Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
Wenn ich mir die 30 Artikel der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" anschaue, dann kommen mir die meisten davon in ihrer Aussage sehr konkret und eindeutig vor.
Dann gehe ich die Artikel jetzt mal einzeln durch.
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Freiheit ist völlig unkonkret. Da Menschen nicht gleich sind, hat man es auf
gleich an Würde und Rechten reduziert, was konkret wieder gar nichts bedeutet.
Bei der Begabung an Vernunft und Gewissen gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Menschen. Da man nicht von einzelnen Menschen verlangen wollte, dass sie ihren Bruder wie einen Fremden behandeln, weil das sofort abgelehnt würde, hat man es wieder auf
im Geist der Brüderlichkeit reduziert, was wieder gar nichts bedeutet.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Hier wird Anspruch auf Rechte eingeräumt, die konkret gar nichts bedeuten.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Wenn Menschen aufeinander stoßen, die sich gegenseitig von anderen in diesen Rechten bedroht sehen, steht das eigene Recht gegen des anderen Recht, und es bedeutet wieder einmal konkret gar nichts.
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Was Sklaverei ist, ist umstritten. Auch ein Wohlhabender, der von der Allgemeinheit gezwungen wird, andere zu versorgen, kann das als Sklaverei sehen.
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Was das ist, ist umstitten. Für den einen ist es unmenschlich und erniedrigend, wenn von jemandem, der die Versorgung seiner Kinder anderen aufs Auge drücken wird, verlangt wird, keine Kinder zu machen. Für den anderen ist es unmenschlich und erniedrigend, wenn von jemandem verlangt wird, anderer Leute Kinder zu versorgen.
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Und das heißt konkret ... gar nichts.
Dazu fällt mir Reinhard Mey ein,
Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt Zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt.
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Das heißt konkret, dass jeder der Willkür der Juristen ausgeliefert ist, denn das Gesetz (gemeint ist die Juristerei) hat abzählbar viele Widersprüche und der Ermessensspielraum (Juristensprech für
Erlaubnis zur Willkür) ist unbegrenzt.
Und jetzt höre ich auf. Denn es geht genauso weiter.
Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
"Schwammig" hingegen erscheint mir dein Geraune von der "Rassenseele".
Ich hätte es auch mit sehr langem Text verschwurbeln können. Dann kommt es vielen
in ihrer Aussage sehr konkret und eindeutig vor.
Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
Lohengrin hat geschrieben: 05.02.2018 17:24:32
Es ist aber sinnvoll, die großen Menschengemeinschaften zu beobachten, zu erkennen, welche gemeinsamen Werte sie intern haben, und wie die Unterschiede zwischen den großen Menschengruppen sind. Daraus kann man dann Gesetze formulieren, mit denen man die Zukunft vorhersagen kann.
Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern sie zu gestalten.
Das kann man aber erst, wenn man verstanden hat, wie das Ding funktioniert.
Ohne Rücksicht auf die Realität etwas am Grünen Tisch zu planen, und sich, weil es nicht funktioniert, über die Realität zu beschweren, gestaltet auch die Zukunft, aber nicht im scheinbaren Sinne des Erfinders.
Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
Die von dir verachteten Menschenrechte insistieren auf der nicht relativierbaren Würde des Individuums,
Dabei zerstören sie die Grundlage unserer menschlichen Gemeinschaft und schießen sie sturmreif, so dass unsere menschliche Gemeinschaft von Menschen, die das überhaupt nicht interessiert, oder die das als Blödsinn erkannt haben, vernichtet werden wird.
Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
während du einem kollektivistischen Menschenbild anhängst, in welchem das Einzelschicksal mehr oder weniger hinter seiner Rassenzugehörigkeit zurücktritt.
Mehr oder weniger. Es kommt auf die richtige Mischung an.
Huo hat geschrieben: 05.02.2018 22:30:17
Ich möchte keine Renaissance dieser pseudowissenschaftlichen Ideologien (auch wenn der von dir verehrte Gustave Le Bon sicher in mancher Hinsicht ein bedeutender und hellsichtiger Denker war ...).
Das, was wir zur Zeit haben, ist pseudowissenschaftliche Ideologie. Juristen machen Gesetze, die überhaupt nicht zur Realität passen, und beschweren sich dann über die Realität, weil die sich nicht ihren Gesetzen anpasst. Das ist Cargo-Cult-Science. Und es hilft ihnen nicht, dass sie den Unfug als Rechts
wissenschaft bezeichnen.
Der Unfug ging mit der Französischen Revolution los, scheiterte, kam dann vor gut hundert Jahren massiv wieder und strebt seit gut 50 Jahren seinem Höhepunkt zu.