Diese Möglichkeit besteht hier nicht; zumindest kenne ich niemanden, der derart perfekt Französisch, bzw., Englisch spricht, daß deutsche Übersetzungen französisch- oder englischsprachiger Entscheidungen des EGMR, wie sie als Beispiel in diesem Thema 1x verlinkt worden sind, zumindest rechtssicher*** verwendet werden können. Bei den Entscheidungen des EuGH wiederum ist es relativ egal, da die meisten Entscheidungen selbst seitens des EuGH, (oder dem Amt für Veröffentlichungen ?), bereits auch auf Deutsch übersetzt werden.mampfi hat geschrieben:23.02.2024 15:25:13
Beim Übersetzen sind mir die Menschen immer noch die liebsten, sollte man bevorzugen, wenn man die Möglichkeit hat.
*** Die Sprachen des Europarates sind die des EGMR, so daß zwar nur Französisch und Englisch rechtlich bindend sind, aber eine rechtssichere Übersetzung schafft dennoch Einblick in jenes, was der EGMR zum Ausdruck bringt, wenn man selber weder französisch, noch Englisch gut kann.
Es gibt eine Erweiterung für LibreOffice, mit der sich Texte übersetzen lassen, aber auch die funzt nur "online", da sie auf die Dienste der "großen Suchmaschine" zurückgreift.
@mampfi
Ich selber habe mal vor langer Zeit grob Spanisch gelernt; aber ehrlich, es reichte nur zum Texte lesen und schreiben. Wenn Du einen Muttersprachler reden hörst, egal, ob aus Spanien oder spanischsprachigen Ländern Südamerikas, verstehst Du nicht ein Wort. (Es wird denen im gegenteiligen Fall mit Deutsch nicht anders gehen, denn es kommen die ganzen Dialekte ja noch dazu, denn gelehrt wird ja nur die sog. Hochsprache).
Onlinegeschäfte tätige ich nicht, und der ein einzige, der hier ein Ladengeschäft hat, verfügt nicht über mein Vertrauen.wanne hat geschrieben:23.02.2024 12:39:04Refurbished gibt es passende Hardware massenhaft für unter 30€. Kann man sich schon fragen ob einem das der eine Zweck wert ist.Mit der Hardware bin ich soweit zufrieden, denn sie erfüllt alle meine Anforderungen, nun, bis auf den einen Aspekt.