Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

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jercho
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Beitrag von jercho » 22.12.2006 15:37:02

KBDCALLS hat geschrieben:Zumal das ein lächerliche Begründung ist. Und jeder Grundlage entbehrt.
Ganz genau.
IBM bietet auf seinen Seiten sogar Linux-Treiber für Lenovo an
Und sogar ein Whitepaper über die parallelinstallation von Suse neben Win.

Nur weil man in die Partitionstabelle eingreift kann doch nicht die Garantie erlöschen! Schließlich bezahlt man für die Hardware.

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Six
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Re: Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

Beitrag von Six » 29.12.2006 15:20:50

jercho hat geschrieben: Auf was ist das Versagen der Festplatte zurückzuführen? Ich glaube kaum auf agressive schreibweise o.ä.? Jedenfalls deutet sich an, dass IBM mir die Platte in Rechnung stellen will!
1a) Wenn überhaupt, dann will Lenovo dir die Platte in Rechnung stellten.
1b) Das kann ja sein, aber wohl kaum mit der Begründung, daß Linux für den Defekt verantwortlich sei.

2) Im Gewährleistungsfall wendet man sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller.

3) Abwarten und Tee trinken. Andeuten kann man viel.
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Re: Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

Beitrag von jercho » 30.12.2006 10:32:40

Six hat geschrieben: 1a) Wenn überhaupt, dann will Lenovo dir die Platte in Rechnung stellten.
1b) Das kann ja sein, aber wohl kaum mit der Begründung, daß Linux für den Defekt verantwortlich sei.

2) Im Gewährleistungsfall wendet man sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller.

3) Abwarten und Tee trinken. Andeuten kann man viel.
re:
1a) So sieht es im Moment aus - den Rest hat mein Händler überwiesen.
1b) Nein, sondern wegen Eingriff in die Partitionstabelle.

2) Hab ich.

3) Jope, da ja jetzt alles bis auf 146€ da ist, hab ich eh Zeit.

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KBDCALLS
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Re: Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

Beitrag von KBDCALLS » 30.12.2006 11:41:39

jercho hat geschrieben: 1b) Das kann ja sein, aber wohl kaum mit der Begründung, daß Linux für den Defekt verantwortlich sei.
Wer kommt denn auf so was. Ich muß doch ne Platte neu Partitonieren können.
Was haben Windows und ein Uboot gemeinsam?
Kaum macht man ein Fenster auf, gehen die Probleme los.

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Beitrag von Six » 30.12.2006 11:42:01

D. h. die Sache ist so weit abgeschlossen und du hast Außenstände von 146€. Lenovo versucht sich vor seiner Gewährleistungspflicht ggü. dem Händler zu drücken, indem sie angeben, der Kunde (du) hätte unerlaubterweise die Partitionstabelle verändert.

Das Vertrackte an der Situation ist, daß Lenovo mit dir garnix zu schaffen hat, der Händler aber anscheinend die Kosten, die Lenovo gegen ihn geltend machen will, zumindest zum Teil auf dich abwälzen will. Die einfachste Lösung scheint mir zu sein, beim Händler auf die Erstattung der 146€ zu pochen -- notfalls mit einem RA im Rücken, bei dem Streitwert ist das nicht besonders teuer. Der RA wird zügig die richtigen Fragen stellen, z. B. wo der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache vertraglich festgelegt wurde und was dieser Gebrauch einschließt bzw. ausschließt. Damit wird wahrscheinlich bereits im Vorfeld geklärt, daß der Händler keine Handhabe hat, die Kosten auf dich abzuwälzen und dementsprechend zahlen wird, bevor es für ihn noch teurer wird. Er wird sich dann mit Lenovo auseinandersetzen müssen und so weit ich das anhand des geschilderten Sachverhalts beurteilen kann, stehen seine Chancen recht gut, es kann nur was länger dauern.

Selbst wenn du mit dem Händler zusammen arbeiten willst, muß dieser den Kampf führen. Er als Händler unterliegt anderem Recht als du als Verbraucher in dieser Sache, vor allem sind es deutlich weniger Sorgfaltspflichten, und er muß dementsprechend anders agieren. Sicher hat der Händler aber einen RA, der die Sache für ihn führen wird.
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Re: Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

Beitrag von Six » 30.12.2006 11:44:32

KBDCALLS hat geschrieben:
jercho hat geschrieben: 1b) Das kann ja sein, aber wohl kaum mit der Begründung, daß Linux für den Defekt verantwortlich sei.
Wer kommt denn auf so was. Ich muß doch ne Platte neu Partitonieren können.
Meinst du mich? Ich kann mir zahlreiche, auch zulässige Begründungen vorstellen, die die Gewährleistung erlöschen lassen. Im einfachsten Fall könnte der Kunde z. B. die HD ausgebaut haben und den "Warranty void if removed" Sticker entfernt haben.
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Beitrag von armin » 30.12.2006 12:04:42

Wobei der Sticker aber ja rechtlich gesehen nicht relevant ist, soweit ich mich erinnere.
Will sagen: Selbst mit zerstörtem Siegel hat man noch einen Garantieanspruch. (Weiß aber gerade selbst nicht, was da meine Quelle ist...)
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Re: Böses agressives Linux, gutes sanftmütiges Windows

Beitrag von jercho » 30.12.2006 12:05:55

@Six: Danke für deinen Ratschlag! Genau mein Plan.
Six hat geschrieben: Meinst du mich? Ich kann mir zahlreiche, auch zulässige Begründungen vorstellen, die die Gewährleistung erlöschen lassen. Im einfachsten Fall könnte der Kunde z. B. die HD ausgebaut haben und den "Warranty void if removed" Sticker entfernt haben.
Aber warum zum partitionieren die Platte ausbauen?

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Beitrag von Six » 30.12.2006 12:10:14

Bevor wir uns hier weiter in Blödsinn verfransen: ich meinte, daß es gute Gründe geben kann, warum ein Hersteller seine Gewährleistungspflicht als erloschen ansieht. Ob das Entfernen eines Siegels oder das Partitionieren einer HD oder die Benutzung von GNU/Linux oder alle drei zusammen nun einer dieser Gründe ist, ist eine ganz andere Frage.
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Beitrag von KBDCALLS » 30.12.2006 12:14:31

Trigger. hat geschrieben:Wobei der Sticker aber ja rechtlich gesehen nicht relevant ist, soweit ich mich erinnere.
Will sagen: Selbst mit zerstörtem Siegel hat man noch einen Garantieanspruch. (Weiß aber gerade selbst nicht, was da meine Quelle ist...)
Da gings doch um Komplettrechner. Hauptproblem und das ist ja gerichtich gekippt worden , ein PC ist nun mal so konzipiert worden , das er erweiterbar ist und dieses Siegel dieses aushebeln würde.
Zuletzt geändert von KBDCALLS am 30.12.2006 22:38:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Lohengrin » 30.12.2006 22:36:10

Six hat geschrieben:D. h. die Sache ist so weit abgeschlossen und du hast Außenstände von 146€. Lenovo versucht sich vor seiner Gewährleistungspflicht ggü. dem Händler zu drücken, indem sie angeben, der Kunde (du) hätte unerlaubterweise die Partitionstabelle verändert.
Wenn Lenovo sowas tut, ist das dumm. Einerseits bieten sie Lunux-Treiber an, und andererseits wollen sie nicht, dass man die Platte partitioniert. Sowas ist doch schädlich fürs Geschäft.
Kann es sein, dass der Händler Lenovo als Sündenbock benutzt?

Was geschieht eigentlich, wenn man die ganze Platte mit shred bearbeitet (sollte man eigentlich mit den Partitionen tun, bevor man das Ding reklamiert), und einfach sagt ist kaputt, keine Ahnung was los ist. Ich glaube kaum, dass sich einer die Mühe macht, sich das Ding näher anzusehen. Und wenn doch, dann war das ein Schadprogramm was ich mir irgendwo gefangen habe.

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Beitrag von jercho » 30.12.2006 22:42:58

Lohengrin hat geschrieben: Kann es sein, dass der Händler Lenovo als Sündenbock benutzt?
War auch schon meine These.
Lohengrin hat geschrieben: Was geschieht eigentlich, wenn man die ganze Platte mit shred bearbeitet (sollte man eigentlich mit den Partitionen tun, bevor man das Ding reklamiert), und einfach sagt ist kaputt, keine Ahnung was los ist. Ich glaube kaum, dass sich einer die Mühe macht, sich das Ding näher anzusehen. Und wenn doch, dann war das ein Schadprogramm was ich mir irgendwo gefangen habe.
Die Platte wurde nicht mehr gefunden. Aber dieses Shred, was ist davon generell zu halten?

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Beitrag von Lohengrin » 31.12.2006 00:10:18

jercho hat geschrieben:Die Platte wurde nicht mehr gefunden.
Knoppix reingetan, und Platte nicht gefunden? Woher weiß der Händler denn, dass die Partitionstabelle geändert worden ist? Wenn du es dem Händler gesagt hat, warum sagt der es denn an Lenovo weiter. War ihm klar, dass das gegen dich verwendet wird?
Welcher Händler war das? Kannst du hier vor ihm warnen?
Vllt war ja nur ein Kabel ab, und die Platte war gar nicht kaputt. Hat dir der Händer die kaputte Platte zurückgegeben? Welche Platte ist jetzt in deinem Rechner :? ?
jercho hat geschrieben:Aber dieses Shred, was ist davon generell zu halten?
Laut man shred wird 20 mal Zufallszahlen reingeschrieben, und damit ist Wiederherstellung unmöglich.
Wenn man auf der Platte Daten hat, die nicht an die Öffentlichkeit sollen (und man dummerweise kein verschlüsseltes Dateisystem verwendet hat), hat man ein Problem, wenn die Platte so verreckt, dass sie nicht mehr erkannt wird, siehe hier.
Wenn ich eine gebrauchte Platte einbaue, teste ich vorher mit shred -vn 1 /dev/hda grob auf Funktionsfähigkeit. Danach erstelle ich eine neue Partitionstabelle. Das hat bei mir bisher immer geklappt.

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Beitrag von jercho » 31.12.2006 02:33:07

knoppix rein, platte nicht gefunden
ich warne vor dem händler wenn die sache zu ende ist. möchte keine weiteren komplikationen riskieren.
der rechner ist wieder zurück an den händler. wie gesagt. alles geld bis auf 146€ wieder bei mir. die kaputte platte hat im moment lenovo.

jercho
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ct

Beitrag von jercho » 07.02.2007 12:33:50

Ich werde mich nun an die ct wenden und da nachfragen, bei wem der Fehler liegt. Der Händler beruft sich auf diese Klausel in seinen AGB:

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen.
[...]
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

Da, so der Händler, ich im Ladengeschäft nicht hätte die Partitionstabelle verändern - und Linux installieren können, dies aber gemacht habe, ist das Versagen der Platte mein Problem. Ich dürfe, so der Händler, innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist gar keine Installationen an dem System vornehmen.
Da, wie ja allgemein bekannt, IBM-Festplatten in der Vergangenheit schon öfters unbegründet ihren Geist aufgegeben haben, wäre es doch durchaus möglich, dass das Versagen nicht auf die Veränderung der Partitionstabelle zurückzuführen ist? Der Händler sagte außerdem, dass die Platte nicht defekt war, sondern jediglich die Bootsektoren geschrottet. Das wundert mich extrem, weil Knoppix keine Platte fand, der Bootloader Grub aber noch startete. Nur nach der Auswahl einer jeden Partition wurde diese nicht gebootet.
In der aktuellen ct habe ich einen Artikel gelesen, der besagt, dass die Nachweißpflicht bei defekten Festplatten in den ersten 6 Monaten nicht bei dem Kunden liegt, sondern bei dem Händler bzw. Hersteller.

cronotk
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Beitrag von cronotk » 07.02.2007 14:06:38

jercho hat geschrieben:Da, so der Händler, ich im Ladengeschäft nicht hätte die Partitionstabelle verändern - und Linux installieren können, dies aber gemacht habe, ist das Versagen der Platte mein Problem. Ich dürfe, so der Händler, innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist gar keine Installationen an dem System vornehmen.
Blödsinn. Einen Online gekauften Fön darfst du die 14 Tage auch voll nutzen und darfst ihn dann wieder zurückgeben.
Wenn du jetzt eingeschweißte CDs/DVDs, Lebensmittel oder Sonderanfertigungen gekauft hättest, wäre das anders gewesen, aber ein Schläppi fällt ja wohl eher nicht darunter
Da, wie ja allgemein bekannt, IBM-Festplatten in der Vergangenheit schon öfters unbegründet ihren Geist aufgegeben haben, wäre es doch durchaus möglich, dass das Versagen nicht auf die Veränderung der Partitionstabelle zurückzuführen ist?
Das Verändern der Partitionstabelle ist eine Art der Verwendung dieses Produkts, wie man es bei Produkten dieser Art erwarten könne. --> Es liegt am Produkt ein Mangel vor.
In der aktuellen ct habe ich einen Artikel gelesen, der besagt, dass die Nachweißpflicht bei defekten Festplatten in den ersten 6 Monaten nicht bei dem Kunden liegt, sondern bei dem Händler bzw. Hersteller.
Das gilt nicht nur für Festplatten, sondern für ziemlich alle Dinge, die du so kaufst. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Also ja, du hast Gewährleistung durch den Händler, der dir beweisen muss, dass dieser Mangel erst durch dich entstanden (nicht entdeckt oder beschleunigt - das geschieht durch Benutzung automatisch) ist.

Fragst du Google, schaust du hier: (PDF)
http://www.ihk-limburg.de/Site%20komple ... istung.pdf

Schau hier mal auf Seite 3 "Was ist zu tun bei fehlerhaften Waren?" (in der Box, Punkt 3). Leider steht der Paragraph nicht dabei, musst mal im BGB nachgoogeln ;-)


Edit: Einen Bootsektor kann man durch Überschreiben nicht "schrotten", sondern nur löschen. Man sollte den (zumindest theoretisch) unbegrenzt wiederbeschreiben können. (Siehe meinen Punkt Nr. 2)

Edit2: Vielleicht ist die HDD ja in Ordnung, aber der IDE/wasauchimmer-Controller ist kaputt...

Edit n:
Ein netter Link mit den Paragraphen aus dem BGB:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4h ... Sachmangel (hier besonders Punkt 1, das ist das nämlich)

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Beitrag von Six » 08.02.2007 16:45:53

Warum wird dieser Thread immer wieder aus dem Grab gezerrt? Guckt doch bitte mal, auf das Datum der Posts, auf die ihr da antwortet.

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