beseitigen und zusätzlich einen Filter implementieren, um eine Wiederholung zu verhindern. Dann melde ich mich als "Abmahnköder2" erneut an, begehe einen hinreichend ähnlichen Verstoß, der am Filter vorbei kommt und klage dann umgehend, denn feltels Uploadfilter hätte mich ja schon vom Upload abhalten müssen.