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WLAN Betreiber aufpassen

Verfasst: 08.09.2006 13:43:57
von 123456
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77921

das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen und lässt Nicht-Wissen nicht gelten...

Verfasst: 08.09.2006 15:45:09
von jhr-online
Wie viel Wissen muss man denn haben, um wieder Geltung zu erlangen? Oder anders: Reicht ein Mac-Filter oder muss verschlüsselt werden? Oder kann ich auch ohne Mac-Filter nur WEP-Verschlüsselung laufen lassen? Oder muss es demnächst WPA sein? Oder darf ich auch ohne Verschlüsselung und ohne Mac-Filter arbeiten, wenn ich ein VPN im WLAN laufen hab, das Authentifizierung verlangt und ohne das man nicht surfen kann?

Kurz: Ich find's etwas komisch. Klar, man muss Verantwortung übernehmen für das, was man tut, aber WEP ohne Mac-Filter würden hier schon wieder einige als unverantwortlich bezeichnen. Also, wo fängt's an?

jhr

Verfasst: 08.09.2006 16:08:12
von DynaBlaster
Wie jhr-online schon gesagt hat:

WEP ist dank aircrack und Co. nun wirklich nicht besonders sicher - vor allem gibt es fertige Live-CD's, die nur für das Wardriving bzw. WEP/WPA-Cracken gemacht sind.

Was mich stutzig macht, ist der Hinweis auf die professionelle Hilfe, wenn ich nicht selbst in der Lage bin, mein WLAN entsprechend zu sichern. Muss ich WPA verwenden, oder reicht WEP? Muss ich mir evtl. sogar neue WLAN-Hardware anschaffen, falls meine aktuell vorhandene Hardware nur WEP beherrscht ? Und was ist, wenn ich WEP verwende, obwohl meine Hardware WPA oder sogar WPA2 beherrscht ? Kann ich in dem Fall als technisch versierter Anwender eher juristisch belangt werden als ein Durchschnittsanwender ?

Verfasst: 08.09.2006 16:41:56
von jhr-online
Ich gestehe (nebenbei mal), nur einen Mac-Filter zu verwenden und keine Verschlüsselung. Mache ich mich gerade strafbar bzw. bin ich MIttäter, wenn jetzt jemand Mac-Adressen fälscht und in meinem Netz rumcruist?

jhr

RE

Verfasst: 08.09.2006 16:47:44
von mragucci
Was ich ja ganz interessant finden würde:
WEP ist ja eine Verschlüsselungstechnik, die "nur mit technischem Aufwand" zu knacken ist. Analog dazu gibt es CSS auf DVDs, das ja nun auch "nur mit technischem Aufwand" zu knacken ist.

Wenn also jetzt das Kopieren einer verschlüsselten DVD verboten ist, weil man ja den Kopierschutz umgehen muss (egal wie aufwändig das ist oder eben auch nicht) bedeutet das im Umkehrschluss, dass CSS vor einem Gericht als "wirksamer Schutz vor Missbrauch" gehandelt wird.
Sollte dann nicht gleiches auf WEP zutreffen?

Klar hat kaum jemand Probleme damit WEP zu knacken, aber immerhin ist es eine Verschlüsselungstechnik und damit doch eigentlich ein "wirksamer Schutz vor Missbrauch", oder täusche ich mich da?

Wo sind die Rechtsgelehrten???

Verfasst: 08.09.2006 17:10:25
von 123456
jhr-online hat geschrieben:Ich gestehe (nebenbei mal), nur einen Mac-Filter zu verwenden und keine Verschlüsselung. Mache ich mich gerade strafbar bzw. bin ich MIttäter, wenn jetzt jemand Mac-Adressen fälscht und in meinem Netz rumcruist?
Das kann man schlicht nicht beantworten, da das Gericht das möglicherweise wieder ganz anders sehen wird. Strafbar machst Du Dich nicht, aber kannst möglicherweise als Störer zur Verantwortung gezogen werden.

Hier in dem Fall kommt ja noch dazu, dass die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wurde und die eidesstattliche Versicherung unvollständig oder fehlerhaft war.

Re: RE

Verfasst: 08.09.2006 17:11:38
von 123456
mragucci hat geschrieben:Klar hat kaum jemand Probleme damit WEP zu knacken, aber immerhin ist es eine Verschlüsselungstechnik und damit doch eigentlich ein "wirksamer Schutz vor Missbrauch"
Sehe ich auch so...